Wolfgang Neugebauer

Die Jüdischen Euthanasieopfer in Österreich

(Referat, Jüdisches Institut für Erwachsenenbildung, 11. 11. 1999)

Über die Ermordung der jüdischen Geisteskranken durch das NS-Regime herrschten infolge der raffinierten Tarnungspolitik sogar in der wissenschaftlichen Forschung lange Zeit falsche Vorstellungen. Henry Friedlander, ein bekannter US-amerikanischer Holocaust- und Euthanasieforscher, hat in seiner Studie über "Jüdische Anstaltspatienten in Deutschland" herausgearbeitet, daß die von den Angeklagten im Nürnberger Ärzteprozeß aufgetischte Version falsch ist, daß die Juden nicht unter Euthanasie gefallen wären, weil sie der "Wohltat des Gnadentodes" - so die zynische NS-Diktion - nicht würdig gewesen wären. Durch die systematische Verfälschung der Todesurkunden wurde der Eindruck vermittelt, die jüdischen Geisteskranken wären nach Polen deportiert und dort ermordet worden. Tatsächlich wurden die jüdischen Anstaltspatienten - Friedlander gibt eine Größenordnung von 2000 bis 5000 an - von Anfang an in gleicher Weise wie die nichtjüdischen Geisteskranken mit Meldebögen erfaßt, deportiert und in den Tötungsanstalten der "T4" ermordet. Indizien weisen sogar darauf hin, daß Juden bevorzugt in die Euthanasie einbezogen wurden. So fällt z. B. auf, daß die Patienten privater jüdischer Anstalten vollständig von Gutachterfragebögen erfaßt wurden, während dies im Falle nichtjüdischer privater Sanatorien überhaupt nicht oder nur zu einem Teil geschah. Noch vor der von Hitler getroffenen Entscheidung über die "Endlösung der Judenfrage" im Sommer/Herbst 1941 waren die Geisteskranken jüdischer Herkunft Opfer einer systematischen Massenmordaktion. In der von dem Österreicher Dr. Irmfried Eberl geleiteten Anstalt Buch bei Berlin betraf der erste Transport von etwa 200 Patientinnen und Patienten in die Vergasungsanstalt Brandenburg an der Havel im Juni 1940 ausschließlich Juden. Während die "arischen" Opfer nach ihrer Arbeitsfähigkeit selektiert wurden, genügte bei jüdischen Pfleglingen die Diagnose "Jude".

Konzentration jüdischer Anstaltsinsassen

Eine Radikalisierung der Vorgangsweise gegenüber den jüdischen Anstaltsinsassen erfolgte im Sommer 1940, als diese in bestimmten Anstalten zusammengezogen und mit Sammeltransporten zur Vergasung in die Euthanasieanstalten gebracht wurden. Die Entscheidung dazu war im Frühjahr 1940 auf höchster Ebene gefallen, zumal sich Hitler Euthanasie-Entscheidungen persönlich vorbehalten hatte. Schon am 15. 4. 1940 hatte Ministerialdirigent Dr. Herbert Linden vom Reichsinnenministerium die Anstalten aufgefordert, die Zahl der jüdischen Patienten zu melden, und am 30. 8. 1940 ordnete der Reichsminister des Innern an, daß die jüdischen Anstaltsinsassen in bestimmte öffentliche Anstalten, unter ihnen Wien-"Steinhof", zu bringen wären. In einer an Zynismus kaum zu überbietenden Erklärung für diese Maßnahme hieß es wörtlich:

"Der bis dahin noch bestehende Zustand, daß Juden mit Deutschen in Heilanstalten gemeinsam untergebracht waren, hat, ganz abgesehen davon, daß ein derartiges Zusammenwohnen Deutscher mit Juden auf die Dauer nicht tragbar ist, zu Beschwerden des Pflegepersonals und von Angehörigen deutschblütiger Kranker Anlaß gegeben."

Die Konzentration in bestimmten Anstalten erfolgte mit der Absicht, die jüdischen Anstaltsinsassen noch schneller und restlos der Euthanasie zuzuführen. Als Sammelanstalt in Österreich, wo die Juden zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend in Wien ghettoisiert waren, fungierte die Anstalt "Am Steinhof", damals Julius von Wagner-Jauregg-Heil- und Pflegeanstalt, heute PKH Baumgartner Höhe. Von dort wurden die PatientInnen, zum Teil nach einem Zwischenaufenthalt in der Anstalt Ybbs bzw. Linz-Niedernhart, nach Hartheim gebracht. Der pensionierte Pfleger Johann Krieger berichtete in einer 1964 vor dem LG Wien abgelegten Zeugenaussage, daß vor seiner Einberufung zur Wehrmacht im Dezember 1940 zahlreiche jüdische Geisteskranke vom "Steinhof" mit Omnibussen zur Bahn gebracht und nach Niedernhart transportiert wurden. Im Monatsbericht der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom Juli 1940 ist verzeichnet, daß 400 Juden aus "Steinhof" abtransportiert wurden. Im Verlauf des Jahres 1940 gelangten einige Todesmeldungen und einige Urnen, und zwar vorgeblich sechs aus Grafeneck, neun aus Brandenburg, drei aus Hartheim und vier aus Sonnenstein, nach Wien. Anfragen über das Schicksal dieser Menschen, wie sie beispielsweise der Ältestenrat der Juden in Wien an die Anstalt Ybbs richtete, wurden lakonisch mit den Worten "über ministerielle Anordnung in eine nicht genannte Anstalt übersetzt" beantwortet. Unter den über 2000 aus Ybbs nach Hartheim Deportierten befand sich auch die jüdische Patientin Anna Feldmann, die am 21. 8. 1940 abtransportiert wurde. Ihre Kuratorin war ihre Schwester Else Feldmann, deren Leben zwei Jahre später, im Juni 1942, in der Gaskammer von Sobibor endete.

Fingierte Verlegung in das Generalgouvernement

Todesart und -ort wurden in den Sterbedokumenten bzw. in Auskünften an Angehörige oder Behörden systematisch verfälscht. Die Totenscheine deportierter jüdischer Geisteskranker wurden von einem "Standesamt Cholm, Post Lublin" ausgestellt, tatsächlich wurden sie in der Berliner "T4"-Zentrale fabriziert, mit Kurier nach Lublin gebracht und dort zur Post gegeben. So wurde z. B. dem Reichsstatthalter in Wien auf eine Anfrage nach einem jüdischen Geisteskranken in der Anstalt Niedernhart von der Gekrat 1944 mitgeteilt, daß dieser in der "Irrenanstalt Cholm bei Lublin" 1941 verstorben ist. Auf diese Täuschung fielen sogar Historiker herein, die Erschießungen bzw. Vergasungen jüdischer Patienten im Generalgouvernement annahmen. Die psychiatrische Anstalt in Chelm/Cholm war schon längst geschlossen worden, nachdem die 440 polnischen Kranken am 12. Jänner 1940 auf brutalste Weise von der Gestapo ermordet worden waren. Die fingierte Verlegung ins Generalgouvernement wurde auch zur Bereicherung der "T4"-Zentrale ausgenützt, indem den Kostenträgern noch monatelang nach dem Tod der Pfleglinge Pflegegebühren vorgeschrieben wurden - ebenso im übrigen auch die Einäscherungskosten. Insgesamt hat die Reichsvereinigung der Juden in Deutschland über 350.000 RM für Unterbringung und Pflege jüdischer PatientInnen in "Cholm" bezahlt.

Wie leicht das "T4"-Lügengebäude ins Wanken kam, zeigt sich am Beispiel von Frau Flora Tauber aus Wien, die sich im April 1941 mit dem Wunsch, für ihren angeblich am 6. 11. 1940 in Chelm verstorbenen Sohn Alfred ein Gedenktafel anbringen zu wollen, an die "Irrenanstalt Chelm" wandte. Die "Ortspolizeibehörde" Chelm teilte ihr mit, daß "am Ort keine geeigneten Handwerker" vorhanden wären, ein Transport einer Tafel aus Wien kaum durchführbar wäre und ohnehin "die Grabpflege von der Anstaltsleitung für sie völlig kostenlos durchgeführt" werde.

Über eine bislang wenig bekannte Widerstandsaktion gegen die NS-Euthanasie berichtet Univ. Prof. DDr. Viktor E. Frankl in einer autobiographischen Skizze "Die Sinnfrage in der Psychotherapie". Frankl, der damals Leiter der Neurologischen Station am Rothschild-Spital in Wien 18., Währinger Gürtel 97, und Konsiliarius des jüdischen Altersheimes war, wurde dabei von dem befreundeten Leiter der Universitätsnervenklinik Univ. Prof. Dr. Otto Pötzl unterstützt. Er nahm trotz gegenteiliger Vorschriften geisteskranke jüdische Patienten auf und verschleierte in den Diagnosen die Geisteskrankheiten. "Und Pötzl muß davon Wind bekommen haben", schreibt Frankl. "Denn auf einmal begann die Klinik Pötzl, wann immer ein jüdischer Patient aufgenommen worden war, das Altersheim davon zu verständigen." Die dann zu Frankl überstellten jüdischen Patienten hatten aufs erste zumindest die Euthanasie überstanden; daß sie auch die späteren antijüdischen Verfolgungsmaßnahmen überleben konnten, ist allerdings nicht anzunehmen. Frankl bezeugt im übrigen, daß Prof. Pötzl, der nominelles NSDAP-Mitglied war, nicht nur ihm persönlich zur Seite stand, sondern auch vielen Patienten im Jüdischen Spital half.

Auch aus anderen, kleinen Anstalten verlegte Dr. Frankl mittels falscher Gutachten von der Euthanasie bedrohte jüdische Patienten in das jüdische Altersheim, dessen Leiter Max Birnstein, der frühere Direktor des "Grauen Hauses" (Landesgerichtsgefängnis), ebenso wie Frankl dabei sein Leben riskierte.

Am 12. 12. 1940 wurde vom Reichsinnenministerium angeordnet, daß jüdische Geisteskranke nur mehr in die von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland geführte Anstalt in Bendorf-Sayn aufzunehmen seien. Möglicherweise handelte es sich dabei auch um eine Form der Tarnung, zumal 1941 jüdische Patiententransporte nicht in Bendorf-Sayn, sondern in der Vernichtungsanstalt Hadamar endeten. Jedenfalls kam dieser Erlaß in Österreich in der Praxis nicht zum Tragen und wurde durch das am 22. 12. 1941 erlassene Verbot der Verlegung von Anstaltsinsassen als überholt betrachtet.

Deportation

Weitaus folgenschwerer war die Entscheidung bzw. Praxis, daß auch die in den Anstalten befindlichen jüdischen Patienten in die ab Oktober 1941 einsetzende Deportation der deutschen (und österreichischen) Juden einbezogen wurden; d. h., die jüdischen Geisteskranken wurden einfach den Transporten in die Ghettos und Vernichtungsstätten im Osten angeschlossen. Der Abtransport aller jüdischen Pfleglinge vom "Steinhof" erfolgte am 30. und 31. 8. 1942 durch die "Zentralstelle des Inspekteurs der Sicherheitspolizei"; gemeint war damit die von Alois Brunner geleitete Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien, die formal dem Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Wien unterstand. Auf diese Transporte hatte die Gesundheitsverwaltung keinen Einfluß mehr. Es wurden lediglich vier Patienten wegen unklarer "rassischer" Zugehörigkeit von der Sicherheitspolizei vom Transport zurückgestellt. Die Transporte im September und Oktober 1942 gingen nach Theresienstadt bzw. nach Minsk und Maly Trostinec, wo nahezu alle Deportierten umkamen. Ich möchte von diesen Opfern zwei herausheben:

Margarethe Neumann, geb. 20. 5. 1893, Tochter des Begründers des modernen Zionismus Theodor Herzl, wurde im Zuge der Überstellung jüdischer AnstaltspatientInnen am 21. 3. 1941 aus dem Sanatorium Purkersdorf in die Anstalt "Steinhof" gebracht. Am 31. 8. 1942 wurde sie an die Zentralstelle für jüdische Auswanderung überstellt und am 10. 9. 1942 gemeinsam mit ihrem Ehemann Richard nach Theresienstadt deportiert. Ihr Todesdatum und -ort sind unbekannt. Aus dem Meldebogen der "T4"-Organisation für Margarethe Neumann vom 21. 7. 1941 geht hervor, daß sie als "Tochter des bekannten Zionistenführers Dr. Theodor Herzl anläßlich der bisherigen Abtransporte von Juden über Auftrag zurückgelassen" wurde.

Margarita Singer, geb. 25. 9. 1909, Tochter des Zoologen Univ. Prof. Hans L. Przibram, war die Schwester einer Mitarbeiterin des DÖW, Dr. Doris Baumann; sie war Patientin der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof", wurde am 5. 10. 1942 nach Maly Trostinec bei Minsk deportiert, wo sie ermordet wurde.

Zuvor schon, am 6. 2. 1942, hatte der Reichsminister der Justiz die Generalstaatsanwälte per Erlaß angewiesen, daß in der Haft geisteskrank gewordene jüdische Strafgefangene und Juden, die nach § 42 a Z 1, 42 b StGB in einer Heil- und Pflegeanstalt angehalten werden, in bestimmte Anstalten zu transferieren seien, wobei für das österreichische Gebiet die Anstalt "Am Steinhof" genannt wurde. 

NS-Kindereuthanasie

Auch vor geistig und körperlich behinderten jüdischen Kindern machte die NS-Euthanasie nicht halt. Im Zuge der NS-Kindereuthanasie 1940-1945 wurden "mißgebildete" Kinder bis drei, später bis 17 Jahre in "Kinderfachabteilungen" ermordet, wobei auch "medizinische" Forschungen durchgeführt wurden. Für die im Rahmen der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" eingerichtete Klinik "Am Spiegelgrund" ist die Ermordung von mindestens vier jüdischen Kindern bzw. Jugendlichen (im Alter zwischen zwei und fünfzehn Jahren) nachgewiesen.

Gut belegt ist der Fall des 1942 im Alter von 15 Jahren zu Tode gebrachten Max Eduard Reichmann. Für ihn hatten seine 1939 nach Australien geflüchteten Eltern für sieben Jahre bei der Assicurazioni Generali die Gebühren für die Pflege in der Stefaniestiftung in Biedermannsdorf im voraus bezahlt; die italienische Versicherung konnte mir keine Auskunft über den Verbleib der nicht aufgebrauchten Mittel geben. Wie aus der Krankengeschichte hervorgeht, fiel Reichmann 1941 in die Hände des seit 1940 als Euthanasiearzt "Am Spiegelgrund" tätigen Dr. Heinrich Gross. Bekanntlich wurden von fast allen getöteten Kindern Gehirnpräparate angefertigt, die Gross ab 1952 "wissenschaftlich" auswertete. Wie bei vielen anderen Opfern ließ der behandelnde Arzt Dr. Gross an dem jüdischen Jungen Max Reichmann kurz vor dessen Tod eine medizinisch nicht angezeigte, schmerzhafte Encephalographie durchführen. Auch Wilhelm Kaposi, geb. 22. 10. 1929, wurde unter der Verantwortung des Arztes Dr. Heinrich Gross am 10. 9. 1942 in der Kinderklinik "Am Spiegelgrund" zu Tode gebracht. In der Krankengeschichte hatte Gross festgehalten, daß Kaposi "stark vorderasiatische Rassenmerkmale" aufweist. Diese Einschätzung sowie die Beurteilung "tiefstehend idiotisch, vollständig bildungsunfähig" und "vollständig pflegebedürftig" kamen einem Todesurteil gleich.

Franzi (Danneberg-)Löw, die seit 1937 als Fürsorgerin der Israelitischen Kultusgemeinde Wien bzw. später des Ältestenrates der Juden in Wien wirkte, hat das Schicksal jüdischer Kinder in Wien beschrieben. Sie war als Fürsorgerin vom Jugendgerichtshof Wien für zahlreiche Kinder und Jugendliche als Kurator eingesetzt worden und bemühte sich, seit 1940 vom raschen Sterben der abtransportierten Geisteskranken wissend, um die Rettung der im Heim in Wien 2., Tempelgasse 3, zusammengezogenen Kinder. Einige wenige konnte diese mutige Frau in das Rothschildspital transferieren, wo sie in Dr. Viktor Frankl einen Mitstreiter hatte. Allerdings wurden auch diese Kinder nach eineinhalb Jahren nach Polen deportiert. Ebenso nahm sich Franzi Löw der geisteskranken Kinder in einem Heim in Wien 19., Langackergasse 12, an, von wo am 23. Mai 1941 23 Kinder in die Anstalt "Am Steinhof" überstellt wurden. Der Todesort dieser wenige Tage später, am 29. Mai bzw. 13. Juni 1941, angeblich in eine "Anstalt für Geisteskranke im Generalgouvernement" weitertransportierten Kinder konnte bislang mit Sicherheit nicht festgestellt werden, höchstwahrscheinlich wurden sie in Schloß Hartheim ermordet.

Aktion "14f13"

Auch der Aktion "14f13", in deren Rahmen in den Jahren 1941 bis 1944 Tausende nicht mehr arbeitsfähige oder mißliebige KZ-Häftlinge in Euthanasietötungsanstalten wie Hartheim oder Bernburg ermordet wurden, fielen jüdische Menschen aus Österreich zum Opfer. So wurde etwa Dr. Käthe Leichter, Häftling des Frauen-KZ Ravensbrück, im Februar 1942 in der Euthanasieanstalt Bernburg an der Saale vergast; sie wurde allerdings nicht als Geisteskranke, sondern als Sozialistin, Widerstandskämpferin und Jüdin ermordet. Auch der sozialdemokratische Bildungsfunktionär Oskar Sternglass aus Ottakring, der im Juni 1938 verhaftet und in das KZ Buchenwald eingeliefert worden war, wurde im Zuge der Aktion "14f13" in Bernburg ermordet.

"Wilde Euthanasie"

Nachdem die Aktion "T4" auf Befehl Hitlers, nicht zuletzt infolge der beträchtlichen Widerstände in der Bevölkerung, im August 1941 abgebrochen worden war, kamen die Euthanasiemorde keineswegs zum Erliegen; sie wurden dezentral in den einzelnen Anstalten bis zum Untergang des Naziregimes 1945 forgesetzt, wofür sich die Bezeichnung "Wilde Euthanasie" einbürgerte (auch Aktion Brandt, benannt nach Hitlers Leibarzt und Euthanasie-Bevollmächtigten). Über diese Massenmorde ist für Österreich noch wenig bekannt; mein Kollege Mag. Peter Schwarz arbeitet derzeit an einer Dissertation dazu. Unter den Tausenden Opfern der "wilden Euthanasie" befanden sich auch Juden, und zwar vermutlich zum Großteil solche, die in sogenannter "privilegierter Mischehe" mit einem "arischen" Ehepartner lebten. Für die Anstalt Wien-"Steinhof" sind mindestens zwanzig solcher Todesfälle nachweisbar. Die meisten Opfer starben durch Verhungernlassen bzw. durch auf diese Weise herbeigeführte Krankheiten und Infektionen. So wird in der Krankengeschichte des im September 1942 in "Steinhof" eingewiesenen und im Jänner 1944 verstorbenen Philipp Flaschner erwähnt, daß dieser ab Ende Juni 1943 an Gewicht abzunehmen begann. Bei einer am 30. 4. 1943 durchgeführten Röntgenuntersuchung wies seine Lunge noch keinen Befund auf; bei der Obduktion einige Monate später wurde Tbc festgestellt. Der im Februar 1944 verstorbene "Steinhof"-Patient Johannes Guth, bei dem in der Krankengeschichte vermerkt ist: "Aussehen und Sprache jüdisch", nahm von der Einlieferung im Mai 1943 bis zum Jänner 1944 von 46,5 auf 38 Kilo ab; auch hier ergaben sich bei der Obduktion Krankheiten, die bei der Einlieferung noch nicht vorhanden waren. Den 1925 geborenen, schwer behinderten Ernst Seidler mußte sein in die USA emigrierter Vater in Wien zurücklassen; er wurde am 2. 9. 1939 aus einer aufgelösten privaten Heilanstalt in der Krottenbachgasse auf den "Steinhof" überstellt. Nachdem sein Gewicht von 33,5 auf 20 Kilo zurückgegangen war, starb der 15jährige im Juni 1940 an einer vorher noch nicht festgestellten Tbc. Für dieses Massensterben tragen die Gesundheitsverwaltung der Stadt Wien sowie Direktion und Ärzte der Anstalt "Steinhof" die Verantwortung.

Zur Zahl der Opfer

Über die Gesamtzahl der ermordeten jüdischen Geisteskranken liegen nur Schätzungen vor. In der Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen die Euthanasie-Verantwortlichen Heyde, Bohne und Hefelmann vom 22. 5. 1962 wird angenommen, daß die "geschätzte Zahl 1000 wesentlich übersteigen" dürfte; ähnlich wird im Urteil des Schwurgerichtes Frankfurt gegen den Amtsleiter der Kanzlei des Führers Reinhold Vorberg vom 20. 12. 1968 festgestellt, daß die Zahl der jüdischen Euthanasie-Opfer "in die Tausende geht". Willi Dressen, Staatsanwalt in der Zentralen Stelle in Ludwigsburg, schreibt, daß die "Irrenanstalt Chelm" "den Tod von mehr als 5000 angeblich geisteskranken Juden beurkundete". Aufgrund dieser Größenordnung und in Ansehung der verbürgten Zahl von 400 aus "Steinhof" 1940/41 abtransportierten Juden ist die Zahl der ermordeten und umgekommenen jüdischen Geisteskranken in Österreich mit mindestens 500 anzunehmen.

Mit der restlosen Einbeziehung in die Euthanasieaktionen bzw. in die "Endlösung" waren die jüdischen Geisteskranken, die auch kaum rechtzeitig flüchten oder emigrieren konnten, in noch höherem Maße als ihre nichtjüdischen Leidensgenossen Opfer der NS-Massenmordaktionen und vermutlich jene Bevölkerungsgruppe im deutschen Herrschaftsbereich, die am gründlichsten ausgerottet wurde.

NS-Euthanasie: Vorstufe des Holocaust

Die Bedeutung der Euthanasie für die Juden ging aber noch weit über die Ermordung der geistig und körperlich behinderten jüdischen Menschen weit hinaus. Die wissenschaftliche Forschung, sowohl im Bereich Holocaust als auch auf dem Gebiet Euthanasie, stimmt darin überein, daß die NS-Euthanasie eine entscheidende Vorstufe des Holocaust, des NS-Genozids an den europäischen Juden, war. Der Zusammenhang Euthanasie-Holocaust ist ein mehrfacher: Zum einen begingen die Nazis mit der Euthanasie den ersten systematisch geplanten, von staatlichen Organen durchgeführten Massenmord an einer ganzen Bevölkerungsgruppe, wobei allenfalls noch bestehende politische, moralische oder psychologische Hemmungen durchbrochen und abgebaut wurden. Zum anderen war die Euthanasie auch in organisatorischer, personeller und technologischer Hinsicht für den Holocaust richtungsweisend. Die grundsätzliche Entscheidung über die Judenvernichtung und die vorbereitenden Maßnahmen erfolgten zu einem Zeitpunkt, als die Aktion "T4" durch Hitlers Anweisung vom 24. 8. 1941 abgebrochen und die Kapazitäten dieses Mordapparates frei wurden. Das "T4"-Personal wurde zur "Aktion Reinhard", der Ermordung der Juden im "Generalgouvernement", abkommandiert. Die Tötungsmethoden, insbesondere die Anwendung von Giftgas, die Errichtung stationärer Gaskammern und Deportationstransporte in einige wenige Vernichtungsstätten, wurden von den Euthanasieanstalten in modifizierter Weise übernommen. Auf diese in der wissenschaftlichen Forschung und in zahlreichen Publikationen dokumentierten Zusammenhänge und Vorgänge kann ich hier nicht weiter eingehen. Es sei lediglich darauf verwiesen, daß einige Mitarbeiter der Tötungsanstalt Hartheim wichtige Funktionen in den auf polnischem Gebiet liegenden Vernichtungslagern übernahmen: So wurde der Hartheimer Büroleiter Hauptmann Christian Wirth Lagerkommandant von Belzec, sein Stellvertreter in Hartheim Franz Stangl Kommandant von Sobibor und Treblinka, Franz Reichleitner Kommandant von Sobibor und Gustav Wagner stellvertretender Kommandant von Sobibor. Schließlich ist in diesem Zusammenhang der aus Österreich stammende Dr. med. Irmfried Eberl zu nennen, der es vom Direktor der Euthanasieanstalten Brandenburg/Havel und Bernburg/Saale zum ersten Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka brachte. Die Namen dieser Österreicher bzw. in Österreich Tätigen werden untrennbar mit den schlimmsten Verbrechen in der Geschichte der Menschheit verbunden bleiben.


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