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Wolfgang Neugebauer
Der NS-Massenmord an geistig und körperlich Behinderten und der
Widerstand der Sr. Anna Bertha Königsegg
Vortrag anläßlich einer Gedenkveranstaltung
für Sr. Anna Bertha Königsegg, Schloß Goldegg, 12.
November 1998 (gekürzt)
NS-Euthanasie im Zusammenhang
nationalsozialistischer Politik
Die NS-Euthanasie darf nicht als isolierte Erscheinung, sondern
muß im Gesamtzusammenhang nationalsozialistischer Politik
gesehen werden. Rassenhygiene und Rassismus waren fundamentale
Elemente in Weltanschauung und Propaganda des Nationalsozialismus und
wesentliche Bestandteile der Politik Hitlerdeutschlands, die
konsequent in der Massenvernichtung von Juden, Roma, geistig und
körperlich behinderten und anderen als "minderwertig" oder
"staatsfeindlich" qualifizierten Menschen mündeten. Die
nationalsozialistische Lebensvernichtung hatte zwei wesentliche
Wurzeln: geistig-ideologische und ökonomisch-materielle.
Im 19. Jahrhundert drangen biologistische Ideen sowohl in die
Geistes- und Naturwissenschaften als auch in die Politik ein. Die
Sozialdarwinisten meinten, daß die biologischen Prinzipien vom
Kampf ums Dasein und von der natürlichen Auslese in der
menschlichen Gesellschaft ebenso herrschen müßten wie in
der Natur. Auch in der Gesellschaft würden nur die
kräftigsten und lebensfähigsten Individuen und Rassen im
Kampf ums Dasein überleben, die Schwächeren hingegen
unterliegen und zugrunde gehen. Verschiedene Theoretiker entwickelten
Vorstellungen von der "Aufartung" des Volkes bzw. der Rasse durch
aktive oder passive Auslese. Heute lächerlich anmutende
Ansichten von der Höherwertigkeit einer nordischen, germanischen
oder arischen Rasse wurden in zahlreichen pseudo- und
populärwissenschaftlichen Publikationen und Zeitschriften
verbreitet und verfehlten nicht ihre Wirkung. In der 1920
erschienenen Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten
Lebens" des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche
wurde erstmals die "Ausmerzung" der Geisteskranken angesprochen.
Immer stärker drangen "rassenhygienische" Überlegungen in
die Sozial- und Gesundheitspolitik ein und führten insbesondere
in der Psychiatrie zur Entwicklung humanitätsabgewandter
Vernichtungsprogramme. In der wissenschaftlichen Literatur wird zu
Recht von einem "rassenhygienischen" Paradigma gesprochen. Die
Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon
vorhandene Konzepte für die "Ausmerzung der Minderwertigen"
radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit
umgesetzt.
Aus zahlreichen internen NS-Dokumenten und aus dem Zeitpunkt der
Inangriffnahme der Lebensvernichtung wird aber deutlich, daß
dafür nicht nur ideologische, "rassenhygienische" und
rassistische, Überlegungen maßgeblich waren, sondern
daß letztlich auch materielle Faktoren ausschlaggebend waren:
Es ging um die Beseitigung von "unnützen Essern", von
"Ballastexistenzen", also um die Einsparung von Betten,
Pflegepersonal, Lebensmitteln, Kleidern und dgl. in einer aufs
äußerste angespannten Kriegswirtschaft.
Psychologische Rechtfertigung der
NS-Euthanasie
Zur psychologischen Rechtfertigung der Mordaktion wurde den
psychisch Kranken - ebenso wie den Juden, Roma und anderen
"Untermenschen" - die menschliche Qualität abgesprochen, indem
z. B. im Organ des nationalsozialistischen deutschen Ärztebundes
diese Menschen mit "Ratten, Wanzen und Flöhen" verglichen
wurden, die als Schädlinge ausgemerzt gehören. Verschiedene
Organisationen, Zeitschriften, Schulbücher, wissenschaftliche
Werke und Vorlesungen, insbesondere an den medizinischen
Fakultäten, aber auch Dokumentar- und Spielfilme propagierten
die rassenhygienischen Ideen; Partei und staatliche Behörden
organisierten die "Erb- und Rassenkunde". So wurde in dem von
Wolfgang Liebeneiner in Zusammenarbeit mit der Berliner
Euthanasie-Zentrale hergestellten Spielfilm "Ich klage an" - ich
zitiere den Berliner Bischof Preysing - "unaufdringliche Propaganda
für die Euthanasie und die Vernichtung lebensunwerten Lebens"
gemacht, die sich im übrigen kaum von der heutigen
Sterbehilfepropaganda unterscheidet.
Zwangssterilisierung
Schon zu Beginn ihrer Herrschaft hatten die Nationalsozialisten
mit dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. 7.
1933 als erste "rassenhygienische" Maßnahme die
Zwangssterilisierung der "Erbkranken" (Schwachsinn, Schizophrenie,
manisch-depressives Irresein, Fallsucht, Veitstanz, Blindheit,
Taubheit, schwere körperliche Mißbildungen, schwerer
Alkoholismus) eingeführt, und - nach Pseudoverfahren vor
"Erbgesundheitsgerichten" - wurden an die 400.000 Menschen
zwangsweise unfruchtbar gemacht. Mehr als 1 Prozent der Betroffenen,
mindestens 5000, davon 90 Prozent Frauen, starben an den Folgen der
Operation, die von den NS-Gesundheitsbehörden als harmloser
Eingriff hingestellt wurde. In Österreich, wo das Gesetz am 1.
1. 1940 in Kraft trat, wurden etwa 5000 Menschen
zwangssterilisiert.
Die Zwangssterilisierung genügte den nationalsozialistischen
"Rassenhygienikern" jedoch nicht, da erst nach Generationen Resultate
erwartet wurden - moderne Humangenetiker verneinen überhaupt die
Wirksamkeit dieser Maßnahme. Die NS-Medizin zielte auf die
völlige Ausschaltung aller Psychopathen, Schwachsinnigen,
Behinderten und anderer "minderwertig" angesehener Menschen ab. Es
ist kein Zufall, daß der Ausrottungsfeldzug gegen die
Geisteskranken im Jahr des Kriegsausbruches 1939 begann, hatte doch
Hitler bereits 1935 derartige Maßnahmen für diesen Fall
angekündigt. Damit sollte der in den Augen der
Nationalsozialisten vor sich gehenden "negativen Auslese" durch den
Krieg - Tod oder Verstümmelung der Gesunden, Überleben der
Kranken - entgegengewirkt werden. Unmittelbarer Anlaß für
die Aktion war die Notwendigkeit, Lazarettraum zu schaffen und
Spitalspersonal freizustellen. Laut der Hartheimer Statistik, einem
1942 erstellten und 1945 von der US-Militärpolizei in
Schloß Hartheim aufgefundenen internen Bilanz der
Euthanasie-Organisatoren, wurden insgesamt 93.521 Betten, zum
Großteil für militärische Zwecke, "freigemacht" und
über 885 Millionen RM (für einen 10-Jahres-Zeitraum) an
Kosten eingespart, das sind nach heutigem Wert etwa 40 Md. öS.
Der materielle Aspekt der Euthanasie wird auch darin sichtbar,
daß auch die bereits Zwangssterilisierten nicht verschont
blieben, obwohl die Tötung dieser Menschen vom
rassenhygienischen Standpunkt nicht mehr begründbar war.
Beginn der NS-Euthanasie
Die Nationalsozialisten begannen die zu Unrecht "Euthanasie"
(griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung
des "lebensunwerten Lebens" mit kranken Kindern. Ab Sommer 1939
wurden "mißgebildete und idiotische Kinder" bis zum 3.
(später bis zum 17.) Lebensjahr in speziellen
"Kinderfachabteilungen" (z. B. in der Klinik "Am Spiegelgrund" in der
Wiener Anstalt "Am Steinhof"), in die sie ohne Einwilligung der
Eltern gebracht wurden, ermordet.
Kurze Zeit nach dem Beginn der "Kinder-Euthanasie" wurde aufgrund
einer auf den 1. September 1939 rückdatierten
"Ermächtigung" des Führers Adolf Hitler, die keinerlei
Gesetzeskraft oder Legalität hatte, mit der Euthanasie der
erwachsenen Geisteskranken begonnen. Im Rahmen dieser von der
"Kanzlei des Führers" organisierten Tötungsaktion (nach der
Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4, "T4" genannt) wurde ein
Großteil der Patienten der psychiatrischen Anstalten im
Deutschen Reich in "Euthanasieanstalten", u. a. nach Hartheim bei
Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet. Die
Angehörigen der Opfer wurden mit verfälschten Briefen und
Totenscheinen zu täuschen versucht.
Vorher waren die Patienten von bezahlten "Gutachtern", etwa 40-50,
davon 7 aus Österreich, im Wege einer Fragebogenauswertung
für die "Euthanasie" ausgewählt worden. Im Zuge der
Erwachseneneuthanasie wurden über 18.000 Patienten aus
österreichischen Anstalten, davon 420 aus dem Reichsgau
Salzburg, nach Hartheim abtransportiert. In die "T4"-Aktion wurden
auch die Pfleglinge kleinerer, meist kirchlicher Anstalten und -
über den Kreis der Geisteskranken weit hinaus - Insassen von
Pflegeheimen und Altersheimen sowie "asoziale" Kinder und Jugendliche
einbezogen.
Reaktionen der Anstaltsinsassen und
deren Angehörigen
Trotz der strengen Geheimhaltung wurde die "Euthanasie"-Aktion
bald in der Öffentlichkeit bekannt, führte zu
Gerüchten und Verunsicherungen insbesondere in der katholischen
Bevölkerung und löste bei den Betroffenen - den
Anstaltsinsassen, ihren Angehörigen und dem menschlich
gebliebenen Teil des Anstaltspersonals - naturgemäß
Widerstand aus. Einzelnen Patienten gelang es, sich der Vernichtung
zu entziehen. Die größten Möglichkeiten, die
ungesetzliche staatliche Mordaktion wenn schon nicht zu verhindern,
so doch in ihren Auswirkungen einzuschränken, hatte das Personal
der Anstalten bzw. der Gesundheitsbehörden. Nahezu in
sämtlichen Aussagen von Ärzten und Pflegern aus Anstalten
finden sich Passagen über die ablehnende Haltung gegenüber
der "Euthanasie" und über die seelische Not, welche die
Verpflichtung zur Durchführung der "Euthanasie"-Aktion mit sich
brachte. Jedoch nur die wenigsten hatten den Mut, daraus
entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Freilich soll nicht
übersehen werden, daß auf das gesamte Personal in den
psychiatrischen Anstalten starker Druck ausgeübt wurde.
Während die NS-Propaganda der Bevölkerung ein Bild von
abstoßenden, furchterregenden Geisteskranken zu vermitteln und
diese als tierartige, ohne Bewußtsein ihrer Lage
dahindämmernde Wesen darzustellen versuchte, sprach sich die
Kunde vom bevorstehenden oder bereits vollzogenen
nationalsozialistischen Massenmord an den Pfleglingen in erstaunlich
kurzer Zeit unter den Anstaltspatienten herum. Diese
herumschwirrenden Gerüchte vom Abtransport ins Ungewisse
lösten Angst und Schrecken bei den Betroffenen aus und
führten immer wieder zu Widersetzlichkeiten, vor allem bei den
Transporten, aber auch durch Versuche zur Entziehung. In der
Landesheilanstalt Salzburg-Lehen, wo schon bald die ersten
Todesmeldungen von den nach Niedernhart/Hartheim abstransportierten
Pfleglingen einlangten, kam es beim vierten Transport zu dramatischen
Szenen. Nicht wenige Patienten weigerten sich, die Autobusse zu
besteigen, und mußten mit Gewalt verladen werden. Der in
Abwesenheit des Direktors den Abtransport beaufsichtigende Arzt Dr.
Gföllner berichtete, "daß Frauen am Boden knieten, mich an
den Füßen faßten und armselig um ihr Leben bettelten
..."
Josef Schorn von den Salzburger Nachrichten hat die Geschichte
des "Uhrmacher Franzei", eines Patienten der Landesheilanstalt
Salzburg-Lehen, eindrucksvoll dokumentiert. Franz Salhofer, der im
Mai 1940 in die Anstalt eingewiesen wurde, beschrieb in einem 1942
aus der Anstalt geschmuggelten Brief an den
Elektrogeschäftsinhaber Franz Pixner detailliert die Deportation
der 150-160 Salzburger Patienten und Patientinnen nach Hartheim und
deren Vergasung. Salhofer berichtete auch, daß er Direktor
Wolfer und dessen Sohn "alles beigebracht habe u. sie tüchtig
geschimpft habe": "... dafür bin ich drei Tag und drei
Nächte ohne Hemd in der Zelle gewesen, denn die Wahrheit tut
weh, wollens nicht hören."
Unzählige Belege weisen auf das Leid und die Empörung von
Angehörigen hin, nachdem sie von der "Verlegung" und dem raschen
Tod erfahren hatten. Vielfach wurden den Anstaltsleitungen und
Ärzten schwere Vorwürfe gemacht; Beschimpfungen und
Auseinandersetzungen werden berichtet. Die Empörung unter den
Angehörigen der Patienten und Teilen der Bevölkerung war in
Salzburg beträchtlich. Nach Aussage des Anstaltsarztes Dr.
Gföllner wagte es der Anstaltsdirektor Dr. Wolfer nicht mehr,
die Anstalt beim Haupttor zu verlassen, wo ihm Angehörige
auflauerten, sondern ging längere Zeit bei einem
rückwärtigen Tor hinaus. Intervenierende Angehörige
wurden von Direktor Wolfer entweder nach Berlin verwiesen oder mit
der Gestapo bedroht. Diese Drohung richtete Dr. Wolfer auch gegen
Ärzte und Pfleger, die mit diesen Maßnahmen nicht
einverstanden waren.
Kirchlicher Widerstand gegen die
NS-Euthanasie
Der massivste Widerstand gegen die Euthanasie im gesamten
Deutschen Reich wurde von den Kirchen bzw. von Christen geleistet.
Die mutige Predigt des Bischofs von Münster Clemens August Graf
von Galen am 2. August 1941, in der er die Euthanasie offen als Mord
anprangerte, ist wohl am bekanntesten geworden und hat zum Abbruch
der "T4"-Aktion durch Hitler am 24. August 1941 entscheidend
beigetragen; aber auch Repräsentanten der Evangelischen Kirche
haben ihre Stimme gegen den Massenmord wirksam erhoben. Ausgehend vom
fünften Gebot "Du sollst nicht töten!", hatten die
christlichen Kirchen den Schutz des Lebens - des geborenen wie des
ungeborenen - zu einem ihrer wichtigsten Anliegen erhoben und
leiteten daraus ihre entschiedene Ablehnung der Vernichtung
"lebensunwerten Lebens" ab. Dadurch daß nicht wenige Anstalten
unter kirchlicher Leitung und Verwaltung standen, waren kirchliche
Stellen schon früh informiert und unmittelbar mit der
NS-Mordaktion konfrontiert: Es ging daher für die Kirchen nicht
nur um die Bekundung ihrer sittlichen Haltung, sondern auch um Leben
und Tod ihrer Schutzbefohlenen. Benedicta Maria Kempner führt
an, daß aus über 50 katholischen Heil- und Pflegeanstalten
11.225 Pfleglinge "verlegt" wurden; unter ihnen befanden sich auch
etwa 50 Klosterfrauen.
In Österreich waren die kirchlichen Proteste gegen die
"Euthanasie" aus mehreren Gründen nicht so zahlreich und massiv
wie im "Altreich"; zum einen weil die österreichischen
Protestanten - nicht zuletzt aufgrund der spezifischen politischen
Verhältnisse 1934-1938 - in geringerem Maße antinazistisch
orientiert waren; zum anderen weil die österreichische
katholische Kirche durch die Nichtanerkennung des Konkordats seitens
des Regimes eine noch schwierigere Situation als ihre deutschen
Glaubensbrüder zu bewältigen und in diesem Existenzkampf
noch weniger Spielraum für oppositionelle Äußerungen
hatte. Dennoch gab es mutige, bislang wenig bekannte Bekundungen und
Handlungen gegen die NS-Maßnahmen. Hier sind etwa der damalige
Innsbrucker Bischofsvikar (und nachmalige Diözesanbischof)
Paulus Rusch, der gegen die Zwangssterilisierung auftrat, der Gurker
Kapitelvikar (und spätere Fürsterzbischof von Salzburg) Dr.
Andreas Rohracher, der St. Pöltner Diözesanbischof Michael
Memelauer und vor allem Anna Bertha Königsegg hervorzuheben.
Anna Bertha Königsegg
Anna Bertha Königsegg, 1883 in
Königseggwald/Württemberg geboren, hatte sich mit 18 Jahren
den Barmherzigen Schwestern des Heiligen Vinzenz von Paul
angeschlossen und war 1925 als Visitatorin der Salzburger
Ordensprovinz berufen worden. Ihr Orden, 1844 vom Salzburger
Fürsterzbischof ins Land geholt, betätigte sich vor allem
vorbildlich im Spitalswesen und hatte sich bei der Pflege von geistig
Behinderten in Schloß Schernberg große Verdienste
erworben. Die Visitatorin Anna Bertha Königsegg war eine
glaubensstarke, resolute Frau und entschiedene Gegnerin des
Nationalsozialismus, die den Konflikt mit dem Regime nicht auswich.
Daher war es schon 1939 zu Angriffen in der NS-gesteuerten Salzburger
und Tiroler Presse gekommen. Nach der Einführung des Gesetzes
zur Verhütung erbkranken Nachwuchses am 1. 1. 1940 in der
"Ostmark" wies die Visitatorin ihre Untergebenen an, bei
Zwangssterilisierungen nicht mitzuwirken und ermutigte zugleich den
offenbar schwankenden Fürsterzbischof Dr. Sigismund Waitz zu
einer festen Haltung.
Sr. Anna Berthas Proteste gegen die
NS-Euthanasie
Als im August 1940 ein Schreiben der Reichsstatthalterei Salzburg,
Abteilung III, Gaufürsorgeamt, in der den Barmherzigen
Schwestern unterstehenden Versorgungsanstalt Schernberg einlangte, in
dem die Verlegung von Kranken auf Weisung des
Reichsverteidigungskommissars des Wehrkreises XVIII angekündigt
wurde, wußte die Visitatorin über die
NS-Euthanasiemaßnahmen bereits Bescheid und leistete von Anfang
an Widerstand. In einem Schreiben an den
Reichsverteidigungskommissar, das war der Salzburger
Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter Friedrich Rainer, nahm sie
ausdrücklich gegen die Maßnahmen Stellung: "Es ist
nunmehr ein offenes Geheimnis, welches Los diese abtransportierten
Kranken erwartet, denn nur zu oft langt kurz nach ihrer
Überführung die Todesnachricht vieler derselben ein."
Eindringlich ersuchte Anna Bertha Königsegg Gauleiter Rainer,
davon Abstand zu nehmen, indem sie auf die negativen Reaktionen des
Auslandes verwies und an das religiöse Gewissen des
NS-Politikers appellierte. Sie bot sogar an, auf staatliche
Beiträge für die Anstalt bis zum Ende des Krieges zu
verzichten. Für den Fall des Abtransportes der Kranken lehnte
die Visitatorin jede Mithilfe dabei entschieden ab. Sie vertrat damit
jene Position, die auch die im August 1940 tagende Fuldaer
Bischofskonferenz einnahm. Bei dieser Tagung verurteilten die
Bischöfe des Deutschen Reiches, unter ihnen Innitzer und Waitz,
die NS-Euthanasie und verboten den katholischen Pflegeanstalten die
Mitwirkung.
Die Antwort des Regimes bestand in der Verhaftung der mutigen
Schwester durch die Gestapo am 17. September 1940, weil Anna Bertha
Königsegg ihre Informanten über die NS-Euthanasie nicht
preisgeben wollte. Nach elftägiger Haft wurde sie wieder
freigelassen. Diese schlechten Erfahrungen hinderten sie jedoch
nicht, wenig später, im Jänner 1941, gegen die "Verlegung"
der Pfleglinge von Mariathal in Tirol, wo die Barmherzigen Schwestern
ca. 70 geistig behinderte Kinder betreuten, in einem Schreiben an
Gauleiter Rainer Stellung zu nehmen. Sie wiederholte die Bereitschaft
des Ordens, die Pfleglinge auf eigene Kosten zu erhalten; wiederum
erfolgte keine Antwort. Als schließlich Anfang April 1941 der
Abtransport der Schernberger Patienten unmittelbar bevorstand, wandte
sich die Visitatorin neuerlich an den Gauleiter, um ihn von der
Aktion abzubringen. An ihrer Entschlossenheit, ihre Schwestern von
jeder Mitwirkung abzuhalten, ließ sie keinen Zweifel: Sie
müsse den Schwestern untersagen, "irgendwie dabei mitzuhelfen,
wäre es auch nur mit dem Ausfüllen von Listen und
Fragebögen, denn unser Gewissen verbietet uns, in dieser Aktion
mitzuwirken". Und ihren Mitschwestern erklärte sie: "... ich
übernehme die Verantwortung, und sollte es auch mein Leben
kosten, ich gebe es gerne für Gott und unsere lieben Armen."
Daraufhin wurde Anna Bertha Königsegg am 16. 4. 1941
neuerlich verhaftet, und während ihrer Abwesenheit wurden die
Pfleglinge von Schernberg unter Protesten der Schwestern in die
Vernichtungsanstalt Hartheim deportiert. Nur eine 17köpfige
Gruppe konnte rechtzeitig gewarnt werden, flüchtete in einen
Wald und überlebte. Der Schernberger Pfleger Friedrich
Zehentner, der sich beim Abtransport am 21. 4. 1941 weigerte, aktiv
mitzuwirken und später davon erzählte, war wegen
Verbreitung unwahrer Gerüchte, ein Delikt nach dem
Heimtückegesetz, sechs Monate in Haft und erlitt einen schweren
Gesundheitsschaden.
Der Salzburger Anstaltsarzt Dr. Gföllner berichtete 1945,
daß die Aufregung in der ländlichen Bevölkerung so
groß war, "daß eine Wiederholung des Unternehmens
politisch nicht mehr ratsam erschien". In der Folge wurden die
für die Aktion bestimmten Pfleglinge aus Schernberg durch das
DRK nach Salzburg gebracht, wo sie in den nächsten Transport
nach Hartheim eingereiht wurden.
Als Anna Bertha Königsegg nach viermonatiger Gestapohaft
entlassen wurde, mußte sie den Reichsgau Salzburg verlassen und
sich auf das Gut ihres Bruders in Königseggwald
zurückziehen. Als Repressalie wurde das gesamte Vermögen
der Kongregation beschlagnahmt. "Die Gemeinschaft haftet für
Verfehlungen der einzelnen Mitglieder und erst recht für
Verfehlungen der Leitung", wurde den Schwestern mitgeteilt. Erst im
Sommer 1945 konnte die Visitatorin, die trotz Drohungen ihr Amt nicht
zurücklegte, nach Salzburg zurückkehren und am Wiederaufbau
mitwirken. Anna Bertha Königsegg starb am 12. Dezember 1948.
Zu Recht bezeichnet Ernst Hanisch die Handlungsweise der Visitatorin
der Barmherzigen Schwestern als die "couragierteste Protestaktion der
Kirche in Salzburg". Walter Reschreiter, dessen eindrucksvolle
biographische Skizze im Jahrbuch 1991 des DÖW meinen
Ausführungen zugrunde liegt, stellt Anna Bertha Königsegg
"in eine Reihe mit Bischof Clemens August von Galen und anderen
mutigen Christen". Der Gemeinderat der Stadt Salzburg benennt 1988
eine kurze Straße nach ihr. In den meisten Geschichten der
NS-Euthanasie freilich (Ernst Klee, Henry Friedlander, Hans-Walter
Schmuhl) bleibt ihr Name unerwähnt.
Einschätzung des christlichen
Widerstands gegen die NS-Euthanasie
Der von Bischöfen, Priestern, Ordensfrauen, katholischen und
evangelischen Laien getragene christliche Widerstand konnte die
NS-Euthanasie zwar nicht verhindern oder vollständig beenden,
zumal die Kindereuthanasie weiterging und später dezentrale
Anstaltsmorde durchgeführt wurden, aber er hat die Mordaktion
unterbrochen, die Pläne der NS-Rassenhygieniker durchkreuzt und
somit Sand in das Getriebe der mörderischen Diktatur gestreut.
Der Bischof von Münster und andere protestierende hohe
Würdenträger blieben unangetastet, Anna Bertha
Königsegg und andere Euthanasiegegner wurden zeitweise
inhaftiert; der Berliner Domprobst Bernhard Lichtenberg kam auf dem
Transport in das KZ Dachau um; der unbotmäßige Amtsrichter
Lothar Kreyssig wurde zwangspensioniert. Die Nationalsozialisten,
insbesondere Hitler selbst, wagten es in diesen Fällen nicht,
mit dem sonst üblichen brutalen Terror gegen Regimegegner
vorzugehen, weil sie negative Reaktionen in der Bevölkerung
fürchteten, die sie zu diesem Zeitpunkt, nach dem am 22. Juni
1941 begonnenen Angriffskrieg gegen die Sowjetunion, nicht brauchen
konnten. So mutig, wichtig und erfolgreich der kirchliche Widerstand
gegen die NS-Euthanasie war, so wird damit freilich auch die Frage
aufgeworfen, warum die Kirchen nicht mit der gleichen Konsequenz
gegen den Holocaust an Juden und Roma aufgetreten sind.
Die Auseinandersetzung mit den Medizinverbrechen des
Nationalsozialismus, mit Zwangssterilisierung, Sterbehilfe,
Humanexperimenten, Ausgrenzung und Diskriminierung von behinderten
und senilen Menschen ist leider keine rein
historisch-wissenschaftliche Beschäftigung. Das im
Gesundheitswesen praktizierte technokratische Kosten-Nutzen-Denken
degradiert auch heute Patientengruppen zu bloßen
Kostenfaktoren; ebenso bedroht wissenschaftliche Profilierungssucht
um jeden Preis permanent Patienten. Von der
de-facto-Zwangssterilisierung Behinderter über als Bioethik
getarnte Tötungspropaganda für mißgebildete
Neugeborene, über pseudohumane Sterbehilfe für Alte und
Schwerkranke bis zu Menschenzüchtungsmöglichkeiten aufgrund
der modernen Gen- und Reproduktionstechniken reicht das Spektrum
einer neuen inhumanen Gesundheitspolitik. Die Erfahrungen mit der
"Medizin ohne Menschlichkeit" verpflichten zur höchsten
Wachsamkeit gegenüber allen Ansätzen unmenschlicher
Vorstellungen und Praktiken im Gesundheits- und Sozialwesen. Diese
rigorose Verpflichtung zu Recht und Ethik ist meines Erachtens auch
das Vermächtnis der Schwester Anna Bertha Königsegg.

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