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Wolfgang Neugebauer Die Jüdischen Euthanasieopfer in Österreich (Referat, Jüdisches Institut für Erwachsenenbildung, 11. 11. 1999)
Über die Ermordung der jüdischen Geisteskranken durch das NS-Regime herrschten infolge der raffinierten Tarnungspolitik sogar in der wissenschaftlichen Forschung lange Zeit falsche Vorstellungen. Henry Friedlander, ein bekannter US-amerikanischer Holocaust- und Euthanasieforscher, hat in seiner Studie über "Jüdische Anstaltspatienten in Deutschland" herausgearbeitet, daß die von den Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozeß aufgetischte Version falsch ist, daß die Juden nicht unter Euthanasie gefallen wären, weil sie der "Wohltat des Gnadentodes" - so die zynische NS-Diktion - nicht würdig gewesen wären. Durch die systematische Verfälschung der Todesurkunden wurde der Eindruck vermittelt, die jüdischen Geisteskranken wären nach Polen deportiert und dort ermordet worden. Tatsächlich wurden die jüdischen Anstaltspatienten - Friedlander gibt eine Größenordnung von 2000 bis 5000 an - von Anfang an in gleicher Weise wie die nichtjüdischen Geisteskranken mit Meldebögen erfaßt, deportiert und in den Tötungsanstalten der "T4" ermordet. Indizien weisen sogar darauf hin, daß Juden bevorzugt in die Euthanasie einbezogen wurden. So fällt z. B. auf, daß die Patienten privater jüdischer Anstalten vollständig von Gutachterfragebögen erfaßt wurden, während dies im Falle nichtjüdischer privater Sanatorien überhaupt nicht oder nur zu einem Teil geschah. Noch vor der von Hitler getroffenen Entscheidung über die "Endlösung der Judenfrage" im Sommer/Herbst 1941 waren die Geisteskranken jüdischer Herkunft Opfer einer systematischen Massenmordaktion. In der von dem Österreicher Dr. Irmfried Eberl geleiteten Anstalt Buch bei Berlin betraf der erste Transport von etwa 200 Patientinnen und Patienten in die Vergasungsanstalt Brandenburg an der Havel im Juni 1940 ausschließlich Juden. Während die "arischen" Opfer nach ihrer Arbeitsfähigkeit selektiert wurden, genügte bei jüdischen Pfleglingen die Diagnose "Jude". Konzentration jüdischer Anstaltsinsassen Eine Radikalisierung der Vorgangsweise gegenüber den
jüdischen Anstaltsinsassen erfolgte im Sommer 1940, als diese in
bestimmten Anstalten zusammengezogen und mit Sammeltransporten zur
Vergasung in die Euthanasieanstalten gebracht wurden. Die
Entscheidung dazu war im Frühjahr 1940 auf höchster Ebene
gefallen, zumal sich Hitler Euthanasie-Entscheidungen persönlich
vorbehalten hatte. Schon am 15. 4. 1940 hatte Ministerialdirigent Dr.
Herbert Linden vom Reichsinnenministerium die Anstalten aufgefordert,
die Zahl der jüdischen Patienten zu melden, und am 30. 8. 1940
ordnete der Reichsminister des Innern an, daß die
jüdischen Anstaltsinsassen in bestimmte öffentliche
Anstalten, unter ihnen Wien-"Steinhof", zu bringen wären. In
einer an Zynismus kaum zu überbietenden Erklärung für
diese Maßnahme hieß es wörtlich: Fingierte Verlegung in das Generalgouvernement Todesart und -ort wurden in den Sterbedokumenten bzw. in
Auskünften an Angehörige oder Behörden systematisch
verfälscht. Die Totenscheine deportierter jüdischer
Geisteskranker wurden von einem "Standesamt Cholm, Post Lublin"
ausgestellt, tatsächlich wurden sie in der Berliner
"T4"-Zentrale fabriziert, mit Kurier nach Lublin gebracht und dort
zur Post gegeben. So wurde z. B. dem Reichsstatthalter in Wien auf
eine Anfrage nach einem jüdischen Geisteskranken in der Anstalt
Niedernhart von der Gekrat 1944 mitgeteilt, daß dieser in der
"Irrenanstalt Cholm bei Lublin" 1941 verstorben ist. Auf diese
Täuschung fielen sogar Historiker herein, die
Erschießungen bzw. Vergasungen jüdischer Patienten im
Generalgouvernement annahmen. Die psychiatrische Anstalt in
Chelm/Cholm war schon längst geschlossen worden, nachdem die 440
polnischen Kranken am 12. Jänner 1940 auf brutalste Weise von
der Gestapo ermordet worden waren. Die fingierte Verlegung ins
Generalgouvernement wurde auch zur Bereicherung der "T4"-Zentrale
ausgenützt, indem den Kostenträgern noch monatelang nach
dem Tod der Pfleglinge Pflegegebühren vorgeschrieben wurden -
ebenso im übrigen auch die Einäscherungskosten. Insgesamt
hat die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland über 350.000
RM für Unterbringung und Pflege jüdischer PatientInnen in
"Cholm" bezahlt. Weitaus folgenschwerer war die Entscheidung bzw. Praxis, daß
auch die in den Anstalten befindlichen jüdischen Patienten in
die ab Oktober 1941 einsetzende Deportation der deutschen (und
österreichischen) Juden einbezogen wurden; d. h., die
jüdischen Geisteskranken wurden einfach den Transporten in die
Ghettos und Vernichtungsstätten im Osten angeschlossen. Der
Abtransport aller jüdischen Pfleglinge vom "Steinhof" erfolgte
am 30. und 31. 8. 1942 durch die "Zentralstelle des Inspekteurs der
Sicherheitspolizei"; gemeint war damit die von Alois Brunner
geleitete Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien,
die formal dem Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Wien
unterstand. Auf diese Transporte hatte die Gesundheitsverwaltung
keinen Einfluß mehr. Es wurden lediglich vier Patienten wegen
unklarer "rassischer" Zugehörigkeit von der Sicherheitspolizei
vom Transport zurückgestellt. Die Transporte im September und
Oktober 1942 gingen nach Theresienstadt bzw. nach Minsk und Maly
Trostinec, wo nahezu alle Deportierten umkamen. Ich möchte von
diesen Opfern zwei herausheben: Auch vor geistig und körperlich behinderten jüdischen
Kindern machte die NS-Euthanasie nicht halt. Im Zuge der
NS-Kindereuthanasie 1940-1945 wurden "mißgebildete" Kinder bis
drei, später bis 17 Jahre in "Kinderfachabteilungen" ermordet,
wobei auch "medizinische" Forschungen durchgeführt wurden.
Für die im Rahmen der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof"
eingerichtete Klinik "Am Spiegelgrund" ist die Ermordung von
mindestens vier jüdischen Kindern bzw. Jugendlichen (im Alter
zwischen zwei und fünfzehn Jahren) nachgewiesen. Auch der Aktion "14f13", in deren Rahmen in den Jahren 1941 bis 1944 Tausende nicht mehr arbeitsfähige oder mißliebige KZ-Häftlinge in Euthanasietötungsanstalten wie Hartheim oder Bernburg ermordet wurden, fielen jüdische Menschen aus Österreich zum Opfer. So wurde etwa Dr. Käthe Leichter, Häftling des Frauen-KZ Ravensbrück, im Februar 1942 in der Euthanasieanstalt Bernburg an der Saale vergast; sie wurde allerdings nicht als Geisteskranke, sondern als Sozialistin, Widerstandskämpferin und Jüdin ermordet. Auch der sozialdemokratische Bildungsfunktionär Oskar Sternglass aus Ottakring, der im Juni 1938 verhaftet und in das KZ Buchenwald eingeliefert worden war, wurde im Zuge der Aktion "14f13" in Bernburg ermordet. Nachdem die Aktion "T4" auf Befehl Hitlers, nicht zuletzt infolge der beträchtlichen Widerstände in der Bevölkerung, im August 1941 abgebrochen worden war, kamen die Euthanasiemorde keineswegs zum Erliegen; sie wurden dezentral in den einzelnen Anstalten bis zum Untergang des Naziregimes 1945 forgesetzt, wofür sich die Bezeichnung "Wilde Euthanasie" einbürgerte (auch Aktion Brandt, benannt nach Hitlers Leibarzt und Euthanasie-Bevollmächtigten). Über diese Massenmorde ist für Österreich noch wenig bekannt; mein Kollege Mag. Peter Schwarz arbeitet derzeit an einer Dissertation dazu. Unter den Tausenden Opfern der "wilden Euthanasie" befanden sich auch Juden, und zwar vermutlich zum Großteil solche, die in sogenannter "privilegierter Mischehe" mit einem "arischen" Ehepartner lebten. Für die Anstalt Wien-"Steinhof" sind mindestens zwanzig solcher Todesfälle nachweisbar. Die meisten Opfer starben durch Verhungernlassen bzw. durch auf diese Weise herbeigeführte Krankheiten und Infektionen. So wird in der Krankengeschichte des im September 1942 in "Steinhof" eingewiesenen und im Jänner 1944 verstorbenen Philipp Flaschner erwähnt, daß dieser ab Ende Juni 1943 an Gewicht abzunehmen begann. Bei einer am 30. 4. 1943 durchgeführten Röntgenuntersuchung wies seine Lunge noch keinen Befund auf; bei der Obduktion einige Monate später wurde Tbc festgestellt. Der im Februar 1944 verstorbene "Steinhof"-Patient Johannes Guth, bei dem in der Krankengeschichte vermerkt ist: "Aussehen und Sprache jüdisch", nahm von der Einlieferung im Mai 1943 bis zum Jänner 1944 von 46,5 auf 38 Kilo ab; auch hier ergaben sich bei der Obduktion Krankheiten, die bei der Einlieferung noch nicht vorhanden waren. Den 1925 geborenen, schwer behinderten Ernst Seidler mußte sein in die USA emigrierter Vater in Wien zurücklassen; er wurde am 2. 9. 1939 aus einer aufgelösten privaten Heilanstalt in der Krottenbachgasse auf den "Steinhof" überstellt. Nachdem sein Gewicht von 33,5 auf 20 Kilo zurückgegangen war, starb der 15jährige im Juni 1940 an einer vorher noch nicht festgestellten Tbc. Für dieses Massensterben tragen die Gesundheitsverwaltung der Stadt Wien sowie Direktion und Ärzte der Anstalt "Steinhof" die Verantwortung. Über die Gesamtzahl der ermordeten jüdischen
Geisteskranken liegen nur Schätzungen vor. In der Anklageschrift
der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die
Euthanasie-Verantwortlichen Heyde, Bohne und Hefelmann vom 22. 5.
1962 wird angenommen, daß die "geschätzte Zahl 1000
wesentlich übersteigen" dürfte; ähnlich wird im Urteil
des Schwurgerichtes Frankfurt gegen den Amtsleiter der Kanzlei des
Führers Reinhold Vorberg vom 20. 12. 1968 festgestellt,
daß die Zahl der jüdischen Euthanasie-Opfer "in die
Tausende geht". Willi Dressen, Staatsanwalt in der Zentralen Stelle
in Ludwigsburg, schreibt, daß die "Irrenanstalt Chelm" "den Tod
von mehr als 5000 angeblich geisteskranken Juden beurkundete".
Aufgrund dieser Größenordnung und in Ansehung der
verbürgten Zahl von 400 aus "Steinhof" 1940/41 abtransportierten
Juden ist die Zahl der ermordeten und umgekommenen jüdischen
Geisteskranken in Österreich mit mindestens 500 anzunehmen. NS-Euthanasie: Vorstufe des Holocaust Die Bedeutung der Euthanasie für die Juden ging aber noch
weit über die Ermordung der geistig und körperlich
behinderten jüdischen Menschen weit hinaus. Die
wissenschaftliche Forschung, sowohl im Bereich Holocaust als auch auf
dem Gebiet Euthanasie, stimmt darin überein, daß die
NS-Euthanasie eine entscheidende Vorstufe des Holocaust, des
NS-Genozids an den europäischen Juden, war. Der Zusammenhang
Euthanasie-Holocaust ist ein mehrfacher: Zum einen begingen die Nazis
mit der Euthanasie den ersten systematisch geplanten, von staatlichen
Organen durchgeführten Massenmord an einer ganzen
Bevölkerungsgruppe, wobei allenfalls noch bestehende politische,
moralische oder psychologische Hemmungen durchbrochen und abgebaut
wurden. Zum anderen war die Euthanasie auch in organisatorischer,
personeller und technologischer Hinsicht für den Holocaust
richtungsweisend. Die grundsätzliche Entscheidung über die
Judenvernichtung und die vorbereitenden Maßnahmen erfolgten zu
einem Zeitpunkt, als die Aktion "T4" durch Hitlers Anweisung vom 24.
8. 1941 abgebrochen und die Kapazitäten dieses Mordapparates
frei wurden. Das "T4"-Personal wurde zur "Aktion Reinhard", der
Ermordung der Juden im "Generalgouvernement", abkommandiert. Die
Tötungsmethoden, insbesondere die Anwendung von Giftgas, die
Errichtung stationärer Gaskammern und Deportationstransporte in
einige wenige Vernichtungsstätten, wurden von den
Euthanasieanstalten in modifizierter Weise übernommen. Auf diese
in der wissenschaftlichen Forschung und in zahlreichen Publikationen
dokumentierten Zusammenhänge und Vorgänge kann ich hier
nicht weiter eingehen. Es sei lediglich darauf verwiesen, daß
einige Mitarbeiter der Tötungsanstalt Hartheim wichtige
Funktionen in den auf polnischem Gebiet liegenden Vernichtungslagern
übernahmen: So wurde der Hartheimer Büroleiter Hauptmann
Christian Wirth Lagerkommandant von Belzec, sein Stellvertreter in
Hartheim Franz Stangl Kommandant von Sobibor und Treblinka, Franz
Reichleitner Kommandant von Sobibor und Gustav Wagner
stellvertretender Kommandant von Sobibor. Schließlich ist in
diesem Zusammenhang der aus Österreich stammende Dr. med.
Irmfried Eberl zu nennen, der es vom Direktor der Euthanasieanstalten
Brandenburg/Havel und Bernburg/Saale zum ersten Kommandanten des
Vernichtungslagers Treblinka brachte. Die Namen dieser
Österreicher bzw. in Österreich Tätigen werden
untrennbar mit den schlimmsten Verbrechen in der Geschichte der
Menschheit verbunden bleiben.
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