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Der "Novemberpogrom" ("Reichskristallnacht") (Aus: Elisabeth Klamper, Diskriminierung und Verfolgung nach dem "Anschluß", in: Jüdische Schicksale. Berichte von Verfolgten, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien 1992, S. 90-98, S. 97) Am 7. November 1938 schoß der 17jährige Herschel Grynszpan in Paris auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath, der zwei Tage später seinen Verletzungen erlag. Reichspropagandaminister Joseph Goebbels initiierte daraufhin in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 einen reichsweiten, gegen die jüdische Bevölkerung gerichteten Pogrom als "spontane" Vergeltungsmaßnahme. In Wien wurden im Verlauf des Pogroms, der hier keineswegs, wie der verharmlosende Begriff "Reichskristallnacht" impliziert, nur eine Nacht, sondern mehrere Tage dauerte, 42 Synagogen und Bethäuser in Brand gesteckt und verwüstet. Tausende jüdische Geschäfte und Wohnungen wurden, so sie nicht bereits in den Monaten vorher "arisiert" worden waren, geplündert, zerstört und beschlagnahmt. 6547 Wiener Juden kamen in Haft, 3700 davon in das KZ Dachau. In den Hauptstädten der übrigen Bundesländer wurden ebenfalls Synagogen und Gebetshäuser zerstört sowie Geschäfte und Wohnungen von noch nicht vertriebenen Juden geplündert und beschlagnahmt. Die blutigsten Ausschreitungen ereigneten sich in Innsbruck, wo Nationalsozialisten in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 drei Menschen ermordeten, ein weiterer Mann erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen, vier ältere Menschen warf man kurzerhand in die Sill. (43) Das Attentat Grynszpans und der darauffolgende, von Staats- und Parteiführung angeordnete Pogrom boten den NS-Machthabern einen willkommenen Anlaß zur Durchführung und Legitimierung der völligen Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben. Am 12. November 1938 wurde in einer Sitzung im Reichsluftfahrtsministerium unter dem Vorsitz Hermann Görings, dem Beauftragten für den Vierjahresplan, die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben beschlossen, die Juden verbot, ein selbständiges kaufmännisches Unternehmen bzw. Handwerk zu betreiben. In der gleichen Sitzung wurde der jüdischen Bevölkerung Deutschlands die Zahlung einer "Sühneleistung" von einer Milliarde RM für das Pariser Attentat auferlegt sowie die Verpflichtung, für alle während des Pogroms entstandenen Schäden aufzukommen. Anmerkungen 43) Vgl. Kurt Schmid, Robert Streibel (Hrsg.), Der Pogrom 1938. Judenverfolgung in Österreich und Deutschland, Wien 1990. « zurück |