logo
logo

Urteile im Grazer Neonazi-Prozess

Neues von ganz rechts - Dezember 2012

In Graz standen seit Mai dieses Jahres zehn Männer wegen mehrerer mutmaßlicher Verstöße gegen das Verbotsgesetz vor Gericht (Verbotsgesetzprozess in Graz »).

 

Dem Hauptangeklagten Franz Radl jun. warf die Staatsanwaltschaft vor, mit einschlägigen Aufklebern vor Schulen und mit einer Homepage für den Holocaustleugner Gerd Honsik neonationalsozialistische Propaganda betrieben zu haben. Radl, seit mehr als 20 Jahren führender Kader des österreichischen Neonazismus, zeichne laut Staatsanwalt eine "besondere Gefährlichkeit" aus, da er "neue Nazis" heranzieht (Der Standard, 5. 12. 2012). Die Geschworenen folgten dem nur teilweise und verurteilten Radl zu einer 24-monatigen Haftstrafe, davon acht Monate unbedingt.

 

Neben Radl stand der ehemalige Burschenschafter und Funktionär des Ringes Freiheitlicher Studenten (RFJ), Richard P., im Zentrum der Verhandlung, wobei seine Rolle in der lokalen Neonaziszene und seine Kontakte zur gegenwärtig in Wien vor Gericht stehenden Gruppe um Gottfried Küssel unterbelichtet blieben. Dementsprechend mild fiel auch seine Verurteilung aus - 24 Monate Haft, auf Bewährung ausgesetzt. Fünf der übrigen Angeklagten wurden gemeinsam mit P. schon in einem früheren Prozess wegen schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen von 18 Monaten bis zu drei Jahren (noch nicht rechtskräftig) verurteilt (Haftstrafen wegen Körperverletzung »). Drei von ihnen wurden im nunmehrigen Prozess u. a. wegen der Nazi-Parolen, die sie in Zusammenhang mit den Gewalttaten gerufen hatten ("SS, SA - Wir sind wieder da!"), und anderen neonazistischen Provokationen in der Öffentlichkeit zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die fünf restlichen Angeklagten, darunter die Brüder Christian und Stefan J., ebenfalls aus jungfreiheitlich-burschenschaftlichem Milieu stammend, wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die (milden) Urteile und (überraschenden) Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig.

 

 

« zurück

 

Unterstützt von: