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NS-Euthanasie -
(k)ein Fall für die Justiz? Als das DÖW im März 1997 Anzeige gegen den Arzt Heinrich Gross wegen Beteiligung an der Ermordung von behinderten Kindern im Rahmen von Euthanasieprogrammen an der Wiener Klinik Am Spiegelgrund erstattete, schien alles seinen gewohnten Gang zu gehen: Schon 1995 hatte das DÖW eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt; in beiden Fällen sah die Staatsanwaltschaft keine Gründe für eine Strafverfolgung. Gross, bis in die neunziger Jahre vielbeschäftigter Gerichtssachverständiger, war zwar 1950 wegen Verbrechens der Mitschuld am Totschlag an zwei Kindern zu zwei Jahren schwerem Kerker verurteilt worden, doch schon 1951 wurde das Urteil vom Obersten Gerichtshof aufgehoben; seiner Karriere stand nichts mehr im Weg. Massive öffentliche Proteste hatten ein Eingreifen von Justizminister Nikolaus Michalek zur Folge, der seinerseits weitere Ermittlungen gegen Gross anordnete. Mittlerweile wurden alle Krankengeschichten von 1940 bis 1945, die im Zusammenhang mit der NS-Kindereuthanasie stehen, beschlagnahmt; gegen Heinrich Gross ist ein Strafverfahren wegen "Verdachts des Mordes nach dem § 211 RStGB (§ 75 StGB)" anhängig. Wolfgang Neugebauer, wissenschaftlicher Leiter des DÖW, ist einer der wenigen Historiker in Österreich, die sich mit dem Themenkomplex NS-Euthanasie auseinandersetzen. Forschungsschwerpunkte sind die Involvierung deutscher und österreichischer Ärzte in das NS-System und in dessen Verbrechen ("Wiener Psychiatrie und NS-Verbrechen") ebenso wie der Umgang mit der NS-Euthanasie in Wien nach 1945, etwa am Beispiel Heinrich Gross, und der theoretische Hintergrund dieser NS-Verbrechen - "rassenhygienische" Vorstellungen und ihre Exponenten in Österreich ("Racial Hygiene in Vienna 1938"). |
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