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Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried R. Garscha (Hrsg.), "Keine
Abrechnung". NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach
1945 Geleitwort Der Zeitraum von knapp zwei Jahren, der zwischen dem Symposium "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse" (12.-15. Juni 1996) und der vorliegenden Veröffentlichung der Veranstaltungsbeiträge liegt, gibt mir die Gelegenheit zur Aktualisierung meiner damaligen Einleitungsworte. Zunächst ist mit Genugtuung festzustellen, daß der Rat der Europäischen Union am 15. Juli 1996 die "Gemeinsame Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" einstimmig angenommen hat. Bis Ende Juni 1998 muß nun der Rat beurteilen, inwieweit die Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, den zuständigen nationalen Gremien geeignete Vorschläge zur Durchführung dieser Gemeinsamen Maßnahme zu unterbreiten. Die österreichische Regierung erfüllt schon jetzt alle wesentlichen Forderungen dieser Gemeinsamen Maßnahme, sodaß besondere Umsetzungsmaßnahmen nicht erforderlich sind. Weiters hat der Rat der Europäischen Union im Juni 1997 die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geschaffen und gleichzeitig beschlossen, diese Beobachtungsstelle in Wien einzurichten. Sie ist damit die erste EU-Einrichtung in Österreich. Zu ihren Aufgaben gehört es, objektive, zuverlässige und vergleichbare Informationen über rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Phänomene auf europäischer Ebene bereitzustellen, Forschungen zu stimulieren, Daten zu vernetzen sowie Schlußfolgerungen und Gutachten für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zu erstellen. Nach Klärung organisatorischer Fragen im Zusammenhang mit der Ansiedlung wird die Beobachtungsstelle voraussichtlich am Beginn der österreichischen EU-Präsidentschaft ihre Arbeit in Wien aufnehmen. Die Europäische Union hatte das Jahr 1997 zum Europäischen Jahr gegen Rassismus erklärt. Das österreichische Bundesministerium für Justiz hat sich an den daraus erfließenden innerstaatlichen Arbeiten intensiv beteiligt, die neben der Förderung von Projekten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der Einleitung eines Diskussionsprozesses mit einschlägig tätigen nichtstaatlichen Organisationen über allfällige legistische Begleitmaßnahmen auch Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung umfaßten. So wurde das vom Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit dem Wissenschaftsministerium und dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien wiederholt veranstaltete Symposion "Justiz und Zeitgeschichte" im Jahr 1997 unter den Titel "Justiz und Fremdenfeindlichkeit" gestellt. Zur Vorbereitung eines speziellen Fortbildungsseminars für Richter und Staatsanwälte wurde eine Fragebogenaktion durchgeführt, die von den Beteiligten mit großem Interesse aufgenommen wurde. Im internationalen Kontext ist schließlich zu erwarten, daß die Bemühungen der Vereinten Nationen zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Strafgerichtshofes schon bald zu einem positiven Abschluß kommen werden. Im November 1997 hat nämlich die UN-Generalversammlung die Einladung Italiens angenommen, auf einer großen Konferenz in Rom im Juni und Juli 1998 das Statut dieses Gerichtshofes zur Ahndung von Völkermord, Kriegs- und Humanitätsverbrechen sowie von Angriffskriegen fertigzustellen. Ich bin zuversichtlich, daß all diese Maßnahmen einen wichtigen Beitrag dazu leisten, daß der Ungeist der Ausgrenzung und der Intoleranz in einem Europa ohne Grenzen und darüber hinaus auch weltweit keinen Platz mehr findet. Wien, im April 1998 « zurück |