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NS-Justiz in Österreich Lage- und Reiseberichte 1938-1945 Band 3 der Schriftenreihe des DÖW zu Widerstand, NS-Verfolgung und Nachkriegsaspekten ist erschienen Schon kurz nach dem "Anschluss" Österreichs 1938 beauftragte das Reichsjustizministerium die leitenden Justizbeamten in der "Ostmark" - die Präsidenten der Oberlandesgerichte bzw. die Generalstaatsanwälte in Innsbruck, Graz, Linz und Wien -, künftig regelmäßig über die Lage in ihrem Amtsbereich zu berichten. Die Lageberichte waren als Gegengewicht zum Informations- und Berichtsmonopol des Sicherheitsdienstes der SS (SD-Berichte) eingeführt worden. Ergänzt wurde die regionale Berichterstattung durch die Lageberichte der zentralen Anklagebehörde für politische Strafsachen, der Oberreichsanwaltschaft beim Volksgerichtshof, sowie durch Reiseberichte von Berliner Justizbeamten, die einen Einblick in die Einschätzungen und Wertungen Berliner Zentralstellen über die Justiz im "angeschlossenen" Österreich erlauben. Diese in der vorliegenden Edition nun erstmals zugänglichen Lage- und Reiseberichte gehören zu den wichtigsten zeitgenössischen Quellen zur allgemeinen Justiz- und Landesgeschichte 1938-1945. Der vor kurzem fertig gestellte Band ist - ebenso wie eine Mikrofiche-Edition der Verfahren vor dem Volksgerichtshof und den Oberlandesgerichten Wien und Graz - Ergebnis einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Philipps-Universität Marburg (Institute für Kriminalwissenschaft und für Politikwissenschaft) und dem DÖW. Im Folgenden beschreiben die Herausgeber Wolfgang Form und Oliver Uthe die inhaltlichen Schwerpunkte der Lageberichte, wobei einzelne Aspekte wie etwa der Umgang mit Zwangsarbeitern thematisiert werden. (Auszüge aus der Einleitung) |
Mitteilungen 168
NS-Justiz in Österreich Lage- und Reiseberichte 1938-1945 Lit Verlag 2004 |
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Aus welchen Rechtsbereichen berichteten die Chefpräsidenten nach Berlin? Die übliche Trias von Zivilrecht, Öffentlichem Recht
und Strafrecht umfassen die Justizberichte nur zu zwei Dritteln. Staatsrechtliche Angelegenheiten blieben wegen des anvisierten Ziels - nämlich
Informationen über besondere Vorkommnisse, über justizinterne Missstände und über die Stimmung bei den Gerichtseingesessenen
zu sammeln - oft ausgeblendet. Viel Platz nehmen die Auswirkungen und die Aufnahme des im Sinne der NSDAP geänderten Familien-,
Liegenschafts- und Erbrechts ein. Heikle Punkte berührte der nationalsozialistische Staat durch die Neuregelung des österreichischen
Scheidungsrechts, durch die Erbhofgesetzgebung sowie Änderungen im Jugend- und Arbeitsrecht. Gerade auf dem zivilrechtlichen Sektor
liefen die neuen Machthaber am ehesten Gefahr, dass jeweils große Bevölkerungsteile gegen das NS-Regime murrten - Katholiken,
Landwirte, Eltern, Industriearbeiter. Weite Strecken der Lageberichte beschäftigten sich weniger mit straf- als vielmehr mit
steuerrechtlichen Bestimmungen und typischen privatrechtlichen Streitigkeiten, wobei das Arbeitsvertrags- und das Mietrecht im Mittelpunkt standen.
Vielleicht erklärt sich aus dem gesellschaftspolitischen Gewicht der genannten Gruppen, dass der sorgsam registrierte Unwille dieser Kreise wesentlich intensiver wahrgenommen und dargestellt wurde als Nachrichten über die drakonische Behandlung der osteuropäischen Zwangsarbeiter oder die alles Maß sprengende Diskriminierung der als Juden verfolgten Österreicher und Österreicherinnen. (53) Über Einführung und Reaktion der Öffentlichkeit auf die Nürnberger Rassegesetze verlieren die Chefpräsidenten nur wenige Worte. Aus Innsbruck heißt es dazu, "die Einführung der Judengesetze wurde allgemein mit Zustimmung und Genugtuung zur Kenntnis genommen" und habe "im Lande Österreich die breitesten Bevölkerungsschichten befriedigt". Rühmend hebt der Bericht hervor: "Als sprechender Beweis für die Einstellung des Volkes gerade in den Alpenländern mag die Tatsache gelten, dass in der tirolischen Landeshauptstadt Innsbruck sämtliche jüdischen Geschäfte mit Ausnahme eines einzigen, das seinen Stammsitz im Altreich hat, arisiert sind." (54) Dagegen enthält fast jeder Bericht wenigstens einen "Dauerbrenner", also immer wiederkehrende Themen wie die unerlaubte Entfernung vom Arbeitsplatz, Mietstreitsachen, bäuerliche Schwarzschlachtungen, Schleichhandel oder Lebensmittelkartenbetrug. Hier wird ersichtlich, dass die kaum ausgeprägte bzw. selten offen hervortretende Anteilnahme breiter Bevölkerungsschichten an der gravierenden Entrechtung von - seit jeher beargwöhnten - Minderheiten wie Juden, Zeugen Jehovas, Homosexuellen und Roma ihre kursorische Behandlung in den Lageberichten aus Sicht der Chefpräsidenten begründete. (55) [...] In unterschiedlichem Umfang gehen die Generalstaatsanwälte und Oberlandesgerichtspräsidenten auf Sondergerichtsverfahren ein. Dabei verschob sich im Lauf des Krieges der Fokus mehrmals. Verstöße gegen die Kriegswirtschaftsverordnung - etwa Schwarzschlachtungen - tauchen jedoch immer wieder auf. Sorge bereitete den Justizjuristen vor allem der Zuwachs an ausländischen Arbeitskräften. Diese mussten unter ganz unterschiedlichen Bedingungen arbeiten und wurden allzu oft bis zur völligen körperlichen Erschöpfung ausgebeutet. Entscheidend für den Status war meist ihre Herkunft bzw. Abstammung. Die Stellung der Zwangsarbeiter aus Westeuropa unterschied sich grundlegend von der maßlosen Willkür, die ihre Leidensgenossen aus dem besetzten Osten zu erdulden hatten. Polen, Ukrainer, Russen sowie ab 1944 auch ungarische Juden wurden hauptsächlich in der im Eiltempo errichteten Schwerindustrie und Rüstungswirtschaft im Donaubecken eingesetzt - einer Landschaft, die bis in die späten 30er Jahre noch überwiegend agrarisch geprägt gewesen war. Bei der Behandlung der einzelnen Zwangarbeitergruppen lässt sich ein breites Spektrum abgestufter Härten oder Verpflichtungen feststellen. Besonders in der Landwirtschaft entschieden oft persönliche Bindungen an den Arbeitgeber über Wohl oder Wehe des Einzelnen. Hier fügten sich Kriegsgefangene bisweilen nahtlos in das gängige Schema von "Herr", also dem Vollbauern bzw. der Bäuerin auf eigenem Hof, und "Knecht". Allzu christlich geprägtes, patriarchalisches Verhalten und mangelnde Distanz gegenüber den ausländischen Landarbeitern wurde daher immer wieder offiziell gerügt. Seit 1941 wuchs die Zahl der "fremdrassigen" Arbeiter stetig: wohl zu keinem anderen Zeitpunkt im 20. Jahrhundert hatte es einen höheren Anteil von Ausländern in den ländlichen österreichischen Gebieten gegeben als während des NS-Regimes. Konträr zur Deutschtümelei des eigenen Parteiprogramms kam es - vergleichbar dem aus heutiger Sicht latenten Emanzipationseffekt bei den in allen Berufen arbeitenden Frauen - zu Entwicklungen, die dem Credo überzeugter Nationalsozialisten zuwiderliefen. (79) Die Angst wuchs mit zunehmender Kriegsdauer und abnehmendem Kriegsglück, die Scharen ausländischer Zwangsarbeiter nicht mehr im Zaum halten zu können. (80) Hinzu traten die bohrenden Zweifel an der ehelichen Treue der "Kriegerfrauen". Zur Illustration der Lage übermittelte der Innsbrucker Generalstaatsanwalt ein derbes Spottgedicht auf serbische Schürzenjäger, während man andererseits in Graz auf das schlechte Vorbild der ausgebombten deutschen Frauen verwies, die den überlasteten einheimischen Gastgeberinnen die Kinder zum Hüten anvertrauten, "um selbst Jagd auf Männer, insbesondere Soldaten machen zu können". (81) Ein anderer Berichterstatter echauffierte sich über das fremdländisch geprägte Straßenbild in Wien und Umgebung, wo "in den Landbezirken auch Kriegsgefangene zum Teil frei herumgehen". Dringend angemahnt wurde eine abendliche Sperrstunde, ab der "die Ausländer nicht mehr auf den Straßen weilen dürfen. Zweckmäßig wäre auch ihre Zusammenfassung in Konzentrationslagern, da viele von ihnen sogar vereinzelt privat untergebracht sind." (82) Aus der Perspektive des Wiener Generalstaatsanwalts führten die Zwangsarbeiter ein angeblich lockeres Leben und "machten sich in Gasthäusern, Vergnügungslokalen und insbesondere in den Verkehrsbetrieben in einer Weise breit, die schon als frech bezeichnet werden musste". In der Donaumetropole sei es soweit gekommen, dass man "auf einzelnen Strecken der Straßenbahn tatsächlich mehr fremde Sprachen hört als Deutsch". (83) Aus den übrigen "Alpen- und Donaureichsgauen" kamen ähnliche Juristenklagen über allzu zivile Formen des Zusammenlebens. Empört konstatierte der Linzer Generalstaatsanwalt, es würden in zwei bäuerlich strukturierten Landkreisen "bereits etwa 250 von Ausländerinnen geborene Kinder gemeinsam mit deutschen Kindern aufgezogen". (84) Gegen "anmaßendes Verhalten" der Zwangsarbeiter im Herbst 1944 schien dem Linzer Oberlandesgerichtspräsidenten nur noch der Volkssturm als "beachtlicher Machtfaktor" gewachsen zu sein, während sein Grazer Kollege sicherlich die Realität eher traf, wenn er feststellte: "Der Aufruf des Volkssturms hat besondere Begeisterung nicht hervorgerufen … man misst seiner Schlagkraft nicht viel Bedeutung bei". (85) Einen potentiellen Unruheherd sahen die Berichterstatter aber nicht nur in den seit Kriegsbeginn ins Land strömenden Zwangsarbeitern, sondern auch bei den autochthonen Minderheiten in den vier Oberlandesgerichtsbezirken. (86) Am anfälligsten für den Geist des Panslawismus und mögliche Verbrüderungen mit polnischen oder russischen Zwangsarbeitern hielten die Richter und Staatsanwälte die slowenischsprachige Bevölkerung in Kärnten und im besetzten "Unterland". Dagegen wurden die östlich Wiens siedelnden kroatischen Volksgruppen und die ebenfalls im Burgenland ansässigen Bauern ungarischer Abstammung als wenig auffällig charakterisiert. (87) Eine grundsätzliche Anfälligkeit für den Kommunismus unterstellte man jedoch dem - in erheblichem Ausmaß - tschechischstämmigen Teil der Wiener Arbeiterschaft, obwohl dessen Assimilierung in die österreichische Gesellschaft bereits weitgehend vollzogen war. Ähnliche Anspielungen auf den vermeintlichen Volkscharakter oder die ethnische Minderwertigkeit bestimmter Gruppen finden sich in den Texten immer wieder. Während antisemitische Phrasen kaum auftauchten, mischten sich bei der Beurteilung von Sinti und Roma alte Vorurteile mit pseudowissenschaftlichen Argumenten, die in der Forderung gipfelten, dass alle Landfahrer "ausnahmslos zu sterilisieren" wären, weil "die jungen Zigeuner von besonderer geschlechtlicher Aggressivität" und die "Zigeunermädchen geschlechtlich zügellos" seien und damit eine große "Gefahr für die Rasse der burgenländischen Bevölkerung" (88) darstellen würden. Auch nationale Stereotypen wurden gerne bedient, bekannte Klischees aufgefrischt. Der vorherrschenden Meinung entsprechend, rügte man "das anmaßende, hochfahrende und arbeitsunwillige Verhalten der Engländer" (89) und den mangelnden Dank und die Aufsässigkeit urlaubsverschickter holländischer Kinder. (90) In der ehemaligen Kapitale klagte der Oberlandesgerichtspräsident über den schwunghaften Handel mit Rauchwaren: "namentlich die Griechen treten übel in Erscheinung", so die Einschätzung aus Wien, während ihre "Arbeitsleistung recht zu wünschen übrig lassen soll". (91) Mit der Arbeitsleistung der Franzosen sei man zwar zufrieden, weniger hingegen mit ihren vielen amourösen Affären. Resignierend meldeten die Berichterstatter nach Berlin, dass bei französischen Kriegsgefangenen sexuelle Kontakte als geradezu selbstverständlich gelten und allgemein toleriert würden. (92) "Liebesnester" in kriegswichtigen Fabriken wären mehrfach ausgehoben worden, doch seien die privaten Beziehungen - trotz eindeutiger Gesetzeslage zum unerlaubten Kontakt zu Kriegsgefangenen (93) - schwer zu unterdrücken. Viele Strohwitwen, ihren an der Front kämpfenden Ehemännern offenbar entwöhnt, gäben ein denkbar schlechtes Beispiel, das insbesondere bei weiblichen Jugendlichen verheerend wirke. (94) Der zu beobachtende "sittliche Niedergang" heize zugleich die Stimmung in den katholisch gesinnten Bezirken an, da die Pfarrer diese Vorkommnisse für ihre Kritik am Nationalsozialismus ausnutzten. Besonders intensiv wurde der Seitenwechsel der Italiener kommentiert. Fast befriedigt registrierte der Grazer Generalstaatsanwalt, dass durch den "Badoglio-Verrat" das chronische Misstrauen der Österreicher gegen die Italiener im Nachhinein bestätigt wurde, wobei er auch die offene Wunde "Südtirol" berührte. (95) Schließlich habe die Ansiedlung von Südtirolern in den "Alpengauen" erhebliche Mühen und Querelen verursacht, nachdem viele Südtiroler der alten Heimat infolge des deutsch-italienischen "Abkommens über die Aussiedlung der deutschen Bevölkerung in Südtirol" den Rücken kehren mussten. (96) Die Zuzügler aus dem Süden hätten vor allem die bestehende Wohnungsnot verschärft und anfangs zu einer gesteigerten Kriminalitätsrate beigetragen. (97) Nachdem der Vorkriegspakt durch den Sturz und die anschließende Befreiung des Duce gegenstandslos geworden war, stellte der Berichterstatter erfreut fest, dass die "Klärung der Lage in Italien und die damit Hand in Hand gehende Besetzung Südtirols eine gehobene Kampfstimmung ausgelöst" (98) habe. Anscheinend war die Schimäre des welschen Erzrivalen in der Bevölkerung noch präsent und die Freude vieler Österreicher über die Revision der Irredenta von 1918 unverhohlen. (99) Aber nicht nur Franzosen, Italiener, Polen und Russen unterlagen stereotypen Beschreibungen, auch das Bild der Deutschen schwankt in den Lageberichten und zeigt zeitweise Züge eines Zerrbildes. So etwa als nach dem "Anschluss" die nördlichen Nachbarn in großen Gruppen in Geschäfte und Gasthäuser einfielen und sich dabei durch Prahlerei und nassforsches Benehmen bei den Einheimischen unbeliebt gemacht hatten. Belebt wurde das facettenreiche Verhältnis zwischen Deutschen und Österreichern auch durch die wachsenden Spannungen innerhalb der NSDAP, als immer mehr altgediente österreichische Parteigenossen 1938 feststellen mussten, dass der nationalsozialistische Umbau der Ostmark oft durch landfremdes Personal aus Preußen und Bayern bewerkstelligt wurde. Gerade an behördlichen Schlüsselpositionen kam die "Besserwisserei" der abgeordneten deutschen Beamten besonders zur Geltung und kollidierte bisweilen unliebsam mit österreichischen Gepflogenheiten. Außerhalb der staatlichen Sphäre trat mit der zunehmenden Einquartierung von Deutschen zur kulturellen Differenz noch der traditionelle Gegensatz zwischen Stadt und Land. Ob Sommerfrischler oder evakuierte Großstädter: eine "gewisse Feindschaft gegen Gäste aus dem Altreich" schimmerte vielerorts durch, geschürt vom taktlosen Benehmen der Neuankömmlinge. So etwa in Wels, wo "die Ausgebombten aus dem Altreich noch immer wenig Arbeitsfreude zeigen und sich [...] häufig über den Arbeitseifer der bäuerlichen Bevölkerung lustig machen". (100) In offenen Groll konnte die Ablehnung umschlagen, wenn sich zum Vorwurf des Drohnen-Daseins noch Hamsterfahrten gesellten und der ländliche Aufenthalt zum Geschäftemachen genutzt wurde. Allerdings würden diese Gegensätze, so der Oberlandesgerichtspräsident verschleiernd, durch angelsächsische Flugblätter geschickt angefacht und aufgebauscht. (101) Auch in den "Alpen- und Donaureichsgauen" begannen sich schließlich seit Winter 1943/44 die Luftangriffe auf Städte und Industriebetriebe zu häufen. Geradezu als "reinigendes Gewitter für 'österreichisch verseuchte Gehirne'" (102) empfand der Linzer Generalstaatsanwalt die anschwellende Bombenlast, weil - so die Logik des Juristen - damit bewiesen werde, dass die Alliierten dem ehemaligen Österreich keine schonende Sonderstellung zubilligten. "Wegen des blöden Geschreies 'Heil Österreich'" (103) käme es daher nur noch spärlich zu Anzeigen. Völlig untypische, doch für das Kompetenzchaos bezeichnende Auswirkungen hatte im Sommer 1942 ein Vortrag von Reichsminister Hans Frank, der sich als Generalgouverneur und Reichsrechtsführer zu Stellungnahmen in juristischen Fragen berufen fühlte. Nachdem sich der Minister auf einer Gauveranstaltung in Salzburg vor Richtern "gegen die allzu scharfe unterschiedslose Behandlung der Polen in strafbaren Fällen" gewandt hatte, da dies zu negativen Folgen in seinem Generalgouvernement führe, kam es anderntags prompt zu einem - wie der Oberlandesgerichtspräsident tadelnd feststellte - viel zu laschen Urteil. Sogleich schärfte der Behördenchef dem verunsicherten Sondergerichtsvorsitzenden ein, "dass in Polenstrafsachen von der bisherigen Richtung [d. h. harten Strafen, d. V.] bis auf weiteres nicht abgewichen werden soll". (104) Die gleiche Auffassung vertrat Dr. Löderer von der Generalstaatsanwaltschaft, der einen Monat später beim selben Sondergericht immer noch "vergleichsweise sehr milde Urteile gegen Polen beobachtet" hatte. Er rügte die Richter, sie hätten endlich zu begreifen, dass die polnischen Arbeiter "ein Vielfaches der sonst angemessenen Strafe erhalten" (105) müssten. Welche dramatischen Szenen außerhalb des Gesichtskreises der Justizjuristen abliefen, davon zeugen zwei zeitgleiche Berichtsausschnitte. Nur lapidar und ohne eigene Stellungnahme zitierte der Innsbrucker Generalstaatsanwalt in demselben Lagebericht aus einem Polizeirapport über den Verfahrensausgang bei einem des Diebstahls verdächtigten Polen. Nachdem eine erneute Befragung über den Verbleib des verschwundenen Geldes - "trotz eingehendsten Verhöres" - kein Resultat gezeigt hatte, kam es zum "kurzen Prozess" vor Ort: "Um 14 Uhr erfolgte sodann durch eine Kommission der Geheimen Staatspolizei [...] die Hinrichtung des Genannten durch Erhängen. Nach Eintritt des Todes, der durch den Amtsarzt festgestellt wurde, wurde die Leiche in den Sarg gelegt und mit dem Leichenwagen nach Salzburg überführt. Der Gelddiebstahl bzw. die Anzeige gegen unbekannte Täter wäre mithin als erledigt anzusehen [...]." (106) Eine erschütternde Beschreibung darüber, wie die Gestapo die Exekution von straffälligen Osteuropäern regelrecht "zelebrierte", enthält der Bericht des Linzer Generalstaatsanwalts Köllinger vom April 1942. Der Behördenleiter unterstrich, er habe allein durch "vertrauliche Mitteilungen" Kenntnis davon erhalten und "berichte über diese Vorfälle, weil sie in der Bevölkerung keine gute Stimmung hinterlassen". (107) Wenn "polnische Zivilarbeiter nicht einmal wegen krimineller Taten kurzer Hand von der Gestapo in Linz gehängt" werden und "von keinem dieser Vorfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft jemals eine Anzeige" bekannt werde, dann sei dies mit den "gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar". (108) Zum Beleg dafür, "dass es den Gendarmeriebeamten sogar verboten ist, über solche Vorfälle an die Staatsanwaltschaft eine Anzeige zu erstatten", (109) fügte Köllinger als Anlage vier Gestaposchreiben bei, die ihm offenbar von Seiten der Polizei oder eines Landrates zugespielt worden waren. Im Reichsjustizministerium dürften die Übergriffe der Gestapo bereits bekannt gewesen sein, doch war der kommissarische amtierende Staatssekretär Schlegelberger nicht einflussreich genug, um Himmler wirkungsvoll in die Schranken weisen zu können. Nach dem Tod Gürtners - der seit 1932, schon unter Papen und Schleicher, durchgehend dem Justizressort vorgestanden hatte - war eine mehr als einjährige Vakanz eingetreten, die den geringen Stellenwert deutlich macht, den Hitler der Justiz zubilligte. Nachdem längere Zeit der direkte Anschluss an Himmlers polizeilichen Machtapparat gedroht hatte, entschloss sich Hitler, das Ministerium doch wieder regulär zu besetzen, weil das reibungslose Funktionieren der Justizmaschinerie für die Stabilität der "Inneren Front" unabdingbar sei. Als Reaktion auf Hitlers scharfe Justizpolemik im Frühjahr 1942 drohte man aus Berlin, die Chefpräsidenten "persönlich für die Steuerung auch der einzelnen Verfahren in ihren Bezirken verantwortlich" zu machen. Damit dürften auch die letzten Reste noch vorhandenen Kritikwillens bei politisch heiklen Fragen endgültig erloschen sein. (110) Anmerkungen 53) Überraschend gering - und z. T. wohl in der Überlieferungslücke zu 1938/39 begründet - ist die Zahl der geschilderten Vorkommnisse, die Juden betreffen: LG-Präs. Innsbruck, 30. Aug. 1938, S. 10; GStA Innsbruck, 1. Okt. 1938, S. 21 f.; GStA Graz, 10. Aug. 1940, S. 128; 27. Jän. 1943, S. 159; OLG-Präs. Linz, 3. März 1942, S. 226 f. Hinzu kommt eine als Anlage erhaltene Leitentscheidung des Zivilsenats des Königsberger Oberlandesgerichts v. 1942: S. 256-258. 54) GStA Innsbruck, 1. Okt. 1938, S. 21 f. 55) Zeugen Jehovas und Adventisten: GStA Innsbruck, 22. Juli 1941, S. 55; 29. Juli 1942, S. 98; OLG-Präs. Graz, 1. Sept. 1941, S. 131. Homosexuelle: GStA Innsbruck, 22. Juli 1941, S. 56; 1. Dez. 1941, S. 65; 27. Jän. 1942, S. 73. Gehäuft tritt der entsprechende § 129 StG in den Wiener Berichten in Verbindung mit Jugendlichen auf: GStA Wien, 1. Juni 1943, S. 309 f. (Strichjungen im Römerbad); 1. Okt. 1944, S. 320. Roma/ Sinti: GStA Innsbruck, 27. Jän. 1942, S. 73; GStA Graz, 5. Feb. 1940, S. 119. [...] 79) Vgl. Florian Freund/Bertrand Perz, Die Zahlenentwicklung der ausländischen Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen auf dem Gebiet der Republik Österreich 1939-1945. 80) Vgl. etwa die steten Hinweise in den Grazer Berichten ab Mitte 1943: S. 161, 167, 170-175 und 178. 81) OLG-Präs. Graz, 27. Nov. 1943, S. 170; vgl. auch GStA Innsbruck, 27. Jän. 1942, S. 69. 82) GStA Wien, 1. Okt. 1944, S. 316. 83) OLG-Präs. Wien, 4. Juli 1944, S. 312. 84) GStA Linz, 5. Juni 1944, S. 286; vgl. auch GStA Innsbruck, 27. Jän. 1942, S. 69. 85) OLG-Präs. Graz, 30. Nov. 1944, S. 187; vgl. auch OLG-Präs. Linz, 11. Dez. 1944, S. 297. 86) Vgl. Gero Fischer, Die Situation der österreichischen sprachlichen und ethnischen Minderheiten, S. 360-371. 87) GStA Graz, 5. Feb. 1940, S. 119. 88) Ebenda, S. 119 f. Dass diese Forderung ausgerechnet von Generalstaatsanwalt Meißner kam, der im selben Jahr einen dringenden persönlichen Appell an Gürtner richtete, die Euthanasie zu stoppen, zeigt wie ambivalent die Motive systeminterner Kritik sein konnten. 89) OLG-Präs. Graz, 1. Aug. 1944, S. 180. 90) OLG-Präs. Linz, 4. Jän. 1941, S. 210 - die Kinder seien außerdem "verhetzt und rassisch vielfach nicht einwandfrei" gewesen. 91) OLG-Präs. Wien, 4. Juli 1944, S. 312. 92) GStA Innsbruck, 27. Jän. 1942, S. 69 f.; GStA Wien, 1. Juni 1943, S. 306. 93) VO über den Umgang mit Kriegsgefangenen v. 11. Mai 1940 (RGBl. I S. 769). 94) GStA Innsbruck, 29. März 1942, S. 79. 95) GStA Graz, 25. Sept. 1943, S. 166. Die hierfür sicherlich interessanten Innsbrucker Berichte für 1943 fehlen. 96) In dieser Übereinkunft hatte Hitler im Juni 1939 die Kriegsunterstützung Mussolinis erlangt. Vgl. zur Umsiedlung der Südtiroler: OLG-Präs. Innsbruck, 27. Okt. 1939, S. 44 f.; 29. Dez. 1939, S. 45 f.; 28. Aug. 1940, S. 50; GStA Innsbruck, 22. Juli 1941, S. 57. 97) GStA Graz, 10. Aug. 1940, S. 128 f.; OLG-Präs. Innsbruck, 28. Aug. 1940, S. 50. 98) OLG-Präs. Graz, 27. Nov. 1943, S. 170. 99) Die Einrichtung der aus dem Hinterland von Görz und Triest bestehenden "Operationszone Adriatisches Küstenland" ließ im Verbund mit der "Operationszone Alpenvorland" (Südtirol) sogar die Erinnerung an altösterreichische Oberitalienpläne wach werden. Vgl. Klaus Oldenhage, Die Verwaltung der besetzten Gebiete, S. 1161 f. und S. 1168. 100) OLG-Präs. Linz, 5. Apr. 1944, S. 280. Siehe auch 11. Dez. 1944, S. 297 sowie GStA Innsbruck, 27. Jän. 1942, S. 68 f. 101) OLG-Präs. Linz, 23. Apr. 1943, S. 261. Zu Hamsterei: GStA Linz, 5. Juni 1944, S. 288; OLG-Präs. Linz, 7. Aug. 1944, S. 293. 102) GStA Linz, 5. Juni 1944, S. 285. 103) Ebenda. Die Lageberichte erwähnen Luftangriffe auf Klagenfurt: S. 172, 175; Marburg/Drau: S. 173; Graz: S. 175 f., 187, Linz: S. 269, 277 ff.; Ried und Wels: S. 296; Wien: S. 311, 314 ff., 324. 104) OLG-Präs. Innsbruck, 29. Juni 1942, S. 96. Das Sondergericht hatte auf 2 ½ Jahre Straflager statt auf die von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahre verschärftes Straflager gegen einen Polen erkannt. 105) GStA Innsbruck, 29. Juli 1942, S. 104. 106) Ebenda, S. 106 f. 107) GStA Linz, 22. Apr. 1942, S. 239. 108) Ebenda, S. 238 f. 109) Ebenda, Anlagen S. 241-247. 110) So Staatssekretär Schlegelberger als interimistischer Leiter des Ministeriums am 21. Mai 1942 in einem Schreiben an die Parteikanzlei - zitiert nach Günter Gribbohm, Die Führerinformationen des Reichsjustizministeriums, S. 154. | |
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