|
Wolfgang Schütz Vertreibung der Hochschullehrer aus der Medizinischen
Fakultät - Betrachtungen aus zeitlicher Distanz (Vortrag des Dekans der Medizinischen Fakultät der Universität Wien anläßlich des Symposiums "Medizinische Fakultät 1938-1945, Vertreibung und Verfolgung" im Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien-Universitätskliniken, 13. März 1998, Auszug aus: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Jahrbuch 1999). Vor genau sechzig Jahren hat die letzte österreichische Regierung, die schon eine nationalsozialistische war, das Gesetz zur Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich proklamiert und sich damit gleich selbst aufgelöst. Bereits in der Nacht vom 11. auf den 12. März, als noch kein deutscher Soldat in Österreich einmarschiert war, begann der in der Geschichte dieses Landes beispiellose Terror gegen Juden, politisch Andersdenkende, Geistliche, gesellschaftliche Randgruppen und gegen schlicht Denunzierte. Sie wurden unvorstellbar gedemütigt, gerieten der grundlegenden Bürgerrechte verlustig, wurden aus ihren beruflichen Positionen entlassen, aus ihren Häusern und Wohnungen vertrieben und ihres privaten Eigentums beraubt. Diejenigen, denen die Flucht aus der Heimat nicht gelang, wurden in Konzentrationslager eingewiesen und fielen schließlich dem systematischen Massenmord zum Opfer. Ein Drittel der österreichischen Juden kam dabei ums Leben bzw. wurde im Holocaust ausgerottet. Bestürzt und mit Schamgefühl erinnern wir uns sechzig Jahre später auch des Beginns der brutalen Vertreibung des größeren Teils der Fakultätsmitglieder aus ihren beruflichen Positionen an der Universität Wien. Die Vertreibung begann unmittelbar nach der Machtübernahme der Nazis und war für die Medizinische Fakultät mit einem beispiellosen Exodus verbunden. Über 50 Prozent des Lehrkörpers wurde aus rassischen, aber auch politischen Gründen entlassen oder aus ihren Ämtern vertrieben. Die Folge war eine irreparable Schädigung dieser Fakultät, die eine der größten in Europa, vor allem aber als "Wiener Medizinische Schule" eine der exzellentesten des Kontinents war. Neben den großen Namen von damals ist aber im gleichen Atemzug auch der unzähligen "namenlosen" Ärzte und Ärztinnen zu gedenken, die in Verbannung, Exil oder Tod getrieben oder ermordet worden sind. Besonders bedrückend war es aber festzustellen, wie wenig nach Kriegsende und nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches zur Korrektur dieses entsetzlichen Unrechts getan wurde, wie wenige zur Rückkehr aufgefordert wurden, wie wenige ihre früheren Positionen an der Universität wiedererlangten, wie schwer es für viele war, ihr privates Heim und Eigentum und ihre Staatsbürgerschaft wieder zu bekommen. Von seiten der Universitäten war kein Bestreben vorhanden, den entlassenen Fakultätsmitgliedern eine Ehrung zuteil werden zu lassen. Es blieb bei einer Einladung zurückzukehren, die der erste Unterrichtsminister der neuen Republik Österreich, Ernst Fischer, im Sommer 1945 über den Österreichischen Rundfunk gab, aber - wenig überraschend - kaum wer folgte diesem Aufruf. Einige wurden später eingeladen, Vorträge zu halten oder Artikel für die Wiener Klinische Wochenschrift zu verfassen, früher eine international führende medizinische Zeitschrift, die zur Verbreitung des Gedankengutes der inhumanen Nazi-Ideologie mißbraucht wurde und ihre Reputation nie wieder erlangte. Umgekehrt sind viele Fakultätsmitglieder, die mit einer schweren Nazi-Vergangenheit belastet waren, nach Kriegsende im Amt geblieben, und diejenigen, die anfangs gehen mußten, sind dann doch rasch wieder eingestellt worden. Dieses Verhalten der Medizinischen Fakultät spiegelte nur die Grundeinstellung des ganzen Landes mit seiner jüngeren Vergangenheit wider: die des Verdrängens, des Vergessens, bisweilen sogar des Leugnens der mit dem Nazi-Terror verbundenen Geschehnisse. Eine solche von der Kriegsgeneration praktizierte Philosophie des "Unter-den-Teppich-Kehrens" unangenehmer Tatsachen hat bei der nächsten Generation, die bereits den Segen der "späten Geburt" geltend machen konnte, offenbar wenig Engagement ausgelöst, das nachzuholen, was ihre Väter verabsäumt hatten: nämlich sich mit allen damaligen Geschehnissen so intensiv wie möglich zu beschäftigen. Statt die Opfer unseres Gedenkens und unserer Erinnerung zu versichern, weil wir es ihnen schuldig sind und anderes für sie nicht mehr tun können und weil uns diese Zeit sonst weiter wie ein Gespenst verfolgen wird, galt und gilt leider immer noch die Parole "Wir haben damit nichts zu tun -- und überhaupt, einmal muß Schluß sein." Leider handelte es sich dabei auch lange um die Grundeinstellung des offiziellen Österreich. Erst 1991 hat mit Franz Vranitzky erstmals ein österreichischer Bundeskanzler im Parlament die Mittäterschaft Österreichs an den Grausamkeiten des Dritten Reiches eingestanden und an uns alle appelliert, für die bösen Taten unserer Vergangenheit im selben Maße um Vergebung zu bitten, wie wir für unsere guten und glorreichen Taten, auf die wir mit Recht stolz sind, nach Anerkennung streben. Es wäre daher zu wünschen, wenn auch an unserer Medizinischen Fakultät sich eine solche Einstellung endgültig durchsetzen würde und wir von uns aus all die vielen wissenschaftlichen Defizite abbauen würden, welche die Universität Wien und ihre Fakultäten während der so dunklen sieben Jahre betreffen. Dann würden auch die sich wiederholenden Vorwürfe aus dem Ausland, wir gingen jeder Konfrontation mit dieser Zeit aus dem Weg, verstummen. Erste Ansätze dazu sind vorhanden, wenn auch vielfach noch kräftige Anschübe aus dem Ausland notwendig sind:
Neben dem Gedenken an die Opfer und dem Bewußtsein der Mitverantwortung für das geschehene Unrecht gibt es aber gerade für uns Ärzte einen dritten Grund, sich all der damaligen Ereignisse immer wieder zu erinnern und sie zu analysieren. Die Rolle der Ärzte im Nationalsozialismus, woran auch österreichische Ärzte beteiligt waren, charakterisiert nämlich den bei weitem schwersten Schlag, den die Medizin in ihrer Geschichte erlitten hat. Es gab die Nazi-Propaganda mit der Darstellung von Juden als Metapher für Krankheit, es gab die Sterilisierungskampagne an psychisch Kranken, das berüchtigte "T4"-Programm zur Euthanasie an geistig zurückgebliebenen Kindern und Erwachsenen, es gab die grausigen Experimente an Insassen der Konzentrationslager und die Selektionen an den Rampen der Vernichtungslager. Dem Ziel, eine rein arische Rasse hervorzubringen, waren die Integrität des menschlichen Körpers und die ärztliche Verpflichtung für das Wohl des individuellen Patienten untergeordnet, und an diesem Ziel waren nicht nur einige wenige vom Nationalsozialismus fanatisierte Ärzte in den Konzentrationslagern beteiligt, wie man es uns jahrzehntelang einzureden versuchte, sondern der gesamte Berufsstand war von dieser menschenverachtenden Ideologie durchdrungen. Es war die totale Mißachtung des hippokratischen Prinzips eines primum non nocere, und nur aus diesem Grund wurden nach Kriegsende zuerst der Nuremberg Code und die Deklaration von Helsinki formuliert, und darauf aufbauend gingen in allen zivilisierten Ländern die gesetzlich verankerten ethischen Regelungen zur Durchführung wissenschaftlicher Studien am Menschen hervor. Der ärztliche Berufsstand und gerade wir auf den Universitäten wissenschaftlich tätigen Ärzte sollten uns daher immer vor Augen halten, welche Gefahren unausweichlich drohen, wenn die medizinische Ethik irgendwelchen von oben verordneten Heilslehren weichen muß. Anmerkungen 1) Kurt Mühlberger, Dokumentation
"Vertriebene Intelligenz 1938". Der Verlust geistiger und
menschlicher Potenz an der Universität Wien von 1938 bis 1945,
Wien 1990. « zurück |