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Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes

Mitteilung gem § 8a Abs 5 Mediengesetz von Stefan Weber

Mitteilung gemäß § 8a Abs 5 MedienG:

 

Der Antragsteller Dr. Stefan Weber hat die Verurteilung der Antragsgegnerin Stiftung Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes zur Zahlung einer Entschädigung beantragt, weil auf der Website doew.at am 28.1.2026 in einem Artikel mit der Überschrift „Die FPÖ will den Rechtsextremismus offenbar kleinreden“ die Behauptung verbreitet wurde, der Antragsteller, der im Auftrag der FPÖ die Publikationen des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zum Thema Rechtsextremismus gelesen habe, habe in einer mit einem FPÖ-Politiker abgehaltenen Pressekonferenz behauptet, „die Zahl der Anzeigen“ [gemeint ist im Zusammenhang mit Rechtsextremismus] „stehe für gar nichts, denn jeder Hitlergruß werde schon als rechtsextrem bezeichnet.“ Der Antragsteller sieht dadurch in Bezug auf sich den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede verwirklicht (§ 6 Abs 1 MedienG). Das medienrechtliche Verfahren ist anhängig.

 

Landesgericht für Strafsachen Wien

Abt. 113, am 30.6.2026

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