Aus: Widerstand und Verfolgung in Niederösterreich 1934-1945. Eine Dokumentation, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien 1987, Bd. 3, S. 237 f.

267. AUS: "VORLAGE FÜR DEN HERRN MINISTER" BETREFFEND URTEIL DES VGH GEGEN DIE ORDENSSCHWESTER RESTITUTA AUS MÖDLING, 5. 11. 1942

Bundesarchiv Koblenz, NS 18/557
DÖW E 18.574

In Wien wurde im Volksgerichtshofprozeß die Ordensschwester "Restituta" - bürgerlicher Name Helene Kafka - verurteilt. Sie ist Angehörige des Frauenordens III, "Orden des heiligen Franz Seraphicus von der christlichen Liebe", der die Schwesternschaft für das Krankenhaus Wien-Mödling stellt. Hier war sie Operationsschwester. In dem Krankenhaus wird auch für die Wehrmacht gearbeitet, obwohl es kein Lazarett ist.

Die Angeklagte hat unter anderem ein Hetzgedicht vervielfältigt und verbreitet, in dem die Soldaten der Donau- und Alpengaue aufgefordert wurden, die Waffen gegen die Soldaten des Altreichs zu erheben und für die Beseitigung der nationalsozialistischen Staatsführung und für die Losreißung der Ostmark vom Reich zu kämpfen (Auszüge in Anlage). Aus den Zeugenvernehmungen ging hervor, daß in dem Krankenhaus häufig Flugschriften hetzerischen Inhalts herumgereicht wurden, und zwar durch Ordensangehörige und Angestellte, die als Katholiken unter dem Einfluß der Ordensvertreter standen.

Eine Krankenhaussekretärin hat dem Chefarzt Meldung von einem derartigen Vorgang gemacht. Dieser erstattete pflichtgemäß Anzeige. Die Angeklagte wurde zum Tode verurteilt. Es sollen jetzt hohe kirchliche Stellen für das Gnadenverfahren mobil gemacht werden.

Der Volksgerichtshof hatte zu diesem Prozeß die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen, sodaß außer etwa 15 politischen Leitern eine Anzahl Nonnen in Tracht und mehrere männliche und weibliche Klerikale daran teilnahmen. Die Verkündung des Todesurteils wirkte auf sie wie ein Schock.

Da ich über die Anordnung des Reichspropagandaleiters unterrichtet war, daß an den Verhandlungen keine Vertreter der Partei teilnehmen sollen, habe ich sofort nachgefragt, aus welchem Grund die Öffentlichkeit zu dieser Verhandlung zugelassen wurde. Der Senatspräsident Dr. Albrecht vom Volksgerichtshof erklärte hierzu, daß der Staatsanwalt als Vertreter der Anklagebehörde keinen Antrag auf Ausschluß der Öffentlichkeit gestellt habe. Es sei notwendig, einerseits das hetzerische Treiben klerikaler Kreise in öffentlicher Form zu brandmarken, und andererseits diesen Kreisen zu zeigen, mit welcher Sachlichkeit und Gründlichkeit der Volksgerichtshof seine Untersuchungen und Verhandlungen führt. Ferner aber sei es auch notwendig, diesen Kreisen aufzuzeigen, wie streng dann durchgegriffen wird, wenn die Beweise für das hochverräterische Treiben erbracht worden sind. Es ist zweckmäßig, die Öffentlichkeit hin und wieder zu unterrichten, wie der Volksgerichtshof arbeitet, schon um den Gerüchten entgegenzutreten, der Volksgerichtshof sei eine Art geheime Institution, die nur deshalb die Öffentlichkeit ausschließe, um sich besser über Recht und Gesetz hinwegsetzen und entsprechende Urteile fällen zu können.

Es ist auch in einem neuen Prozeß gegen eine KP-Zelle in der Staatsdruckerei Wien die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen worden. Die Entscheidung trifft jeweils der Senatsvorsitzer nach Anhören der Beisitzer.

Parteigenosse Frauenfeld hat gegen den Standpunkt, daß die Öffentlichkeit nicht immer ausgeschlossen würde, Bedenken. Er befürchtet, daß sich so durch den Verlauf des Prozesses Staatsfeinde über den Lauf der Dinge unterrichten könnten.

Ich persönlich teile diese Befürchtung nicht, da es sich ja bei diesen Prozessen stets um abgeschlossene Fälle handelt, die den Staatsfeinden keinerlei Unterlagen für die Zukunft geben können. Dagegen sind sie eine heilsame Lehre, daß die Staatsfeinde trotz aller Tarnung doch ergriffen und dann entsprechend hart bestraft werden. Es scheint mir ein außerordentlich wichtiges und notwendiges Moment zu sein, daß durch die Teilnahme der Öffentlichkeit an den Prozessen den Gerüchten wirksam entgegengetreten werden kann, der Volksgerichtshof verurteile die Angeklagten ohne jede Untersuchung und gegen jedes Recht.

Ich schlage daher vor, gegen diese Gepflogenheiten des Volksgerichtshofs, die sich auf langjährige Erfahrungen aufbauen, nichts zu unternehmen.

Tießler [e. h.]


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