Im jüngst vom deutschen Innenministerium präsentierten Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2025 findet erneut das österreichische Medium AUF1 Erwähnung. Der Vorgängerbericht über das Jahr 2024 hatte dieses als rechtsextremistischen „Verdachtsfall“ eingestuft und seine Beobachtung auch damit begründet, dass sich „ein wesentlicher Teil des Programms auf Entwicklungen in Deutschland“ beziehe. [1] AUF1 verbreite „minderheiten-, islam- und muslimfeindliche Inhalte, bedient rassistische Stereotype und bezieht sich regelmäßig auf antisemitisch konnotierte Verschwörungstheorien“. [2]
Wie aus dem neuen Bericht hervorgeht, wird AUF1 seit Februar 2026 vom Bundesamt für Verfassungsschutz „als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bearbeitet“. Konkret heißt es unter anderem., AUF1 verbreite
„regelmäßig rechtsextremistische Inhalte und entsprechende Verschwörungserzählungen etwa hinsichtlich eines angeblichen Bevölkerungsaustauschs, womit nicht zuletzt ein biologistisches und rassistisches Weltbild vermittelt wird. […] Mit seinem Wirken stellt ‚AUF1‘ ein Bindeglied zwischen Rechtsextremismus und dem nicht extremistischen Spektrum dar. Das Medium normalisiert in dieser Rolle die öffentliche Präsenz rechtsextremistischer Personen und Positionen und befördert im Sinne neurechter Metapolitik eine sukzessive Diskursverschiebung.“ [3]
Erwähnung findet AUF1 zudem in einem Kapitel zu Auswirkungen des Nahostkonflikts als Transporteur antisemitischer Verschwörungserzählungen. [4] Als weiterer Österreich-Bezug taucht in dem Bericht der hiesige Identitären-Chef Martin Sellner auf – als Proponent der Forderung nach „Remigration“ [5], als Autor des Verlags Antaios [6] sowie im Kontext der Klage gegen das Verbot der COMPACT-Magazin GmbH. Als das deutsche Bundesverwaltungsgericht der Klage gegen dieses Verbot im Juni 2025 stattgab, erkannte es „im sogenannten Remigrationskonzept von Martin Sellner […] eine Verletzung der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Grundgesetz, GG) und des Demokratieprinzips (Art. 20 GG)“. [7]
Die Hochstufung von AUF1 von einem rechtsextremistischen Verdachtsfall auf eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung bestätigt die Charakterisierung des Mediums, die das DÖW in seinem kürzlich erschienenen „Handbuch Rechtsextremismus in Österreich“ vorgenommen hat. Im entsprechenden Eintrag wird unter anderem. auf die „Verbreitung von Verschwörungsmythen“ als „Markenkern“ von AUF1 und die Herkunft zentraler Akteure aus dem organisierten Neonazismus hingewiesen. „Omnipräsent sind bei AUF1 zudem antisemitische Behauptungen über angeblichen jüdischen Einfluss, allen voran der ‚Rothschilds‘, und die Chiffre der ‚(internationalen) Hochfinanz‘.“ [8] Zuletzt hatte das DÖW im November 2025 AUF1 einen Eintrag in der Rubrik „Neues von ganz rechts“ gewidmet, damals ging es um geschichtsrevisionistische Inhalte, die das rechtsextreme Parallelmedium verbreitete.



English
Termine
Neues






