|
Massaker im Zuchthaus Stein, 6. April 1945 Im Zuchthaus Stein (NÖ) wurden am 6. April 1945 229 Häftlinge sowie fünf Justizwachebeamte erschossen, darunter der Anstaltsleiter Franz Kodré. In den folgenden Tagen wurden im Stadtgebiet von Krems a. d. Donau und Umgebung Dutzende Häftlinge ermordet. Weitere 61 flüchtige Häftlinge wurde am 7. April auf dem Friedhof von Hadersdorf am Kamp erschossen. Die Gesamtzahl der Opfer ist bis heute unbekannt. |
Materialien
|
|
Aus: Urteil
des LG Wien als Volksgericht
gegen Leo Pilz u. a.
vom 30. August 1946 LG Wien, Vg 1b Vr 1087/45 DÖW E 19.287 (Papierkopie), V40/64 (Mikrofilmkopie) |
Urteil aus: Gerhard Jagschitz / Wolfgang Neugebauer (Hrsg.), Stein, 6. April 1945. Das Urteil des Volksgerichts Wien (August 1946) gegen die Verantwortlichen des Massakers im Zuchthaus Stein Die Angeklagten Leo Pilz, Alois Baumgartner, Anton Pomassl, Franz Heinisch und Eduard Ambrosch wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet; Karl Sperlich, Alois Türk, Johann Doppler, Karl Forster und Franz Ettenauer wurden zu lebenslangem Zuchthaus, Karl Rosenkranz zu 3 Jahren schwerem Kerker verurteilt; sie wurden wie folgt begnadigt bwz. aus der Strafhaft entlassen: Rosenkranz im Jänner 1948, Ettenauer und Forster im Mai 1953, Doppler und Türk im Dezember 1953, Sperlich im Dezember 1954. Das vollständige Urteil als PDF zum Downloaden » (366 KB) |
|
Am 3. April 1945 traf die Gauleitung Niederdonau der NSDAP und die Reichstatthalterei im Zuge der Verlagerung nach Westen von Wien kommend in Krems ein und richtete sich dortselbst ein. Da die Lage immer kritischer wurde, schickte Regierungsrat Kodré, der ein verantwortungsbewußter Mensch war, den Angeklagten Baumgartner nun zu Gauleiter Dr. Jury, um von diesem die Ermächtigung zur Entlassung der Häftlinge zu erwirken. Gauleiter Dr. Jury erklärte sich jedoch in dieser Angelegenheit für unzuständig und wies den Angeklagten Baumgartner an den Regierungspräsidenten Dr. Gruber.
Am Vormittag des 5. April 1945 sprach der Angeklagte Baumgartner beim Regierungspräsidenten Dr. Gruber vor, nachdem er von Regierungsrat Kodré die Weisung erhalten hatte, auf eine tunlichste Erweiterung des Kreises der zu entlassenden Häftlinge hinzuwirken, und erhielt auch tatsächlich von Dr. Gruber die schriftliche Ermächtigung, "nicht asoziale Häftlinge, soweit es sich nicht um schwerere Fälle politischer oder krimineller Art handelt", zu entlassen und die übrigen per Bahn, Schiff oder im Fußmarsch nach dem Westen abzutransportieren und dem Generalstaatsanwalt in München zu übergeben (Zeugenaussagen Anna Kodré, Dr. Sepp Mayer, die beim Angeklagten Baumgartner vorgefundene Zweitschrift dieser Ermächtigung und die Verantwortung des Angeklagten Baumgartner). Diese schriftliche Ermächtigung wurde in zweifacher Ausfertigung hergestellt, wovon eine vom Angeklagten Baumgartner dem Regierungsrat Kodré übergeben und die andere vom Angeklagten Baumgartner behalten wurde, um ihm, wie er sagt, bei der Sicherstellung von Transportmitteln als Ausweis zu dienen (Verantwortung des Angeklagten Baumgartner). Diese schriftliche Ermächtigung des Regierungspräsidenten Dr. Gruber war unklar gehalten und überließ in der Frage der Auslegung betreffend den Kreis der zu entlassenden Häftlinge dem Ermessen der Anstaltsleitung weitestgehenden Spielraum. Regierungsrat Kodré beschloß daher auch, den Kreis der Freizulassenden sehr weit zu fassen und bei den Entlassungen großzügig vorzugehen. Als hiebei auch die Frage angeschnitten wurde, alle Häftlinge zu entlassen, hat sich der Angeklagte Baumgartner dagegen ausgesprochen (Verantwortung des Angeklagten Baumgartner). Am Spätnachmittag des gleichen Tages hielt der Angeklagte Baumgartner nach der täglichen Befehlsausgabe einen Appell des Aufsichtspersonals ab, wobei er die Evakuierung der nicht zur Entlassung kommenden Häftlinge für den nächsten Tag ankündigte. Er trug dabei den Justizwachebeamten auf, sich für die Abfahrt am folgenden Tage bereitzuhalten. Als ein Teil der Aufseherschaft fragte, ob auch die Angehörigen der Aufseher mitgenommen würden und Baumgartner dies verneinte, erklärten die dadurch Betroffenen, daß sie dann auch nicht mitführen. Daraufhin drohte der Angeklagte Baumgartner jedem mit dem Standgericht, der den Befehlen der Anstaltsleitung nicht nachkomme (Verantwortung des Angeklagten Heinisch). Am nächsten Morgen, also am 6. April 1945, herrschte unter der Aufseherschaft eine empörte Stimmung wegen der Erklärung des Angeklagten Baumgartner, daß die Familienmitglieder der Aufseherschaft nicht mitevakuiert würden. Sie beschlossen daher, zu Verwaltungsinspektor Lang eine Deputation zu entsenden, um zu erfragen, was an den Worten Baumgartners Wahres sei. [...] Verwaltungsinspektor Lang versprach der Deputation, sich für die Durchsetzung ihrer Wünsche zu verwenden und führte sie zu Regierungsrat Kodré. Dort nahm er den Anlaß der Vorsprache dieser Deputation wahr, um Regierungsrat Kodré zu einer Entlassung aller Häftlinge zu bestimmen, da er fürchtete, daß die evakuierten Häftlinge in einem für die nazistischen Machthaber gefährlichen Augenblick umgebracht werden würden. Der Zeuge Csarmann gab ja eine bezeichnende Äußerung Langs wieder, daß dieser sich nicht dazu hergebe, die Leute auf die Schlachtbank zu führen. Kodré ließ sich tatsächlich bestimmen, alle Häftlinge freizulassen. Die Angeklagten Baumgartner und Ambrosch waren hiebei zugegen. Während sich Ambrosch passiv verhielt, sprach sich Baumgartner ausdrücklich gegen die Entlassung aller, namentlich der politischen Häftlinge aus (Verantwortung des Angeklagten Ambrosch). Regierungsrat Kodré blieb jedoch bei seinem gefaßten Entschluß, alle Häftlinge freizulassen und ersuchte die anwesende Deputation, daß jeder von ihnen auf seinem Posten verbleibe und bei der Entlassung tatkräftigst mitwirke, damit die Entlassung reibungslos vor sich gehe (Verantwortung des Angeklagten Heinisch). Dies wurde dem Regierungsrat Kodré auch zugesagt. Verwaltungsinspektor Lang fürchtete jedoch, daß die zum Großteil nationalsozialistisch eingestellte Justizwache die Entlassungen nicht so durchführen würde, wie er und Regierungsrat Kodré es sich vorstellten, weshalb er ein fünfgliedriges Komité aus den Reihen der politischen Häftlinge ins Leben rief, dem u. a. Kapeller, Csarmann und Müller, der bei den folgenden Ereignissen sein Leben ließ, angehörten (Zeugenaussagen Josef Csarmann und Johann Kapeller). Außerdem sicherte sich Lang die Mithilfe der ihm als Antifaschisten bekannten Aufseher Lasky, Bölz und Schmölzer. Zunächst wurde mit dem Angeklagten Ambrosch, als dem unmittelbaren Vorgesetzten des gesamten Aufsichtspersonales und dem Kämmerer Josef Mürner besprochen, die Häftlinge gruppenweise zu entlassen und beim Kämmerer umzukleiden. Hiebei sollte beim Ostflügel des Zellenhauses begonnen werden (Zeugenaussagen Josef Csarmann, Johann Kapeller und Josef Mürner). Da dies aber zu lange gedauert hätte, kam man überein, sämtliche Kleidersäcke mit den Habseligkeiten der Häftlinge vom Kleidermagazin in den Hof schaffen und dort alphabetisch in Reihen geordnet auflegen zu lassen. Es wurde sofort eine Häftlingskette vom Kleidermagazin in den Ökonomiehof gebildet, um die Kleidersäcke auf diese Weise rascher hinunterzuschaffen. Im Hofe selbst sollten dann die gruppenweise zu entlassenden Häftlinge mit ihren Kopftafeln, die jeder bei sich hatte, ihre Kleider ausgefolgt erhalten. Auf diese Weise hätte keine Unordnung entstehen und die Entlassung rasch und reibungslos vor sich gehen können. Dies hätte aber die tatkräftigste Mitwirkung der gesamten Aufseherschaft erfordert, wie dies von der Deputation der Aufseher dem Anstaltsleiter Regierungsrat Kodré auch versprochen worden war. Was Verwaltungsinspektor Lang gefürchtet hatte, trat auch tatsächlich ein. Der Großteil der nationalsozialistisch eingestellten Aufseherschaft bekümmerte sich entweder um den eigenen Sack und schleppte so viel als möglich von den zur Ausgabe gelangenden Fertigbeständen und Rohmaterialien der Anstaltsbetriebe nach Hause oder betrieb offen passive Resistenz (Zeugenaussagen Leopold Hansal, Ludwig Struska und Josef Csarmann). [...] In der Strafanstalt Stein gingen inzwischen die Entlassungen weiter vor sich. Die Häftlinge waren in der freudigsten Stimmung, lachten und sangen, und niemand dachte an irgendeine Ausschreitung oder Rache, selbst nicht den ärgsten Schindern unter den Naziaufsehern gegenüber. Dies wird von allen Angeklagten aus den Kreisen der Beamten und Angestellten der Strafanstalt Stein auch zugegeben. Mit Rücksicht auf die Entlassungen wurde an diesem Tage das Mittagessen an die Häftlinge früher ausgegeben, und zwar um ca. 1/2 11 Uhr. Häftlinge, die sich im Hof bereits umgezogen hatten, gingen wieder in ihre Zellen zurück und nahmen dort das Mittagessen ein. Von einer Revolte oder auch nur einem feindlichen Akt der Häftlinge war zu diesem Zeitpunkt keine Rede. Als aber die ersten Ausländer in größeren Mengen in den Hof kamen, entstand eine gewisse Unordnung. Viele von ihnen, namentlich die Griechen, konnten die Aufschriften auf den Kleidersäcken nicht lesen, nahmen sich daher nicht erst die Mühe zu fragen, welches ihr Kleidersack sei, sondern nahmen sich einfach Kleider aus dem erstbesten Kleidersack, der ihnen in die Hände fiel. Unlautere Elemente unter den kriminellen Häftlingen eigneten sich auch mehr Kleidungsstücke an, als ihnen zustanden. Infolge der passiven Resistenz, die von der Aufseherschaft betrieben wurde, konnte diese Unordnung nicht gleich in den Anfängen gesteuert werden. Als sich ein Häftling, der seine Kleider nicht finden konnte, an den Angeklagten Ambrosch um Hilfe wandte, zuckte dieser die Achseln und sagte hämisch: "Wir haben Euch bisher gezeigt, was wir können, jetzt zeigt Ihr, was Ihr könnt-" (Zeugenaussage Ludwig Struska). Auch zum Zeugen Franz Starka machte der Angeklagte Ambrosch eine ähnliche Bemerkung, indem er auf die Unordnung im Ökonomiehof hinwies und sagte: "Ihr habt da eine schöne Organisation". Obwohl der Angeklagte Ambrosch der oberste Chef des gesamten Aufsichtspersonals war, sah er sich nicht veranlaßt, seine Leute entsprechend einzusetzen. Verwaltungsinspektor Lang und die Mitglieder des bereits erwähnten Häftlingskomités schritten daher zur Selbsthilfe. Sie bestimmten einige vertrauenswürdige Personen aus dem Kreise der politischen Häftlinge, teilten an sie Gewehre aus den Beständen der Torwache aus, versahen sie mit der entsprechenden Munition und stellten sie beim sogenannten Freiheitstor, dem Ökonomiehoftor und an verschiedenen Teilen des Anstaltshofes auf, um wieder eine gewisse Ordnung in das Treiben hineinzubringen. Um die zu entlassenden Häftlinge auch mit Nahrungsmitteln zu versehen, war inzwischen Brot ausgeteilt worden. Die halbverhungerten Häftlinge stürzten sich auf die Brotkörbe und eigneten sich hiebei zum Teil mehr an Brot an als ihnen zugekommen wäre. Im Interesse einer gleichmäßigen Brotverteilung sollten auch solche Vorkommnisse von den bewaffneten Häftlingsposten verhindert werden. Sie erhielten daher den Auftrag, alle die Anstalt verlassenden Häftlinge daraufhin zu untersuchen, ob sie nicht an Kleidern und Brot mehr bei sich hatten, als ihnen gehörte bzw. zustand, und um zu verhindern, daß Häftlinge, die die Anstalt bereits verlassen hatten, in diese wieder zurückströmten und dort die Unordnung erhöhten. All dies geschah mit der ausdrücklichen Billigung des Anstaltsleiters Regierungsrat Kodré, der sich mitten unter den Häftlingen befand und insbesondere gegen die Aufstellung der bewaffneten Häftlingsposten keine Einwendung erhob (Zeugenaussagen Josef Csarmann, Leopold Hansal und Johann Hromada). Inzwischen war der Angeklagte Baumgartner in die Anstalt zurückgekehrt, wo er sich anfänglich im Ökonomiehof mitten unter den Häftlingen aufhielt. Er sah auch die bewaffneten Häftlingsposten und erfuhr, daß diese mit Zustimmung des Anstaltsleiters Regierungsrat Kodré aufgestellt worden waren. Er sprach sogar persönlich mit Regierungsrat Kodré und erhob auch diesem gegenüber keine Einwendungen gegen die getroffenen Maßnahmen. Der Angeklagte Pomassl jedoch konnte sich mit der Situation nicht abfinden. Zwischen 10 und 11 Uhr vormittags trat er auf den Angeklagten Baumgartner zu und fragte ihn, ob man nicht die Kreisleitung der NSDAP in Krems verständigen sollte, um Maßnahmen zur Herstellung der Ordnung zu treffen. Pomassl hatte nämlich nach seiner eigenen Darstellung kurz vorher vom Justizwachebeamten Anton Denk erfahren, daß Häftlinge mit Gewehren bewaffnet worden waren. Er sagte bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung, daß er darüber entsetzt gewesen sei und gefürchtet habe, die bewaffneten Häftlinge würden nunmehr die Aufseherschaft entwaffnen. Wenn er dann hinzufügte, er hätte nur auf eine geordnete und beschleunigte Abtransportierung der Häftlinge hinwirken und die Bereitstellung eines Sonderzuges durch die Kreisleitung bezwecken wollen, so erscheint diese Verantwortung so läppisch, daß sie einer Widerlegung kaum bedürfte. Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, daß am Ostermontag, den 2. April 1945, der Bahnhof Krems durch einen Fliegerangriff vollständig zerstört worden war, was dem Angeklagten Pomassl natürlich bekannt sein mußte, und daß daher schon aus diesem Grund ein Abtransport per Bahn nicht hätte stattfinden können. Außerdem mußte ihm bei den damals in Krems und Stein herrschenden chaotischen Zuständen infolge des durchflutenden Flüchtlingsstromes klar sein, daß auch die Kreisleitung nicht einen Sonderzug auftreiben konnte, um den sich der Angeklagte Baumgartner schon seit geraumem bemühte. Seine Verantwortung im weiteren Verlaufe seiner Vernehmung war daher schon aufrichtiger. Er sagte nämlich, daß er "den nationalsozialistischen Staat vor einer Gefahr bewahren und schützen wollte". Es sind dies die gleichen Gedankengänge, die das Reichsjustizministerium und Generalstaatsanwalt Stich veranlaßt hatten, die politischen Häftlinge von einer Entlassung auszuschließen, da sie im Rücken der kämpfenden Front eine Gefahr für das nationalsozialistische Regime darstellen könnten. Obgleich der Angeklagte Baumgartner dem Angeklagten Pomassl abgeraten hatte, ohne einen diesbezüglichen Befehl des Anstaltsleiters Kodré etwas zu unternehmen, hat Pomassl dennoch nach Ansicht des Volksgerichtes die Kreisleitung Krems der NSDAP telefonisch verständigt, daß in der Strafanstalt "eine Revolte" ausgebrochen sei und daß daher sofort eingeschritten werden müßte. [...] Um ca. 1/2 12 Uhr vormittags kam ein Auto mit einem SS-Offizier und einigen SS-Leuten in die Strafanstalt und fragte, was hier los wäre. Wer diese SS-Patrouille in die Strafanstalt entsendet hatte, blieb im Laufe dieses Prozesses ungeklärt, doch ist die Vermutung nicht von der Hand zu weisen, daß diese Patrouille auf den telefonischen Anruf des Angeklagten Pomassl hin ausgeschickt wurde, um zu erkunden, was sich eigentlich in Stein abspielt. Regierungsrat Kodré und Verwaltungsinspektor Lang erklärten dem SS-Offizier, daß alle Häftlinge entlassen würden und daß die Entlassungen ordnungsgemäß vor sich gingen. Der Patrouilleführer hat darauf geantwortet, die SS würde es schon zu verhindern wissen, daß politische Häftlinge entlassen würden, worauf das Auto mit der SS-Patrouille wieder fortfuhr (Zeugenaussagen Josef Csarmann und Hans Höllisch). Mit Windeseile verbreitete sich nun in der Strafanstalt Stein das Gerücht, daß die SS in Bälde kommen werde. Müller, ein Angehöriger des bereits mehrfach erwähnten Häftlingskomités, und Franz Starka eilten durch alle Trakte der Anstalt und mahnten die Häftlinge zur Eile. Um allen Häftlingen das rechtzeitige Fortkommen zu ermöglichen, wurden nun alle Zellentüren auf einmal geöffnet, worauf Hunderte von Häftlingen in den Ökonomiehof strömten und auf diese Weise das Chaos voll machten. Trotzdem kam es auch in dieser Phase zu keinerlei Ausschreitungen, sodaß niemand von der Anstaltsleitung oder dem Aufsichtspersonal auch nur den Eindruck einer Revolte haben konnte (Zeugenaussage Josef Csarmann). Die Häftlinge nahmen sich nun vielfach nicht einmal die Zeit, in dem allgemeinen Wirrwarr nach ihren Kleidern zu suchen, sondern strömten in ihren Häftlingskleidern auf die Straße, um das Weite zu suchen. Dem Angeklagten Baumgartner war es in dem Treiben im Ökonomiehof offenbar zu ungemütlich geworden, weshalb er sich auf die Straße hinausbegab und sich, nach seiner Darstellung, bemühte, Ansammlungen von Häftlingen vor der Anstalt zu verhindern und [im Original: um] die Häftlinge zum Auseinandergehen zu bewegen. Zu diesem Zeitpunkte kam gerade der Leiter des landesgerichtlichen Gefangenhauses in Wien, Regierungsrat Schlager, mit einem Auto vorbei, der sich nach dem Westen absetzte. Regierungsrat Schlager hielt an und teilte dem Angeklagten Baumgartner mit, daß er vor dem Verlassen Wiens alle Häftlinge seiner Haftanstalt entlassen hatte. Der Angeklagte Baumgartner gab nun bei seiner Vernehmung in der Hauptverhandlung an, daß er auf Grund dieser Mitteilung des Regierungsrates Schlager mit der Entlassung der Steiner Häftlinge auch völlig einverstanden war. Der Angeklagte Pomassl, der inzwischen in seine in der Nähe befindliche Wohnung gegangen war, um sein Mittagsmahl einzunehmen, kehrte um diese Zeit in die Anstalt zurück. Als er beim äußeren Tor die Anstalt betreten wollte, sah er dort zwei bewaffnete Häftlinge Posten stehen. Kaum war er ihrer ansichtig geworden, schrie er sie mit folgenden Worten an: "Ihr Gauner, Ihr elenden, wer hat Euch denn die Gewehre gegeben-", worauf ihm die beiden Häftlinge den Verwaltungsinspektor Lang nannten. In diesem Augenblick trat auch der schon mehrfach erwähnte Häftling Müller hinzu, der mit einer Pistole bewaffnet war. Pomassl wollte nun dem Müller die Pistole wegnehmen, doch ließ sich Müller nicht entwaffnen. Wutschnaubend wollte sich nun Pomassl zum Wachzimmer begeben, als ihm auf dem Wege dahin Verwaltungsinspektor Lang begegnete. Sein Verhältnis zu diesem war schon seit längerem gespannt. Die Gattin des Lang, Marie Lang, hatte, als Zeugin vernommen, bekundet, daß ihr Mann ungefähr drei Wochen vor dem kritischen Tage einmal sehr erregt nach Hause gekommen sei und ihr erzählt habe, daß Pomassl einen ihm von Lang erteilten dienstlichen Auftrag mit der Begründung abgelehnt habe, daß er einem Nichtnationalsozialisten nicht gehorche. Verwaltungsinspektor Lang habe sich darüber bei Regierungsrat Kodré beschwert und verlangt, daß ihm Pomassl Abbitte leiste, was dieser jedoch nicht tat. Nach dem Vorfall bei der Pforte mit den bewaffneten Häftlingen, die Verwaltungsinspektor Lang als den dafür Verantwortlichen genannt hatten, ließ Pomassl seinem Hasse gegen Lang freien Lauf. Er packte ihn vorne an der Brust, schüttelte ihn und schrie hiebei: "Sie Verräter, Sie Schwein, Sie wollen wohl, daß die uns umbringen und geben den Häftlingen Gewehre-" (Zeugenaussagen Anna Kodré, Marie Lang und Adolf Frodl). Lang war so verdutzt, daß er zuerst gar keine Antwort fand, dann aber erklärte, er könne die getroffenen Maßnahmen jedermann gegenüber rechtfertigen. Pomassl suchte nun seinen Freund und Gesinnungsgenossen Heinisch auf und erklärte diesem, daß nun ungesäumt gehandelt werden müßte. Er forderte ihn auf, mit ihm zu dem in der Nähe befindlichen Gasthaus Puchinger zu gehen, in welchem sich die Ortsgruppe "Und" der NSDAP befand - Pomassl war ja Blockleiter dieser Ortsgruppe -, um von dort die Kreisleitung Krems neuerlich anzurufen und die erbetene Assistenz zu urgieren (Verantwortung der Angeklagten Pomassl und Heinisch). Als Pomassl und Heinisch die Anstalt wieder bei der Pforte 1 verließen, fanden sie dort den Aufseher Johann Bölz. Da dieser sich zuvor gegen die von Pomassl versuchte Entwaffnung des Häftlings Müller ausgesprochen hatte, wollten ihm nun Pomassl und Heinisch das Gewehr wegnehmen, was sich Bölz aber nicht gefallen ließ. Mit den Rufen: "Na wart, Du roter Kommissär, jetzt wirst was erleben, wir werden Dir und dem politischen Gesindel schon zeigen, wer hier Ordnung machen wird-" entfernten sie sich Richtung Krems (Zeugenaussagen Leopold Hansal und Andreas Koscher). Dem Häftling Leopold Hansal, der bei der Pforte 1 bewaffnet Posten stand, schwante nichts Gutes und [er] meinte noch zu Bölz, daß Pomassl und Heinisch jetzt sicherlich jemanden verständigen werden, worauf Bölz entgegnete: "Die können verständigen, wen sie wollen, wir haben die nötigen Unterlagen zur Entlassung" (Zeugenaussage Leopold Hansal). Pomassl und Heinisch begaben sich nun zu der im Gatshaus Puchinger gelegenen Ortsgruppe "Und" der NSDAP. Pomassl blieb auf der Straße stehen und schickte Heinisch in Begleitung seiner (des Pomassl) Frau in das Ortsgruppenlokal, zu dem Frau Pomassl den Schlüssel besaß. Er erteilte Heinisch den Auftrag, die Kreisleitung telefonisch anzurufen und die erbetene Assistenz zu urgieren, während er auf der Straße warten wollte, um das allenfalls in der Zwischenzeit erfolgende Eintreffen der Assistenztruppen nicht zu versäumen. Heinisch begab sich hierauf mit Frau Pomassl in das Ortsgruppenlokal und will angeblich keine telefonische Verbindung mit der Kreisleitung bekommen haben. Als er wieder auf die Straße heraustrat und dem Pomassl seinen Mißerfolg mitteilte, erklärte ihm dieser, daß die Verständigung der Kreisleitung ohnehin nicht mehr nötig sei, da die Assistenztruppen bereits eingelangt seien. Er begab sich mit Heinisch eilends zur Pforte 1 der Strafanstalt zurück, wobei sie eine Bemerkung ungefähr des Inhaltes "Den Lumpen werden wir schon helfen-", oder: "Da werden wir gleich Mode machen-" fallen ließen (Zeugenaussagen Alois und Marie Blaim). Als Pomassl und Heinisch zum Anstaltstor kamen, befanden sich außerhalb der Anstalt auf der Straße auch noch Baumgartner und Türk. Leo Pilz und einige Volkssturmleute entstiegen gerade zwei Autos, und eine Abteilung Militär bzw. Waffen-SS kam durch die Kasernstraße [im Original immer: Kasernenstraße] im Laufschritt herbeigeeilt. [...] Obgleich sämtliche Beamten und Aufseher der Strafanstalt Stein auf Grund des oben näher dargestellten Ablaufes der Ereignisse wußten, daß es sich um eine vom Anstaltsleiter verfügte, wenn auch etwas ungeordnete Entlassung aller Sträflinge handelte und daß es hiebei zu keinerlei Revolte, ja nicht einmal zur geringsten Tätlichkeit gegen einen Anstaltsbeamten oder Aufseher gekommen war, empfing der Angeklagte Baumgartner die eingetroffene Exekutive mit den Worten: "Hier im Hause ist eine Revolte-" (Zeugenaussage Johann Pracher), während sich Pomassl und Heinisch zunächst auf den beim Tor Posten stehender Aufseher Johann Bölz stürzten und ihn aufs gröblichste beschimpften. Heinisch entriß ihm das Gewehr, worauf Pilz oder einer der dort anwesenden Volkssturm- oder SS-Leute, genau konnte dies im Zuge des Beweisverfahrens nicht geklärt werden, dem Bölz mit einem Pistolen- oder MPi-Schaft einen Schlag auf den Kopf versetzte, sodaß Bölz zu bluten begann (Zeugenaussagen Leopold Hansal, Karl Homolka, Josef Pfeifer und August Rethaller). Türk hinwiederum wies auf die beim Tor mit Gewehren Posten stehenden Häftlinge und sagte zu den eingelangten Exekutivkräften: "Ich habe es ja gesagt, daß die Sträflinge Waffen haben-" (Zeugenaussage Johann Türk), worauf die Häftlinge die Gewehre wegwarfen und flüchteten. Baumgartner, Pomassl, Heinisch und Türk betraten nun an der Spitze der Exekutive (Volkssturm, Wehrmacht und SS) die Anstalt durch die Pforte 1 (Zeugenaussagen Johann Türk, Ernst Sziber, Leopold Hansal, Siegfried Köhl, Johann Pracher und Ludwig Struska). Dieser Sachverhalt wird im übrigen im großen und ganzen auch von den Angeklagten Baumgartner, Pomassl, Heinisch und Türk zugegeben. Türk bekundete hiebei ausdrücklich, daß er den ihm persönlich bekannten Angeklagten Pilz und einige SS-Leute beim Tor begrüßt hatte. Die SS hatte inzwischen auf der Straße vor dem Anstaltstor in einem weiten Bogen die dort befindlichen Häftlinge umfaßt und drängte sie nun in die Anstalt zurück. Als sich die Kunde vom Einlangen der SS im Ökonomiehof unter den dort noch befindlichen Häftlingen verbreitete, entstand eine wahre Panik. Zunächst wurde das der Pforte 1 gegenüberliegende Ökonomiehoftor geschlossen, um das Hereinkommen der SS zu verzögern und dann suchten die Häftlinge in wilder Flucht ihr Heil. Einzelne versuchten über die Hofmauern ins Freie zu entkommen, andere flüchteten in das Zellenhaus zurück, andere wiederum versuchten sich im Hof zu verstecken, so gut es ging. In einem offenen Schupfen gegenüber dem Ökonomiehoftor befand sich ein großer Holzschuhhaufen, in und hinter den Häftlinge krochen. In einem anderen Teil des Hofes befand sich wiederum ein großer Haufen von Patronenhülsen. Auch in diesen versuchten Häftlinge in ihrer Todesangst hineinzukriechen. Andere versteckten sich in der Garage oder in den umliegenden Werkstätten. Viele aber fanden keinen Unterschlupf, sondern liefen noch ziel- und planlos im Hof herum. Inzwischen hatten Baumgartner, Pomassl, Heinisch und Türk an der Spitze der eindringenden Exekutive das kurze Zufahrtsstück von der Pforte 1 bis zum Ökonomiehoftor, das sie aber verschlossen fanden, zurückgelegt. Auf dem Wege dahin begegnete ihnen Verwaltungsinspektor Lang. Wieder packte ihn Pomassl am Rock und schrie: "Du warst derjenige, der das Heft aus der Hand gegeben hat-" und schlug ihm hiebei mit der Faust ins Gesicht (Zeugenaussage Johann Türk). Heinisch hatte eines der von den Häftlingsposten weggeworfenen Gewehre aufgenommen und schlug damit gegen das verschlossene Ökonomiehoftor (Zeugenaussage Thomas Hittinger). Als dieses von innen nicht aufgemacht wurde, schrie irgend jemand, man möge es durch einen Handgranatenwurf aufsprengen. Da aber der Angeklagte Pomassl fürchtete, daß dahinter sich auch noch Aufseher befinden könnten, führte er den Angeklagten Pilz und einige SS-Leute in die im ersten Stock des Beamtenwohnhauses befindliche Wohnung des Aufsehers und Anstaltschauffeurs Johann Kalchhauser, von wo aus man in den Ökonomiehof blicken konnte (Verantwortung des Angeklagten Pomassl und Zeugenaussagen Marie und Gottfried Kalchhauser). [...] Daß nur Pilz es gewesen sein kann, der von der Kalchhauser-Wohnung eine Handgranate in den Hof geworfen hat, erhellt aus folgenden Zeugenaussagen. Anton Forsthuber sah den Angeklagten Pilz mit einer Handgranate in der Fensteröffnung der Kalchhauser Wohnung stehen, worauf er fl[...] und unmittelbar nachher die Detonation einer Handgranate hörte. Denk sah gleichfalls den Angeklagten Pilz am Fenster der Kalchhauser-Wohnung stehen und mit einer Handgranate hantieren, flüchtete, da er einen Handgranaten [...]te und hörte auch schon die Detonation ein[...] Die Zeugin Marie Kalchhhauser sah Pilz bei einem offenen Fenster der Wohnung stehen und wie er eine Hand ausgestreckt hielt, sodaß sie anfangs den Eindruck hatte, daß er [...] Zeichen gebe. Kurz darauf hörte sie ein[...] Der Angeklagte Pomassl bekundete, daß Pilz als [...] Wohnung des Kalchhauser verblieben war und daß er (Pomassl) eine mächtige Detonation hörte, als Pilz aus der Wohnung herauskam und ihm nacheilte. Adolf Hickl hatte sogar selbst gesehen, wie der Angeklagte Pilz eine Handgranate aus der Kalchhauser Wohnung in den Hof mitten unter die Häftlinge warf. Da der Angeklagte zugestandenermaßen beim Betreten des Anstaltskomplexes einige Handgranaten in der Koppel stecken hatte, hat das Volksgericht auf Grund der eben dargelegten Zeugenaussagen die volle Überzeugung gewonnen, daß Leo Pilz es war, der die Handgranate aus der Kalchhauser-Wohnung in die Häftlingsmassen im Hof geworfen hat. [...] Da es irgendjemanden gelungen war, das Ökonomiehoftor zu öffnen, strömten die Volkssturm- und SS-Männer und die aufgebotenen Wehrmachtsangehörigen in den Ökonomiehof. [...] Was jetzt folgt, ist in s[...] Worten kaum wiederzugeben. Ohne jede Warnung [...] irgendein feindseliger Akt seitens der im Ökonomiehof befindlichen Häftlinge gegen die eindringende Exekutive eröffnete diese aus Maschinenpistolen, Gewehren sowie aus aus Maschinengewehren einen furchtbaren [...] bedeckten viele zerfetzte Leichen den Hof und was Lebenszeichen von sich gab, wurde erbarmungslos niedergeschossen [...] setzte eine systematische Suche nach versteckten Häftlingen ein. Aus allen Schlupfwinkeln wurden sie hervorgezerrt und sofort niedergemacht, oder zu Gruppen zu [...] rückwärts in den sogenannten Wäschereihof gebracht und dort niedergemäht. Inzwischen wurden Häftlinge, die sich schon in Freiheit und auf dem Heimweg befunden hatten, die aber aufgegriffen worden waren, in die Strafanstalt zurückgebracht und im Ökonomiehof zu Gruppen von 30 bis 40 Mann zusammengestellt, wobei oft noch auf eine militärische Aufstellung [...] Bedacht genommen wurde, nach rückwärts in den Wäschereihof getrieben und gleichfalls niedergemacht. Andere SS-Männer ließen sich Zellen aufsperren und holten noch darin befindliche Häftlinge heraus, sobald sie aus dem Überbelag der Zellen den Eindruck gewannen, daß sich die Häftlinge aus dem Hof hieher geflüchtet hatten, führten sie gleichfalls in den Hof und schossen sie nieder. Ja selbst aus dem Anstaltsspital wurden alle Häftlinge erschossen, die über die vorhandene Bettenanzahl hinaus darin vorgefunden wurden. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den übereinstimmenden Aussagen fast aller als Zeugen vernommenen überlebenden [...] Häftlinge. Bei diesem Gemetzel spielten sich die erschütterndsten Szenen ab. So schilderte der Zeuge Josef Tremmel, wie ein Häftling flehentlich um sein Leben bat, wobei er darauf hinwies, daß er 7 Kinder habe. Trotzdem wurde er von der SS erbarmungslos niedergemacht, wobei einer der SS-Leute noch lachend sagte: "So, jetzt ist ihm leichter-" Der Zeuge Alois Morwitzer, der selbst unter einem Leichenhaufen lag, berichtete, daß ein schwerverletzter Häftling in seiner Not: "Mutter! Mutter!" rief, worauf [...] einen Genickschuß mit den Worten gab: "Ich werde Dir [abgewöhnen?] 'Mutter' [zu] rufen!" Der Zeuge Ernst Brzak schilderte [...] Fall. Ein schwerverwundeter Häftling stöhnte: [...] worauf eine Stimme mit preußischem Akzent sagte: [...]agt noch eener ah- ah-, wo ist er denn, ach hier [...] wir werden Dir mal den Gnadenschuß geben, so, [...] wirds, hersehen-" und darauf krachte es. [...] Was damals am 6. April in der Haftanstalt Stein geschehen ist, hat nichts mit soldatischer Pflichterfüllung zu tun, sondern war blindwütiges Morden einer entmenschten Soldateska. Anders wäre es auch nicht denkbar, daß man Häftlinge, die sich bereits ergeben hatten, ja selbst Häftlinge, die man aus den Zellen oder Spitalsbetten zerrte, einfach erbarmungslos niedermachte. [...] Aber nicht nur den Häftlingen wurde der 6. April 1945 zum Verhängnis. Auch der Strafanstaltsleiter Regierungsrat Franz Kodré, der Verwaltungsinspektor Johann Lang und die Aufsichtsorgane Johann Bölz und Heinrich Lasky mußten ihren Versuch, allen Häftlingen der Strafanstalt Stein ohne Ausnahme die Freiheit zu schenken, mit ihrem Leben bezahlen. Da die Angeklagten Baumgartner, Pomassl, Heinisch und Türk ihre Behauptung der einschreitenden Exekutive gegenüber, daß in der Strafanstalt Stein eine Revolte ausgebrochen war, vor allem damit begründeten, daß sich die Häftlinge in den Besitz von Waffen gesetzt hätten, war es naheliegend, daß die Führer der einschreitenden Exekutive nach ihrem Eintreffen in der Strafanstalt Stein darnach fragten, wieso es möglich sein konnte, daß die Häftlinge in den Besitz von Waffen gekommen waren. Die Angeklagten Pomassl und Heinisch beschuldigten nun Regierungsrat Kodré und Verwaltungsinspektor Lang, alle Häftlinge ausgelassen und die Waffenausgabe veranlaßt bzw. geduldet zu haben, und die Aufseher Lasky und Bölz, mit den Häftlingen gemeinsame Sache gemacht zu haben. Die Angeklagten Pomassl und Heinisch haben sich nun damit verantwortet, daß sie auf die Frage eines der anwesenden Offiziere, über wessen Veranlassung sämtliche Häftlinge freigelassen bzw. Waffen an Häftlinge ausgeteilt worden seien, lediglich wahrheitsgemäß geantwortet haben, daß dies Regierungsrat Kodré und Verwaltungsinspektor Lang getan hätten. Diese Verantwortung wird aber durch eine Reihe wichtiger Zeugenaussagen widerlegt. So hat vor allem der Polizeihauptmann Hahn, der über telefonischen Anruf des Kreisorganisationsleiters Fischer in den Frühnachmittagsstunden des 6. April 1945 gleichfalls mit einer Polizeiabteilung zur Niederringung einer angeblichen Revolte in die Strafanstalt Stein beordert wurde und dort zu einem Zeitpunkte eintraf, wo die Schießerei im Ökonomiehof gerade im Gange war, als Zeuge vernommen, folgendes bekundet: Pomassl und Heinisch haben Kodré, Lang, Lasky und Bölz direkt beschuldigt, daß diese durch die Waffenausgabe an die Häftlinge am Ausbruch der Revolte schuldtragend gewesen seien. Da insbesonders Verwaltungsinspektor Lang dagegen lebhaft protestierte, habe die ganze Szene auf ihn den Eindruck eines lebhaften Streites gemacht. Es handelte sich hiebei um eine längere, leidenschaftliche Auseinandersetzung. Auch der Zeuge Pioniermajor Werner Pribil berichtete von der gleichen lebhaft diskutierenden Personengruppe wie der Zeuge Hahn, wußte aber noch zu erzählen, daß Pomassl in aufgeregtem Tone erklärt hat: "Mich wollen sie erschießen, dabei haben Lang und Lasky die Waffen ausgegeben und Kodré wußte davon-" Diese Äußerung des Pomassl, die seine Verteidigung zu seinen Gunsten auswerten wollte, ist aber nach Ansicht des Volksgerichtes nicht imstande, die klar und bestimmt vorgetragene Aussage des Zeugen Hahn zu erschüttern. Nach der geschilderten Sachlage ist anzunehmen, daß Kodré und insbesondere Lang die Gründe dargelegt haben, weshalb sie zur Bewaffnung der Häftlinge geschritten sind, nämlich um angesichts der passiven Resistenz der meisten Aufseher Ruhe und Ordnung aufrecht erhalten zu können. Dabei ist es durchaus denkbar, daß Kodré oder Lang den dabeistehenden Pomassl beschuldigt haben, seine Pflicht nicht erfüllt zu haben, worauf er sich, um sich reinzuwaschen, erst recht in Beschuldigungen gegen Kodré und Lang, sowie die Aufseher Lasky und Bölz erging. Bei dieser lebhaft diskutierenden Personengruppe standen auch noch die Angeklagten Türk (Zeugenaussage Aufseher Leopold Schmölzer) und Baumgartner (Zeugenaussagen Hahn und Pribil). Von Türk ist nichts berichtet worden, daß er sich an den Beschuldigungen, die seitens Pomassl und Heinisch gegen Kodré, Lang, Lasky und Bölz vorgebracht wurden, beteiligt hätte. Auch Baumgartner hat hiezu geschwiegen, obgleich er nach Ansicht des Volksgerichtes schon kraft seiner Stellung als Stellvertreter des Anstaltsleiters und Mitglied der Kreisleitung Krems der NSDAP, somit als in den Augen der damaligen Machthaber verläßlicher Nationalsozialist, es wagen hätte müssen und können, die anwesenden Offiziere mit dem wahren Sachverhalt vertraut zu machen und ihnen die Teilfreilassungsermächtigung des Regierungspräsidenten Dr. Gruber, die er zugestandenermaßen bei sich in der Brieftasche trug, vorzuweisen. Er aber schwieg und verantwortet sich heute damit, daß er damals an die Teilfreilassungsermächtigung des Regierungspräsidenten Dr. Gruber nicht gedacht und im übrigen nicht den Mut gehabt hatte, für Kodré, Lang, Lasky und Bölz einzutreten, da er gefürchtet hatte, dann selbst zu jenen gezählt zu werden, die mit den revoltierenden Häftlingen gemeinsame Sache gemacht hatten. Da also die Angeklagten Pomassl und Heinisch Kodré, Lang, Lasky und Bölz aufs schwerste beschuldigt hatten, der Angeklagte Baumgartner dazu schwieg und dadurch bei den anwesenden Offizieren den Eindruck erwecken mußte, als ob die Beschuldigungen des Pomassl und Heinisch zutreffend wären, verfügte Oberleutnant Sonderer die Verhaftung des Regierungsrates Kodré, des Verwaltungsinspektors Lang und der Aufseher Lasky und Bölz. Es sei hier nachgetragen, daß sich Regierungsrat Kodré seit Beginn der Ereignisse im Ökonomiehof befand, daß Lang vom Angeklagten Heinisch aus dem Wachzimmer geholt wurde, um sich im Ökonomiehof vor Oberleutnant Sonderer und SS-Offizieren gegenüber den Beschuldigungen des Pomassl und Heinisch zu verantworten (Zeugenaussage Leopold Schmölzer und Verantwortung des Angeklagten Heinisch) und daß Lasky von der SS aus der sogenannten Invalidenzelle des Anstaltsspitales herbeigebracht wurde (Zeugenaussage Leopold Hansal), während Bölz zu diesem Zeitpunkte noch unauffindbar war. Kodré, Lang und Lasky wurden nun von Polizeihauptmann Hahn unter Polizeibedeckung auf das Polizeiamt Krems geschafft. Der Angeklagte Pomassl begab sich hierauf in das Wachzimmer und erkundigte sich dort, wer die Gewehrausgabe an die Häftlinge durchgeführt hatte. Nachdem ihm bedeutet wurde, daß der Wachkommandant Karl Knapp einen Nervenzusammenbruch erlitten und sich nach Hause begeben hatte, suchte Pomassl den Knapp in dessen Wohnung auf. Er erfuhr von Knapp, daß Lasky und Bölz am Vormittag bei ihm im Wachzimmer erschienen seien und 10-12 Gewehre an Häftlinge ausgeteilt haben und daß Lang, als er von Knapp diesbezüglich befragt wurde, gesagt habe, er brauche die Leute zur Bewachung der Ausgänge, da er zu wenig Aufseher habe (Zeugenaussage Karl Knapp und Verantwortung des Angeklagten Pomassl). Der Zeuge Knapp berichtete aber noch weiter, daß Pomassl ihm gegenüber gar nichts davon erwähnt hatte, daß er (Pomassl) selbst beschuldigt wurde, die Gewehre ausgegeben zu haben, daß aber Pomassl ausdrücklich sagte, daß Kodré und Lang wegen der Revolte vor ein Standgericht kämen- Da Polizeihauptmann Hahn nach seiner Darstellung keinen Grund für seine weitere Anwesenheit in der Strafanstalt Stein gesehen hatte, sammelte er seine Leute und marschierte mit ihnen Richtung Krems ab. In nächster Nähe der Strafanstalt, bei der Bahnübersetzung, traf er den Kreisleiter Wilthum, der ihm allein entgegenkam. Polizeihauptmann Hahn meldete ihm, daß er mit seinen Leuten wieder in seine Dienststelle einrücke, worauf ihm aber der Kreisleiter Wilthum befahl, mit seinen Leuten wieder in die Strafanstalt zurückzukehren. Unterwegs fragte Kreisleiter Wilthum, wo sich die Verhafteten befänden, woraus ersichtlich ist, daß Kreisleiter Wilthum diese noch nicht zu Gesicht bekommen und sie daher auch noch nicht vernommen hatte. Als ihm Polizeihauptmann Hahn bedeutete, daß Regierungsrat Kodré, Lang und Lasky sich auf der Polizeidienststelle in Krems befänden, während Bölz noch nicht gefunden werden konnte, ordnete Kreisleiter Wilthum an, die drei genannten Personen sofort wieder von Krems nach Stein zurücküberstellen zu lassen. Kreisleiter Wilthum begab sich nun in den Ökonomiehof der Strafanstalt Stein und traf dort mit Pilz, Baumgartner und den übrigen anwesenden Offizieren zusammen. Kreisleiter Wilthum teilte nun mit, daß Kodré, Lang, Lasky und Bölz vom Standgericht zum Tode verurteilt worden seien. Der Angeklagte Baumgartner fand es nach seiner eigenen Verantwortung nicht für notwendig, zu fragen, aus welchen Personen dieses Standgericht bestanden, wann und wo es getagt hatte und wieso es möglich war, in der Kürze der seit der Verhaftung der nun zum Tode Verurteilten verstrichenen Zeit, ein Standgerichtsverfahren durchzuführen. Der Angeklagte Baumgartner will bloß bezüglich des Regierungsrates Kodré unter Hinweis auf dessen Parteimitgliedschaft Einwände erhoben haben, die aber an der Unduldsamkeit des Kreisleiters Wilthum gescheitert seien. Eine wahrheitsgemäße Darstellung der Ereignisse vor dem Erscheinen der Exekutive und eine Vorweisung der Freilassungsermächtigung seitens des Regierungspräsidenten Gruber durch den Angeklagten Baumgartner ist aber auch in dieser Phase nach seinen eigenen Angaben nicht erfolgt. Inzwischen waren Regierungsrat Kodré, Lang u. Lasky von Krems rücküberstellt und in das Wachzimmer gebracht worden. Der Aufseher Josef Fuchs verständigte hierauf den noch im Ökonomiehof befindlichen Kreisleiter Wilthum vom Eintreffen der genannten Personen. Kreisleiter Wilthum, Oberbürgermeister Retter, der sich inzwischen auch eingefunden hatte, Baumgartner, Pilz, Polizeihauptmann Hahn und noch einige Polizeibeamte und Aufseher begaben sich nun in das Wachzimmer, nachdem Kreisleiter Wilthum noch eine Wehrmachtsabteilung unter dem Kommando eines Offiziers als Hinrichtungskommando bestimmt hatte. Im Wachzimmer verlas Kreisleiter Wilthum das "Standgerichtsurteil", wonach Kodré, Lang, Lasky und Bölz zum Tode durch Erschießen verurteilt wurden. Er begründete das Urteil kurz damit, daß die vier Verurteilten das Vaterland in einem entscheidenden Augenblick dadurch in Gefahr gebracht hätten, weil sie in der Strafanstalt Stein den Ausbruch einer Revolte begünstigt hätten. Lang wurde als der Hauptschuldige bezeichnet und Kodré vorgeworfen, daß er in unverantwortlicher Weise die Maßnahmen Langs geduldet hätte. Kodré und Lang wollten noch etwas vorbringen, was aber vom Kreisleiter Wilthum nicht gestattet wurde. Auch die von ihnen vorgetragene Bitte, ihre Frauen noch einmal sehen zu dürfen, wurde brüsk abgelehnt. Kodré, Lang und Lasky wurden sodann in den als Spazierhof dienenden sogenannten Westhof der Strafanstalt Stein geführt, an die Wand gestellt und von dem bereits erwähnten militärischen Hinrichtungskommando erschossen. Da aber nicht alle der drei Justifizierten gleich tot waren, sondern noch leichte Lebenszeichen von sich gaben, traten Oberbürgermeister Retter und der Angeklagte Pilz vor, denen sich dann auch der Angeklagte Sperlich zugesellte, und gaben auf die am Boden Liegenden noch einige Schüsse ab (Geständnis des Angeklagten Sperlich und Zeugenaussagen des Polizeihauptmannes Franz Hahn, der Polizeibeamten Franz Böck und Johann Pichler, sowie der Zeugen Christos Amaxopulos und Hermann Zwillak). Das Beweisverfahren hat jedoch nicht ergeben, auf wen der drei Justifizierten die Angeklagten Pilz und Sperlich geschossen hatten und ob die von ihnen Angeschossenen in diesem Zeitpunkte auch noch lebten. Als der Zeuge Hermann Zwillak, der diese Szene von einem Zellenfenster aus beobachtete, in seiner Erregung "Mörder-" in den Hof hinabrief, schoß Pilz mit einer Maschinenpistole nach diesem Zellenfenster (Zeugenaussage Hermann Zwillak). Der vorgenommene Lokalaugenschein in der Strafanstalt ergab auch heute noch deutlich die Einschläge von Reihenschüssen, wie sie offenbar von einer Maschinenpistole herrührten, in der Höhe jenes Zellenfensters, in dem sich Hermann Zwillak damals befunden hatte. Kreisleiter Wilthum befahl dann, Bölz zu suchen. Dieser wurde im Anstaltsspital gefunden, wo er sich seine blutende Kopfwunde, die ihm anläßlich seiner bereits geschilderten Entwaffnung beim Anstaltstor im Zeitpunkte des Eintreffens der Exekutive zugefügt worden war, verbinden ließ. Er wurde gewaltsam in den Westhof geschleppt und bevor er noch die Mauer erreichte, vor der die Leichen des Kodré, Lang und Lasky lagen, von rückwärts durch einen Schuß niedergestreckt. Wer diesen Schuß abgegeben hatte, konnte durch das Beweisverfahren nicht eindeutig geklärt werden, wenn auch auf Grund der Zeugenaussage des Polizeihauptmannes Hahn und des Mitangeklagten Sperlich ein begründeter Verdacht besteht, daß Pilz der Täter war. Gleich nach der Justifizierung der vier genannten Personen wurde der Angeklagte Baumgartner von Kreisleiter Wilthum zum nunmehrigen Anstaltsleiter bestellt. Für die Umenschlichkeit des Kreisleiters Wilthum spricht der Umstand, daß er anfänglich verlangte, der Angeklagte Baumgartner möge die Leichen der vier Justifizierten mit einer den Grund ihrer Hinrichtung kurz berichtenden Inschrift zum warnenden Beispiel auf den Bäumen vor der Strafanstalt Stein aufhängen lassen. Davor schreckte aber selbst der Angeklagte Baumgartner zurück und lehnte dieses Ansinnen mit der Begründung ab, daß einerseits die Köpfe der Justifizierten durch die Erschießung zu sehr zerfetzt seien und daß die notwendige Bewachung der auf den Bäumen Aufzuhängenden zu viel Scherereien bedeuten würden. Daraufhin stand Kreisleiter Wilthum von seinem Vorhaben ab, ordnete aber an, daß die Leichen der vier Justifizierten in aller Stille begraben werden müßten und daß sich kein Angestellter der Strafanstalt Stein an dem Begräbnis beteiligen dürfe; die Familienangehörigen der Justifizierten seien von der Hinrichtung schriftlich kurz zu verständigen (Verantwortung des Angeklagten Baumgartner). Wie sklavisch sich der Angeklagte Baumgartner an diesen herzlosen Befehl des Kreisleiters Wilthum hielt, geht daraus hervor, daß er alle vier Witwen, insbesondere auch die Witwe nach Regierungsrat Kodré, mit dem er nach seinem eigenen Eingeständnis eng befreundet war, vom Tode ihrer Gatten durch einen Zettel, der am Kopf die Aufschrift: "Der Vorstand des Zuchthauses Stein a. d. Donau" und das Datum 6. 4. 1945 trug und folgenden Inhalt hatte: "Regierungsrat Franz Kodré, bzw. Verwaltungsinspektor Johann Lang, bzw. Oberwachtmeister Johann Bölz, bzw. Oberwachtmeister Heinrich Lasky wurde über Auftrag des Gauleiters als Reichsverteidigungskommissar heute standrechtlich erschossen. - Stampiglie - Unterschrift: Baumgartner", verständigen ließ. Der Angeklagte Baumgartner trieb seine Herzlosigkeit so weit, daß er am folgenden Tage Abschiedsbriefe, die der Verwaltungsinspektor Lang in seinem Schreibtisch verwahrt hatte, im Heizhaus verbrennen ließ (Verantwortung der Angeklagten Pomassl und Türk). Am folgenden Tage wurden in Krems und Stein Plakate angeschlagen, die folgenden Inhalt hatten:
"Kundmachung- Der ehemalige Staatsanwalt Dr. Stich, als Zeuge vernommen, gab an, daß er am Abend des 6. April 1945 nach Krems gekommen war und von den Ereignissen in Stein gehört hatte. Dabei wurde ihm auch mitgeteilt, daß das Standgericht, welches Kodré, Lang, Lasky und Bölz zum Tode verurteilt hatte, aus dem Kreisleiter als Vorsitzer und zwei Parteifunktionären als Beisitzern beigestanden hatte. Dr. Stich will dem Gauleiter "im Rahmen der Verschiedenheit ihrer Stellungen", wie er sich ausdrückte, Vorhalte über das Ungesetzliche der Zusammensetzung dieses Standesgerichtes und über die Vernachlässigung der prozessualen Vorschriften gemacht und insbesondere seine Bedenken gegen die beabsichtigte Übertragung der dem Gauleiter zustehenen Befugnisse als Gerichtsherr an die Kreisleiter ausgesprochen haben. Auch der ehemalige Landesgerichtsrat Dr. Viktor Reindl, der zum zweiten Vorsitzer des Standgerichtssenates für Niederdonau bestellt worden war, wie bereits erwähnt wurde, bekundete als Zeuge, daß er nach seinem Eintreffen in Krems vom Gaustabsleiter Köhler erfahren hatte, daß der Kreisleiter Wilthum ein Standgericht im Auftrage des Gauleiters gebildet und Kodré, Lang, Lasky und Bölz zum Tode verurteilt hatte. Auch Dr. Reindl will die Unmöglichkeit des Zustandes, daß einem Kreisleiter die Funktion eines Standgerichtsvorsitzenden übertragen werde, dem Gauleiter vorgehalten haben. Der erste Vorsitzer des Standgerichtssenates für Niederdonau, der ehemalige Landgerichtspräsident Dr. Paul Lux, gab schließlich als Zeuge an, daß er nach seinem Eintreffen in Krems am 11. April 1945, als er sich nach dem Hergang der Ereignisse des 6. April 1945 erkundigte, den Eindruck gewann, daß damals überhaupt kein Standgericht getagt hatte, sondern daß Kodré, Lang, Lasky und Bölz im Zuge der von der NSDAP und der SS eingeleiteten Aktion gegen die Häftlinge der Strafanstalt Stein erschossen wurden und die Angelegenheit dann nach außen hin durch die affichierten Plakate als standgerichtliches Verfahren aufgezogen worden war. Diese Version hat nach Ansicht des Volksgerichtes die größte Wahrscheinlichkeit für sich, da ja aus der Zeugenaussage des Polizeihauptmannes Hahn hervorgeht, daß Kreisleiter Wilthum, als er in die Strafanstalt Stein kam, noch kein Standesgerichtsverfahren gegen Kodré, Lang, Lasky und Bölz durchgeführt haben konnte, da er zu diesem Zeitpunkte noch nicht einmal wußte, wo sie sich befanden. Gegen die Annahme, daß dann in der Strafanstalt Stein von Kreisleiter Wilthum ad hoc ein Standgericht zusammengestellt worden wäre, spricht wiederum der Umstand, daß er ja schon mit dem fertigen "Urteil" in die Strafanstalt gekommen ist. Wie sehr sich Kreisleiter Wilthum damals beeilte, die vier genannten Strafanstaltsbeamten "umlegen" zu lassen, geht am deutlichsten aus der Zeugenaussage des SD-Mannes Karl Gerstel aus Krems hervor, der bekundete, daß die vier Verhafteten über Auftrag höherer Polizei- und SS-Führer von einem Gestapobeamten namens Lorenz hätten vernommen werden sollen und daß Kreisleiter Wilthum, bevor dies noch geschehen konnte, die vier Verhafteten justifizieren ließ. Auch aus der Zeugenaussage des ehemaligen Oberbürgermeisters von Krems Franz Retter erhellt, daß Kodré, Lang, Lasky und Bölz auf den Befehl des Kreisleiters Wilthum angeblich im Namen des Gauleiters Dr. Jury erschossen wurden und daß dann am folgenden Tage durch die affichierten Plakate der Anschein erweckt werden sollte, daß es sich um standgerichtliche Erschießungen gehandelt hat. Zusammenfassend hat das Volksgericht die Überzeugung gewonnen, daß die Erschießungen des Regierungsrates Kodré, des Verwaltungsinspektors Lang und der Aufseher Lasky und Bölz keinesfalls auf Grund eines gesetzlichen Standesgerichtsverfahrens, ja nicht einmal auf Grund eines vom Kreisleiter Wilthum eingerichteten Standgerichtes erfolgt sind, sondern reine Willkürakte des Kreisleiters Wilthum waren, wenn sie auch von Gauleiter Jury gedeckt worden sein sollten. « zurück |
|