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Hinrichtung von zehn Eisenbahnern

Ursula Schwarz

 

 

Am 30. Juni 1942 wurden Maximilian Zitter und neun weitere Eisenbahner im LG Wien hingerichtet.

 

Im Bereich der Eisenbahndirektion Villach, der neben Kärnten auch Teile der Steiermark unterstellt waren, kam es ab Juli 1941 vermehrt zu Sabotageakten. Zeitgleich hatten auch sogenannte "Feindsender", von dem NS-Regime verbotene Radiosender, zu Sabotagehandlungen aufgerufen. So wurden etwa Bremsschläuche von Wehrmachtszügen zerschnitten oder deren Dichtungsringe entfernt.

 

Maximilian Zitter (Foto: Privatbesitz Armin Maximilian Zitter)

 

 

 

Maximilian Zitter aus St. Veit an der Glan

(Foto: Privatbesitz Armin Maximilian Zitter)

 

 

 

 

 

 

 

 

Am 2. Juli 1941 hatte Maximilian Zitter über einen "Feindsender" den Aufruf zur Sabotage an Wehrmachtszügen gehört und teilte das Gehörte seinem Kollegen Andreas Waste mit. Nach einem weiteren Gespräch mit Leopold Krug entschloss sich Zitter, zunächst von seinen Sabotageplänen abzusehen. Waste hatte aber bereits zwei weiteren Eisenbahnern von seiner Unterredung mit Zitter berichtet. Der Kreis der Mitwisser erweiterte sich auf diese Weise, was letztlich zur Verhaftung Zitters am 5. Oktober 1941 führte.

 

Der am 7. August 1901 geborene Zugführer Maximilian Zitter aus St. Veit an der Glan wurde von der Anklagevertretung zum Verantwortlichen hochstilisiert. Der Dritte Senat des Reichskriegsgerichts tagte zwischen 14. - 25. April 1942 in Klagenfurt, wo Zitter gemeinsam mit 14 weiteren Angeklagten verurteilt wurde. Das Reichskriegsgericht verhängte gegen die zehn Angeklagten Maximilian Zitter, Andreas Waste, Ludwig Höfernig, Josef Kuchler, Karl Zimmermann, Peter Schlömmer, Josef Straubinger, Michael Essmann, Johann König und Richard Götzinger wegen "erschwerter Vorbereitung zum Hochverrat", "Feindbegünstigung" und "Rundfunkverbrechens" das Todesurteil. Weitere vier Angeklagte, Leopold Krug, Josef Hermann, Franz Tripolt und Anton Truk wurden zu Zuchthausstrafen verurteilt. Ernst Martl wurde als Einziger freigesprochen.

 

Die Hinrichtung der sieben Eisenbahner aus St. Veit an der Glan und der drei Eisenbahner aus der Steiermark erfolgte am 30. Juni 1942 ab 5 Uhr früh im Hinrichtungsraum des Landgerichts in Wien, der heutigen Weihestätte.

 

 

 

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Downloads

Urteil des Reichskriegsgerichts gegen Max Zitter und andere, 1942 (S. 1-3)
(410,9 KB)

Aus dem Sterbebuch der Gefangenhausseelsorge im Wiener Landesgericht
(481,3 KB)
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