NS-Justiz

Sofort nach der Besetzung Österreichs wurde die Justiz zu einem Werkzeug nationalsozialistischer Machtausübung und des Terrors vor allem gegen politische Gegner gemacht, wobei weit verbreitete NS-Sympathien der österreichischen Richterschaft diesen Prozess beschleunigten. Zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Rechtsvorstellungen in Österreich wurden die schon im "Altreich" bewährten Methoden angewendet: personelle Säuberungen bzw. Durchsetzung mit Parteigängern, politische Druckausübung und Beeinflussung der Richter, Eingriffe in Rechtsprechung. Ganze Gruppen (wie
z. B. Juden und Polen) wurden nicht mehr von der Justiz behandelt, sondern ohne Verfahren dem SS- und Polizeiapparat überantwortet. Dazu kam die Übernahme der deutschen Gerichtsorganisation: Volksgerichtshof, Besondere Senate der Oberlandesgerichte, Sondergerichte bei den Landgerichten, Militärgerichtsbarkeit, SS- und Polizeigerichte, Standgerichte. Kamen politische Gegner 1938 noch mit Zuchthausstrafen relativ glimpflich davon, wurden später immer mehr Todesurteile ausgesprochen; man verschonte auch Jugendliche nicht. Allein im Wiener Landesgericht wurden über 1.100 Hinrichtungen mit dem Fallbeil vollzogen.

1938
NS-Herrschaft in Österreich


Reichsjustizminister Gürtner in Wien

Volksgerichtshof

Todesurteil

Schafott im Wiener Landesgericht



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