Wolfgang Neugebauer

"Unser Gewissen verbietet uns, in dieser Aktion mitzuwirken."

Der NS-Massenmord an geistig und körperlich Behinderten und der Widerstand der Sr. Anna Bertha Königsegg

Vortrag anläßlich einer Gedenkveranstaltung für Sr. Anna Bertha Königsegg, Schloß Goldegg, 12. November 1998 (gekürzt)


NS-Euthanasie im Zusammenhang nationalsozialistischer Politik

Die NS-Euthanasie darf nicht als isolierte Erscheinung, sondern muß im Gesamtzusammenhang nationalsozialistischer Politik gesehen werden. Rassenhygiene und Rassismus waren fundamentale Elemente in Weltanschauung und Propaganda des Nationalsozialismus und wesentliche Bestandteile der Politik Hitlerdeutschlands, die konsequent in der Massenvernichtung von Juden, Roma, geistig und körperlich behinderten und anderen als "minderwertig" oder "staatsfeindlich" qualifizierten Menschen mündeten. Die nationalsozialistische Lebensvernichtung hatte zwei wesentliche Wurzeln: geistig-ideologische und ökonomisch-materielle.

Im 19. Jahrhundert drangen biologistische Ideen sowohl in die Geistes- und Naturwissenschaften als auch in die Politik ein. Die Sozialdarwinisten meinten, daß die biologischen Prinzipien vom Kampf ums Dasein und von der natürlichen Auslese in der menschlichen Gesellschaft ebenso herrschen müßten wie in der Natur. Auch in der Gesellschaft würden nur die kräftigsten und lebensfähigsten Individuen und Rassen im Kampf ums Dasein überleben, die Schwächeren hingegen unterliegen und zugrunde gehen. Verschiedene Theoretiker entwickelten Vorstellungen von der "Aufartung" des Volkes bzw. der Rasse durch aktive oder passive Auslese. Heute lächerlich anmutende Ansichten von der Höherwertigkeit einer nordischen, germanischen oder arischen Rasse wurden in zahlreichen pseudo- und populärwissenschaftlichen Publikationen und Zeitschriften verbreitet und verfehlten nicht ihre Wirkung. In der 1920 erschienenen Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens" des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche wurde erstmals die "Ausmerzung" der Geisteskranken angesprochen.

Immer stärker drangen "rassenhygienische" Überlegungen in die Sozial- und Gesundheitspolitik ein und führten insbesondere in der Psychiatrie zur Entwicklung humanitätsabgewandter Vernichtungsprogramme. In der wissenschaftlichen Literatur wird zu Recht von einem "rassenhygienischen" Paradigma gesprochen. Die Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon vorhandene Konzepte für die "Ausmerzung der Minderwertigen" radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit umgesetzt.

Aus zahlreichen internen NS-Dokumenten und aus dem Zeitpunkt der Inangriffnahme der Lebensvernichtung wird aber deutlich, daß dafür nicht nur ideologische, "rassenhygienische" und rassistische, Überlegungen maßgeblich waren, sondern daß letztlich auch materielle Faktoren ausschlaggebend waren: Es ging um die Beseitigung von "unnützen Essern", von "Ballastexistenzen", also um die Einsparung von Betten, Pflegepersonal, Lebensmitteln, Kleidern und dgl. in einer aufs äußerste angespannten Kriegswirtschaft.

Psychologische Rechtfertigung der NS-Euthanasie

Zur psychologischen Rechtfertigung der Mordaktion wurde den psychisch Kranken - ebenso wie den Juden, Roma und anderen "Untermenschen" - die menschliche Qualität abgesprochen, indem z. B. im Organ des nationalsozialistischen deutschen Ärztebundes diese Menschen mit "Ratten, Wanzen und Flöhen" verglichen wurden, die als Schädlinge ausgemerzt gehören. Verschiedene Organisationen, Zeitschriften, Schulbücher, wissenschaftliche Werke und Vorlesungen, insbesondere an den medizinischen Fakultäten, aber auch Dokumentar- und Spielfilme propagierten die rassenhygienischen Ideen; Partei und staatliche Behörden organisierten die "Erb- und Rassenkunde". So wurde in dem von Wolfgang Liebeneiner in Zusammenarbeit mit der Berliner Euthanasie-Zentrale hergestellten Spielfilm "Ich klage an" - ich zitiere den Berliner Bischof Preysing - "unaufdringliche Propaganda für die Euthanasie und die Vernichtung lebensunwerten Lebens" gemacht, die sich im übrigen kaum von der heutigen Sterbehilfepropaganda unterscheidet.

Zwangssterilisierung

Schon zu Beginn ihrer Herrschaft hatten die Nationalsozialisten mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. 7. 1933 als erste "rassenhygienische" Maßnahme die Zwangssterilisierung der "Erbkranken" (Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, Fallsucht, Veitstanz, Blindheit, Taubheit, schwere körperliche Mißbildungen, schwerer Alkoholismus) eingeführt, und - nach Pseudoverfahren vor "Erbgesundheitsgerichten" - wurden an die 400.000 Menschen zwangsweise unfruchtbar gemacht. Mehr als 1 Prozent der Betroffenen, mindestens 5000, davon 90 Prozent Frauen, starben an den Folgen der Operation, die von den NS-Gesundheitsbehörden als harmloser Eingriff hingestellt wurde. In Österreich, wo das Gesetz am 1. 1. 1940 in Kraft trat, wurden etwa 5000 Menschen zwangssterilisiert.

Die Zwangssterilisierung genügte den nationalsozialistischen "Rassenhygienikern" jedoch nicht, da erst nach Generationen Resultate erwartet wurden - moderne Humangenetiker verneinen überhaupt die Wirksamkeit dieser Maßnahme. Die NS-Medizin zielte auf die völlige Ausschaltung aller Psychopathen, Schwachsinnigen, Behinderten und anderer "minderwertig" angesehener Menschen ab. Es ist kein Zufall, daß der Ausrottungsfeldzug gegen die Geisteskranken im Jahr des Kriegsausbruches 1939 begann, hatte doch Hitler bereits 1935 derartige Maßnahmen für diesen Fall angekündigt. Damit sollte der in den Augen der Nationalsozialisten vor sich gehenden "negativen Auslese" durch den Krieg - Tod oder Verstümmelung der Gesunden, Überleben der Kranken - entgegengewirkt werden. Unmittelbarer Anlaß für die Aktion war die Notwendigkeit, Lazarettraum zu schaffen und Spitalspersonal freizustellen. Laut der Hartheimer Statistik, einem 1942 erstellten und 1945 von der US-Militärpolizei in Schloß Hartheim aufgefundenen internen Bilanz der Euthanasie-Organisatoren, wurden insgesamt 93.521 Betten, zum Großteil für militärische Zwecke, "freigemacht" und über 885 Millionen RM (für einen 10-Jahres-Zeitraum) an Kosten eingespart, das sind nach heutigem Wert etwa 40 Md. öS. Der materielle Aspekt der Euthanasie wird auch darin sichtbar, daß auch die bereits Zwangssterilisierten nicht verschont blieben, obwohl die Tötung dieser Menschen vom rassenhygienischen Standpunkt nicht mehr begründbar war.

Beginn der NS-Euthanasie

Die Nationalsozialisten begannen die zu Unrecht "Euthanasie" (griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung des "lebensunwerten Lebens" mit kranken Kindern. Ab Sommer 1939 wurden "mißgebildete und idiotische Kinder" bis zum 3. (später bis zum 17.) Lebensjahr in speziellen "Kinderfachabteilungen" (z. B. in der Klinik "Am Spiegelgrund" in der Wiener Anstalt "Am Steinhof"), in die sie ohne Einwilligung der Eltern gebracht wurden, ermordet.

Kurze Zeit nach dem Beginn der "Kinder-Euthanasie" wurde aufgrund einer auf den 1. September 1939 rückdatierten "Ermächtigung" des Führers Adolf Hitler, die keinerlei Gesetzeskraft oder Legalität hatte, mit der Euthanasie der erwachsenen Geisteskranken begonnen. Im Rahmen dieser von der "Kanzlei des Führers" organisierten Tötungsaktion (nach der Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4, "T4" genannt) wurde ein Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten im Deutschen Reich in "Euthanasieanstalten", u. a. nach Hartheim bei Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet. Die Angehörigen der Opfer wurden mit verfälschten Briefen und Totenscheinen zu täuschen versucht.

Vorher waren die Patienten von bezahlten "Gutachtern", etwa 40-50, davon 7 aus Österreich, im Wege einer Fragebogenauswertung für die "Euthanasie" ausgewählt worden. Im Zuge der Erwachseneneuthanasie wurden über 18.000 Patienten aus österreichischen Anstalten, davon 420 aus dem Reichsgau Salzburg, nach Hartheim abtransportiert. In die "T4"-Aktion wurden auch die Pfleglinge kleinerer, meist kirchlicher Anstalten und - über den Kreis der Geisteskranken weit hinaus - Insassen von Pflegeheimen und Altersheimen sowie "asoziale" Kinder und Jugendliche einbezogen.

Reaktionen der Anstaltsinsassen und deren Angehörigen

Trotz der strengen Geheimhaltung wurde die "Euthanasie"-Aktion bald in der Öffentlichkeit bekannt, führte zu Gerüchten und Verunsicherungen insbesondere in der katholischen Bevölkerung und löste bei den Betroffenen - den Anstaltsinsassen, ihren Angehörigen und dem menschlich gebliebenen Teil des Anstaltspersonals - naturgemäß Widerstand aus. Einzelnen Patienten gelang es, sich der Vernichtung zu entziehen. Die größten Möglichkeiten, die ungesetzliche staatliche Mordaktion wenn schon nicht zu verhindern, so doch in ihren Auswirkungen einzuschränken, hatte das Personal der Anstalten bzw. der Gesundheitsbehörden. Nahezu in sämtlichen Aussagen von Ärzten und Pflegern aus Anstalten finden sich Passagen über die ablehnende Haltung gegenüber der "Euthanasie" und über die seelische Not, welche die Verpflichtung zur Durchführung der "Euthanasie"-Aktion mit sich brachte. Jedoch nur die wenigsten hatten den Mut, daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Freilich soll nicht übersehen werden, daß auf das gesamte Personal in den psychiatrischen Anstalten starker Druck ausgeübt wurde.

Während die NS-Propaganda der Bevölkerung ein Bild von abstoßenden, furchterregenden Geisteskranken zu vermitteln und diese als tierartige, ohne Bewußtsein ihrer Lage dahindämmernde Wesen darzustellen versuchte, sprach sich die Kunde vom bevorstehenden oder bereits vollzogenen nationalsozialistischen Massenmord an den Pfleglingen in erstaunlich kurzer Zeit unter den Anstaltspatienten herum. Diese herumschwirrenden Gerüchte vom Abtransport ins Ungewisse lösten Angst und Schrecken bei den Betroffenen aus und führten immer wieder zu Widersetzlichkeiten, vor allem bei den Transporten, aber auch durch Versuche zur Entziehung. In der Landesheilanstalt Salzburg-Lehen, wo schon bald die ersten Todesmeldungen von den nach Niedernhart/Hartheim abstransportierten Pfleglingen einlangten, kam es beim vierten Transport zu dramatischen Szenen. Nicht wenige Patienten weigerten sich, die Autobusse zu besteigen, und mußten mit Gewalt verladen werden. Der in Abwesenheit des Direktors den Abtransport beaufsichtigende Arzt Dr. Gföllner berichtete, "daß Frauen am Boden knieten, mich an den Füßen faßten und armselig um ihr Leben bettelten ..."

Josef Schorn von den Salzburger Nachrichten hat die Geschichte des "Uhrmacher Franzei", eines Patienten der Landesheilanstalt Salzburg-Lehen, eindrucksvoll dokumentiert. Franz Salhofer, der im Mai 1940 in die Anstalt eingewiesen wurde, beschrieb in einem 1942 aus der Anstalt geschmuggelten Brief an den Elektrogeschäftsinhaber Franz Pixner detailliert die Deportation der 150-160 Salzburger Patienten und Patientinnen nach Hartheim und deren Vergasung. Salhofer berichtete auch, daß er Direktor Wolfer und dessen Sohn "alles beigebracht habe u. sie tüchtig geschimpft habe": "... dafür bin ich drei Tag und drei Nächte ohne Hemd in der Zelle gewesen, denn die Wahrheit tut weh, wollens nicht hören."

Unzählige Belege weisen auf das Leid und die Empörung von Angehörigen hin, nachdem sie von der "Verlegung" und dem raschen Tod erfahren hatten. Vielfach wurden den Anstaltsleitungen und Ärzten schwere Vorwürfe gemacht; Beschimpfungen und Auseinandersetzungen werden berichtet. Die Empörung unter den Angehörigen der Patienten und Teilen der Bevölkerung war in Salzburg beträchtlich. Nach Aussage des Anstaltsarztes Dr. Gföllner wagte es der Anstaltsdirektor Dr. Wolfer nicht mehr, die Anstalt beim Haupttor zu verlassen, wo ihm Angehörige auflauerten, sondern ging längere Zeit bei einem rückwärtigen Tor hinaus. Intervenierende Angehörige wurden von Direktor Wolfer entweder nach Berlin verwiesen oder mit der Gestapo bedroht. Diese Drohung richtete Dr. Wolfer auch gegen Ärzte und Pfleger, die mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden waren.

Kirchlicher Widerstand gegen die NS-Euthanasie

Der massivste Widerstand gegen die Euthanasie im gesamten Deutschen Reich wurde von den Kirchen bzw. von Christen geleistet. Die mutige Predigt des Bischofs von Münster Clemens August Graf von Galen am 2. August 1941, in der er die Euthanasie offen als Mord anprangerte, ist wohl am bekanntesten geworden und hat zum Abbruch der "T4"-Aktion durch Hitler am 24. August 1941 entscheidend beigetragen; aber auch Repräsentanten der Evangelischen Kirche haben ihre Stimme gegen den Massenmord wirksam erhoben. Ausgehend vom fünften Gebot "Du sollst nicht töten!", hatten die christlichen Kirchen den Schutz des Lebens - des geborenen wie des ungeborenen - zu einem ihrer wichtigsten Anliegen erhoben und leiteten daraus ihre entschiedene Ablehnung der Vernichtung "lebensunwerten Lebens" ab. Dadurch daß nicht wenige Anstalten unter kirchlicher Leitung und Verwaltung standen, waren kirchliche Stellen schon früh informiert und unmittelbar mit der NS-Mordaktion konfrontiert: Es ging daher für die Kirchen nicht nur um die Bekundung ihrer sittlichen Haltung, sondern auch um Leben und Tod ihrer Schutzbefohlenen. Benedicta Maria Kempner führt an, daß aus über 50 katholischen Heil- und Pflegeanstalten 11.225 Pfleglinge "verlegt" wurden; unter ihnen befanden sich auch etwa 50 Klosterfrauen.

In Österreich waren die kirchlichen Proteste gegen die "Euthanasie" aus mehreren Gründen nicht so zahlreich und massiv wie im "Altreich"; zum einen weil die österreichischen Protestanten - nicht zuletzt aufgrund der spezifischen politischen Verhältnisse 1934-1938 - in geringerem Maße antinazistisch orientiert waren; zum anderen weil die österreichische katholische Kirche durch die Nichtanerkennung des Konkordats seitens des Regimes eine noch schwierigere Situation als ihre deutschen Glaubensbrüder zu bewältigen und in diesem Existenzkampf noch weniger Spielraum für oppositionelle Äußerungen hatte. Dennoch gab es mutige, bislang wenig bekannte Bekundungen und Handlungen gegen die NS-Maßnahmen. Hier sind etwa der damalige Innsbrucker Bischofsvikar (und nachmalige Diözesanbischof) Paulus Rusch, der gegen die Zwangssterilisierung auftrat, der Gurker Kapitelvikar (und spätere Fürsterzbischof von Salzburg) Dr. Andreas Rohracher, der St. Pöltner Diözesanbischof Michael Memelauer und vor allem Anna Bertha Königsegg hervorzuheben.

Anna Bertha Königsegg

Anna Bertha Königsegg, 1883 in Königseggwald/Württemberg geboren, hatte sich mit 18 Jahren den Barmherzigen Schwestern des Heiligen Vinzenz von Paul angeschlossen und war 1925 als Visitatorin der Salzburger Ordensprovinz berufen worden. Ihr Orden, 1844 vom Salzburger Fürsterzbischof ins Land geholt, betätigte sich vor allem vorbildlich im Spitalswesen und hatte sich bei der Pflege von geistig Behinderten in Schloß Schernberg große Verdienste erworben. Die Visitatorin Anna Bertha Königsegg war eine glaubensstarke, resolute Frau und entschiedene Gegnerin des Nationalsozialismus, die den Konflikt mit dem Regime nicht auswich. Daher war es schon 1939 zu Angriffen in der NS-gesteuerten Salzburger und Tiroler Presse gekommen. Nach der Einführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses am 1. 1. 1940 in der "Ostmark" wies die Visitatorin ihre Untergebenen an, bei Zwangssterilisierungen nicht mitzuwirken und ermutigte zugleich den offenbar schwankenden Fürsterzbischof Dr. Sigismund Waitz zu einer festen Haltung.

Sr. Anna Berthas Proteste gegen die NS-Euthanasie

Als im August 1940 ein Schreiben der Reichsstatthalterei Salzburg, Abteilung III, Gaufürsorgeamt, in der den Barmherzigen Schwestern unterstehenden Versorgungsanstalt Schernberg einlangte, in dem die Verlegung von Kranken auf Weisung des Reichsverteidigungskommissars des Wehrkreises XVIII angekündigt wurde, wußte die Visitatorin über die NS-Euthanasiemaßnahmen bereits Bescheid und leistete von Anfang an Widerstand. In einem Schreiben an den Reichsverteidigungskommissar, das war der Salzburger Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Friedrich Rainer, nahm sie ausdrücklich gegen die Maßnahmen Stellung: "Es ist nunmehr ein offenes Geheimnis, welches Los diese abtransportierten Kranken erwartet, denn nur zu oft langt kurz nach ihrer Überführung die Todesnachricht vieler derselben ein." Eindringlich ersuchte Anna Bertha Königsegg Gauleiter Rainer, davon Abstand zu nehmen, indem sie auf die negativen Reaktionen des Auslandes verwies und an das religiöse Gewissen des NS-Politikers appellierte. Sie bot sogar an, auf staatliche Beiträge für die Anstalt bis zum Ende des Krieges zu verzichten. Für den Fall des Abtransportes der Kranken lehnte die Visitatorin jede Mithilfe dabei entschieden ab. Sie vertrat damit jene Position, die auch die im August 1940 tagende Fuldaer Bischofskonferenz einnahm. Bei dieser Tagung verurteilten die Bischöfe des Deutschen Reiches, unter ihnen Innitzer und Waitz, die NS-Euthanasie und verboten den katholischen Pflegeanstalten die Mitwirkung.

Die Antwort des Regimes bestand in der Verhaftung der mutigen Schwester durch die Gestapo am 17. September 1940, weil Anna Bertha Königsegg ihre Informanten über die NS-Euthanasie nicht preisgeben wollte. Nach elftägiger Haft wurde sie wieder freigelassen. Diese schlechten Erfahrungen hinderten sie jedoch nicht, wenig später, im Jänner 1941, gegen die "Verlegung" der Pfleglinge von Mariathal in Tirol, wo die Barmherzigen Schwestern ca. 70 geistig behinderte Kinder betreuten, in einem Schreiben an Gauleiter Rainer Stellung zu nehmen. Sie wiederholte die Bereitschaft des Ordens, die Pfleglinge auf eigene Kosten zu erhalten; wiederum erfolgte keine Antwort. Als schließlich Anfang April 1941 der Abtransport der Schernberger Patienten unmittelbar bevorstand, wandte sich die Visitatorin neuerlich an den Gauleiter, um ihn von der Aktion abzubringen. An ihrer Entschlossenheit, ihre Schwestern von jeder Mitwirkung abzuhalten, ließ sie keinen Zweifel: Sie müsse den Schwestern untersagen, "irgendwie dabei mitzuhelfen, wäre es auch nur mit dem Ausfüllen von Listen und Fragebögen, denn unser Gewissen verbietet uns, in dieser Aktion mitzuwirken". Und ihren Mitschwestern erklärte sie: "... ich übernehme die Verantwortung, und sollte es auch mein Leben kosten, ich gebe es gerne für Gott und unsere lieben Armen."

Daraufhin wurde Anna Bertha Königsegg am 16. 4. 1941 neuerlich verhaftet, und während ihrer Abwesenheit wurden die Pfleglinge von Schernberg unter Protesten der Schwestern in die Vernichtungsanstalt Hartheim deportiert. Nur eine 17köpfige Gruppe konnte rechtzeitig gewarnt werden, flüchtete in einen Wald und überlebte. Der Schernberger Pfleger Friedrich Zehentner, der sich beim Abtransport am 21. 4. 1941 weigerte, aktiv mitzuwirken und später davon erzählte, war wegen Verbreitung unwahrer Gerüchte, ein Delikt nach dem Heimtückegesetz, sechs Monate in Haft und erlitt einen schweren Gesundheitsschaden.

Der Salzburger Anstaltsarzt Dr. Gföllner berichtete 1945, daß die Aufregung in der ländlichen Bevölkerung so groß war, "daß eine Wiederholung des Unternehmens politisch nicht mehr ratsam erschien". In der Folge wurden die für die Aktion bestimmten Pfleglinge aus Schernberg durch das DRK nach Salzburg gebracht, wo sie in den nächsten Transport nach Hartheim eingereiht wurden.

Als Anna Bertha Königsegg nach viermonatiger Gestapohaft entlassen wurde, mußte sie den Reichsgau Salzburg verlassen und sich auf das Gut ihres Bruders in Königseggwald zurückziehen. Als Repressalie wurde das gesamte Vermögen der Kongregation beschlagnahmt. "Die Gemeinschaft haftet für Verfehlungen der einzelnen Mitglieder und erst recht für Verfehlungen der Leitung", wurde den Schwestern mitgeteilt. Erst im Sommer 1945 konnte die Visitatorin, die trotz Drohungen ihr Amt nicht zurücklegte, nach Salzburg zurückkehren und am Wiederaufbau mitwirken. Anna Bertha Königsegg starb am 12. Dezember 1948.

Zu Recht bezeichnet Ernst Hanisch die Handlungsweise der Visitatorin der Barmherzigen Schwestern als die "couragierteste Protestaktion der Kirche in Salzburg". Walter Reschreiter, dessen eindrucksvolle biographische Skizze im Jahrbuch 1991 des DÖW meinen Ausführungen zugrunde liegt, stellt Anna Bertha Königsegg "in eine Reihe mit Bischof Clemens August von Galen und anderen mutigen Christen". Der Gemeinderat der Stadt Salzburg benennt 1988 eine kurze Straße nach ihr. In den meisten Geschichten der NS-Euthanasie freilich (Ernst Klee, Henry Friedlander, Hans-Walter Schmuhl) bleibt ihr Name unerwähnt.

Einschätzung des christlichen Widerstands gegen die NS-Euthanasie

Der von Bischöfen, Priestern, Ordensfrauen, katholischen und evangelischen Laien getragene christliche Widerstand konnte die NS-Euthanasie zwar nicht verhindern oder vollständig beenden, zumal die Kindereuthanasie weiterging und später dezentrale Anstaltsmorde durchgeführt wurden, aber er hat die Mordaktion unterbrochen, die Pläne der NS-Rassenhygieniker durchkreuzt und somit Sand in das Getriebe der mörderischen Diktatur gestreut. Der Bischof von Münster und andere protestierende hohe Würdenträger blieben unangetastet, Anna Bertha Königsegg und andere Euthanasiegegner wurden zeitweise inhaftiert; der Berliner Domprobst Bernhard Lichtenberg kam auf dem Transport in das KZ Dachau um; der unbotmäßige Amtsrichter Lothar Kreyssig wurde zwangspensioniert. Die Nationalsozialisten, insbesondere Hitler selbst, wagten es in diesen Fällen nicht, mit dem sonst üblichen brutalen Terror gegen Regimegegner vorzugehen, weil sie negative Reaktionen in der Bevölkerung fürchteten, die sie zu diesem Zeitpunkt, nach dem am 22. Juni 1941 begonnenen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, nicht brauchen konnten. So mutig, wichtig und erfolgreich der kirchliche Widerstand gegen die NS-Euthanasie war, so wird damit freilich auch die Frage aufgeworfen, warum die Kirchen nicht mit der gleichen Konsequenz gegen den Holocaust an Juden und Roma aufgetreten sind.

Die Auseinandersetzung mit den Medizinverbrechen des Nationalsozialismus, mit Zwangssterilisierung, Sterbehilfe, Humanexperimenten, Ausgrenzung und Diskriminierung von behinderten und senilen Menschen ist leider keine rein historisch-wissenschaftliche Beschäftigung. Das im Gesundheitswesen praktizierte technokratische Kosten-Nutzen-Denken degradiert auch heute Patientengruppen zu bloßen Kostenfaktoren; ebenso bedroht wissenschaftliche Profilierungssucht um jeden Preis permanent Patienten. Von der de-facto-Zwangssterilisierung Behinderter über als Bioethik getarnte Tötungspropaganda für mißgebildete Neugeborene, über pseudohumane Sterbehilfe für Alte und Schwerkranke bis zu Menschenzüchtungsmöglichkeiten aufgrund der modernen Gen- und Reproduktionstechniken reicht das Spektrum einer neuen inhumanen Gesundheitspolitik. Die Erfahrungen mit der "Medizin ohne Menschlichkeit" verpflichten zur höchsten Wachsamkeit gegenüber allen Ansätzen unmenschlicher Vorstellungen und Praktiken im Gesundheits- und Sozialwesen. Diese rigorose Verpflichtung zu Recht und Ethik ist meines Erachtens auch das Vermächtnis der Schwester Anna Bertha Königsegg.


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