DOKUMENTE ZUM
NOVEMBERPOGROM IN TIROL
(Aus: Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934-1945. Eine
Dokumentation, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes, Wien 1984, Bd. 1, S. 451-455)
26. AUS: NIEDERSCHRIFT DES SD-UNTERABSCHNITTES
TIROL (SS-UNTERSTURMFÜHRER FAST) BETREFFEND DIE "KRISTALLNACHT"
IN TIROL, 12. 11. 1938 (31)
T. Friedmann (Hrsg.), "Die Kristall-Nacht". Dokumentarische
Sammlung, Haifa 1972
Nach der Vereidigung der SS am 9. November 1938, 24 Uhr, forderte
mich der Führer der 87. SS-Standarte, SS-Sturmbannführer
Erwin Fleiß, auf, in Vertretung des dienstlich abwesenden
SS-Obersturmführers Dr. Gelb um 1 Uhr im Dienstzimmer des
Gauleiters Hofer zu erscheinen.
Der Gauleiter traf Punkt 1 Uhr, von München kommend, in seinem
Dienstzimmer ein. Anwesend waren die Führer der Gliederungen
SS-Oberführer Feil, SA-Brigadeführer Waidacher usw. sowie
die Leiter der Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei,
SS-Hauptsturmführer Dr. Spann von der Stapostelle Innsbruck,
SS-Untersturmführer Dr. Franzelin von der Polizeidirektion
Innsbruck usw., außerdem der Beauftragte für die
Arisierung Pg. Hermann Duxneuner und ich als Vertreter des
SD-Unterabschnittes Tirol. Der Gauleiter gab folgendes bekannt:
Als Antwort auf den feigen jüdischen Mordüberfall auf
unseren Gesandtschaftsrat vom Rath in Paris hat sich die kochende
Volksseele im Reich bereits gegen die Juden gewandt. Unter anderem
seien bereits mehrere Synagogen in Brand gesteckt worden. Es sei
notwendig, daß sich auch in Tirol in dieser Nacht (vom 9. auf
10. 11. 1938) die kochende Volksseele gegen die Juden erhebe.
Eventuell entstehende Brände von jüdischem Eigentum seien
Sache der Feuerwehrlöschpolizei und nicht Sache des Eingreifens
von Gliederungen der Bewegung. Die Polizeibehörden hätten
im Rahmen der gesamten Aktion folgende Aufgaben:
1. Plünderungen seien zu verhindern, ebenso die Vernichtung oder
Beschädigung arischen Vermögens.
2. Die Juden seien gegen Ende der Aktion zu ihrer eigenen Sicherheit
in Schutzhaft zu nehmen, u. zw. sofort als möglich, insbesondere
arbeitsfähige.
Der kochenden Volksseele sei bis in der Früh 6 Uhr volle
Aktionsfähigkeit zu gewähren; bis dahin habe die Polizei
nirgends den Demonstranten gegenüber in Erscheinung zu
treten.
Während dieser Besprechung erhielt der stellvertretende Leiter
der Stapostelle SS-Hauptsturmführer Dr. Spann ein F. S. des
Gruppenführers Heydrich aus München, mit den bekannten
Anweisungen für die Stapo und den SD bezüglich der
Judenaktion.
Anschließend - gegen 2.30 Uhr - wurden an Hand der Judenliste,
die von Pg. Duxneuner beschafft wurde, die einzelnen Gliederungen
planmäßig zur Aktion gegen jüdische Objekte und
Personen eingesetzt, in Verbindung mit einem strengen Befehl zum
Anlegen von Zivilkleidung.
Die allgemeine SS erhielt folgende Objekte und Personen
zugeteilt:
1. Synagoge in der Straße der Sudetendeutschen
2. die jüdischen Anwesen Gänsbacherstraße 4
(Graubart) und Gänsbacherstraße 5 (Bauer &
Schwarz)
3. den Leiter der jüdischen Kultusgemeinde Dr. Berger Richard,
Anichstraße 13.
Der SD-Unterabschnitt Tirol hat sich an der Aktion nur insofern
beteiligt, daß jüdisches SD-mäßig wichtiges
Material sichergestellt wurde. Aktionen gegen Eigentum und Personen
des Judentums wurden von den Angehörigen des SD nicht
durchgeführt.
Ich habe die Angehörigen des SD-Unterabschnittes Tirol schon
während der Besprechung beim Gauleiter durch eine Ordonanz
angewiesen, Zivilkleider anzulegen und sich auf der Dienststelle in
Bereitschaft zu halten. Gegen 3.30 Uhr erfolgte dann auf meinen
Befehl der Einsatz:
1. Unterstützung der staatspolizeilichen Maßnahmen.
2. Sicherstellung des Materiales der jüdischen
Kultusgemeinde.
Das Material befindet sich auf der Dienststelle des
SD-Unterabschnittes Tirol.
Über das Ergebnis der Sühneaktion gegen die Juden in
Innsbruck und seine stimmungsmäßige Auswirkung wurde
unterm 12. 11. 1938 folgender Bericht an den SD-Donau abgegeben:
"In der Nacht vom 9. und 10. ds. Mts. wurde von seiten der
Bevölkerung schlagartig eine Aktion gegen die Juden Innsbrucks
unternommen. Im Verlaufe dieser Aktion wurden die Wohnungen aller
noch nicht ausgewanderter Juden schwer beschädigt. Falls Juden
bei dieser Aktion keinen Schaden erlitten haben, dürfte dies
darauf zurückzuführen sein, daß sie übersehen
wurden. Zu Plünderungen ist es nirgends gekommen. In zwei
Fällen wurde das Eigentum von Ariern zerstört, in einem
Fall aus Unkenntnis über die Abstammung des Wohnungsinhabers, im
anderen Fall war die Wohnung vor kürzerer Zeit in arische
Hände gelangt. Auch die Synagoge wurde zertrümmert.
Darüber wurde in der Gaupresse berichtet.
Abschließend liegt folgendes Ergebnis vor:
Es wurden bis jetzt drei Juden getötet. Es sind dies Richard
Graubart, Karl Bauer und Richard Berger, der Vorstand der
Israelitischen Kultusgemeinde. Wilhelm Bauer liegt mit schweren
Kopfverletzungen im Spital; die Ärzte zweifeln an seinem
Aufkommen.
Außerdem wurden insgesamt 18 Juden festgenommen. Es handelt
sich vorwiegend um arbeitsfähige Personen. Nahezu alle von ihnen
waren verletzt, jedoch nur einer auf schwerere Art.
Das Ehepaar Popper wurde nach Zerstörung seiner Wohnung in die
Sill geworfen, es konnte sich jedoch ans Ufer retten. Der Mann
befindet sich unter den Inhaftierten.
Die Wohnung eines Juden befand sich im selben Hause, in dem auch der
italienische Konsul wohnt. Dieser war anfangs sehr empört,
daß die Leute durch das Schlafzimmerfenster seiner Frau
eingestiegen waren, um in die Wohnung zu gelangen. Nach
Aufklärung des Sachverhaltes war er jedoch sofort beruhigt.
In einigen Teilen der Bevölkerung ist man der Meinung, daß
es sich bei den Urhebern um Provokateure handelt. In manchen Kreisen
glaubte man, daß es sich um Kommunisten handle. In liberalen
Kreisen sowie auch bei den Klerikalen äußerte man sich
erwartungsgemäß gegen die Art und Weise des Vorgehens.
Irgendwelche Aktionen gegen Juden auf dem Lande konnten nicht
festgestellt werden. Dies hat seinen Grund darin, daß die
Anzahl der Juden auf dem Lande, besonders in Vorarlberg, eine
äußerst geringe ist. Die näheren Einzelheiten der
ganzen Aktion sind unter der Bevölkerung noch nicht bekannt.
Daher gehen auch viele unsinnige Gerüchte herum. Unter den
Nationalsozialisten wurde die Mitteilung von diesen Aktionen sowie
die Ankündigung noch zu erwartender Gesetze einmütig mit
großer Genugtuung aufgenommen."
In der Nacht vom 10. auf 11. 11. 1938 wurden die Angehörigen des
SD-Unterabschnitts Tirol der Staatspolizeistelle Innsbruck nochmals
zum staatspolizeilichen Einsatz in Uniform zur Verfügung
gestellt. Es wurde dabei die Durchführung der Verlautbarung des
Reichspropagandaministeriums, wonach sämtliche
Selbsthilfeaktionen der Bevölkerung mit dem 10. 11. 1938
abgeschlossen sind, überwacht. Ein Einschreiten war nicht
notwendig, da in Anbetracht der Disziplin der nationalsozialistischen
Bevölkerung ein weiteres Aufflackern der Sühneaktion nicht
mehr in Erscheinung trat.
[...]
28. AUS: BESCHLUSS BETREFFEND EINSTELLUNG DES
VERFAHRENS DES OBERSTEN PARTEIGERICHTS GEGEN SS-HAUPTSTURMFÜHRER
HANS AICHINGER UND SS-UNTERSTURMFÜHRER WALTER HOPFGARTNER (32)
WEGEN MORDES AN RICHARD GRAUBART, WILHELM BAUER UND RICHARD BERGER,
9. 2. 1939
LG Innsbruck, 10 Vr 744/50
DÖW E 18.451
Tatbestand
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 kam es auch in Innsbruck zu
Aktionen gegen das Judentum. In deren Verlauf wurden die Juden
Richard Graubart und Dr. Wilhelm Bauer durch den
SS-Hauptsturmführer Hans Aichinger und der Jude Richard Berger
durch den SS-Untersturmführer Walter Hopfgartner
getötet.
Auf Befehl des Führers des SS-Abschnittes XXXVI
SS-Oberführer Feil waren unter Führung der beiden
Angeschuldigten sogenannte Rollkommandos gebildet worden. Aus
bewährten SS-Männern wurden besonders zuverlässige
Leute ausgesucht, die sich den beiden Angeschuldigten zur
Verfügung zu stellen hatten. Die Mitnahme einer Pistole war
allen Beteiligten untersagt worden, damit die ganze Aktion lautlos
vor sich gehen soll. Aichinger erhielt den Auftrag, die Aktion gegen
die in der Gänsbacherstraße 5 wohnenden Juden Graubart und
Bauer zu leiten, während Hopfgartner der Vorsteher der
Israelitischen Kultusgemeinde Berger zugeteilt wurde.
SS-Oberführer Feil konnte bei der Kürze der zur
Verfügung stehenden Zeit seinen Unterführern keine
eingehenden Verhaltensmaßnahmen mit auf den Weg geben. Er
erklärte den Angeschuldigten nur, daß sie zunächst
eine Durchsuchung nach Waffen vorzunehmen hätten und bei dem
geringsten Anschein von Widerstand diesen mit jeden Mitteln zu
brechen hätten. Er hat ihnen keinen ausdrücklichen Befehl
gegeben, die Juden zu töten. Er gibt aber zu, daß die
Angeschuldigten aus seinen Worten den Schluß hätten ziehen
können müssen und auch ziehen sollten, daß es bei der
Durchführung der Vergeltungsmaßnahmen auf das Leben eines
Juden nicht ankomme.
Ausdrücklich hat er ihnen gesagt, daß ihnen nichts
geschehen wird, ganz gleichgültig, wie die Aktionen ausgingen.
Aichinger hat dann mit seinen Leuten die Wohnungen der Juden Graubart
und Bauer aufgesucht. Er ließ die Wohnungen durchsuchen und die
Juden selbst aus ihren Schlafzimmern herausholen, während die
Frauen der Juden die Schlafzimmer nicht verlassen durften. Aichinger
trat auf den Juden Graubart zu, der bereits unter Bewachung einiger
SS-Männer stand. In diesem Augenblick soll der Jude nach
Darstellung Aichingers die Arme erhoben und geschimpft haben.
Aichinger habe dem Juden daraufhin mit seinem Dolch einen Stich in
die Seite versetzt. Gleichzeitig gab ein anderer SS-Mann des
Kommandos dem Juden einen Schlag auf den Kopf. Diese Verletzung
wirkte sofort tödlich, Aichinger begab sich dann sofort in die
untere Etage des Hauses, wo der Jude Dr. Bauer wohnte. Bauer soll
sehr kräftig gewesen sein und der Wache Schwierigkeiten bei der
Verhaftung gemacht haben. Aichinger sprang hinzu und stach Bauer mit
einem Dolch in die Brust. Auf dem Transport zur Klinik ist er /Bauer/
gestorben. Aichinger hat dann das Haus sofort mit seinen Leuten
verlassen.
Zur gleichen Zeit begab sich der Angeschuldigte Hopfgartner mit 4
Leuten in die Wohnung des Juden Berger. Er hielt es jedoch mit
Rücksicht auf die Anwesenheit der Ehefrau nicht für
richtig, Berger in seiner Wohnung zu töten, und nahm ihn deshalb
mit dem Kraftwagen mit. An einer abgelegenen Stelle hinter
Kranebitten hieß er den Juden aussteigen. Als dieser merkte,
was ihm bevorstand, versuchte er, um Hilfe zu rufen. Er wurde
daraufhin zu Boden gedrückt. Hopfgartner nahm einen großen
Stein und schlug damit 2mal auf den Hinterkopf des Juden. Als Berger
kein Lebenszeichen mehr von sich gab, warf man ihn über die
Böschung in den Inn. Auch Hopfgartner begab sich sofort mit
seinen Leuten nach Innsbruck zurück und erstattete dem
Adjutanten des Abschnittführers Meldung.
Hopfgartner hatte mit Berger ebensowenig persönliche Differenzen
gehabt wie Aichinger mit Graubart oder Bauer. Er kannte Berger nicht
einmal persönlich. Zu seiner Tat vernommen, hat er wörtlich
ausgesagt: "Nach Durchführung der Aktion hatten wir alle ein
recht flaues Gefühl, da uns SS-Männern solche Aktionen
nicht sonderlich sympathisch sind. Wir haben in Ausführung eines
Befehls gehandelt."
Aichinger hat sich in ähnlichem Sinne geäußert,
daß ihm Gewaltanwendung an sich nicht liege und er ohne
erhaltenen Befehl aus eigenem Antrieb niemals gehandelt
hätte.
Zu dem Befehl des Oberführers Feil ist es auf folgende Weise
gekommen: Der Gauleiter des Gaues Tirol Pg. Hofer hatte am Abend des
9. November 1938 in München die Ansprache des Reichsministers
Dr. Goebbels vor den Gauleitern und Gliederungsführern
mitangehört. Er hatte aus ihr den Eindruck mitgenommen,
daß es sich um eine sehr weitgehende Aktion gegen das Judentum
handeln sollte, damit, wie er selbst sagt, mit dem Judentum
aufgeräumt werde. Entsprechend gab der Gauleiter daher die
Anweisungen an seine Führerschaft noch in der Nacht vom 9. zum
10. November in Innsbruck weiter. Er hat dort u. a. erklärt,
daß den männlichen Juden eine gehörige Abreibung
erteilt werden solle. Der Eindruck, daß es bei
Durchführung der Aktion auf das Leben eines Juden nicht so sehr
ankomme, ist bei ihm noch verstärkt worden durch den Befehl der
Geheimen Staatspolizei, der in der Nacht vom 9. zum 10. November
durchgegeben wurde und in dem besonders darauf hingewiesen wird,
daß Leben und Gut der Arier zu schützen sei, sowie auch
durch die weiteren Anweisungen des Propagandaministeriums. Der
Gauleiter ist der Ansicht, daß es hiedurch zu erklären
sei, wenn SS-Oberführer Feil nach seinen eigenen Worten den
Eindruck gehabt habe, daß zwar kein strikter Befehl zu einer
direkten Vergeltung für den Tod des Pg. vom Rath gegeben werde,
daß solche Vergeltungsmaßnahmen aber erwünscht seien
und daß mit den Anweisungen des Gauleiters eine "Nacht der
langen Messer" freigegeben werden sollte. Denn Feil habe die Befehle
an die Polizei ebenfalls gekannt.
Nach dieser Sachlage war das Verfahren gegen Aichinger und
Hopfgartner jedenfalls einzustellen. Sie haben zweifellos auf Befehl
gehandelt. Persönliche Beziehungen zu den getöteten Juden
hatten sie nicht. Die Tat ist ihnen, wie aus ihrer Einlassung
unschwer zu entnehmen ist, nicht leicht gefallen. Die Art der
Ausführung kann ihnen ebenfalls nicht erschwerend zur Last
gelegt werden, weil sie befehlsgemäß eine Schußwaffe
zu den Aktionen nicht mitnehmen durften. Hinzu kommt, daß beide
Angeschuldigten unbescholtene Männer und nicht vorbestraft sind.
Beide haben sich erhebliche Verdienste um die nationalsozialistische
Bewegung erworben. Aichinger gehört der NSDAP seit 1932,
Hopfgartner sogar seit 1927 an. Ihr zuständiger SS-Führer
sagt von ihnen, daß sie zu jedem Opfer an Gut und Blut für
die Bewegung jederzeit bereit seien.
Anmerkungen
31) Beilage zum Bericht des SD-Unterabschnittes
Tirol an den SD-Führer des SS-Oberabschnittes Donau vom 14. 11.
1938.
32) Walter Hopfgartner wurde mit Urteil des
Volksgerichts beim LG Innsbruck am 20. 9. 1950 zu 3 Jahren schweren
Kerkers, Hans Aichinger mit Urteil des Volksgerichts beim LG
Innsbruck am 16. 10. 1946 zu 13 Jahren schweren Kerkers
verurteilt.

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