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Hofer, Josef

Österreichische Stalin-Opfer (bis 1945)

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Name russisch: Гофер Иосиф Антонович

Geboren: 27.07.1879, Lustenau (Vorarlberg)

Beruf: Buchhalter, Produktionsleiter

Letzter Wohnort in Österreich: Kramsach (Tirol)

Ankunft in Russland/Sowjetunion: 1899 bzw. 1921

Wohnorte in der Sowjetunion: Serpuchov, Moskau

Verhaftet: 22.09.1937, Serpuchov (Moskovskaja obl.)

Anklage: Spionage

Urteil: 02.02.1938, Sonderberatung (OSO), Ausweisung

Rehabilitiert: 29.04.1989, Militärstaatsanwaltschaft des Moskauer Wehrkreises

Emigrationsmotiv: wirtschaftliche Emigration

Schicksal: ausgewiesen

 

Josef Hofer wurde 1879 in Lustenau (Vorarlberg) geboren. Im Jahre 1899 wanderte er aus Kramsach nach Russland aus, lebte dort in verschiedenen Städten, u. a. in Serpuchov und Moskau. Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde er 1914 in Sibirien interniert. Im August 1918 freigelassen, kehrte Josef Hofer nach Österreich zurück, wo er in einer Fabrik in Kramsach Arbeit fand. Als er 1920 die Erlaubnis erhielt, Österreich zu verlassen, übersiedelte er nach Tiflis, die Hauptstadt des damals unabhängigen Georgiens, wo er als Buchhalter und Russischdolmetscher der Schweizer Gesandtschaft arbeitete. 1921 übersiedelte er auf Vermittlung eines Bekannten nach Serpuchov, wo er in der Verwaltung eines Papierkombinats arbeitete, später zum Leiter der Produktionsabteilung bestellt wurde. Ab 1923 lebte und arbeitete er in Moskau, 1928/29 wieder in Serpuchov, 1930/31 wieder in Moskau, 1932 bis 1935 wieder in Serpuchov, wobei er regelmäßig leitende Positionen in der Verwaltung von Textilfabriken bekleidete. 1935 ging er krankheitshalber in Serpuchov in Pension.

 

Am 22. September 1937 wurde Hofer, der nach wie vor österreichischer Staatsbürger war, wegen des Verdachts der Spionage verhaftet. Es wurde ihm vorgeworfen, er sei 1920 in Österreich zur Spionage für Deutschland angeworben worden. Am 26. Dezember 1937 "gestand" Hofer, dass er zum Zweck der Spionage in die Sowjetunion gekommen sei und über die deutsche und österreichische Botschaft systematisch Informationen über die sowjetische Textilindustrie, Objekte der Landesverteidigung und die Stimmung der Bevölkerung weitergegeben habe. Am 2. Februar 1938 wurde das Urteil gefällt und Hofer wurde wegen Verdachts der Spionage des Landes verwiesen.

 

 

Quelle: GARF, Gestapo-Kartei (Blaue Kartei)

 

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