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Gekürzt entnommen aus: Widerstand und Verfolgung in Wien
1934-1945. Eine Dokumentation, hrsg. vom Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes, 2. Aufl. Wien 1984, S. 66-69. 143: AUS. URTEIL DES VGH GEGEN HELENE KAFKA, ORDENSNAME "RESTITUTA" WEGEN VORBEREITUNG ZUM HOCHVERRAT, 29. 10. 1942 DÖW 3368 Im Namen des Deutschen Volkes In der Strafsache gegen die Ordensschwester und
Operationsschwester am Städtischen Krankenhaus in
Wien-Mödling Helene Kafka, Ordensname "Restituta", aus
Wien-Mödling, geboren am 1. Mai 1894 in Husowitz bei Brünn
(Mähren), zur Zeit in dieser Sache in gerichtlicher
Untersuchungshaft, wegen Vorbereitung zum Hochverrat Die Angeklagte Kafka wird wegen landesverräterischer
Feindbegünstigung und Vorbereitung zum Hochverrat zum Im Dezember 1941 ersuchte die Angeklagte die in der Röntgenabteilung des gleichen Krankenhauses als Kanzleiangestellte beschäftigte Zeugin Margarete Smola, ihr von zwei staatsfeindlichen Flugblättern, die sie im Besitz hatte, je eine Schreibmaschinenabschrift nebst einem Durchschlag herzustellen. Die Zeugin führte diesen Auftrag der Angeklagten, die ihr zum Teil den Text der Hetzschriften in die Maschine diktierte, auch weisungsgemäß aus. Bei diesen Flugblättern, von denen je ein Abdruck alsbald nach der Herstellung der Abschriften sichergestellt werden konnte, handelt es sich um eine Schmähschrift mit der Überschrift "Soldatenlied" sowie um eine mit den Worten "Deutsche katholische Jugend" beginnende Hetzschrift, welche die Tagesangabe "8. Juni 1941" trägt. Das "Soldatenlied" hat folgenden Wortlaut. "Soldatenlied. Erwacht, Soldaten, und seid bereit, In der Flugschrift "Deutsche katholische Jugend" wird eine angebliche Störung einer katholischen Jugendkundgebung in Freiburg im Breisgau zum Anlaß genommen, die Führung der Hitlerjugend in niederträchtiger Weise zu verdächtigen und zu beschimpfen und die katholische Bevölkerung gegen die nationalsozialistische Staatsführung aufzuhetzen. Die Angeklagte will sich die Urschrift des Hetzgedichtes "Soldatenlied" Anfang Dezember 1941 von zwei ihr dem Namen nach unbekannten Soldaten, die Verbandzeug zum Sterilisieren in das Spital brachten, zwecks Herstellung von Abschriften ausgebeten haben. Sie will die Urschrift dann nach der Anfertigung der Abschriften verloren und sie deshalb den beiden Soldaten nicht mehr haben zurückgeben können. Die konfessionelle Flugschrift wurde der Angeklagten, wie sie behauptet hat, bereits im Sommer oder Herbst 1941 von einer anderen Klosterschwester überlassen, an deren Person sie sich angeblich nicht mehr erinnern kann. Nach der Herstellung der Vervielfältigungen las die Angeklagte das Hetzgedicht "Soldatenlied" den ebenfalls im Krankenhaus in Wien-Mödling beschäftigten Ordensschwestern Anna Mittasch ("Angelica") und Magdalena Schmid ("Kajetana") vor, wobei auch, wenigstens zu Beginn, die Zeugin Josefine Mittasch, die als Operationsgehilfin im Krankenhaus tätig ist, zugegen war. Als die Angeklagte dieser Zeugin erzählte, daß die Soldaten dieses Lied sängen, erklärte die Zeugin verständlicherweise, daß sie das nicht glaube, worauf sie von der Angeklagten weggeschickt wurde. « zurück |