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Kinderreichtum war nur für jene Paare erwünscht, die den rassistischen Kriterien des
NS-Regimes entsprachen und politisch nicht auffielen. Nur ihnen wurde Kinderbeihilfe gewährt; nur
solche Paare erhielten vom Staat so genannte Ehestandsdarlehen, die mit jedem in der Ehe
geborenen Kind um ein Viertel getilgt wurden. Sexuelle Kontakte mit als rassisch
"minderwertig" erachteten Personen waren unerwünscht; solche mit "fremdrassigen" Menschen,
also slawischen Fremdarbeitern, Kriegsgefangenen oder Juden, wurden mit öffentlichen
Demütigungen bis hin zu Gerichtsverfahren und Einweisung in ein KZ bestraft.
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1938
NS-Herrschaft in Österreich ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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