Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried R. Garscha (Hrsg.), "Keine Abrechnung". NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach 1945

Aus der Einleitung

Die NS-Verbrechen waren in den gesellschaftlichen und historiographischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre präsent, die Diskussion wurde jedoch vorwiegend unter psychologischen und moralischen Aspekten geführt, wie zur Frage nach dem Ertrag der "Vergangenheitsbewältigung" und zur Fähigkeit von "Tätergesellschaften", sich einem Verbrechen vom Ausmaß des Holocausts zu stellen. In Österreich dauerte es bis 1991, bis die Bundesregierung sich zur Mitverantwortung von Teilen der österreichischen Bevölkerung an den Verbrechen des Nationalsozialismus bekannte. (1) Die gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen des justitiellen Umgangs mit den NS-Verbrechen, insbesondere in der unmittelbaren Nachkriegszeit, wurden in dieser Auseinandersetzung jedoch weitgehend ausgeblendet.

Der Zusammenhang der Ahndung der Humanitätsverbrechen des Nationalsozialismus mit der Entwicklung des Völkerstrafrechts seit Nürnberg wurde nur von ganz wenigen Juristen reflektiert und in der Zeitgeschichtsschreibung überhaupt ignoriert. (2) Die europäische Dimension des Phänomens Vergangenheitspolitik ging, von wenigen Ausnahmen (3) abgesehen, in der Beschränkung auf die Frage des Umgangs der deutschen und österreichischen Nachkriegsgesellschaft mit den NS-Verbrechen verloren. Eine weitere Verkürzung der Problemstellung stellt deren Reduktion auf den bürokratischen Aspekt der Entnazifizierung dar. Nicht selten wird die Gerichtsbarkeit unter ein derartiges bürokratisches Entnazifizierungsverständnis subsumiert.

Um Diskussionen anzuregen, die über diesen engen Rahmen hinausgehen, führten wir von 12. bis 15. Juni 1996 in Wien ein internationales Symposium zum Thema "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse" durch. Rund 70 Archivare, Geschichts-, Rechts- und Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus 13 Ländern nahmen daran teil. Veranstalter waren das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) und die österreichischen Bundesministerien für Justiz, Inneres sowie Wissenschaft und Verkehr, gemeinsam mit dem Institut für Wissenschaft und Kunst (IWK), dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft und dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien.

Das Symposium sollte auch eine erste Diskussion über die Einordnung der österreichischen Volksgerichtsbarkeit (1945-1955) in die allgemeine europäische Nachkriegsentwicklung sowie in die österreichische Rechtsgeschichte ermöglichen. Die Ahndung von NS-Verbrechen durch österreichische Gerichte wird in der Regel ausschließlich aus der Kenntnis der wenigen Gerichtsverfahren der sechziger Jahre (mit nicht selten beschämendem Ausgang) beurteilt. Die rund 137.000 Verfahren vor den österreichischen Volksgerichten sind auch unter anerkannten Experten der europäischen Nachkriegsjustiz wenig bekannt. (4) In Österreich selbst erfolgte eine Einordnung der Aufarbeitung des Nationalsozialismus in einen gesamteuropäischen Kontext bisher nur ansatzweise (und ausschließlich bezogen auf den Umgang mit dem Holocaust) (5). Besonders hinsichtlich der Auseinandersetzung der Justiz mit den NS-Verbrechen fällt der Rückstand in der Forschung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auf. Diese inhaltliche und methodische Verbindung von Rechts- und Geschichtswissenschaft bildete die Grundlage für zwei Forschungsprojekte, die wir am DÖW durchgeführt haben: "Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle" (1993-1996) und "Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung: Österreichische Justizakten im Vergleich (Strafprozessualer Entstehungzusammenhang und Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung)" (1996-1998). (6)

An den Fragestellungen der beiden Forschungsprojekte orientierte sich das Programm des Symposiums, das in drei Schwerpunkte gegliedert war: Die Arbeit mit den Dokumenten ("Akten und Archive"), der interdisziplinäre Zugang zu den Gerichtsakten ("Recht, Politik und Gesellschaft") und der gesellschaftliche Umgang mit den Verbrechen sowie mit deren Ahndung durch die Gerichte ("Echo und Auswirkungen der Nachkriegsprozesse").

Die meisten Referate und Diskussionsbeiträge hatten den Umgang mit nationalsozialistischen Verbrechen zum Thema. Im Zentrum stand das Wirken der Justiz, also die Aufdeckung und Ahndung der Verbrechen. Darüber hinaus wurden die unterschiedlichen Formen der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Ächtung der Träger des NS-Regimes, d. h. die verschiedenen Bereiche der Entnazifizierung, erörtert. Der wichtigste Unterschied gegenüber anderen ähnlichen Veranstaltungen lag darin, daß nicht nur über den Umgang mit den Verbrechen selbst diskutiert wurde, sondern auch über den gesellschaftlichen Umgang mit der juristischen Aufarbeitung, d. h. über den Platz, den die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der unmittelbaren Nachkriegszeit im kollektiven Gedächtnis europäischer Gesellschaften einnimmt.

Das Symposium machte deutlich, daß noch vieles an rechtswissenschaftlicher, zeitgeschichtlicher und archivalischer Arbeit zu leisten ist, um die Akten der Nachkriegsjustiz für die Forschung zu erschließen. Mit Ausnahme der in mehreren Beiträgen als international vorbildliche Einrichtung gewürdigten deutschen Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Verbrechen in Ludwigsburg existieren kaum Kataloge oder andere Register und nur wenige brauchbare Statistiken über die Verfahren wegen NS- und Kollaborationsverbrechen in den verschieden Ländern. In vielen Fällen ist nicht einmal der Aufbewahrungsort der Akten bekannt. Ihre Auswertung (beispielsweise im Sinne einer geographischen Beschlagwortung wie der Ortsnamenkartei der Zentralen Stelle in Ludwigsburg) sowie die Entwicklung von heuristischen und hermeneutischen Kriterien ist erst in Ansätzen sichtbar. Das Symposium bot die Gelegenheit für einen ersten Gedankenaustausch über ein quellenkritisches Findhilfsmittel für diese Aktengattung in Form eines elektronischen, international vernetzten "Handbuchs der europäischen Nachkriegsprozesse".

Der vorliegende Band ist kein Protokoll des Symposiums, wiewohl in einigen Beiträgen der Vortragsstil beibehalten wurde. Die Beiträge wurden von den AutorInnen teilweise ergänzt, teilweise eigens für dieses Buch geschrieben. Einige Vortragende konnten leider nicht für einen Beitrag für den Sammelband gewonnen werden.

Die Gerichtsbarkeit der alliierten Besatzungsmächte in Österreich sowie die Verfahren wegen Verbrechen an ungarischen Juden bei Kriegsende zählten noch vor wenigen Jahren zu den weißen Flecken der österreichischen Zeitgeschichtsschreibung. Wichtige Impulse zur Erforschung dieses Aspekts der Geschichte der ersten Jahre der Zweiten Republik gingen von den Arbeiten von Siegfried Beer (über die britische Zone), Klaus Eisterer (über die französische Zone), Stefan Karner (über die sowjetische Zone) und Kurt Tweraser (über die amerikanische Zone) sowie Eleonore Lappin aus. Die Beiträge im Kapitel "Nachkriegsjustiz in Österreich" werten bisher teilweise unerschlossene Quellen aus. Unabhängig von der durch Stefan Karner ausführlich dargelegten Problematik der stalinistischen Rechtssprechung sowie der Problematik, daß nicht wenige der wegen z. T. entsetzlichen Kriegsverbrechen verurteilten Deutschen und Österreicher heute mitunter als "Opfer des Stalinismus" hingestellt werden, illustrieren die von ihm präsentierten Dokumente vor allem die Bedeutung der sowjetischen Verfahrensakten für eine Geschichte der deutschen Besatzungspolitik in Osteuropa. Hinsichtlich der französischen Besatzungsgerichtsbarkeit sind auf Grund der Restriktionen der Archivgesetzgebung in Frankreich die Forschungen nicht wesentlich über die 1991 von Klaus Eisterer (7) vorgelegten Ergebnisse hinausgelangt, weshalb die französische Zone im vorliegenden Band nicht berücksichtigt wurde. (8)

Im Kapitel "Nachkriegsjustiz in anderen europäischen Ländern" war keine geographische Vollständigkeit angestrebt, sondern die Präsentation unterschiedlicher Muster des justitiellen Umgangs mit NS- und Kollaborationsverbrechen. Kontroverse Diskussionen wurden vor allem über die NS-Prozesse in der BRD und in der DDR geführt, wobei die unterschiedliche Sichtweisen nicht nur politische Differenzen, sondern auch unterschiedliche Herangehungsweisen widerspiegeln.

Der Nutzung von Gerichtsakten als historiographische Quelle stehen Schwierigkeiten entgegen wie unzureichende Findhilfsmittel und mangelnde Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen der Einsichtnahme. Im Kapitel "Der Gerichtsakt als Geschichtsquelle" werden diese Fragen an einigen österreichischen und deutschen Beispielen aufgegriffen. Neben der Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften hat auch die Arbeit der mit Erhebungen für die Gerichte betrauten Sicherheitsorgane wichtige Quellen zur Nachkriegsgerichtsbarkeit hinterlassen. Die schwierige Archiv- und Forschungssituation auf diesem Gebiet ist Gegenstand eines Kurzberichts über ein entsprechendes Projekt des österreichischen Innenministeriums.

Die Anwendbarkeit der Erfahrungen aus der Nachkriegsgerichtsbarkeit auf die Verfolgung von Massenverbrechen in der Gegenwart ist Gegenstand des Kapitels "Die Ahndung von 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' - von Nürnberg bis Jugoslawien. Gerichtsverfahren als Form der Auseinandersetzung mit Humanitätsverbrechen". Die Autoren der Beiträge setzen sich zwar auch mit moralischen Aspekten auseinander, beleuchten aber in erster Linie die juristische Komponente im Umgang mit diesen Verbrechen. Behandelt werden nicht nur Probleme des materiellen Rechts (d. h. der als Verbrechen definierten Tatbestände), sondern auch formalrechtliche (d. h. prozessuale bzw. verfahrensrechtliche) Probleme im Zusammenhang mit dem ad-hoc-Tribunal von Den Haag.

Das letzte Kapitel, "Justiz und Gesellschaft in der europäischen Nachkriegsgeschichte", hat das soziale und politische Umfeld der Prozesse in Europa nach 1945 zum Inhalt. Während die Kapitel über Nachkriegsjustiz in Österreich und anderen europäischen Ländern die justitielle Säuberung selbst untersuchen, stehen in diesem Kapitel die Auswirkungen der Nachkriegsprozesse auf die Gesellschaft im Mittelpunkt der Beiträge. Aufgenommen wurden sowohl Überblicksdarstellungen als auch Länderstudien. Da Henry Rousso an der Tagung nicht teilnehmen konnte, hat Hervé Joly dessen Thesen zum Umgang der französischen Gesellschaft mit dem Syndrom von Vichy dargelegt.

In zwei abschließenden Beiträgen sollen die Möglichkeiten einer interdisziplinären Herangehensweise über die Verbindung von Rechts- und Geschichtswissenschaft hinaus ausgelotet werden. Mit einem ungewöhnlichen "ökonomischen" Zugang zur Frage des Umgangs mit der NS-Vergangenheit versucht Dieter Stiefel Entnazifizierung mit "marktkonformem Verhalten" in Beziehung zu setzen. Ali Al-Roubaie untersucht Eigenheiten und Verlauf der Nachkriegsgerichtsbarkeit unter Anwendung von historisch-psychologischen Erklärungsmodellen.

Anmerkungen

1) Erklärung von Bundeskanzler Franz Vranitzky vor dem österreichischen Nationalrat, 8. Juli 1991, abgedruckt u. a. in: Gerhard Botz/Gerald Sprengnagel (Hrsg.), Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die Historike (= Studien zur Historischen Sozialwissenschaft, Bd. 13), Frankfurt/Main-New York 1994, S. 574-576.

2) Vgl. Gerd Hankel/Gerhard Stuby (Hrsg.), Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburg 1995.

3) Der erste derartige europäische Vergleich erfolgte durch: Klaus-Dietmar Henke/Hans Woller (Hrsg.), Politische Säuberungen in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg, München 1991.

4) M. Cherif Bassiouni, Das Vermächtnis von Nürnberg: Eine historische Bewertung fünfzig Jahre danach, in: Hankel/Stuby, a. a. O., S. 15-38. Vgl. auch die Artikel "Austria", "Laws punishing Nazis and Nazi collaborators" und "Trials of War Criminals" in: Israel Gutman (Hrsg.), Encyclopedia of the Holocaust, New York-London 1990, S. 127-132, 856 f. und 1488-1518.

5) Rolf Steininger (Hrsg., unter Mitarbeit von Ingrid Böhler), Der Umgang mit dem Holocaust. Europa-USA-Israel (= Schriften des Instituts für Zeitgeschichte der Universität Innsbruck und des Jüdischen Museums Hohenems, Bd. 1), Wien-Köln-Weimar 1994.

6) Die beiden Projekte wurden dargestellt in: Winfried R. Garscha/Claudia Kuretsidis-Haider, Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle. Projektbeschreibung, Wien 1993, und dies., Die Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung: Österreichische Justizakten im Vergleich. Überlegungen zum strafprozessualen Entstehungzusammenhang und zu den Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung, Wien 1995.

7) Klaus Eisterer, Französische Besatzungspolitik. Tirol und Vorarlberg 1945/46 (=Innsbrucker Forschungen zur Zeitgeschichte, Bd. 9), Innsbruck 1991.

8) Auch Katharina Stourzh, deren Diplomarbeit, "Aspekte des französischen Justizwesens in Tirol und Vorarlberg 1947-1950 unter besonderer Berücksichtigung der Kriegsverbrecherfrage" vor der Fertigstellung steht, durfte bisher keine Verfahrensakten einsehen.


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