Die nachfolgende Rede hielt der Wissenschaftliche Leiter des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes, Andreas Kranebitter, anlässlich der 27. Gedenkfeier für die Opfer der beiden NS-Lager Weyer–Sankt Pantaleon am 27. Juni 2026.
Die kleine und die große Geschichte
Jeder Ort Österreichs hat seine spezifische Geschichte. Jeder Ort trägt an seinem jeweils eigenen nationalsozialistischen Erbe. Oft, sehr oft ist dieses Erbe in Österreich mit bekannteren und unbekannteren NS-Verbrechen verbunden. Das ist gewissermaßen ortsüblich, weil in allen Orten üblich. Selten aber steht ein Ort wohl für so viele Tabus der Nachkriegszeit auf einmal wie Sankt Pantaleon.
Von den „Arbeitserziehungslagern“ wie dem hiesigen war angesichts ihrer monströseren großen Brüder im Universum der Zwangslager, der Konzentrations- und Vernichtungslager, nach 1945 nie mehr die Rede. Genauso wenig sprach man von den dort Eingesperrten, den als „asozial“ Diffamierten. Das gleiche gilt für die „Zigeuneranhaltelager“ wie das ebenfalls hiesige und für die in ihnen eingeschlossenen Roma*Romnja und Sinti*zze, ihrer Deportation nach Lackenbach und weiter ins „Ghetto Litzmannstadt“, und ihrer Ermordung. Und auch die Institutionen hinter alldem verschwanden aus der öffentlichen Wahrnehmung – die SA-Gruppe Alpenland hinter der SS, die Kriminalpolizei hinter der Geheimen Staatspolizei.
In der Nachkriegszeit gelang es all den hier tätigen Tätern also, sozusagen diskursiv zu verschwinden. Die nationalsozialistischen Verbrechen waren die Verbrechen der anderen, an anderen Orten, an anderen Opfern.
„…durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“
Es sind immer die konkreten lokalen Verhältnisse, die zeigen, wie groß die Handlungsspielräume waren. Die große Geschichte schuf die Bedingungen für die kleine. Die angeblich „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“, der zehntausende Menschen zum Opfer fielen, basierte zum Beispiel auf einem Runderlass vom Dezember 1937. Er war Grundlage für die „Zigeunerverfolgung“, nach ihm konnten Vorbestrafte als „Berufsverbrecher“ in KZ deportiert werden, aber auch jeder, der „durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“ – was das aber bedeuten sollte, war der Kriminalpolizei überlassen. Gesetze und Erlasse waren Ermächtigungen lokaler Behörden und Eliten zum Grausamsein.
Davon erzählen Ludwig Lahers Bücher, etwa Herzfleischentartung. Von den Bürgermeistern, die von der Verpachtung des Lagergeländes profitieren, den Gemeinderäten, die im Wirtshaus die „Schwarzhörer“ denunzieren, den Misshandlungen der Opfer in aller Öffentlichkeit. Davon erzählen zahlreiche Quellen. In Vorarlberg beschwerte sich der dortige Landkreis Bludenz etwa darüber, dass die Entfesselung nicht weit genug ging: „Der Begriff ‚Asozialer‘ ist nach Ansicht der im Gegenstande mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen wie auch vielfach der übrigen Bevölkerung viel zu eng gezogen.“ Er machte weitere Vorschläge, welche Personengruppen unbedingt noch in Haft genommen werden sollten.
Es waren lokale Akteure, denen sogar noch die mörderischen Kriminalpolizeistellen zu lax waren. Dem Denunziantentum war in der sozialrassistischen Verfolgung von Armut und Kriminalität Tür und Tor geöffnet – Gesundheitsämter, Arbeitsämter, Fürsorgeeinrichtungen, Wohlfahrtsämter, psychiatrische Einrichtungen, Gerichte und Polizeistellen denunzierten arbeitsteilig, immer zulasten der Opfer.
Mit gnadenloser Härte sollten jene, die aus ideologischen Gründen oder ökonomischem Kalkül nicht Teil der „Volksgemeinschaft“ als Leistungsgemeinschaft sein sollten, weggesperrt und ausgebeutet – oder sogar „ausgemerzt“ werden, wie das in der NS-Sprache hieß. Wir reden von Abertausenden in ganz Österreich.
Die Nachgeschichte als Teil der Geschichte
Das Verschwinden, Verdecken und Verleugnen dieser Verfolgungsinstanzen bedeutete für ihre Opfer, dass sie nicht als Opfer anerkannt wurden. In Österreich galt seit 1945 ein Opferfürsorgegesetz – das also schon im Titel nach Almosencharakter klingt, nicht nach Rechtsanspruch. Und dieses Gesetz wurde von Anfang an so eng gezogen und rigoros gehandhabt wie möglich. Zwei Jahre lang galten alle „rassisch“ Verfolgten, auch Jüdinnen und Juden, als „passiv zu Schaden gekommene Österreicher“, die zu warten hätten. Ins Exil vertriebene wurden mit ihren Ansprüchen an die BRD verwiesen, politische NS-Gegner traktiert, wenn sie ungetilgte politische Vortrafen oder keine Parteimitgliedschaft vorzuweisen hatten. Romn*ja und Sinti*zze wurden nicht in die Opferfürsorge einbezogen, weil sie angeblich nur in „Familienlagern“ eingesperrt gewesen waren. Das Anhaltelager Lackenbach galt den Behörden nicht als Zwangslager, wenn sie schrieben, dass die dort „untergebrachten Personen keineswegs wie Häftlinge gehalten wurden“.
Damit hat die nunmehr österreichische Verwaltung die NS-Opfer ein zweites Mal gedemütigt. Erst im Jahre 1961, 16 Jahre nach Kriegsende, erhielten die „Lackenbacher“ Entschädigungen, allerdings der Höhe nach nur die Hälfte des Betrages anderer. Es dauerte bis 1988, bis Lackenbach anderen Zwangslagern gleichgestellt wurde. Es dauerte bis 1995, als Opfer der Medizinverbrechen und auch Roma*Romnja und Sinti*zze als NS-Opfer anerkannt wurden. Es dauerte bis 2005, als die Opfer der Militärjustiz, Homosexuelle oder als „asozial“ Stigmatisierte nach diesem Gesetz anerkannt wurden. Es dauerte bis 2024, bis zur beinahe 70. Novelle dieses wohl meistnovellierten Gesetzes der Republik Österreich, als endlich der Vorstrafenparagraf fiel, der Menschen mit Eintragungen im Strafregister als opferunwürdig erachtete.
All das waren wichtige Symbole – für tausende Opfer und ihre Angehörige kamen diese Novellen allerdings zu spät.
Waldheim und die Folgen
Dass es überhaupt Novellen gab, hat mit Kämpfen von unten zu tun, die die Anerkennung von Opfergruppe um Opfergruppe einfordern mussten. Und geschichtspolitischen Zäsuren wie der Waldheim-Affäre. Waldheim war tatsächlich ein „unfreiwilliger Erneuerer“, wie ihn damals jemand nannte, die Affäre hatte vieles zum Besseren verändert – aber weniger in der Benennung aller Opfer, die man mit der Opferthese zu ignorieren begann, als in der Sichtbarmachung der vielen Facetten von Täter- und Mittäterschaft. Auch das dauerte seine Zeit. Erst musste in der Wehrmachtsausstellung der Mythos der „sauberen“ Wehrmacht zerstört werden – denn die Wehrmacht war tief in den Holocaust verstrickt –, dann der Mythos Gestapo – denn sie wurde oft auf Zuruf und Denunziation aus dem Volk tätig, war also mitten in der Gesellschaft und nicht die mythisch-allmächtige Alleinherrscherin im luftleeren Raum.
Erst ab den späten 1980er Jahren bröckelte auch der Mythos der unschuldigen Kriminalpolizei. Doch erst in den letzten Jahren finden Wissenschaftler*innen wie Angehörige Stimme und Gehör. Erst seit kurzem werden Gedenkstätten von Familien angeschrieben und stehen ihnen Rede und Antwort, müssen ihre eigenen Darstellungen hinterfragen. Nach fast jeder Veranstaltung, in der ich über die Opfer der Kriminalpolizei spreche, kommt jemand auf mich zu und erzählt mir seine Familiengeschichte, oft wird sie zum ersten Mal ausgesprochen.
Viel Scham trifft hier auf wenig Angebot von gedenkpolitischer Seite, wie Menschen mit dieser Geschichte umgehen können, wenn es kein kollektives Gedächtnis gibt, sondern Opferausschluss und Täter-Opfer-Umkehr.
Heutige Herausforderungen
Viel hat sich also getan in den letzten Jahren und Jahrzehnten, viel hat sich – haben wir alle! – zum Besseren verändert. Ist gedenkpolitisch betrachtet also alles erledigt? Ist alles gut? Die Antwort lautet nein.
Wir sind verleitet, die Geschichte als Fortschrittsgeschichte zu erzählen. Ressentiments gegen Minderheiten, ausgrenzender Rassismus, Roma- und Romnjafeindlichkeit und Antisemitismus, Klassismus und soziale Ausgrenzung, blieben nicht nur immer bestehen, sondern sind heute wieder im Steigen begriffen. Das zeigt die öffentliche Debatte, das zeigen nüchterne Zahlen.
Eine Umfrage nach der anderen zeigt, dass das Wissen über die Verbrechen der Nazis über alle Generationen hinweg abnimmt, dass die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nachlässt – auch, weil von rechtsextremer Seite als „Schuldkult“ diffamiert –, dass das Vertrauen in demokratische Institutionen und die Wissenschaft schwindet und dass die großen Möglichkeiten, die künstliche Intelligenz bietet, auf abnehmende Fähigkeiten trifft, Wahrheit von Fake News zu unterscheiden. Wer angeblich nichts mehr glauben kann, glaubt alles.
In einer Situation wie dieser gewinnen Verschwörungstheorien und Abwertungsphantasien an Boden.
Wir dürfen angesichts dieser enormen Herausforderungen aber nicht verzweifeln, sondern müssen mit doppeltem Einsatz die Wahrheiten recherchieren und die Geschichten erzählen. Wissen alleine wird Verschwörungsmythen nicht entlarven, aber Wissen ist die unerlässliche Basis dafür, Desinformationskampagnen in die Schranken zu weisen.
Mehr denn je gilt also, dass wir auf solchen Gedenkfeiern wie heute nicht nur vergangenen Verbrechen und die Erinnerung an ihre Opfer ansprechen müssen, sondern auch die Warnung vor der gegenwärtigen und zukünftig erwartbaren Abwertung und Ausgrenzung verschiedener Gruppen.
Zu unserem „Nie Wieder!“ und „Niemals Vergessen!“ sollte sich also ein „Jetzt erst recht!“ gesellen …



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