Die Nachkriegsgerichtsbarkeit als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung: österreichische Justizakten im europäischen Vergleich

Projektinhalt: Im Zuge des Forschungsprojekts "österreichische Justizakten im europäischen Vergleich" werden der strafprozessuale Entstehungszusammenhang der Akten sowie ihre Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung untersucht. Die nationalsozialistischen Verbrechen wurden in Österreich nicht nur durch die Alliierten geahndet, sondern auch durch österreichische Gerichte. 1945-1955 existierten als eine Art "Sondergerichtsbarkeit" die sogenannten Volksgerichte, die in 137.000 Fällen Ermittlungen einleiteten und in 23.000 Fällen Urteile aussprachen. 30 der 43 Todesurteile wurden vollstreckt. Nach 1955 wurden Verbrechen aus der Zeit des Nationalsozialismus von den ordentlichen Geschworenengerichten abgeurteilt, wobei nur mehr in wenigen Fällen Anklage erhoben wurde. Einige dieser Verfahren endeten mit skandalösen Freisprüchen. Seit 1975 fand eine gerichtliche Verfolgung von NS-Verbrechen in österreich nicht mehr statt.

Um die österreichische Nachkriegsgerichtsbarkeit international einordnen zu können, soll die Vorgangsweise unterschiedlicher Gerichte am Beispiel gleicher oder ähnlicher Tatbestände verglichen werden. Untersucht werden in erster Linie Verfahren wegen Verbrechen bei Kriegsende (insbesondere an ungarischen Juden in Ostösterreich), Euthanasie (mit dem Schwerpunkt Hartheim) sowie Verbrechen im Osten (Schwerpunkt: Holocaust abseits der Vernichtungslager in Ostgalizien).

Für die historische Forschung ist weniger das Ergebnis eines Strafverfahrens als die Ermittlungstätigkeit von Polizei und Gerichten von Bedeutung. Es werden vor allem Verlauf und Ergebnisse dieser Ermittlungen verglichen. Als Untersuchungsgegenstand werden exemplarisch herangezogen: Verfahren vor den vier österreichischen Volksgerichten in Wien, Linz, Graz und Innsbruck, österreichische Geschworenengerichtsverfahren wegen nationalsozialistischer Gewaltverbrechen, alliierte Militärgerichtsverfahren der ersten Nachkriegsjahre mit österreich-Bezug in österreich und Deutschland sowie ausgewählte Gerichtsverfahren in anderen europäischen Staaten gegen NS-Verbrecher, gegen die auch in österreich ermittelt wurde.

Das vorrangige Erkenntnisinteresse ist die "Ergiebigkeit" der Gerichtsakten für die historische Forschung zur NS-Zeit und die Entwicklung quellenkritischer Kriterien durch die Verknüpfung von Rechts- und Geschichtswissenschaft.

Um Aussagen über die gesellschaftliche Relevanz der Nachkriegsgerichtsbarkeit treffen zu können, wird zusätzlich zum quellenkritischen Vergleich von Justizakten eine typologische Analyse der justiziellen Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen entwickelt, indem die verschiedenen Gerichtsverfahren in den Gesamtprozeá der Entnazifizierung eingebettet werden. So ist ein Teil der österreichischen Volksgerichtsverfahren (beispielsweise wegen Zugehörigkeit zur illegalen NSDAP vor 1938) der bürokratischen "Säuberung", d. h. der "Entnazifizierung" im engeren Sinne, zuzurechnen. Von derartigen "Säuberungsverfahren" ist die individuelle Verfolgung von Straftaten zu unterscheiden, wie sie durch die Gerichtsverfahren der sechziger und siebziger Jahre versucht wurde, wozu aber auch ein beträchtlicher Teil der frühen Volksgerichtsverfahren zu zählen ist. Es geht somit auch um die Bestimmung des Stellenwerts der Verfolgung von NS-Verbrechen durch österreichische Gerichte innerhalb der europäischen Nachkriegsgerichtsbarkeit.

Das Projekt versteht sich nicht zuletzt als Pilotstudie für ein internationales Forschungs- und Publikationsprojekt zur Erstellung eines mehrbändigen "Handbuchs der europäischen Nachkriegsprozesse". Eine erste Diskussion über dieses Handbuch-Projekt wurde am Rande des internationalen wissenschaftlichen Symposiums "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse" (Juni 1996 in Wien) geführt. Es wurde vereinbart, eine internationale Vorbereitungsgruppe zu bilden, die über die weitere Vorgangsweise entscheiden wird.

Publikation: Winfried R. Garscha/Claudia Kuretsidis-Haider, Die Nachkriegsgerichtsbarkeit als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung: österreichische Justizakten im europäischen Vergleich. šberlegungen zum strafprozessualen Entstehungszusammenhang und zu den Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung, Wien 1995.


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