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ÖsterreicherInnen im Exil. USA 1938-1945 / Remigration 29. AUS: HINWEISE DER "AUSTRIA"
ÜBER "REISEMÖGLICHKEITEN FÜR ÖSTERREICHER", MAI 1946 Austria. A Gunther Publication. A Paper of Conservative-Democratic Opinion. Ein Blatt der Bürgerlich-Demokratischen Meinung, N. Y. C., Mai 1946 DÖW Bibliothek 3020 |
Materialien
Aus: Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. Einleitungen, Auswahl und Bearbeitung: Peter Eppel, Wien 1995, Bd. 2, S. 731 |
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Heimkehr nach Österreich Es gibt vorläufig noch keine österr. Pässe. Deren Ausstellung obliegt nicht der Gesandtschaft, sondern den Konsulaten. Da vorläufig noch keine Konsulate bestehen, können auch noch keine Pässe ausgegeben werden. [...] Hingegen erhält jeder Österreicher, der definitiv in die Heimat zurückkehren will, ein Reisedokument. [...]Man verlange vom Department of State, Visa Division, das Formular FORM AD-1 [...]. Es ist anzugeben, wo der Gesuchsteller in Österreich wohnen wird und dass er in der Lage ist, seinen dortigen Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten [...]. Das State Department leitet das Gesuch sodann an den Obersten Alliierten Rat nach Wien weiter und ersucht um die Ausstellung eines Military Permit für die Einreise. Die Erledigung dieses Gesuches, mit dem ein definitives Verlassen der US verbunden ist, benötigt ungefähr drei Monate. Die Heimkehr ist nur Österreichern möglich! Für amerikanische Staatsbürger österreichischer Herkunft kann es keine "Repatriierung" geben, es sei denn, sie würden in einem Affidavit die Zurücklegung der Staatsbürgerschaft festlegen. [...] Andere Reisen nach Österreich als Repatriierungen sind vorläufig nicht möglich, weder für Österreicher noch für amerikanische Staatsbürger. « zurück |
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