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Stahlecker-Bericht (Auszug)

Walter Stahlecker, Führer der Einsatzgruppe A, zu den Pogromen im Juni 1941 in Kowno (Kaunas/Kauen)

"Auf Grund der Erwägung, dass die Bevölkerung der baltischen Länder während der Zeit ihrer Eingliederung in die UdSSR unter der Herrschaft des Bolschewismus und des Judentums auf Schwerste gelitten hatte, war anzunehmen, dass sie nach der Befreiung von dieser Fremdherrschaft die nach dem Rückzug der Roten Armee im Lande verbliebenen Gegner in weitgehendem Maße selbst unschädlich machen würde. Aufgabe der Sicherheitspolizei musste es sein, die Selbstreinigungsbestrebungen in Gang zu setzen und in die richtigen Bahnen zu lenken, um das gesteckte Säuberungsziel so schnell wie möglich zu erreichen. Nicht minder wesentlich war es, für die spätere Zeit die feststehende und beweisbare Tatsache zu schaffen, dass die befreite Bevölkerung aus sich selbst heraus zu den härtesten Maßnahmen gegen den bolschewistischen und jüdischen Gegner gegriffen hat, ohne dass eine Anweisung deutscher Stellen erkennbar ist.
In Litauen gelang dies zum ersten Mal in Kauen durch den Einsatz der Partisanen. Es war überraschenderweise zunächst nicht einfach, dort ein Judenpogrom größeren Ausmaßes in Ganz zu setzen. Dem Führer der oben bereits erwähnten Partisanengruppe, Klimatis, der hierbei in erster Linie herangezogen wurde, gelang es, auf Grund der ihm von dem in Kauen eingesetzten kleinen Vorkommando gegebenen Hinweise ein Pogrom einzuleiten, ohne dass nach außen irgendein deutscher Auftrag oder eine deutsche Anregung erkennbar wurde. Im Verlaufe des ersten Pogroms in der Nacht vom 25. zum 26. 6. wurden über 1.500 Juden von litauischen Partisanen beseitigt, mehrere Synagogen angezündet oder anderweitig zerstört und ein jüdisches Wohnviertel mit rund 60 Häusern niedergebrannt. In den folgenden Nächten wurden in derselben Weise 2.300 Juden unschädlich gemacht. [...]
Durch Unterrichtung der Wehrmachtsstellen, bei denen für dieses Vorgehen durchweg Verständnis vorhanden war, liefen die Selbstreinigungsaktionen reibungslos ab. Dabei war es von vornherein selbstverständlich, dass nur die ersten Tage nach der Besetzung die Möglichkeit zur Durchführung von Pogromen boten. Nach der Entwaffnung der Partisanen hörten die Selbstreinigungsaktionen zwangsläufig auf."



(Aus: Stahlecker-Bericht über die Tätigkeit der Einsatzgruppe A. vom 22. Juni bis 15. Oktober 1941, 15. 10. 1941, zit. nach: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof, Nürnberg 1949, Bd. XXXVII, S. 682 f.)

 

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