Kinderreichtum war nur für jene Paare erwünscht, die den rassistischen Kriterien des NS-Regimes entsprachen und politisch nicht auffielen. Nur ihnen wurde Kinderbeihilfe gewährt; nur solche Paare erhielten vom Staat so genannte Ehestandsdarlehen, die mit jedem in der Ehe geborenen Kind um ein Viertel getilgt wurden. Sexuelle Kontakte mit als rassisch "minderwertig" erachteten Personen waren unerwünscht; solche mit "fremdrassigen" Menschen, also slawischen Fremdarbeitern, Kriegsgefangenen oder Juden, wurden mit öffentlichen Demütigungen bis hin zu Gerichtsverfahren und Einweisung in ein KZ bestraft.

1938
NS-Herrschaft in Österreich


Völkischer Beobachter, 20. 10. 1939

Broschüre zur 1940 in Wien gezeigten Ausstellung "Frau und Mutter - Lebensquell des Volkes".

Steigende Geburtenzahlen werden propagiert

Aus: Friedrich Mau, Warum Rassen- und Bevölkerungspolitik

NS Frauen-Warte, August 1938

SS-Leitheft, Folge 11a/b

NS-Flugblatt



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