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Antisemitische Postings bei WhatsApp-Gruppe

 

Im Rahmen seines Monitorings beobachtet das DÖW seit Jahren eine Bedeutungszunahme Neuer Sozialer Medien und Messengerdienste für rechtsextreme bis neonazistische Mobilisierungen. Insbesondere Jugendliche sollen mit diesen ihnen vertrauten Technologien an einschlägiges (v. a. antisemitisches und rassistisches) Gedankengut gewöhnt werden. Der Niederschwelligkeit und Ausweitung der Sagbarkeitsgrenzen dient auch die Aufmachung der Hetze als "schwarzer Humor" o. Ä. Die Selbstdarstellung solcher virtueller Gruppen als "satirisch" o. Ä. soll daneben vor behördlicher Verfolgung schützen. Aber schon die Nazis betrieben ihre entmenschlichende Propaganda auch mit künstlerischen Mitteln, allen voran jenem der Karikatur. Verhetzung und NS-Wiederbetätigung sind auch dann strafbar, wenn sie im Mäntelchen des "Witzes" betrieben werden.

 

Das gilt auch für eine inkriminierte WhatsApp-Gruppe, die bis zu 300 Physik-Studierende umfasst haben soll (www.profil.at/oesterreich/antisemitische-bilder-uni-chats-11231067, www.derstandard.at/story/2000111489949/chatgruppe-mit-antisemitischen-postingsuni-wien-und-oeh-erstatten-anzeige-gegen). Dass ihre Verantwortlichen alle Inhalte "streng als Satire" verstanden wissen wollen, verweist darauf, dass ihnen deren grundsätzliche Strafwürdigkeit durchaus bewusst ist. Denn in zahlreichen Einträgen wird der Nazismus und die Shoah entweder verherrlicht oder verharmlost. Nach Verbotsgesetz (§ 3g) ebenfalls strafbar sind die wiederholten virtuellen Hitlergrüße (Icons). Daneben liegen mehrere mutmaßliche Verstöße gegen § 283 Abs. 1 Z 2 StGB vor: Jüdinnen und Juden, Menschen mit Beeinträchtigungen, Muslime und people of color werden in zahllosen Einträgen verächtlich gemacht und ihrer Menschenwürde beraubt. Schließlich wäre zu prüfen, ob die Einträge, in denen sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen gutgeheißen wird, nach § 282 StGB zu ahnden sind.

 

Solche Verletzungen der Menschenwürde sind allesamt geeignet, die Gewalthemmung herabzusetzen, und stellen darum keine Kavaliersdelikte dar. Es handelt sich dabei nicht um "Spaß" oder "Satire", vielmehr müssen sie als Vorbereitungen zur Tat gesehen und bekämpft werden.

 

 

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