Aus: Florian Freund/Hans Safrian, Vertreibung und Ermordung. Zum Schicksal der österreichischen Juden 1938-1945. Das Projekt "Namentliche Erfassung der österreichischen Holocaustopfer", hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, Wien 1993

3. Überlegungen zum Projekt "Namentliche Erfassung der österreichischen Holocaustopfer"

Ausgangspunkt eines Projektes zur "Namentlichen Erfassung der österreichischen Holocaustopfer" werden Überlegungen sein müssen, wie diese Gruppe der Opfer des Nationalsozialismus im Unterschied zu anderen definiert werden kann und was unter dem Begriff "Opfer" zu verstehen ist.

Für die Verfolgung durch das NS-Regime war nicht maßgeblich, ob sich jemand subjektiv - aus welchen religiösen, kulturellen, politischen usw. Gründen - zu einer Gruppe zugehörig fühlte, sondern ausschließlich die Einstufung durch das NS-Regime. Der aus der jüdischen Theologie stammende Begriff "Holocaust" impliziert zwar, alle in den Nürnberger Rassengesetzen definierten und im Zusammenhang mit den NS-Verfolgungsmaßnahmen ums Leben gekommenen Menschen wären auch in ihrem Selbstverständnis "Juden" gewesen. Dies ist für viele Gruppen, wie z.B. "Juden" christlicher Konfession oder für viele "assimilierte Juden" nicht anzunehmen bzw. nicht zu verifizieren. Tatsächlich ist das Problem der Definition "Juden" für die Opfer der NS-Verfolgungsmaßnahmen nicht lösbar. Die einzig mögliche Vorgangsweise für das Projekt scheint die zu sein, als "Holocaustopfer" alle jene zu definieren, die aufgrund der antijüdischen Gesetzgebung der Nationalsozialisten als "Juden" galten. (1) In diesem Sinne hat sich der Begriff "Holocaust" nicht nur in der Wissenschaftssprache in den letzten Jahren eingebürgert, sondern wurde gerade durch seine Konnotationen zu einer recht genauen Bezeichnung für die von den Nationalsozialisten betriebene Vernichtung der europäischen Juden. (2)

Generationen von Antisemiten waren daran gescheitert zu definieren, wer als Jude gelten sollte. (3) 1933 legten die Nationalsozialisten fest, daß Menschen "nichtarischer Abstammung" (4) d.h. Personen mit zumindest einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil als Juden zu gelten hatten, egal zu welcher Religion sie sich bekannten. Das alleinige Kriterium jedoch, ob Eltern oder Großeltern als "jüdisch" zählten, war deren Religion und nicht etwa "rassische" Kriterien, wie z.B. Hautfarbe, Formung der Nase oder sonstige physische Merkmale. (5) 1935 wurde in den "Nürnberger Rassengesetzen" im Detail festgelegt, wer als Jude zu gelten und damit gravierende Nachteile zu befürchten hatte, wie Raul Hilberg zusammenfaßte: 

"Jude war, wer 1. von wenigstens drei jüdischen Großeltern (Voll- oder Dreivierteljuden) abstammte oder wer 2. von zwei jüdischen Großeltern (Halbjuden) abstammte und zugleich a) am 15. September 1935 der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte oder ihr nach diesem Datum beitrat; oder b) am 15. September 1935 mit einem Juden verheiratet war oder sich nach diesem Datum mit einem Juden verheiratete; oder c) Abkömmling einer nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (15. Sept. 35) mit einem Dreivierteljuden oder Volljuden geschlossenen Ehe war: oder d) Abkömmling einer außerehelichen Beziehung mit einem Dreiviertel- oder Volljuden war und nach dem 31. Juli 1936 unehelich geboren wurde. Für die Bestimmung des Status der Großeltern galt weiterhin, daß ein Großelternteil jüdisch war, wenn er (oder sie) der jüdischen Religionsgemeinschaft angehörte.

Nicht als Jude, sondern als Person 'gemischten jüdischen Blutes' galt, wer 1. von zwei jüdischen Großeltern (Halbjuden) abstammte, aber a) am 15. September 1935 nicht (oder nicht mehr) der jüdischen Religion angehörte und ihr zu keinem späteren Zeitpunkt beitrat und b) am 15. September 1935 nicht (oder nicht mehr) mit einem Juden verheiratet war und zu keinem späteren Zeitpunkt eine Ehe mit einem Juden einging (solche Halbjuden wurden 'Mischlinge ersten Grades' genannt); und 2. von einem jüdischen Großelternteil abstammte (Mischling zweiten Grades)." (6)

Die Nationalsozialisten hatten damit eine Definition geschaffen, die Juden und "Mischlinge" unterschied. Die "Mischlinge" blieben in der Regel vom Vernichtungsprozeß ausgenommen. (7) Dennoch ergaben sich in der Praxis des Nationalsozialismus laufend Definitionsschwierigkeiten. Himmler lehnte jedoch auch noch im Juli 1942 eine genauere Definition ab:

"Ich lasse dringend bitten, daß keine Verordnung über den Begriff 'Jude' herauskommt. Mit all diesen törichten Festlegungen binden wir uns ja selber nur die Hände." (8) 

Auch wenn als "Holocaustopfer" alle jene erfaßt werden, die durch die Bestimmungen der "Nürnberger Rassengesetze" aus der Gesellschaft ausgegrenzt worden waren, besteht bei jenen Personen ein gewisses Problem für die namentliche Erfassung, die vornehmlich wegen ihrer politischen Tätigkeit in Konzentrationslager oder Gefängnisse eingeliefert wurden, aber gleichzeitig entsprechend der "Nürnberger Rassengesetze" auch als "Juden" kategorisiert waren. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von ca. 1500 Personen, die - nach den bisherigen Berechnungen von Jonny Moser - in den Konzentrationslagern ums Leben kamen. (9) Es ist jedoch unmöglich zu differenzieren, ob sie vor allem als "Politische" oder als "Juden" ums Leben gekommen sind. Daher scheint es gerechtfertigt zu sein, auch diese zu den "Holocaustopfern" zu zählen. 

Es kann argumentiert werden, daß alle Juden, die deportiert und ermordet wurden, die in Österreich oder auf der Flucht durch Unfälle, Entbehrungen, Aufregungen, mangelnde medizinische Versorgung und ähnliches starben, Opfer des Nationalsozialismus wurden. Diese Argumentation hat jedoch den Nachteil, qualitative Unterschiede der Schicksale zu verschleiern. Es machte einen Unterschied, ob jemand in relativer "Freiheit" z.B. einen Unfall erlitt oder jemanden dieses Schicksal als Häftling in einem der berüchtigten "Judenlager" traf, in denen die Sterblichkeit oft höher war als in Konzentrationslagern. Das Projekt sollte sich daher auf die namentliche Erfassung jener beschränken, die in irgendeiner Weise durch Gewalt oder durch Gewalt erzwungene Umstände starben. Der zweite Grund für diese Einschränkung ist ein praktischer. Wollte man die Schicksale sämtlicher bis 1938 in Österreich lebender Juden erforschen, so wäre das mit einem entscheidend höheren Aufwand verbunden. Ungeklärt - auch von der Quellenbasis her - ist die Frage, inwieweit Personen namentlich erfaßt werden können und sollen, die nach ihrer Befreiung an den Folgen der Haft verstorben sind.

Der Begriff "österreichisch" sollte für das Projekt weit gefaßt werden, denn es scheint kaum praktikabel, für alle Juden und Jüdinnen einzeln den Nachweis zu erbringen, daß sie vor 1938 in Österreich "Heimatrecht" bzw. Bundesbürgerschaft besaßen. Zum anderen würde ein nicht geringer Teil der "österreichischen" Juden und Jüdinnen, die oft jahrzehntelang in Österreich lebten, ohne die Staatsbürgerschaft zu besitzen, nicht als österreichische Opfer des Nationalsozialismus aufscheinen.

Der Personenkreis mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft oder jener der Staatenlosen war in Wien sehr groß, wie aus den Daten der Volkszählung von 1939 hervorgeht. (10)

 Das Projekt "Namentliche Erfassung der österreichischen Holocaustopfer" sollte daher das Schicksal all jener dokumentieren, die zwischen 1938 und 1945 in Österreich durch Selbstmord oder Mord ums Leben gekommen sind (worunter auch die jüdischen Opfer der "Euthanasie" fallen) und die aus dem Gebiet Österreichs deportiert wurden. Weiters die Gruppe der aus Österreich geflüchteten Juden, die in anderen europäischen Ländern von den Deutschen eingeholt, dort ermordet oder in Vernichtungslager und Konzentrationslager deportiert wurden. 

 

Wegen der exorbitanten Kosten kommt eine Überprüfung jedes einzelnenen Schicksals der 1938 in Österreich lebenden Juden durch den Internationalen Suchdienst Arolsen nicht in Frage. Diese Methode war die bevorzugte Methode für das "Gedenkbuch" in der BRD und hätte den Vorteil, daß die Fehlerquote relativ gering wäre. Um die Kosten zu senken, beschloß das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, eine kleinere Datenbasis zum Ausgangspunkt der Arbeit zu nehmen und auf die Recherche der Einzelschicksale der bei den Großtransporten Deportierten zu verzichten. Durch allgemein historische Recherche soll das Schicksal der bei den Großttransporten aus Wien (ca. 48.000 Menschen) und bei jenen aus Frankreich (ca 2000 - 2500 Menschen) Deportierten samt wahrscheinlichem Todesort und Todesdatum geklärt werden. Die wenigen Menschen, die diese Todestransporte überlebten, sollen durch Recherchen in den Akten der Kultusgemeinden, der Opferfürsorge und der Hilfsfonds nachgewiesen werden.

Durch intensive Recherche in den verschiedenen europäischen Ländern soll versucht werden, die Daten möglichst vieler in europäische Länder geflüchteter Menschen ausfindig zu machen, die dann vom Internationalen Suchdienst Arolsen überprüft werden sollen. Die Erfolgsaussichten dafür können derzeit nur sehr schwer abgeschätzt werden.

Mit dieser Methode können zwar nicht ganz so viele Einzelschicksale exakt recherchiert werden, als bei der Maximalvariante, dafür bietet sie den Vorteil, daß umfassend Quellen zum Schicksal der österreichischen Juden gesammelt werden können.

Sollte die Finanzierung nicht im vorgesehenen Umfang sichergestellt werden können, muß das Projekt entsprechend eingeschränkt werden.

 

Anmerkungen

1) Vgl. Wolfgang Benz, Die Dimension des Völkermordes, in: Wolfgang Benz (Hg.), Dimension des Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des Nationalsozialismus, München 1991, S. 20. 

2) "Neben den rituellen Begriff Brandopfer treten seit dem 15. Jahrhundert allgemeinere Bedeutungen wie Opfer, Aufopferung, die zunächst noch im religiösen Bereich angesiedelt sind, dann aber säkularisiert werden. Das Begriffselement Tier des Wortes holocaustum geht bald verloren und wird durch Mensch ersetzt; das Element vollständig (griechisch holos) erscheint abgewandelt als groß, zahlreich: Es geht nunmehr um den Feuertod, dann allgemein um die vollständige Vernichtung zahlreicher Menschen. Auf diese Weise ist aus einem durchaus positiven, rituellen Begriff ein negativer, säkulärer geworden." Wilhelm von Kampen, Holocaust. Materialien zu einer amerikanischen Fernsehserie über die Judenverfolgung im "Dritten Reich", o.O. 1978, S. 7.

3) Vgl. Reinhard Rürup, Emanzipation und Antisemitismus. Studien zur "Judenfrage" der bürgerlichen Gesellschaft, Frankfurt/M 1987, S. 120 ff. 

4) RGBl. I, 175, zit. nach Raul Hilberg, Die Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt/M 1990, Bd. 1, S. 70. 

5) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 70 f. 

6) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 76. Vgl. Helfried Pfeifer, Die Ostmark. Eingliederung und Neugestaltung. Historisch-systematische Gesetzessammlung nach dem Stande vom 16. April 1941, Wien 1941, S. 167 ff. 

7) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 77; vgl. Jüdische Schicksale, S. 302 ff.

8) Schreiben Himmler an Berger vom 28. 7. 1942, IMT NO 626.

9) Moser, Österreich, S. 73.

10) Zahlen nach: Statistik des Deutschen Reichs, Band 552, 4, Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 17. Mai 1939, Heft 4, Die Juden und jüdischen Mischlinge im Deutschen Reich.


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