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Die Gleichschaltung der Presse Fritz Hausjell
Die Presse wurde zu einem wichtigen Instrument der Durchsetzung der nationalsozialistischen
Herrschaft. Durch sie wurden militärische Aggressionen stimmungsmäßig aufbereitet, ebenso
die Ausgrenzungspolitik und Ermordung von Teilen der Bevölkerung. Zugelassen waren nur
politisch opportune sowie "arische" Journalisten und Verleger. Der Zeitungsbesitz wurde durch
schikanöse Verordnungen rasch zum überwiegenden Teil in die Hände von NSDAP-Leuten
übergeführt. Zudem wurde alles, was täglich in den Medien erschien, durch ein System von
schriftlichen Anweisungen gelenkt. Auf "Pressekonferenzen" wurden Direktiven und
"Vertrauliche Informationen" für leitende Journalisten ausgegeben. Machte ein Journalist, der
per Gesetz ab 1938 auch in Österreich "Schriftleiter" hieß und in einer beamtenähnlichen
Stellung dem NS-Staat verpflichtet war, trotzdem einen Fehler, so musste er sich vor einem
Berufsgericht verantworten. Verwarnung, schmerzliche Geldstrafe oder Löschung aus der
Schriftleiterliste konnten die Folgen sein. Letzteres bedeutete Berufsverbot, da nur Mitglieder
der Reichspressekammer als Journalisten arbeiten durften.Viele österreichische Journalisten verloren aber schon vor der Einführung des Schriftleitergesetzes im Juni 1938 ihren Beruf, wurden inhaftiert oder in ein KZ gesperrt. Viele konnten flüchten, manche sahen beim Einmarsch der deutschen Truppen im März 1938 als Ausweg vor den Drangsalierungen nur noch den Selbstmord. Die Plätze der hinausgeworfenen und geflüchteten Journalisten nahmen reichsdeutsche Nationalsozialisten, österreichische NS-Journalisten und vormals untergeordnete österreichische Journalisten ein, die sich willig oder notgedrungen anpassten. Ähnliches geschah im Bereich des Radios. |
1938
NS-Herrschaft in Österreich |
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