Wir freuen uns über die große Aufmerksamkeit, die unser Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ erhalten hat. Unter den zahlreichen Reaktionen finden sich allerdings einige Mythen. Ob es sich dabei um simple Missverständnisse, mutwillige Fehlinterpretationen oder böswillige Unterstellungen handelt, sei dahingestellt – wir beantworten dennoch einige der aufgeworfenen Fragen.
Die Anzahl der Verurteilungen wegen rechtsextremer Straftaten ist gesunken. Wieso sprecht ihr trotzdem von einem Anstieg?
Der Bericht stellt von der Polizei als rechtsextrem klassifizierte Tathandlungen aus dem Jahr 2024 ebenso dar wie Verurteilungszahlen und andere Erledigungen der Gerichte. Die Zahl der Verurteilungen ist leicht gesunken, worauf wir im Bericht auch hingewiesen haben. Dabei geht es um gerichtliche „Enderledigungen“, also durch alle Instanzen gegangene, rechtskräftige Verfahren. Das bedeutet, dass die 2024 angezeigten und bei der Staatsanwaltschaft angefallen Verfahren nicht zwingend auch 2024 enderledigt wurden, sondern eine gewisse Zeitverzögerung auftritt. Wir sehen in den Erledigungszahlen 2024 also den geringfügigen Rückgang an Tathandlungen der Jahre 2020 bis 2022. Der seit 2022 kontinuierlich zu beobachtende Anstieg an Tathandlungen wird sich aller Voraussicht nach erst in den nächsten Jahren auch in den gerichtlichen Erledigungen widerspiegeln. Rechtsextremistische Tathandlungen sind von 2023 auf 2024 um 23 Prozent auf 1.486 gestiegen, und das nach einem Anstieg von 30 Prozent im Jahr davor. Haben wir 2005 noch knapp über 200 rechtsextremistisch klassifizierte Tathandlungen beobachtet, so liegt die Zahl heute also bei knapp 1.500 Tathandlungen. Daher sprechen wir davon, dass Rechtsextremismus diesen Zahlen zufolge im Vergleich mit anderen Extremismusphänomenen quantitativ die größte Bedrohung für die Demokratie ist, wie auch die Verfassungsschutzberichte des Innenministeriums jährlich unterstreichen.
Stuft ihr alle Menschen, die nur zwei Geschlechter anerkennen, als rechtsextrem ein?
Nein. Hintergrund dieser Unterstellung ist, dass wir in unserer Umfrage, dem Rechtsextremismus-Barometer, unterschiedlichste Fragen stellen bzw. die Zustimmung oder Ablehnung zu einzelnen Aussagen erheben. So wird etwa gefragt, wie stark jemand auf einer fünfstufigen Skala der Aussage zustimmt oder nicht zustimmt: „Es gibt nur zwei Geschlechter, männlich und weiblich.“ Wir fragen aber etwa auch danach, ob die befragte Person „unvorhergesehene Situationen“ mag oder sich ablenke, wenn sie sich unwohl fühle. Keine der möglichen Antworten auf diese Fragen führt dazu, dass ein*e Befragte*r als „rechtsextrem“ klassifiziert wird. Es handelt sich dabei um soziologisch und sozialpsychologisch getestete Standardfragen zu vielfältigen Einstellungen, die im Rahmen derartiger Umfragen oft abgefragt werden. Andere Fragen nehmen wir aber in unsere Indices auf, mit denen wir die Verbreitung ausgeprägt rechtsextremer Einstellungen messen, so etwa die Zustimmung zu den Statements, dass „unser Volk […] anderen Völkern von Natur aus überlegen“ sei, sich „wie in der Natur […] auch in der Gesellschaft immer der Stärkere durchsetzen“ sollte oder man sich „einen starken Mann an der Spitze dieses Landes [wünsche], der sich nicht um ein Parlament kümmern muss“. Das DÖW hat sowohl eine Kurzskala als auch einen Rechtsextremismus-Index auf Basis von Operationalisierungen der Dimensionen „Volksgemeinschaftsdenken/Ethnozentrismus“, „Antiegalitarismus“ und „Autoritarismus“ entwickelt – sie stehen wissenschaftlich stets zur Diskussion, alle Entscheidungen sind transparent dargelegt. Dem DÖW „Manipulation“ oder „Datenfälschung“ zu attestieren, ist allerdings keine Kritik, sondern eine politisch motivierte Diffamierung.
Erhält das DÖW sensible personenbezogene Daten aus dem Innenministerium?
Nein. Das DÖW arbeitet mit verschiedensten qualitativen und quantitativen sozialwissenschaftlichen Methoden. Es erhält für die Berichtslegung anonymisierte Rohdaten zu polizeilich als „rechtsextremistisch“ erfassten Tathandlungen aus dem Innenministerium und zu gerichtlichen „Anfällen“ und „Erledigungen“ (darunter etwa Einstellungen, Diversionen, Freisprüche und Verurteilungen) aus dem Justizministerium zur Sekundärdatenanalyse. Alle am Bericht beteiligten Mitarbeiter*innen werden zudem durch die DSN sicherheitsüberprüft und zu besonderen Geheimhaltungs- und Datenspeicherungsvorgängen verpflichtet. Das DÖW wertet daneben quantitativ eigene Umfragedaten des Rechtsextremismus-Barometer aus und qualitativ Daten des Monitorings verschiedener Stellen. Das ergibt einen wissenschaftlichen Gesamtüberblick, der das Problem Rechtsextremismus von allen Seiten beleuchtet und beschreibt – sicherheitspolizeiliche und politische Schlussfolgerungen müssen andere ziehen.
Sind Christen für euch rechtsextrem?
Nein. „Private Religiosität, theologische Debatten oder demokratischer Aktivismus aus religiösen Motiven“ werden im Rechtsextremismusbericht nicht einmal behandelt, ein Teilgegenstand betrifft ausschließlich „die Interaktionen von Religion und Politik im Nahbereich des Rechtsextremismus“ (S. 169). Relevant für den Bericht sind einzig einzelne Akteur*innen, die sich als Christen verstehen oder auf christliche Werte berufen, die Kooperationen mit der extremen Rechten eingehen oder ideologische Überschneidungen mit ihr aufweisen. Das ist etwa der Fall, wenn antisemitische Ritualmordlegenden verbreitet werden, ein in Österreich vermeintlich betriebener „Schuldkult“ um die NS-Verbrechen beklagt wird, die Bekämpfung der Coronapandemie als das „größte Verbrechen der Menschheitsgeschichte“ bestimmt wird oder die Kreuzzüge als „völlig gerechtfertigt“ und „Rettung Europas“ gefeiert werden.
Wen hat das DÖW für das Rechtsextremismus-Barometer befragt – und woher hat es die Adressen?
Das DÖW hat die Umfrage des Rechtsextremismus-Barometer nicht durchgeführt, sondern von einem Marktforschungsinstitut durchführen lassen. Sie wurde in einer Onlinebefragung (CAWI) zwischen Ende April 2024 und Ende Mai 2024 erstmals realisiert. Die Stichprobe umfasst 2.198 Menschen, die nach Alter, Geschlecht, Bundesland und Bildung repräsentativ für die österreichische Wohnbevölkerung zwischen 16 und 75 Jahren gesampelt wurden. Der Fragebogen enthielt zwei Aufmerksamkeitscheckfragen, um unaufmerksame Teilnehmer*innen zu identifizieren. Jene Respondent*innen, die beide Fragen falsch beantworteten (n=205), wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die tatsachlich untersuchte Stichprobe umfasst damit 1.993 Menschen. Der Fragebogen entspricht auch in anderer Hinsicht hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards: Die Fragebogenkonstruktion wurde durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt, der Fragebogen wurde zudem vom Institutional (Ethical) Review Board der Fakultät für Sozialwissenschaften an der Universität Wien begutachtet.
Warum schreibt ihr im Rechtsextremismusbericht nichts über die Gefahren des Linksextremismus, die Gewaltfantasien von islamistischen Gruppen, das Mullah-Regime im Iran, die Debatte um Grönland und Island, oder die Chancen der österreichischen Nationalmannschaft bei der Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko?
So wie wahrscheinlich die meisten Menschen in Österreich haben auch wir zu all diesen Themen Meinungen – oft sogar nicht dieselben. Was die DÖW-Mitarbeiter*innen dabei aber ganz sicher gemeinsam haben, ist, dass ihre Meinungen privat sind. Das DÖW hat seit seiner Gründung sehr klar definierte Forschungsbereiche und in diesen Expertise aufgebaut. Diese begründen sich aus dem historischen Hintergrund des Nationalsozialismus und der besonderen Verantwortung, die sich daraus in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ergibt. Daher betrifft einer dieser Bereiche das Erforschen von Rechtsextremismus und Antisemitismus. Dieser Fokus ist nicht beliebig, sondern sowohl ein Auftrag aus unserer Stiftungssatzung als auch aus dem Vertrag zur Erstellung des Rechtsextremismusberichts. Unsere Tätigkeitsfelder beschränken sich aber nicht auf die Rechtsextremismusforschung, weitere sind etwa die Forschungen zu Widerstand und Verfolgung im Nationalsozialismus, zahlreiche Public-History-Programme und mehr. Einen Überblick über die Tätigkeiten des DÖW gibt unser Organigramm hier.
Hat das DÖW seinen Rechtsextremismus-Definition immer stärker ausgeweitet, um mehr Rechtsextremismus zu erzeugen?
Nein. Willibald Holzer, auf den unsere Rechtsextremismusdefinition zurückgeht, hat selbst formuliert, dass sein Begriffsentwurf als offener und vorläufiger verstanden werden müsse und im Hinblick auf seine Weiterentwicklung auf die Resultate der empirischen Forschung angewiesen bleibe. Dass Holzer in seinem Text acht Definitionsmerkmale nennt, während das DÖW in seinen jüngsten Werken von drei Kernkriterien plus ergänzenden Merkmalen spricht, ist auch kein inhaltlicher Widerspruch. Die Beschreibung eines „Idealtypus des Rechtsextremen“ war nie als Checkliste zu verstehen. Einige bei Holzer genannten Kriterien definieren wir als abgeleitete Subdimensionen von Ethnozentrismus, Antiegalitarismus oder Autoritarismus. So umfasst Autoritarismus der gängigen sozialwissenschaftlichen Forschung zufolge etwa Demokratiefeindlichkeit und Gewaltlatenz. Die Rede von einem definitorischen Kern und ergänzenden Merkmalen bedeutet daher weder eine Entgrenzung des vom DÖW verwendeten Rechtsextremismusbegriffs noch ist sie in der sozialwissenschaftlichen Forschung unüblich. So destilliert etwa Elisabeth Carter aus der Zusammenschau über verschiedene in der Forschung kursierende Definitionen ein Set von ebenfalls drei „defining properties“ von Rechtsextremismus, die jenen des DÖW sehr ähnlich sind. (Vgl. Elisabeth Carter, Right-wing extremism/radicalism: reconstructing the concept, in: Journal of Political Ideologies 23 [2018], Heft 2, S. 157–182)
Warum bezieht sich das DÖW in seinen kriminalstatistischen Ausführungen neben Verurteilungen auch auf angezeigte Tathandlungen?
Aussagen über die Kriminalitätsentwicklung auf Basis angezeigter Tathandlungen zu machen, ist in der Kriminalstatistik üblich. Seit jeher misst etwa das Innenministerium in seinen Verfassungsschutzberichten die Entwicklungen von Phänomenen wie Rechtsextremismus in Anzeigedaten. Diese Verwendung beschränkt sich auch nicht auf Regierungsseite, auch die FPÖ bedient sich etwa laufend an der Anzeigenstatistik, etwa um vor einem Anstieg „importierter Kriminalität“ zu warnen.
Behandelt der Bericht politische Parteien?
Nein. Der Rechtsextremismusbericht legt auftragsgemäß „ein Gesamtbild des Rechtsextremismus in Österreich“ dar, beschreibt also rechtsextreme Organisationen, Gruppierungen und Veranstaltungen, Publikationsorgane und Subkulturen, die als Inszenierungs- und Rekrutierungsfelder dienen. Parteiangehörige – egal welcher Partei –, die Verbindungen mit dieser organisierten rechtsextremen Szene haben, an Veranstaltungen mit beobachteten Organisationen teilnehmen oder zentrale Ideologeme des Rechtsextremismus übernehmen und propagieren werden im Bericht jedoch erwähnt – ihre Auslassung wäre ungerechtfertigt und wissenschaftlich unredlich.
Weiterführende Informationen
- Unsere Stellungnahme zur Pressekonferenz der FPÖ am 28.1.2026 findet sich hier.
- Den gesamten Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ gibt es hier zum Download.





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