|
ÖsterreicherInnen im Exil. USA 1938-1945 / Remigration 26. AUS: HINWEISE DER "AUSTRO AMERICAN TRIBUNE" BETREFFEND AMTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR "DIE RÜCKWANDERUNG NACH ÖSTERREICH", APRIL 1946
Austro American Tribune, N. Y. C., April 1946 DÖW Bibliothek 3002 |
Materialien
Aus: Österreicher im Exil. USA 1938-1945. Eine Dokumentation, hrsg. v. Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes. Einleitungen, Auswahl und Bearbeitung: Peter Eppel, Wien 1995, Bd. 2, S. 728 f. |
|
Die Rückwanderung nach Österreich ist gegenwärtig für ehemalige Österreicher, die die amerikanische Staatsbürgerschaft annahmen (gleichgültig ob in der Armee oder im Zivilleben) völlig ausgeschlossen. Die Pässe, die momentan ausgegeben werden, tragen alle den Aufdruck "Gültig außer für Deutschland und Österreich". Ausnahmen werden nur für Amerikaner gemacht, deren Reise nach Österreich im Interesse Amerikas liegt (Korrespondenten großer Zeitungen, Geschäftsleute usw.).
Die Rückreise von Österreichern, die ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft beibehielten, ist vom State Department erlaubt. Wir erhielten auf unsere Anfrage nach näheren Einzelheiten vom State Department folgende Zuschrift: "Österreicher, die nicht die amerikanische Staatsbürgerschaft erworben haben, sollen 5 Exemplare des Formulars AD-1, Alien's Application for Permission to Depart from the United States, ausfüllen [...]. Wenn ("If") die Gesuche um Ausreiseerlaubnis bewilligt sind, wird das Department die entsprechenden Militärbehörden ersuchen, eine Militärerlaubnis für die Einreise nach Österreich zu geben. Diese Militärerlaubnis wird jedoch gewöhnlich nicht an Personen ausgegeben, die bloß aus persönlichen Gründen nach Österreich fahren wollen. [...]" [...] Die amerikanische Ausreiseerlaubnis bedeutet also noch nicht automatisch die Einreisemöglichkeit nach Österreich. [...] Wir lesen in der "Österreichischen Zeitung" vom 1. März, dass das österreichische Innenministerium bzw. die österreichischen Gesandten von nun an befugt sein sollen, Pässe und Sichtvermerke auszustellen. Es ist aber kaum anzunehmen, dass dieser Vorgang, der mit der vom State Department skizzierten Prozedur parallel laufen würde, in absehbarer Zeit die Repatriierung von Österreichern aus Amerika beschleunigen kann. « zurück |
|