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Verfahren vor österreichischen Volksgerichten: Schätzungen und erstmals detaillierte Zahlen für Wien
Bericht über die vorläufigen Ergebnisse des Projekts "Kartei der Wiener Volksgerichtsprozesse
1945-1955. Forschungs- und Dokumentationsprojekt zur elektronischen Erfassung und
wissenschaftlichen Auswertung der Kartei der am Volksgericht Wien 1945-1955 geführten gerichtlichen
Voruntersuchungen"
Rund 15 % der Verurteilungen vor österreichischen Volksgerichten erfolgten wegen NS-Gewaltverbrechen Die vom Justizministerium publizierten Zahlen (Karl Marschall, "Volksgerichtsverfahren und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich", 2. Aufl. 1987) geben keine Auskunft über die Anzahl der betroffenen Personen und die Anzahl der Gerichtsverfahren bzw. Urteile, sondern sagen jeweils nur aus, wie oft gegen eine Person ein Verfahren eingeleitet bzw. ein Urteil gefällt wurde. Das heißt, ein Verfahren (oder ein Urteil) gegen zwei Personen wird ebenso als zwei Verfahren (bzw. Urteile) gerechnet wie zwei Verfahren (bzw. Urteile) gegen eine Person. In der offiziellen Statistik wird diese Berechnung als "Gesamtfall" bezeichnet. Auf der Grundlage des von der Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien und weiteren Financiers geförderten Projekts zur elektronischen Erfassung und Auswertung der Karteien und Registerbände des Volksgerichts Wien ist es erstmals möglich, die Anzahl der eingeleiteten und der mit Urteil abgeschlossenen Verfahren (gegen jeweils eine oder mehrere Personen) sowie die Anzahl der betroffenen Personen anzugeben. 1945 bis 1955 wurden vor den so genannten Volksgerichten (Wien, Graz - mit ständigen Außensenaten in Leoben und Klagenfurt -, Linz und Innsbruck) in 136.829 Fällen gerichtliche Voruntersuchungen wegen des Verdachts nationalsozialistischer Verbrechen oder "Illegalität" (Mitgliedschaft bei der NSDAP zur Zeit ihres Verbots 1933-1938) eingeleitet, davon 108.000 oder knapp 80 % bis Anfang 1948. Die gerichtlichen Ermittlungen (etwa 85.000 bis 90.000 Untersuchungsverfahren) betrafen vermutlich 100.000 bis 115.000 Personen. (Zum Vergleich: Die Zahl der "Illegalen" betrug Ende 1937 etwa 105.000.) Von den 85.000 bis 90.000 Voruntersuchungen durch die vier Volksgerichte führten rund 20.000 bis 21.000 zu einer Hauptverhandlung. In diesen Prozessen wurden insgesamt 23.477 Urteile (gegen rund 20.000 Personen) gefällt, davon 13.607 Schuldsprüche. Rund 90 % aller Urteile erging vor 1950. Fast die Hälfte aller Urteile entfiel auf das Volksgericht Wien. Genaue Statistiken, die eine Verteilung der Urteile auf die einzelnen Verbrechenskategorien erlauben würden, existieren nicht. Die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz führt zur Zeit Datenbank-Projekte für Wien und Linz durch, die in wenigen Monaten Hochrechungen erlauben werden, wegen welcher Delikte diese Gerichtsverhandlungen geführt wurden. Auf Grund der vom Justizministerium publizierten Zahlen (Karl Marschall, "Volksgerichtsverfahren und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich", 2. Aufl. 1987) sind vorläufige Schätzungen möglich. Die Anzahl der Prozesse, in denen die Angeklagten ausschließlich wegen ihrer Mitgliedschaft bei der NSDAP vor 1938, der Übernahme bestimmter Funktionen innerhalb der NSDAP oder wegen falscher Angaben über die Parteimitgliedschaft nach 1945 verurteilt wurden, betrug wahrscheinlich über 8.000, d.h. dass die Anzahl der wegen NS-Gewaltverbrechen, wegen Raub oder wegen Denunziation Verurteilten mit ziemlicher Sicherheit nicht wesentlich über 5.000 liegen dürfte, wovon rund die Hälfte auf das Delikt Denunziation entfiel. Die Anzahl der wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen verurteilten Personen liegt vermutlich bei rund 2.000 Personen, von denen 341 zu Strafen im oberen Bereich verurteilt wurden: 43 Angeklagte wurden zum Tode, 29 Angeklagte zu lebenslänglichem Kerker und 269 Angeklagte zu Kerkerstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren verurteilt; 30 Todesurteile wurden vollstreckt, 2 Verurteilte begingen vor der Vollstreckung Selbstmord. Gesamtanfall:
Erstmals detaillierte Zahlen über das Volksgericht Wien: 28,5 % aller Voruntersuchungen wegen NS-Gewaltverbrechen eingeleitet Als Ergebnis eines durch die Hochschuljubiläumsstiftung der Stadt Wien geförderten Projekts (Mag. Sabine Loitfellner, Mag. Siegfried Sanwald, Mag. Andrea Steffek, Susanne Uslu-Pauer; Projektvorbereitung: Mag. Eva Holpfer) ist es möglich, vorläufige statistische Angaben über die Verteilung der beim Volksgericht Wien eingeleiteten Voruntersuchungen auf die Paragraphen des Strafgesetzes, des NS-Verbotsgesetzes und des Kriegsverbrechergesetzes sowie hinsichtlich der zeitlichen Abläufe der Verfahren und der Geschlechterverteilung unter den Beschuldigten zu machen. Der Gesamtanfall des Volksgerichts Wien betrug 52.601 Fälle, in denen gegen eine Person eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet wurde. Davon waren 39.000 bis 39.500 Personen betroffen, rund 160 Voruntersuchungen wurden gegen unbekannte Täter geführt. (Von 38.517 Personen sind Karteikarten vorhanden, allerdings dürften - nach den bisherigen Ergebnissen der Datenbank-Revision - 700 bis 800 Karteikarten fehlen. Bisher wurden 35.095 Voruntersuchungsverfahren vor dem Volksgericht Wien gezählt. Die nachfolgende Berechnung erfolgt auf der Basis dieser 35.095 Verfahren gegen 38.517 Beschuldigte.)
Um diese Frage zu beantworten, müssen die Voruntersuchungen wegen §§ 134-137 StG (Mord), § 1 KVG (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit), §§ 3 und 4 KVG (Quälereien, Misshandlungen und Verletzungen der Menschenwürde), § 5a KVG (Deportation) und § 7 Abs. 3 KVG (Denunziation mit Todesfolge) zusammengezählt und die Mehrfachnennungen (z.B. Verfahren wegen § 134 StG und §§ 1, 3 oder 4 KVG) herausgerechnet werden. Das Ergebnis sind knapp 10.000 Verfahren oder 28,5 % aller eingeleiteten Voruntersuchungen. Die Häufigkeit der Voruntersuchungen wegen der genannten Paragraphen verteilt sich folgendermaßen (die Berechnung erfolgt auf der Basis der bisher eruierten 35.095 Verfahren gegen 38.517 Beschuldigte):
Verfahren wegen NS-Verbrechen vor österreichischen Geschworenengerichten: Neue Zahlen Nach der Abschaffung der Volksgerichte (20. 12. 1955) wurden Gerichtsverfahren wegen NS-Verbrechen nur mehr in geringem Umfang durchgeführt. Die (vorläufig) letzte Hauptverhandlung wurde 1975 abgeschlossen. Die Anzahl der seit der Abschaffung der Volksgerichte geführten gerichtlichen Voruntersuchungen ist nicht bekannt, dürfte aber weniger als 5.000 betragen haben, da die Anzahl der zwischen 1956 und 1990 geführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach einer Schätzung des Justizministeriums etwa 5.500 beträgt. (Gegen 1.875 Personen wurde im Bereich der Oberstaatsanwaltschaft Wien für Wien, Niederösterreich und das Burgenland ermittelt, was ein Drittel des Gesamtanfalls darstellen dürfte. Vgl. den Aufsatz des langjährigen Leiters der Abteilung für historische Strafverfahren im Justizministerium, Manfred Schausberger, in: Kuretsidis-Haider/Garscha, Keine "Abrechnung", S. 25 ff.) Die Hochrechnung der von Schausberger für Wien eruierten Zahlen ergibt für ganz Österreich folgendes Resultat: In rund 3.500 bis 3.600 Fällen wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft "zurückgelegt", in rund 600 bis 700 Fällen musste das Verfahren abgebrochen werden, weil der Beschuldigte unauffindbar blieb, etwa 1.000 bis 1.200 Voruntersuchungen wurden wegen Tod des Beschuldigten eingestellt, die Voruntersuchungen gegen etwa 120 Beschuldigte endeten mit einem gerichtlichen Einstellungsbeschluss gemäß § 109 der Strafprozessordnung. Zwischen 1956 und 1975 wurden 47 Personen angeklagt, über 42 Angeklagte wurde ein rechtskräftiges Urteil verhängt (19 Schuldsprüche, 23 Freisprüche). 1999 wurde gegen den der Mitwirkung an der NS-Euthanasie beschuldigten Arzt Dr. Heinrich Gross Anklage erhoben. In 5 Fällen wurde das Verfahren ohne rechtskräftiges Urteil eingestellt (das Verfahren gegen Dr. Gross ist noch nicht eingestellt, sondern wegen Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten vorläufig abgebrochen). Von diesen 5 "sonstigen Erledigungen" entfielen 2 auf Verfahrenseinstellungen nach Aufhebung der Ersturteile (1 Freispruch in Wien und 1 Freispruch in Graz), 2 auf Verfahrenseinstellungen nach Abbruch der Hauptverhandlung und 1 auf eine Verfahrenseinstellung vor der Anberaumung einer Hauptverhandlung. Diese Zahlen (40 Urteile, 5 sonstige Erledigungen) weichen von den offiziellen Zahlen (18 Schuldsprüche, 21 Freisprüche, 7 "sonstige Erledigungen") ab, und zwar aus folgenden Gründen: Die von Karl Marschall zusammengestellte Statistik des Bundesministeriums für Justiz lässt die erste Hauptverhandlung vor einem Geschworenengericht wegen NS-Verbrechen (18.-22. Juni 1956) unberücksichtigt: Das Verfahren wegen der Morde von Deutsch-Schützen im März 1945, das gegen einen Beschuldigten 1946 vorläufig abgebrochen worden war, wurde 1955 unter einer neuen Geschäftszahl fortgeführt. Wegen der Abschaffung der Volksgerichte wurde das Verfahren vor dem LG Wien als Geschworenengerichtsprozess zu Ende geführt. Die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft Wien erfolgte am 24. Mai 1956, das (freisprechende) Urteil erging am 22. Juni 1956. Unberücksichtigt blieben auch zwei vor Wiener Geschworenengerichten geführte Wiederaufnahmeverfahren nach der Aufhebung von Volksgerichtsurteilen durch den Obersten Gerichtshof: Am 15. Oktober 1956 wurde der Kreisleiter von Lilienfeld/Niederösterreich, Ludwig U., durch das Landesgericht Wien (20a Vr 5494/56) wegen §§ 10, 11 VG ("Illegalität") und § 1/6 KVG ("Kreisleiter") zu 12 Jahren verurteilt - die Strafbarkeit dieser Delikte bestand auch nach der Abschaffung der Volksgerichte am 20. Dezember 1955 fort; die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen wurden erst durch die NS-Amnestie vom 14. März 1957 aufgehoben. Auch die Hauptverhandlung vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Wien am 21. November 1956 gegen den Gestapo-Beamten Karl Z. (LG Wien 20a Vr 731/55) stellte den Abschluss eines volksgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahrens nach der Aufhebung eines Ersturteils (Geschäftszahl: Vg 4 Vr 5597/47) durch den OGH dar. Die Geschworenen erkannten auf Freispruch. Hingegen listet die Übersicht Marschalls für die Zeit nach 1955 bei den Anklagen wegen NS-Gewaltverbrechen zwei Verfahren auf, in denen keine Anklageerhebung durch eine österreichische Staatsanwaltschaft vor einem Geschworenengericht erfolgte. Es sind dies:
Wahrsprüche der Geschworenen 1956-1975:
a) Schöffengerichtsurteil (2 Berufsrichter, 2 Laienrichter) b) Urteil durch den OGH aufgehoben, Verfahren nach Wien delegiert; c) davon 1 Hauptverhandlung abgebrochen; d) 1 Wahrspruch durch den Schwurgerichtshof ausgesetzt; e) Wahrspruch durch den Schwurgerichtshof ausgesetzt, Verfahren durch OGH nach Wien delegiert; f) 2 Gerichtsentscheidungen gegen 1 Person - nämlich 1 durch den OGH aufgehobener Schuldspruch 1957 und 1 rechtskräftiger Freispruch 1959 - nicht durch ein Geschworenengericht, sondern durch ein Schöffengericht (2 Berufsrichter, 2 Laienrichter). Publikationen:
Halbjahreszeitschrift Justiz und Erinnerung (hrsg. v. Verein zur Förderung justizgeschichtlicher Forschungen und v.
Verein zur Erforschung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen und ihrer Aufarbeitung, 1999-2006),
Download möglich: http://www.nachkriegsjustiz.at/service/archiv/index.php
Claudia Kuretsidis-Haider / Winfried R. Garscha (Hrsg.), Keine "Abrechnung". NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945, Leipzig-Wien 1998 Winfried R. Garscha, Entnazifizierung und gerichtliche Ahndung von NS-Verbrechen, in: Tálos/Hanisch/Neugebauer/Sieder (Hrsg.), NS-Herrschaft in Österreich, Wien 2000, S. 852-883 Winfried R. Garscha / Claudia Kuretsidis-Haider, Nachkriegsprozesse. Die Alliierten, Deutschland und Österreich (in Vorbereitung). « zurück |