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DÖW gewinnt Klage gegen FPÖ-Landesparteisekretär Gruber

Handelsgericht Wien stellt fest: DÖW arbeitet nach wissenschaftlichen Grundsätzen

Wien (OTS), 23.07.2025

Das Handelsgericht Wien hat dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) in einer Auseinandersetzung mit dem oberösterreichischen FPÖ-Landesparteisekretär Michael Gruber Recht gegeben. Dieser muss unwahre kreditschädigende Behauptungen über das DÖW widerrufen und unterlassen.

 

Ausgangspunkt der Rechtsstreitigkeiten war eine Presseaussendung von Michael Gruber am 3. August 2023, in der er anlässlich der Vergabe zur Erstellung eines jährlichen Rechtsextremismusberichts durch Innen- und Justizministerium dem DÖW die Wissenschaftlichkeit absprach und zur vermeintlichen Unterstützung seiner These ein OLG-Urteil aus dem Jahr 1998 zitierte. Daraufhin strengte die Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes eine Klage auf Unterlassung und Widerruf am Handelsgericht Wien an, zielte die Behauptung des FPÖ-Politikers doch darauf ab, die Seriosität des DÖW als wissenschaftliche Institution in Frage zu stellen.

 

Das Gericht urteilte am 21. Juli 2025 mit einer ausführlichen Begründung, dass es außer Zweifel stehe, dass das DÖW eine wissenschaftliche Einrichtung sei und nach strengen wissenschaftlichen Kriterien arbeite. Ausführungen des DÖW zum Rechtsextremismus oder zur FPÖ erfolgen auch nicht in einem politischen Meinungsstreit, sondern in einer wissenschaftlichen Diskussion. Die Äußerungen des Beklagten seien unwahre Tatsachenbehauptungen, die in den guten Ruf des DÖW eingreifen und kreditschädigend seien. Die von Gruber vorgetragene Behauptung, das OLG Wien habe im Jahr 1998 die Unwissenschaftlichkeit des DÖW festgestellt, sei unrichtig und falsch. Das Handelsgericht urteilte nun, dass Gruber seine getätigten sowie sinngleiche Behauptungen bei sonstiger Exekution unterlassen muss, zudem muss er via APA-OTS einen Widerruf veröffentlichen sowie die Gerichtskosten des DÖW tragen.

 

„Die Definition von Rechtsextremismus ist nicht Sache der Beobachteten. Nur weil unsere wissenschaftliche Expertise manchen nicht gefällt, können und müssen wir uns Schmähungen und unwahre Vorwürfe nicht gefallen lassen“, sagt Andreas Kranebitter, Wissenschaftlicher Leiter des DÖW. „Das Urteil des Handelsgerichts ist nicht nur ein wichtiges Signal für das DÖW, es schützt alle Wissenschafter*innen, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung in der Öffentlichkeit stehen, vor unwahren Unterstellungen.“ Anwalt Michael Pilz, Rechtsvertreter des DÖW, erklärt zu dem Urteil: „Bei der Behauptung, das DÖW habe mit wissenschaftlicher Arbeit nichts zu tun, handelt es sich nicht um eine bloße Meinungsäußerung. Die Aussage ist überprüfbar, ihr fehlt jegliches Tatsachensubstrat, weshalb die Grenzen der zulässigen Kritik überschritten wurden. Auch die von vielen Exponenten der Rechten seit Jahren verbreitete Äußerung, das OLG Wien habe gerichtlich festgestellt, das DÖW arbeite unwissenschaftlich, gehört schlicht in das Reich der Märchen.“ Michael Gruber hat vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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