Aus: Florian Freund/Hans Safrian, Vertreibung und Ermordung. Zum Schicksal der österreichischen Juden
1938-1945. Das Projekt "Namentliche Erfassung der österreichischen
Holocaustopfer", hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen
Widerstandes, Wien 1993
Ausgangspunkt eines Projektes zur "Namentlichen Erfassung der
österreichischen Holocaustopfer" werden Überlegungen sein
müssen, wie diese Gruppe der Opfer des Nationalsozialismus im
Unterschied zu anderen definiert werden kann und was unter dem
Begriff "Opfer" zu verstehen ist.
Für die Verfolgung durch das NS-Regime war nicht
maßgeblich, ob sich jemand subjektiv - aus welchen
religiösen, kulturellen, politischen usw. Gründen - zu
einer Gruppe zugehörig fühlte, sondern ausschließlich
die Einstufung durch das NS-Regime. Der aus der jüdischen
Theologie stammende Begriff "Holocaust" impliziert zwar, alle in den
Nürnberger Rassengesetzen definierten und im Zusammenhang mit
den NS-Verfolgungsmaßnahmen ums Leben gekommenen Menschen
wären auch in ihrem Selbstverständnis "Juden" gewesen. Dies
ist für viele Gruppen, wie z.B. "Juden" christlicher Konfession
oder für viele "assimilierte Juden" nicht anzunehmen bzw. nicht
zu verifizieren. Tatsächlich ist das Problem der Definition
"Juden" für die Opfer der NS-Verfolgungsmaßnahmen nicht
lösbar. Die einzig mögliche Vorgangsweise für das
Projekt scheint die zu sein, als "Holocaustopfer" alle jene zu
definieren, die aufgrund der antijüdischen Gesetzgebung der
Nationalsozialisten als "Juden" galten. (1) In diesem Sinne hat sich
der Begriff "Holocaust" nicht nur in der Wissenschaftssprache in den
letzten Jahren eingebürgert, sondern wurde gerade durch seine
Konnotationen zu einer recht genauen Bezeichnung für die von den
Nationalsozialisten betriebene Vernichtung der europäischen
Juden. (2)
Generationen von Antisemiten waren daran gescheitert zu definieren,
wer als Jude gelten sollte. (3) 1933 legten die Nationalsozialisten
fest, daß Menschen "nichtarischer Abstammung" (4) d.h. Personen
mit zumindest einem jüdischen Eltern- oder Großelternteil
als Juden zu gelten hatten, egal zu welcher Religion sie sich
bekannten. Das alleinige Kriterium jedoch, ob Eltern oder
Großeltern als "jüdisch" zählten, war deren Religion
und nicht etwa "rassische" Kriterien, wie z.B. Hautfarbe, Formung der
Nase oder sonstige physische Merkmale. (5) 1935 wurde in den
"Nürnberger Rassengesetzen" im Detail festgelegt, wer als Jude
zu gelten und damit gravierende Nachteile zu befürchten hatte,
wie Raul Hilberg zusammenfaßte:
"Jude war, wer 1. von wenigstens drei jüdischen
Großeltern (Voll- oder Dreivierteljuden) abstammte oder wer 2.
von zwei jüdischen Großeltern (Halbjuden) abstammte und
zugleich a) am 15. September 1935 der jüdischen
Religionsgemeinschaft angehörte oder ihr nach diesem Datum
beitrat; oder b) am 15. September 1935 mit einem Juden verheiratet
war oder sich nach diesem Datum mit einem Juden verheiratete; oder c)
Abkömmling einer nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des
deutschen Blutes und der deutschen Ehre (15. Sept. 35) mit einem
Dreivierteljuden oder Volljuden geschlossenen Ehe war: oder d)
Abkömmling einer außerehelichen Beziehung mit einem
Dreiviertel- oder Volljuden war und nach dem 31. Juli 1936 unehelich
geboren wurde. Für die Bestimmung des Status der
Großeltern galt weiterhin, daß ein Großelternteil
jüdisch war, wenn er (oder sie) der jüdischen
Religionsgemeinschaft angehörte.
Nicht als Jude, sondern als Person 'gemischten jüdischen Blutes'
galt, wer 1. von zwei jüdischen Großeltern (Halbjuden)
abstammte, aber a) am 15. September 1935 nicht (oder nicht mehr) der
jüdischen Religion angehörte und ihr zu keinem
späteren Zeitpunkt beitrat und b) am 15. September 1935 nicht
(oder nicht mehr) mit einem Juden verheiratet war und zu keinem
späteren Zeitpunkt eine Ehe mit einem Juden einging (solche
Halbjuden wurden 'Mischlinge ersten Grades' genannt); und 2. von
einem jüdischen Großelternteil abstammte (Mischling
zweiten Grades)." (6)
Die Nationalsozialisten hatten damit eine Definition geschaffen, die
Juden und "Mischlinge" unterschied. Die "Mischlinge" blieben in der
Regel vom Vernichtungsprozeß ausgenommen. (7) Dennoch ergaben
sich in der Praxis des Nationalsozialismus laufend
Definitionsschwierigkeiten. Himmler lehnte jedoch auch noch im Juli
1942 eine genauere Definition ab:
"Ich lasse dringend bitten, daß keine Verordnung über
den Begriff 'Jude' herauskommt. Mit all diesen törichten
Festlegungen binden wir uns ja selber nur die Hände."
(8)
Auch wenn als "Holocaustopfer" alle jene erfaßt werden, die
durch die Bestimmungen der "Nürnberger Rassengesetze" aus der
Gesellschaft ausgegrenzt worden waren, besteht bei jenen Personen ein
gewisses Problem für die namentliche Erfassung, die vornehmlich
wegen ihrer politischen Tätigkeit in Konzentrationslager oder
Gefängnisse eingeliefert wurden, aber gleichzeitig entsprechend
der "Nürnberger Rassengesetze" auch als "Juden" kategorisiert
waren. Dabei handelt es sich um eine Gruppe von ca. 1500 Personen,
die - nach den bisherigen Berechnungen von Jonny Moser - in den
Konzentrationslagern ums Leben kamen. (9) Es ist jedoch
unmöglich zu differenzieren, ob sie vor allem als "Politische"
oder als "Juden" ums Leben gekommen sind. Daher scheint es
gerechtfertigt zu sein, auch diese zu den "Holocaustopfern" zu
zählen.
Es kann argumentiert werden, daß alle Juden, die deportiert
und ermordet wurden, die in Österreich oder auf der Flucht durch
Unfälle, Entbehrungen, Aufregungen, mangelnde medizinische
Versorgung und ähnliches starben, Opfer des Nationalsozialismus
wurden. Diese Argumentation hat jedoch den Nachteil, qualitative
Unterschiede der Schicksale zu verschleiern. Es machte einen
Unterschied, ob jemand in relativer "Freiheit" z.B. einen Unfall
erlitt oder jemanden dieses Schicksal als Häftling in einem der
berüchtigten "Judenlager" traf, in denen die Sterblichkeit oft
höher war als in Konzentrationslagern. Das Projekt sollte sich
daher auf die namentliche Erfassung jener beschränken, die in
irgendeiner Weise durch Gewalt oder durch Gewalt erzwungene
Umstände starben. Der zweite Grund für diese
Einschränkung ist ein praktischer. Wollte man die Schicksale
sämtlicher bis 1938 in Österreich lebender Juden
erforschen, so wäre das mit einem entscheidend höheren
Aufwand verbunden. Ungeklärt - auch von der Quellenbasis her -
ist die Frage, inwieweit Personen namentlich erfaßt werden
können und sollen, die nach ihrer Befreiung an den Folgen der
Haft verstorben sind.
Der Begriff "österreichisch" sollte für das Projekt weit
gefaßt werden, denn es scheint kaum praktikabel, für alle
Juden und Jüdinnen einzeln den Nachweis zu erbringen, daß
sie vor 1938 in Österreich "Heimatrecht" bzw.
Bundesbürgerschaft besaßen. Zum anderen würde ein
nicht geringer Teil der "österreichischen" Juden und
Jüdinnen, die oft jahrzehntelang in Österreich lebten, ohne
die Staatsbürgerschaft zu besitzen, nicht als
österreichische Opfer des Nationalsozialismus aufscheinen.
Der Personenkreis mit nicht-österreichischer
Staatsbürgerschaft oder jener der Staatenlosen war in Wien sehr
groß, wie aus den Daten der Volkszählung von 1939
hervorgeht. (10)
Das Projekt "Namentliche Erfassung der österreichischen
Holocaustopfer" sollte daher das Schicksal all jener dokumentieren,
die zwischen 1938 und 1945 in Österreich durch Selbstmord oder
Mord ums Leben gekommen sind (worunter auch die jüdischen Opfer
der "Euthanasie" fallen) und die aus dem Gebiet Österreichs
deportiert wurden. Weiters die Gruppe der aus Österreich
geflüchteten Juden, die in anderen europäischen
Ländern von den Deutschen eingeholt, dort ermordet oder in
Vernichtungslager und Konzentrationslager deportiert
wurden.
Wegen der exorbitanten Kosten kommt eine Überprüfung
jedes einzelnenen Schicksals der 1938 in Österreich lebenden
Juden durch den Internationalen Suchdienst Arolsen nicht in Frage.
Diese Methode war die bevorzugte Methode für das "Gedenkbuch" in
der BRD und hätte den Vorteil, daß die Fehlerquote relativ
gering wäre. Um die Kosten zu senken, beschloß das
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, eine
kleinere Datenbasis zum Ausgangspunkt der Arbeit zu nehmen und auf
die Recherche der Einzelschicksale der bei den Großtransporten
Deportierten zu verzichten. Durch allgemein historische Recherche
soll das Schicksal der bei den Großttransporten aus Wien (ca.
48.000 Menschen) und bei jenen aus Frankreich (ca 2000 - 2500
Menschen) Deportierten samt wahrscheinlichem Todesort und Todesdatum
geklärt werden. Die wenigen Menschen, die diese Todestransporte
überlebten, sollen durch Recherchen in den Akten der
Kultusgemeinden, der Opferfürsorge und der Hilfsfonds
nachgewiesen werden.
Durch intensive Recherche in den verschiedenen europäischen
Ländern soll versucht werden, die Daten möglichst vieler in
europäische Länder geflüchteter Menschen ausfindig zu
machen, die dann vom Internationalen Suchdienst Arolsen
überprüft werden sollen. Die Erfolgsaussichten dafür
können derzeit nur sehr schwer abgeschätzt werden.
Mit dieser Methode können zwar nicht ganz so viele
Einzelschicksale exakt recherchiert werden, als bei der
Maximalvariante, dafür bietet sie den Vorteil, daß
umfassend Quellen zum Schicksal der österreichischen Juden
gesammelt werden können.
Sollte die Finanzierung nicht im vorgesehenen Umfang sichergestellt
werden können, muß das Projekt entsprechend
eingeschränkt werden.
Anmerkungen
1) Vgl. Wolfgang Benz, Die Dimension des
Völkermordes, in: Wolfgang Benz (Hg.), Dimension des
Völkermords. Die Zahl der jüdischen Opfer des
Nationalsozialismus, München 1991, S. 20.
2) "Neben den rituellen Begriff Brandopfer treten
seit dem 15. Jahrhundert allgemeinere Bedeutungen wie Opfer,
Aufopferung, die zunächst noch im religiösen Bereich
angesiedelt sind, dann aber säkularisiert werden. Das
Begriffselement Tier des Wortes holocaustum geht bald verloren und
wird durch Mensch ersetzt; das Element vollständig (griechisch
holos) erscheint abgewandelt als groß, zahlreich: Es geht
nunmehr um den Feuertod, dann allgemein um die vollständige
Vernichtung zahlreicher Menschen. Auf diese Weise ist aus einem
durchaus positiven, rituellen Begriff ein negativer,
säkulärer geworden." Wilhelm von Kampen, Holocaust.
Materialien zu einer amerikanischen Fernsehserie über die
Judenverfolgung im "Dritten Reich", o.O. 1978, S. 7.
3) Vgl. Reinhard Rürup, Emanzipation und
Antisemitismus. Studien zur "Judenfrage" der bürgerlichen
Gesellschaft, Frankfurt/M 1987, S. 120 ff.
4) RGBl. I, 175, zit. nach Raul Hilberg, Die
Vernichtung der europäischen Juden, Frankfurt/M 1990, Bd. 1, S.
70.
5) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 70
f.
6) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 76. Vgl.
Helfried Pfeifer, Die Ostmark. Eingliederung und Neugestaltung.
Historisch-systematische Gesetzessammlung nach dem Stande vom 16.
April 1941, Wien 1941, S. 167 ff.
7) Hilberg, Vernichtung, Bd. 1, S. 77; vgl.
Jüdische Schicksale, S. 302 ff.
8) Schreiben Himmler an Berger vom 28. 7. 1942,
IMT NO 626.
9) Moser, Österreich, S. 73.
10) Zahlen nach: Statistik des Deutschen Reichs,
Band 552, 4, Volks-, Berufs- und Betriebszählung vom 17. Mai
1939, Heft 4, Die Juden und jüdischen Mischlinge im Deutschen
Reich.

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