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Wolfgang Neugebauer
(Referat im Rahmen der Arbeitstagung "Die Wiener Psychiatrie im
20. Jahrhundert", Wien, Institut für Wissenschaft und Kunst,
20./21. Juni 1997; Auszug. Der Beitrag wird gemeinsam mit den
übrigen Tagungsreferaten im Picus Verlag veröffentlicht
werden.)
[...]
Ärzte und
"Rassenhygiene"
Naturwissenschaftler, Ärzte und Psychiater haben einen
originären und aktiven Beitrag zur Ausformung von
Kernstücken der NS-Ideologie, nämlich Rassenlehren und
Rassenhygiene geleistet. Im 19. Jahrhundert breiteten sich
biologistische Ideen sowohl in den Geistes- und Naturwissenschaften
als auch in der Politik aus. Die Sozialdarwinisten meinten, daß
die biologischen Prinzipien vom Kampf ums Dasein und von der
natürlichen Auslese in der menschlichen Gesellschaft ebenso
herrschen müßten wie in der Natur. Auch in der
Gesellschaft würden nur die kräftigsten und
lebensfähigsten Individuen und Rassen im Kampf ums Dasein
überleben, die Schwächeren unterliegen und zugrunde gehen.
Verschiedene Theoretiker entwickelten Vorstellungen von der
"Aufartung" des Volkes bzw. der Rasse durch aktive oder passive
Auslese. Heute lächerlich anmutende Ansichten von der
Höherwertigkeit einer nordischen, germanischen oder arischen
Rasse wurden in zahlreichen pseudo- und
populärwissenschaftlichen Publikationen und Zeitschriften
verbreitet und verfehlten nicht ihre Wirkung. In der 1920
erschienenen Schrift "Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten
Lebens" des Juristen Karl Binding und des Psychiaters Alfred Hoche
wurde erstmals die Ausmerzung der Geisteskranken angesprochen.
Die Erb- und Rassenkunde, die Rassenhygiene, etablierte sich als
wissenschaftliches Fach; "rassenhygienische" Überlegungen
durchdrangen die Sozial- und Gesundheitspolitik und führten
insbesondere in der Psychiatrie zur Entwicklung
humanitätsabgewandter Vernichtungsprogramme. Selbst
fortschrittliche politische Kräfte konnten sich der
Attraktivität eugenischer Maßnahmen nicht entziehen, wie
z. B. die positive Haltung des ob seiner humanen Leistungen
legendären sozialdemokratischen Stadrats für das
Wohlfahrtswesen der Stadt Wien Prof. Dr. Julius Tandler zur
Sterilisierung bzw. Eliminierung von "minderwertigen" und
"lebenunwerten" Leben zeigt. Auch in katholischen und besonders in
protestantischen Kreisen wurde die rassenhygienische Sterilisierung
propagiert. In der wissenschaftlichen Literatur wird zu Recht von
einem "rassenhygienischen" Paradigma gesprochen. Die
Nationalsozialisten haben in Ansätzen und Umrissen schon
vorhandene Konzepte für die "Ausmerzung der Minderwertigen"
radikalisiert und mit beispielloser Konsequenz in die Wirklichkeit
umgesetzt.
Obwohl die Vorbereitung, Planung, Entschlußbildung, Propaganda
und zentrale Steuerung sowohl der Zwangssterilisierung als auch der
Euthanasie von Berlin aus erfolgte - dort war der aus Österreich
stammende Ordinarius für Psychiatrie in Berlin Max de Crinis
mitbeteiligt -, gab es auch in Österreich Protagonisten der
"Rassenhygiene". Insbesondere die 1925 an der Universität Wien
gegründete Wiener Gesellschaft für Rassenpflege, deren
erster Vorsitzender Univ. Prof. Dr. Otto Reche, Vorstand des
Anthropologischen Instituts, war, entfaltete eine rege Schulungs- und
Vortragstätigkeit. Nach der Annexion Österreichs im
März 1938 wurde die "Rassenhygiene" auf verschiedenen Ebenen
institutionalisiert. An den Universitäten Wien und Innsbruck
wurden Lehrkanzeln für "Erb- und Rassenpflege" geschaffen, und
die Rassenhygiene wurde in die Medizinerausbildung integriert. Der
kommissarische Dekan der medizinischen Fakultät und spätere
Rektor der Universität Wien Eduard Pernkopf hatte schon in
seiner ersten Vorlesung am 6. April 1938 ein glühendes
Bekenntnis zu den rassenhygienischen Theorien des Nationalsozialismus
(und deren praktischen Konsequenzen) abgelegt.
Bemerkenswert erscheint mir, daß der Ordinarius für
Psychiatrie an der Universität Wien Prof. Dr. Otto Pötzl,
obwohl Altparteigenosse seit 1930, nicht als besonderer Protagonist
der Euthanasie in Erscheinung getreten ist. Viktor Frankl, der
1940-1942 die Neurologische Abteilung des Jüdischen Spitals
leitete, erzählte mir in einem Interview, daß ihm
Pötzl immer wieder jüdische Patienten überstellte und
damit vor der Euthanasie bewahrte.
Als radikale Verfechter der NS-Rassenhygiene und "ausmerzender"
Maßnahmen betätigten sich damals die späteren
Universitätsprofessoren Walther Birkmayer und Konrad Lorenz. So
referierte der damalige SS-Untersturmführer Dr. Birkmayer
über die "Vererbung von Nervenkrankheiten" auf einem
SS-Schulungsabend 1938:
"Unserem Volk blieb es vorbehalten, ein Genie zu gebären, das
instinktiv erkannte und forderte, daß nur die Reinheit der
Rasse und die erbbiologische Gesundheit das Volk vor dem Verfall
retten kann. Und wir müssen als fanatische Jünger alles
Krankhafte, Unreine und Verderbbringende aus unserem Volke ausrotten
...".
Zwangssterilisierung
Die erste verbrecherische Maßnahme, die die
Nationalsozialisten nach ihrer Machtergreifung auf dem Gebiet der
"Erb- und Rassenpflege" durchführten, war die zwangsweise, das
heißt staatlich angeordnete Sterilisierung (Unfruchtbarmachung)
von "Erbkranken" durch das "Gesetz zur Verhütung erbkranken
Nachwuchses" vom 14. Juni 1933, das mit Verordnung vom 14.11.1939
über 1.1.1940 in der Ostmark eingeführt wurde. Die
Sterilisierungsaktion nahm aber in Österreich nur mehr
geringeres Ausmaß an, da zu diesem Zeitpunkt bereits die
weitergehende Maßnahme der Euthanasie praktiziert wurde. Nach
meinen Schätzungen bzw. Hochrechnungen fanden in Österreich
etwa 5000 bis 10.000 Zwangssterilisierungen statt, wobei eine
Todesrate von etwa 1,2 % angenommen wird - im übrigen eine
weitere Kategorie von NS-Opfern, von denen bisher nie die Rede
war.
Aufgrund des Gesetzes waren Amtsärzte und Anstaltsleiter zur
Anzeige von sogenannten "Erbkranken" an "Erbgesundheitsgerichte",
bestehend aus einem Richter und zwei Ärzten, verpflichtet, wo
ein Pseudogerichtsverfahren abgewickelt wurde. Nach Angaben von Horst
Seidler kamen beim Erbgesundheitsgericht Wien 20 % der Meldungen von
der Wagner Jauregg Heil- und Pflegeanstalt, deren Namensgeber Univ.
Prof. Dr. Julius Wagner-Jauregg, Nobelpreisträger für
Medizin, übrigens am 21.4.1940, kurz nach Inkrafttreten des
Zwangssterilisierungsgesetzes in Österreich und knapp vor seinem
Tod, noch eigenhändig seine Aufnahme in die NSDAP beantragt
hatte. Neben der Antragstellung und Richtertätigkeit wirkten
Ärzte und Psychiater in Erbgesundheitsgerichtsverfahren auch als
Gutachter, wobei sich aufgrund der großen Zahl der Betroffenen
beträchtliche Nebeneinkommen ergaben.
Obwohl das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zutiefst
vom NS-Gedankengut geprägt war und folgerichtig 1945 aus der
österreichischen Rechtsordnung eliminiert wurde, wurden die
beteiligten Ärzte und Richter strafrechtlich nicht zur
Verantwortung gezogen; vermutlich weil dieses NS-Verbrechen auf
gesetzlicher Grundlage erfolgte und Sterilisierungen von Behinderten
bis heute praktiziert werden.
Euthanasie
Die Zwangssterilisierung genügte den nationalsozialistischen
"Rassenhygienikern" jedoch nicht, da sie, wenn überhaupt, erst
nach vielen Generationen Resultate zeigen konnte; die NS-Medizin
zielte auf die völlige Ausschaltung aller Psychopathen,
Schwachsinnigen, Behinderten und anderer "Minderwertiger" ab. Es ist
kein Zufall, daß der Ausrottungsfeldzug gegen die
Geisteskranken im Jahr des Kriegsausbruches 1939 begann, hatte doch
Hitler bereits 1935 derartige Maßnahmen für diesen Fall
angekündigt. Damit sollte der in den Augen der
Nationalsozialisten vor sich gehenden "negativen Auslese" durch den
Krieg - Tod oder Verstümmelung der Gesunden, Überleben der
Kranken - entgegengewirkt werden. Unmittelbarer Anlaß war die
Notwendigkeit, Lazarettraum zu schaffen und Spitalspersonal
freizustellen. Nach der 1942 verfaßten Hartheimer Statistik
wurden insgesamt 93.521 Betten, zum Großteil für
militärische Zwecke, "freigemacht" und, berechnet für einen
10-Jahres-Zeitraum, über 885 Millionen RM (das sind etwa 35
Milliarden Schilling) an Kosten eingespart.
Grundlage für diese erste Massenmordaktion des NS-Regimes
bildete eine auf den 1. September 1939 rückdatierte
"Ermächtigung" des Führers Adolf Hitler zur Gewährung
des "Gnadentodes" für unheilbar Kranke, die keinerlei
Gesetzeskraft oder Legalität hatte. Im Rahmen dieser von der
"Kanzlei des Führers" organisierten Tötungsaktion (nach der
Adresse Berlin, Tiergartenstraße 4, "T4" genannt) wurde ein
Großteil der PatientInnen der psychiatrischen Anstalten im
Deutschen Reich in "Euthanasieanstalten", u. a. nach Hartheim bei
Eferding, abtransportiert und dort mit Giftgas getötet. Die
Angehörigen der Opfer wurden mit verfälschten Briefen und
Totenscheinen zu täuschen versucht. Vorher waren die Patienten
von bezahlten "Gutachtern", etwa 40-50, davon zwei aus Wien, Dr.
Erwin Jekelius und Dozent Dr. Hans Bertha, im Wege einer
Fragebogenauswertung für die Euthanasie ausgewählt
worden.
Aus der Heil- und Pflegeanstalt Wien-Steinhof, eine der
größten Anstalten des Deutschen Reiches, wurden in den
Jahren 1940/41 zwischen 3200 und 4000 PatientInnen nach Hartheim
deportiert. Weiters wurden 2282 Insassen der der Stadt Wien
gehörenden Anstalt Ybbs an der Donau sowie 500-600 Patienten der
damals auf dem Gebiet des Reichsgaues Wien liegenden Anstalt Gugging
nach Hartheim überstellt. In die Euthanasie-Aktion waren auch
Pfleglinge kleinerer Anstalten und - über den Kreis der
Geisteskranken weit hinaus - Insassen von Pflegeheimen und
Altersheimen einbezogen. Allein im Versorgungsheim der Stadt Wien
Lainz wurden 346 Fragebögen ausgewertet. Insgesamt sind in der
Euthanasieanstalt Hartheim im Zuge der Aktion "T4" 1940/41 18.269
Menschen, zum Großteil aus Österreich, ermordet worden,
wobei die Tötungshandlung - das Aufdrehen des Gashahnes -
Ärzten, den Psychiatern Dr. Rudolf Lonauer aus Linz und Dr.
Georg Renno aus Straßburg, vorbehalten blieb.
Von allen österreichischen Anstalten sind die "T4"-Krankenmorde
in Wien-Steinhof am schlechtesten dokumentiert, weil nach 1945 kein
Gerichtsverfahren gegen die Verantwortlichen zustande kam und eine
Anstaltsgeschichte bislang fehlt; eine deutsche Dissertation ist noch
nicht fertiggestellt. Das Gerichtsverfahren gegen den schwerkranken
langjährigen Anstaltsleiter Hofrat Dr. Alfred Mauczka, einen der
wenigen Nichtnazis, wurde eingestellt; gegen den ab 1. 1. 1944
vertretungsweise fungierenden Direktor Dozent Dr. Hans Bertha wurde
lediglich ein mit skandalösem Freispruch endendes Verfahren
wegen illegaler NSADAP-Tätigkeit durchgeführt, sodaß
der schwer belastete "T4"-Gutachter seine akademische Karriere
fortsetzen und Ordinarius für Psychiatrie an der
Universität Graz werden konnte.
Euthanasie und
Holocaust
Die Aktion "T4" wurde, nicht zuletzt aufgrund der immer
stärkeren kirchlichen Proteste, auf Befehl Hitlers am 24. August
1941 abgebrochen; die Euthanasiemorde kamen dadurch jedoch keineswegs
vollständig zum Erliegen. Die "Kinder-Euthanasie" wurde
weitergeführt, und in den Euthanasie-Anstalten wurden
Häftlinge aus Konzentrationslagern im Zuge der Aktion "14f13"
vergast. Als einzige Euthanasie-Anstalt blieb Hartheim, bis Dezember
1944, weiter in Betrieb, unter anderen wurden dort Häftlinge der
KZ Dachau, Mauthausen und Gusen sowie geisteskranke Ostarbeiter
vergast, die keine Leistung mehr erbringen konnten.
An dieser Stelle kann ich nur darauf verweisen, aber nicht
ausführen, daß die Euthanasie in mehrfacher Hinsicht -
ideologisch, psychologisch, organisatorisch und personell - eine
wichtige Entwicklungsphase für den 1941 beginnenden Holocaust an
Juden und Roma war.
Anstaltsmorde nach
1941
In den einzelnen Anstalten wurde die Ermordung von Geisteskranken
durch Verhungern, Vergiften u. ä. fortgesetzt; vielfach
entsprang diese der Initiative von Gauleitungen, Anstaltsleitungen
oder einzelnen Ärzten. Ob eine zentrale Anweisung für diese
ungeregelten Mordaktionen vorlag, ist nicht klar. Viktor Brack, einer
der Hauptverantwortlichen für die Euthanasie-Aktion in der
"Kanzlei des Führers", prägte dafür die Bezeichnung
"wilde Euthanasie". Untersuchungen für die Anstalten in
Klagenfurt und Wien/Steinhof haben ergeben, daß seitens des
Pflegepersonals zeitweise sogar mehr Patienten getötet wurden,
als von oben angeordnet worden war. Der Gesichtspunkt der
"Pflegeaufwendigkeit" war dabei von entscheidender Bedeutung: Je mehr
ein Patient die Pfleger in Anspruch nahm, desto größer war
seine Aussicht auf Todesbeschleunigung.
H. Rittmannsberger hat für Niedernhart herausgearbeitet,
daß 1942/43 zahlreiche Patienten aus kleineren Anstalten
überstellt wurden, die innerhalb weniger Tage starben. Ebenso
geschah dies in anderen großen Anstalten. Besonders gut
dokumentiert ist das Schicksal der im August 1943 aus den
Alsterdorfer Anstalten (Hamburg) nach Steinhof gebrachten 228 Frauen
und Mädchen, von denen 201 - meist nach beträchtlichen
Gewichtsverlusten durch Hungern - umkamen. Offenbar dienten diese
Verlegungstransporte zur Verschleierung des raschen Sterbenlassens
bzw. dessen Beschleunigung. Zu den in Hartheim ermordeten 15.000 bis
18.000 Österreichern/innen kommen also einige weitere Tausend,
die in den Anstalten selbst ums Lebens gebracht wurden. Das
heißt, daß die Größenordnung der
österreichischen Euthanasieopfer bei mindestens 20.000 bis
25.000 liegt.
Kinder-Euthanasie
Die Nationalsozialisten begannen die zu Unrecht Euthanasie
(griechisch: schöner Tod) oder "Gnadentod" genannte Vernichtung
des "lebensunwerten Lebens" mit geistig und körperlich
behinderten Kindern. Zur Durchführung wurde nach Beratungen in
der "Kanzlei des Führers" und in Zusammenarbeit mit dem
Reichsärzteführer Dr. Leonardo Conti im ersten Halbjahr
1939 eine Organisation mit der Tarnbezeichnung "Reichsausschuß
zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer
Leiden" geschaffen. Durch einen geheimen Runderlaß des
Reichsinnenministeriums vom 18.8.1939 wurden alle Hebammen und
Ärzte verpflichtet, in den Kliniken anfallende Mißgeburten
(Idiotie, Mongolismus, Mikro- und Hydrozephalus, Mißbildungen
der Extremitäten) sowie Kinder bis zu drei Jahren mit diesen
Leiden den Gesundheitsämtern zu melden. Nach einer
Pseudo-Begutachtung wurden die den Eltern durch Drohung oder
Täuschung weggenommenen Kinder in eine der ca. 30
"Kinderfachabteilungen" eingeliefert, wo sie im Laufe einiger Wochen
mittels Morphium-Hydrochloral, Luminal oder durch
Nahrungsmittelentzug getötet wurden.
Die Geschichte der Kinder-Euthanasie in Wien ist nun durch eine sehr
gründliche, mir allerdings nur fragmentarisch vorliegende
Göttinger medizinhistorische Dissertation von Matthias Dahl
aufgearbeitet. Die "Kinderfachabteilung" wurde auf dem Gelände
der Anstalt "Am Steinhof" (Adresse: 14., Baumgartner Höhe 1) am
24. 7. 1940 als Wiener städtische Jugendfürsorgeanstalt "Am
Spiegelgrund" eröffnet und wies damals 640 Betten auf. Als im
Zuge einer Kompetenzänderung im Magistrat im April 1942 die
Jugendfürsorgeanstalten vom Gesundheitswesen zur Hauptabteilung
für Jugendwohlfahrt und Jugendpflege wanderten, wurden 7
Pavillons der neuen Hauptabteilung "zur Führung eines
Dauerheimes und einer Beobachtungsanstalt" (später Wiener
städtisches Erziehungsheim "Am Spiegelgrund", 680 Betten)
überlassen, während zwei Pavillons, 15 und 17, mit 220
Betten als "Kinderfachabteilung" geführt wurden. Bis Ende 1942
hieß diese Einrichtung Heilpädagogische Klinik "Am
Spiegelgrund", danach Wiener städtische Nervenklinik für
Kinder.
Die Klinik "Am Spiegelgrund" fungierte zwar als "Kinderfachabteilung"
des "Reichsausschusses" in Berlin und ihre Leiter erhielten von dort
ihren Spezialauftrag, administrativ unterstand sie aber dem
"Hauptgesundheitsamt der Gemeindeverwaltung des Reichsgaues Wien".
Diese kommunale Institution war für die Durchführung der
rassenhygienischen Maßnahmen des NS-Staates zuständig,
wofür eine eigene Abteilung "Erb- und Rassenpflege" (mit einem
Referat 3 "Ausmerzende Maßnahmen") geschaffen wurde. Als
Hauptverantwortliche fungierten die aus Berlin kommenden Ärzte
Prof. Dr. Max Gundel als Stadtrat und Dr. Hans Vellguth als
Medizinaldirektor, beide langjährige NSDAP-Mitglieder; ebenso
waren die Leiter der Abteilung "Erb- und Rassenpflege" (bis
Frühjahr 1941) Dr. Arend Lang, ein Ostfriese, und (danach) Dr.
Richard Günther, ein Sachse, bewährte Parteigenossen (und
SS-Angehörige) aus dem Altreich - eine Feststellung, mit der der
österreichische Anteil an diesen NS-Verbrechen keineswegs
herabgespielt werden
Auch die Leiter der Kinderklinik, zuerst Dr. Erwin Jekelius, dann Dr.
Ernst Illing, waren überzeugte Nationalsozialisten, die ihrer
Aufgabe nicht gezwungenermaßen oder mit schlechtem Gewissen
nachkamen, sondern in der Euthanasie eine aus ihrer Weltanschauung
resultierende Verpflichtung sahen. Der 1905 in Hermannstadt geborene
Jekelius war seit 1933 NSDAP-Mitglied, gleichzeitig auch der
Vaterländischen Front, und erhielt 1936 durch Intervention des
Präsidenten des Evangelischen Oberkirchenrates bei
Bürgermeister Schmitz einen Posten als Amtsarzt der Stadt
Wien. Da er an der Konferenz von etwa 30 "Experten" über das
Euthanasie-Gesetz im Oktober 1940 und an zwei weiteren Sitzungen des
"Reichsausschusses" im März 1941, also am Höhepunkt der
Euthanasie-Mordaktion, teilnahm, ist er zum engsten Kreis der
Euthanasie-Verantwortlichen zu zählen. In einer
Auseinandersetzung mit Stadtrat Gundel und seinem Kollegen Dr. Hans
Bertha zog Jekelius den kürzeren, verlor mit seiner Einberufung
1942 seine Leiterstelle an Dr. Illing und wurde schließlich
1944 in das Altersheim Lainz versetzt. Nach seiner Flucht 1945 wurde
er von der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet, weil er auch in
Rußland Euthanasie-Handlungen durchgeführt haben soll, und
verstarb 1952 in einem Lager.
Über Vermittlung von Prof. Heinze vom "Reichsausschuß"
wurde der 1904 in Leipzig geborene Ernst Illing, der zuvor in der
"Kinderfachabteilung" der Landesanstalt Görden bei Brandenburg
tätig gewesen war, zum Nachfolger von Jekelius bestellt. Der bis
April 1945 tätige Illing war einer von zwei
Euthanasieärzten, die von österreichischen Volksgerichten
zum Tod verurteilt und hingerichtet wurden. [...]
Humanexperimente
und (pseudo)wissenschaftliche Forschung
In der neueren einschlägigen Literatur zur Kinder-Euthanasie
wird der Aspekt der (pseudo)wissenschaftlichen Forschung bzw. der
Forschung bar jeder humaner Schranken stärker hervorgekehrt.
Ernst Klee hat die Rolle zweier führender Wissenschaftler
beleuchtet, die "gemeinsam Karriere über Leichen" machten:
Professor Julius Hallervorden, noch 1982 als "Altmeister der
deutschen und internationalen Neuropathologie" gefeiert, und Prof.
Hans Heinze, "der im Dritten Reich zum führenden Kinder- und
Jugendpsychiater aufsteigt".Götz Aly etwa weist darauf hin,
daß die Begutachtung im Rahmen der Kinder-Euthanasie - im
Vergleich zu "T4"-Begutachtungen - sorgfältiger erfolgte und
kommt zur Auffassung, daß die "Kinderaktion" "mehr als nur eine
Facette der nationalsozialistischen Massenmorde" war und als
"zukunftsweisende gesundheitspolitische Maßnahme des
nationalsozialistischen Staates" gedacht war. "Wissenschaftlichkeit,
Forschungsehrgeiz und Reformeifer", meint er, "verbanden sich in der
Institution 'Reichsausschuß' zu einem brisanten Gemisch aus
Fortschritt und Vernichtung".
Einzelne "Kinderfachabteilungen" hatten Forschungsabteilungen, wo
klinische Versuche, diagnostische Experimente und anatomische
Forschungen durchgeführt wurden. Solche der ärztlichen
Ethik zutiefst widersprechenden Aktivitäten dürften auch an
der Wiener Kinderklinik "Am Spiegelgrund" stattgefunden haben. Wie M.
Dahl nachweist, hat es auch eine mörderische Kooperation mit der
Universitätskinderklinik bei Tbc-Impfversuchen gegeben. Im
Illing-Prozeß haben die Sachverständigen, die Professoren
E. Stransky und Fritz Reuter, in ihrem Gutachten festgestellt,
daß in in fast allen Krankengeschichten Encephalographien
vermerkt sind - in mehreren Fällen wurde diese belastende und
schmerzhafte Untersuchung trotz schlechten Gesundheitszustandes der
Patienten und ohne medizinische Notwendigkeit vorgenommen. So starb
das dreijährige Kind Johann Wenzl am 18. 6. 1942, als es vom
Arzt Dr. Heinrich Gross encephalographiert wurde - die Gutachter
sprachen von einem "Mißgriff in der Prozedur".
Dr. Heinrich Gross, Jahrgang 1915, seit 1931 in der NS-Bewegung aktiv
und ab 1940 am "Spiegelgrund" tätig, dürfte zu jenen
vornehmlich jüngeren Ärzten gehört haben, die
über den Tötungsauftrag hinaus die Situation zu
"wissenschaftlichen" Zwecken ausnützten. Wie er in einem
Interview 1979 selbst zugab, besorgte er sich mehrere hundert Gehirne
von in der Kinderklinik bzw. in der Anstalt "Am Steinhof"
verstorbener oder getöteter Patienten, die er für
Hirnforschungen verwendete. Seine Kollegin Dr. Barbara Uiberrak, seit
1938 am Steinhof und als Prosektor für den ganzen Komplex
Steinhof zuständig, erklärte in ihrer Zeugenaussage im
Illing-Verfahren am 8. 1. 1946:
"Fast jeder der einzelnen Fälle ist wissenschaftlich gesehen
hoch interessant. Wir haben 'Am Steinhof' noch alle 700 Gehirne, in
den meisten Fällen auch die Drüsen mit innerer Sekretion
fixiert, ausgebaut, sodaß sie jederzeit einer
wissenschaftlichen pathologischen Untersuchung zugeführt werden
können. Ich glaube, daß es lohnend wäre, einige
Fälle aus jedem Jahr herauszugreifen."
Dieser Aufgabe widmete sich Gross gemeinsam mit Uiberrak, nachdem er
der Verfolgung durch die österreichische Justiz unter
fragwürdigen Umständen entgangen war. Gross baute seine
wissenschaftliche Karriere auf den Hirnen jener Menschen auf,
für die er nie ein Wort des Bedauerns oder Mitgefühls
gefunden hatte. [...]
Kinder-Euthanasie
und "asoziale" Jugendliche
Die Absichten und Planungen der für die Gesundheits- und
Sozialpolitik verantwortlichen NS-Funktionäre in Staat, Partei
und SS gingen weit über "Erbkranke", Geisteskranke und
Behinderte hinaus; von den verbrecherischen Maßnahmen waren
alle den Normen des NS-Regimes nicht entsprechenden Menschen bedroht,
insbesondere alle jene, die keine Leistung für die
"Volksgemeinschaft" erbrachten oder erbringen konnten, die vom
ökonomischen Standpunkt als "unnütze Esser" angesehen
wurden. Bei der wissenschaftlichen Definition der Asozialität,
die als erblich hingestellt wurde, hatte sich der Österreicher
Friedrich Stumpfl, später Ordinarius für Rassenhygiene an
der Universität Innsbruck, hervorgetan.
Schon 1939 war mit dem Aufbau gigantischer Karteien im Rahmen der
"Erbbiologischen Bestandsaufnahme" begonnen worden, in die neben
Geisteskranken und Behinderten alle Arten von "Asozialen",
verwahrloste Kinder und Jugendliche, Alkoholiker u. dgl.,
einschließlich aller lebenden Vorfahren und Nachkommen
("Sippschaft"), aufgenommen wurden. In der Wiener Zentralkartei, in
der zeitweise 70 MitarbeiterInnen wirkten, waren bis 1943 bereits
700.000 Personen erfaßt, womit die NSDAP-intern geschätzte
Größenordnung von 500.000 "Asozialen" - ein Viertel der
Bevölkerung von Groß-Wien - noch übertroffen wurde.
Daß diese Menschen als zukünftige Opfer
nationalsozialistischer Rassenpolitik ins Auge gefaßt waren,
liegt in der Logik des NS-Systems. Manche Forscher (G. Aly, K. H.
Roth, K. Dörner, D. Peukert) nehmen an, daß eine Art
"Endlösung der sozialen Frage", also eine Ausrottung der
gesamten als "minderwertig" angesehenen Unterschichten der
Gesellschaft geplant war.
In Wien-Steinhof wurde zusätzlich zur Jugendfürsorgeanstalt
bzw. zum Erziehungsheim "Am Spiegelgrund" im Pavillon 23 im November
1941 eine unter der Leitung des seit 1931 der NSDAP angehörenden
Arztes Dr. Alfred Hackel stehende "Städtische Arbeitsanstalt
Steinhof" eingerichtet, wo im Durchschnitt 100 "asoziale"
Mädchen und Frauen, großteils um die 20 Jahre, unter
lagerähnlichen Bedingungen untergebracht wurden. Den
mörderischen Ausmerzungstendenzen wurde vor allem mit der
Hinaufsetzung der Altersgrenze der Kinder-Euthanasie von drei auf 17
Jahre Rechnung getragen, wodurch auch die Einbeziehung von
verwahrlosten und schwer erziehbaren Kindern ermöglicht wurde.
"In der Tötungspraxis des 'Reichsausschusses' spielten die
Kriterien 'soziales Verhalten' und 'allgemeine Lebensbewährung'
von Anfang an eine entscheidende Rolle", resümiert G. Aly. Aus
Schilderungen von Personen, die als Kinder oder Halbwüchsige den
Aufenthalt in der Jugendfürsorgeanstalt "Am Spiegelgrund"
überlebten, wissen wir, auch bei kritischer Beurteilung dieser
Quellen, daß die Todesdrohung - ausgesprochen oder
unausgesprochen - ständig im Raum stand. Zum einen gab es eine
permanente Unterversorgung mit Nahrungsmitteln, die zu einer hohen
Mortalitätsrate führte, zum anderen hing über jedem
Patienten das Damoklesschwert der "Euthanasierung" durch Vergiften
oder Abspritzen, die offenbar auch als schärfste Strafe im Falle
von Widersetzlichkeiten zur Anwendung kam. "Nachts schlich sich das
Grauen über Gänge und Räume. Meine Angst war
unbeschreiblich", schreibt der ehemalige Zögling des Steinhofer
Pavillons 18 Alois Kaufmann in seinen Erinnerungen. Ein anderer
Insasse, Friedrich Zawrel, erinnert sich an seinen zweiten Aufenthalt
im Pavillon 17 1943/44:
"Als ich eines Tages bemerkte, daß der eben geschilderte Knabe
nicht mehr in seinem Bett lag, befragte ich die Schwester Sikora nach
dem Verbleib des Knaben. Sie antwortete mir wörtlich 'durt hin
wirst a bald kummen'.
... Fast täglich wurden nun offensichtlich die Leichen der
euthanasierten Kinder, die in Zellstoff eingewickelt waren, wie
Brotwecken in diesen Sarg gelegt und so geschlichtet, daß der
Sarg ordnungsgemäß gefülllt war. Dann wurde er
geschlossen und mit dem Zweiradler weggebracht. Ich beobachtete, wie
Anstaltsangehörige diese in Zellstoff eingepackten Kinderleichen
zu diesem Sarg hintrugen, meist unter dem Arm."
Von der Euthanasie waren also auch die in den Pavillons 17 und 18
untergebrachten schwererziehbaren Kinder und Jugendlichen zumindest
bedroht; ebenso waren die im Pavillon 23 inhaftierten Insassinnen der
"Arbeitsanstalt für asoziale Frauen" potentielle Opfer,
wenngleich hier eher die Zwangssterilisierung zur Anwendung kam. Aus
dem oben zitierten Gutachten des Instituts für gerichtliche
Medizin der Universität Wien geht hervor, daß bei den 17
untersuchten Krankengeschichten fünf Verstorbene zwischen 13 und
17 Jahre alt waren. [...]

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