DOKUMENTE ZUM
NOVEMBERPOGROM IN TIROL

(Aus: Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934-1945. Eine Dokumentation, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien 1984, Bd. 1, S. 451-455)

 

26. AUS: NIEDERSCHRIFT DES SD-UNTERABSCHNITTES TIROL (SS-UNTERSTURMFÜHRER FAST) BETREFFEND DIE "KRISTALLNACHT" IN TIROL, 12. 11. 1938 (31)

T. Friedmann (Hrsg.), "Die Kristall-Nacht". Dokumentarische Sammlung, Haifa 1972

Nach der Vereidigung der SS am 9. November 1938, 24 Uhr, forderte mich der Führer der 87. SS-Standarte, SS-Sturmbannführer Erwin Fleiß, auf, in Vertretung des dienstlich abwesenden SS-Obersturmführers Dr. Gelb um 1 Uhr im Dienstzimmer des Gauleiters Hofer zu erscheinen.
Der Gauleiter traf Punkt 1 Uhr, von München kommend, in seinem Dienstzimmer ein. Anwesend waren die Führer der Gliederungen SS-Oberführer Feil, SA-Brigadeführer Waidacher usw. sowie die Leiter der Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei, SS-Hauptsturmführer Dr. Spann von der Stapostelle Innsbruck, SS-Untersturmführer Dr. Franzelin von der Polizeidirektion Innsbruck usw., außerdem der Beauftragte für die Arisierung Pg. Hermann Duxneuner und ich als Vertreter des SD-Unterabschnittes Tirol. Der Gauleiter gab folgendes bekannt:
Als Antwort auf den feigen jüdischen Mordüberfall auf unseren Gesandtschaftsrat vom Rath in Paris hat sich die kochende Volksseele im Reich bereits gegen die Juden gewandt. Unter anderem seien bereits mehrere Synagogen in Brand gesteckt worden. Es sei notwendig, daß sich auch in Tirol in dieser Nacht (vom 9. auf 10. 11. 1938) die kochende Volksseele gegen die Juden erhebe. Eventuell entstehende Brände von jüdischem Eigentum seien Sache der Feuerwehrlöschpolizei und nicht Sache des Eingreifens von Gliederungen der Bewegung. Die Polizeibehörden hätten im Rahmen der gesamten Aktion folgende Aufgaben:
1. Plünderungen seien zu verhindern, ebenso die Vernichtung oder Beschädigung arischen Vermögens.
2. Die Juden seien gegen Ende der Aktion zu ihrer eigenen Sicherheit in Schutzhaft zu nehmen, u. zw. sofort als möglich, insbesondere arbeitsfähige.
Der kochenden Volksseele sei bis in der Früh 6 Uhr volle Aktionsfähigkeit zu gewähren; bis dahin habe die Polizei nirgends den Demonstranten gegenüber in Erscheinung zu treten.
Während dieser Besprechung erhielt der stellvertretende Leiter der Stapostelle SS-Hauptsturmführer Dr. Spann ein F. S. des Gruppenführers Heydrich aus München, mit den bekannten Anweisungen für die Stapo und den SD bezüglich der Judenaktion.
Anschließend - gegen 2.30 Uhr - wurden an Hand der Judenliste, die von Pg. Duxneuner beschafft wurde, die einzelnen Gliederungen planmäßig zur Aktion gegen jüdische Objekte und Personen eingesetzt, in Verbindung mit einem strengen Befehl zum Anlegen von Zivilkleidung.
Die allgemeine SS erhielt folgende Objekte und Personen zugeteilt:
1. Synagoge in der Straße der Sudetendeutschen
2. die jüdischen Anwesen Gänsbacherstraße 4 (Graubart) und Gänsbacherstraße 5 (Bauer & Schwarz)
3. den Leiter der jüdischen Kultusgemeinde Dr. Berger Richard, Anichstraße 13.
Der SD-Unterabschnitt Tirol hat sich an der Aktion nur insofern beteiligt, daß jüdisches SD-mäßig wichtiges Material sichergestellt wurde. Aktionen gegen Eigentum und Personen des Judentums wurden von den Angehörigen des SD nicht durchgeführt.
Ich habe die Angehörigen des SD-Unterabschnittes Tirol schon während der Besprechung beim Gauleiter durch eine Ordonanz angewiesen, Zivilkleider anzulegen und sich auf der Dienststelle in Bereitschaft zu halten. Gegen 3.30 Uhr erfolgte dann auf meinen Befehl der Einsatz:
1. Unterstützung der staatspolizeilichen Maßnahmen.
2. Sicherstellung des Materiales der jüdischen Kultusgemeinde.
Das Material befindet sich auf der Dienststelle des SD-Unterabschnittes Tirol.

Über das Ergebnis der Sühneaktion gegen die Juden in Innsbruck und seine stimmungsmäßige Auswirkung wurde unterm 12. 11. 1938 folgender Bericht an den SD-Donau abgegeben:
"In der Nacht vom 9. und 10. ds. Mts. wurde von seiten der Bevölkerung schlagartig eine Aktion gegen die Juden Innsbrucks unternommen. Im Verlaufe dieser Aktion wurden die Wohnungen aller noch nicht ausgewanderter Juden schwer beschädigt. Falls Juden bei dieser Aktion keinen Schaden erlitten haben, dürfte dies darauf zurückzuführen sein, daß sie übersehen wurden. Zu Plünderungen ist es nirgends gekommen. In zwei Fällen wurde das Eigentum von Ariern zerstört, in einem Fall aus Unkenntnis über die Abstammung des Wohnungsinhabers, im anderen Fall war die Wohnung vor kürzerer Zeit in arische Hände gelangt. Auch die Synagoge wurde zertrümmert. Darüber wurde in der Gaupresse berichtet.
Abschließend liegt folgendes Ergebnis vor:
Es wurden bis jetzt drei Juden getötet. Es sind dies Richard Graubart, Karl Bauer und Richard Berger, der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde. Wilhelm Bauer liegt mit schweren Kopfverletzungen im Spital; die Ärzte zweifeln an seinem Aufkommen.
Außerdem wurden insgesamt 18 Juden festgenommen. Es handelt sich vorwiegend um arbeitsfähige Personen. Nahezu alle von ihnen waren verletzt, jedoch nur einer auf schwerere Art.
Das Ehepaar Popper wurde nach Zerstörung seiner Wohnung in die Sill geworfen, es konnte sich jedoch ans Ufer retten. Der Mann befindet sich unter den Inhaftierten.
Die Wohnung eines Juden befand sich im selben Hause, in dem auch der italienische Konsul wohnt. Dieser war anfangs sehr empört, daß die Leute durch das Schlafzimmerfenster seiner Frau eingestiegen waren, um in die Wohnung zu gelangen. Nach Aufklärung des Sachverhaltes war er jedoch sofort beruhigt.
In einigen Teilen der Bevölkerung ist man der Meinung, daß es sich bei den Urhebern um Provokateure handelt. In manchen Kreisen glaubte man, daß es sich um Kommunisten handle. In liberalen Kreisen sowie auch bei den Klerikalen äußerte man sich erwartungsgemäß gegen die Art und Weise des Vorgehens. Irgendwelche Aktionen gegen Juden auf dem Lande konnten nicht festgestellt werden. Dies hat seinen Grund darin, daß die Anzahl der Juden auf dem Lande, besonders in Vorarlberg, eine äußerst geringe ist. Die näheren Einzelheiten der ganzen Aktion sind unter der Bevölkerung noch nicht bekannt. Daher gehen auch viele unsinnige Gerüchte herum. Unter den Nationalsozialisten wurde die Mitteilung von diesen Aktionen sowie die Ankündigung noch zu erwartender Gesetze einmütig mit großer Genugtuung aufgenommen."
In der Nacht vom 10. auf 11. 11. 1938 wurden die Angehörigen des SD-Unterabschnitts Tirol der Staatspolizeistelle Innsbruck nochmals zum staatspolizeilichen Einsatz in Uniform zur Verfügung gestellt. Es wurde dabei die Durchführung der Verlautbarung des Reichspropagandaministeriums, wonach sämtliche Selbsthilfeaktionen der Bevölkerung mit dem 10. 11. 1938 abgeschlossen sind, überwacht. Ein Einschreiten war nicht notwendig, da in Anbetracht der Disziplin der nationalsozialistischen Bevölkerung ein weiteres Aufflackern der Sühneaktion nicht mehr in Erscheinung trat.

[...]

 

28. AUS: BESCHLUSS BETREFFEND EINSTELLUNG DES VERFAHRENS DES OBERSTEN PARTEIGERICHTS GEGEN SS-HAUPTSTURMFÜHRER HANS AICHINGER UND SS-UNTERSTURMFÜHRER WALTER HOPFGARTNER (32) WEGEN MORDES AN RICHARD GRAUBART, WILHELM BAUER UND RICHARD BERGER, 9. 2. 1939

LG Innsbruck, 10 Vr 744/50
DÖW E 18.451

Tatbestand
In der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 kam es auch in Innsbruck zu Aktionen gegen das Judentum. In deren Verlauf wurden die Juden Richard Graubart und Dr. Wilhelm Bauer durch den SS-Hauptsturmführer Hans Aichinger und der Jude Richard Berger durch den SS-Untersturmführer Walter Hopfgartner getötet.
Auf Befehl des Führers des SS-Abschnittes XXXVI SS-Oberführer Feil waren unter Führung der beiden Angeschuldigten sogenannte Rollkommandos gebildet worden. Aus bewährten SS-Männern wurden besonders zuverlässige Leute ausgesucht, die sich den beiden Angeschuldigten zur Verfügung zu stellen hatten. Die Mitnahme einer Pistole war allen Beteiligten untersagt worden, damit die ganze Aktion lautlos vor sich gehen soll. Aichinger erhielt den Auftrag, die Aktion gegen die in der Gänsbacherstraße 5 wohnenden Juden Graubart und Bauer zu leiten, während Hopfgartner der Vorsteher der Israelitischen Kultusgemeinde Berger zugeteilt wurde. SS-Oberführer Feil konnte bei der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit seinen Unterführern keine eingehenden Verhaltensmaßnahmen mit auf den Weg geben. Er erklärte den Angeschuldigten nur, daß sie zunächst eine Durchsuchung nach Waffen vorzunehmen hätten und bei dem geringsten Anschein von Widerstand diesen mit jeden Mitteln zu brechen hätten. Er hat ihnen keinen ausdrücklichen Befehl gegeben, die Juden zu töten. Er gibt aber zu, daß die Angeschuldigten aus seinen Worten den Schluß hätten ziehen können müssen und auch ziehen sollten, daß es bei der Durchführung der Vergeltungsmaßnahmen auf das Leben eines Juden nicht ankomme.
Ausdrücklich hat er ihnen gesagt, daß ihnen nichts geschehen wird, ganz gleichgültig, wie die Aktionen ausgingen. Aichinger hat dann mit seinen Leuten die Wohnungen der Juden Graubart und Bauer aufgesucht. Er ließ die Wohnungen durchsuchen und die Juden selbst aus ihren Schlafzimmern herausholen, während die Frauen der Juden die Schlafzimmer nicht verlassen durften. Aichinger trat auf den Juden Graubart zu, der bereits unter Bewachung einiger SS-Männer stand. In diesem Augenblick soll der Jude nach Darstellung Aichingers die Arme erhoben und geschimpft haben. Aichinger habe dem Juden daraufhin mit seinem Dolch einen Stich in die Seite versetzt. Gleichzeitig gab ein anderer SS-Mann des Kommandos dem Juden einen Schlag auf den Kopf. Diese Verletzung wirkte sofort tödlich, Aichinger begab sich dann sofort in die untere Etage des Hauses, wo der Jude Dr. Bauer wohnte. Bauer soll sehr kräftig gewesen sein und der Wache Schwierigkeiten bei der Verhaftung gemacht haben. Aichinger sprang hinzu und stach Bauer mit einem Dolch in die Brust. Auf dem Transport zur Klinik ist er /Bauer/ gestorben. Aichinger hat dann das Haus sofort mit seinen Leuten verlassen.
Zur gleichen Zeit begab sich der Angeschuldigte Hopfgartner mit 4 Leuten in die Wohnung des Juden Berger. Er hielt es jedoch mit Rücksicht auf die Anwesenheit der Ehefrau nicht für richtig, Berger in seiner Wohnung zu töten, und nahm ihn deshalb mit dem Kraftwagen mit. An einer abgelegenen Stelle hinter Kranebitten hieß er den Juden aussteigen. Als dieser merkte, was ihm bevorstand, versuchte er, um Hilfe zu rufen. Er wurde daraufhin zu Boden gedrückt. Hopfgartner nahm einen großen Stein und schlug damit 2mal auf den Hinterkopf des Juden. Als Berger kein Lebenszeichen mehr von sich gab, warf man ihn über die Böschung in den Inn. Auch Hopfgartner begab sich sofort mit seinen Leuten nach Innsbruck zurück und erstattete dem Adjutanten des Abschnittführers Meldung.
Hopfgartner hatte mit Berger ebensowenig persönliche Differenzen gehabt wie Aichinger mit Graubart oder Bauer. Er kannte Berger nicht einmal persönlich. Zu seiner Tat vernommen, hat er wörtlich ausgesagt: "Nach Durchführung der Aktion hatten wir alle ein recht flaues Gefühl, da uns SS-Männern solche Aktionen nicht sonderlich sympathisch sind. Wir haben in Ausführung eines Befehls gehandelt."
Aichinger hat sich in ähnlichem Sinne geäußert, daß ihm Gewaltanwendung an sich nicht liege und er ohne erhaltenen Befehl aus eigenem Antrieb niemals gehandelt hätte.
Zu dem Befehl des Oberführers Feil ist es auf folgende Weise gekommen: Der Gauleiter des Gaues Tirol Pg. Hofer hatte am Abend des 9. November 1938 in München die Ansprache des Reichsministers Dr. Goebbels vor den Gauleitern und Gliederungsführern mitangehört. Er hatte aus ihr den Eindruck mitgenommen, daß es sich um eine sehr weitgehende Aktion gegen das Judentum handeln sollte, damit, wie er selbst sagt, mit dem Judentum aufgeräumt werde. Entsprechend gab der Gauleiter daher die Anweisungen an seine Führerschaft noch in der Nacht vom 9. zum 10. November in Innsbruck weiter. Er hat dort u. a. erklärt, daß den männlichen Juden eine gehörige Abreibung erteilt werden solle. Der Eindruck, daß es bei Durchführung der Aktion auf das Leben eines Juden nicht so sehr ankomme, ist bei ihm noch verstärkt worden durch den Befehl der Geheimen Staatspolizei, der in der Nacht vom 9. zum 10. November durchgegeben wurde und in dem besonders darauf hingewiesen wird, daß Leben und Gut der Arier zu schützen sei, sowie auch durch die weiteren Anweisungen des Propagandaministeriums. Der Gauleiter ist der Ansicht, daß es hiedurch zu erklären sei, wenn SS-Oberführer Feil nach seinen eigenen Worten den Eindruck gehabt habe, daß zwar kein strikter Befehl zu einer direkten Vergeltung für den Tod des Pg. vom Rath gegeben werde, daß solche Vergeltungsmaßnahmen aber erwünscht seien und daß mit den Anweisungen des Gauleiters eine "Nacht der langen Messer" freigegeben werden sollte. Denn Feil habe die Befehle an die Polizei ebenfalls gekannt.
Nach dieser Sachlage war das Verfahren gegen Aichinger und Hopfgartner jedenfalls einzustellen. Sie haben zweifellos auf Befehl gehandelt. Persönliche Beziehungen zu den getöteten Juden hatten sie nicht. Die Tat ist ihnen, wie aus ihrer Einlassung unschwer zu entnehmen ist, nicht leicht gefallen. Die Art der Ausführung kann ihnen ebenfalls nicht erschwerend zur Last gelegt werden, weil sie befehlsgemäß eine Schußwaffe zu den Aktionen nicht mitnehmen durften. Hinzu kommt, daß beide Angeschuldigten unbescholtene Männer und nicht vorbestraft sind. Beide haben sich erhebliche Verdienste um die nationalsozialistische Bewegung erworben. Aichinger gehört der NSDAP seit 1932, Hopfgartner sogar seit 1927 an. Ihr zuständiger SS-Führer sagt von ihnen, daß sie zu jedem Opfer an Gut und Blut für die Bewegung jederzeit bereit seien.

 

Anmerkungen

31) Beilage zum Bericht des SD-Unterabschnittes Tirol an den SD-Führer des SS-Oberabschnittes Donau vom 14. 11. 1938.

32) Walter Hopfgartner wurde mit Urteil des Volksgerichts beim LG Innsbruck am 20. 9. 1950 zu 3 Jahren schweren Kerkers, Hans Aichinger mit Urteil des Volksgerichts beim LG Innsbruck am 16. 10. 1946 zu 13 Jahren schweren Kerkers verurteilt.


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