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Claudia Kuretsidis-Haider/Winfried R. Garscha (Hrsg.), "Keine
Abrechnung". NS-Verbrechen, Justiz und Gesellschaft in Europa nach
1945
Aus der Einleitung
Die NS-Verbrechen waren in den gesellschaftlichen und
historiographischen Auseinandersetzungen der letzten Jahre
präsent, die Diskussion wurde jedoch vorwiegend unter
psychologischen und moralischen Aspekten geführt, wie zur Frage
nach dem Ertrag der "Vergangenheitsbewältigung" und zur
Fähigkeit von "Tätergesellschaften", sich einem Verbrechen
vom Ausmaß des Holocausts zu stellen. In Österreich
dauerte es bis 1991, bis die Bundesregierung sich zur
Mitverantwortung von Teilen der österreichischen
Bevölkerung an den Verbrechen des Nationalsozialismus bekannte.
(1) Die gesellschaftlichen und politischen Auswirkungen des
justitiellen Umgangs mit den NS-Verbrechen, insbesondere in der
unmittelbaren Nachkriegszeit, wurden in dieser Auseinandersetzung
jedoch weitgehend ausgeblendet.
Der Zusammenhang der Ahndung der Humanitätsverbrechen des
Nationalsozialismus mit der Entwicklung des Völkerstrafrechts
seit Nürnberg wurde nur von ganz wenigen Juristen reflektiert
und in der Zeitgeschichtsschreibung überhaupt ignoriert. (2) Die
europäische Dimension des Phänomens Vergangenheitspolitik
ging, von wenigen Ausnahmen (3) abgesehen, in der Beschränkung
auf die Frage des Umgangs der deutschen und österreichischen
Nachkriegsgesellschaft mit den NS-Verbrechen verloren. Eine weitere
Verkürzung der Problemstellung stellt deren Reduktion auf den
bürokratischen Aspekt der Entnazifizierung dar. Nicht selten
wird die Gerichtsbarkeit unter ein derartiges bürokratisches
Entnazifizierungsverständnis subsumiert.
Um Diskussionen anzuregen, die über diesen engen Rahmen
hinausgehen, führten wir von 12. bis 15. Juni 1996 in Wien ein
internationales Symposium zum Thema "Entnazifizierung und
Nachkriegsprozesse" durch. Rund 70 Archivare, Geschichts-, Rechts-
und Politikwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus 13
Ländern nahmen daran teil. Veranstalter waren das
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
(DÖW) und die österreichischen Bundesministerien für
Justiz, Inneres sowie Wissenschaft und Verkehr, gemeinsam mit dem
Institut für Wissenschaft und Kunst (IWK), dem
Ludwig-Boltzmann-Institut für Geschichte und Gesellschaft und
dem Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien.
Das Symposium sollte auch eine erste Diskussion über die
Einordnung der österreichischen Volksgerichtsbarkeit (1945-1955)
in die allgemeine europäische Nachkriegsentwicklung sowie in die
österreichische Rechtsgeschichte ermöglichen. Die Ahndung
von NS-Verbrechen durch österreichische Gerichte wird in der
Regel ausschließlich aus der Kenntnis der wenigen
Gerichtsverfahren der sechziger Jahre (mit nicht selten
beschämendem Ausgang) beurteilt. Die rund 137.000 Verfahren vor
den österreichischen Volksgerichten sind auch unter anerkannten
Experten der europäischen Nachkriegsjustiz wenig bekannt. (4) In
Österreich selbst erfolgte eine Einordnung der Aufarbeitung des
Nationalsozialismus in einen gesamteuropäischen Kontext bisher
nur ansatzweise (und ausschließlich bezogen auf den Umgang mit
dem Holocaust) (5). Besonders hinsichtlich der Auseinandersetzung der
Justiz mit den NS-Verbrechen fällt der Rückstand in der
Forschung im Vergleich zu anderen europäischen Ländern auf.
Diese inhaltliche und methodische Verbindung von Rechts- und
Geschichtswissenschaft bildete die Grundlage für zwei
Forschungsprojekte, die wir am DÖW durchgeführt haben:
"Die Verfahren vor dem Volksgericht
Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle" (1993-1996) und "Die
Nachkriegsjustiz als nicht-bürokratische Form der
Entnazifizierung: Österreichische Justizakten im Vergleich
(Strafprozessualer Entstehungzusammenhang und
Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung)"
(1996-1998). (6)
An den Fragestellungen der beiden Forschungsprojekte orientierte sich
das Programm des Symposiums, das in drei Schwerpunkte gegliedert war:
Die Arbeit mit den Dokumenten ("Akten und Archive"), der
interdisziplinäre Zugang zu den Gerichtsakten ("Recht, Politik
und Gesellschaft") und der gesellschaftliche Umgang mit den
Verbrechen sowie mit deren Ahndung durch die Gerichte ("Echo und
Auswirkungen der Nachkriegsprozesse").
Die meisten Referate und Diskussionsbeiträge hatten den Umgang
mit nationalsozialistischen Verbrechen zum Thema. Im Zentrum stand
das Wirken der Justiz, also die Aufdeckung und Ahndung der
Verbrechen. Darüber hinaus wurden die unterschiedlichen Formen
der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Ächtung der Träger
des NS-Regimes, d. h. die verschiedenen Bereiche der
Entnazifizierung, erörtert. Der wichtigste Unterschied
gegenüber anderen ähnlichen Veranstaltungen lag darin,
daß nicht nur über den Umgang mit den Verbrechen selbst
diskutiert wurde, sondern auch über den gesellschaftlichen
Umgang mit der juristischen Aufarbeitung, d. h. über den Platz,
den die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in der
unmittelbaren Nachkriegszeit im kollektiven Gedächtnis
europäischer Gesellschaften einnimmt.
Das Symposium machte deutlich, daß noch vieles an
rechtswissenschaftlicher, zeitgeschichtlicher und archivalischer
Arbeit zu leisten ist, um die Akten der Nachkriegsjustiz für die
Forschung zu erschließen. Mit Ausnahme der in mehreren
Beiträgen als international vorbildliche Einrichtung
gewürdigten deutschen Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von
nationalsozialistischen Verbrechen in Ludwigsburg existieren kaum
Kataloge oder andere Register und nur wenige brauchbare Statistiken
über die Verfahren wegen NS- und Kollaborationsverbrechen in den
verschieden Ländern. In vielen Fällen ist nicht einmal der
Aufbewahrungsort der Akten bekannt. Ihre Auswertung (beispielsweise
im Sinne einer geographischen Beschlagwortung wie der Ortsnamenkartei
der Zentralen Stelle in Ludwigsburg) sowie die Entwicklung von
heuristischen und hermeneutischen Kriterien ist erst in Ansätzen
sichtbar. Das Symposium bot die Gelegenheit für einen ersten
Gedankenaustausch über ein quellenkritisches Findhilfsmittel
für diese Aktengattung in Form eines elektronischen,
international vernetzten "Handbuchs der europäischen
Nachkriegsprozesse".
Der vorliegende Band ist kein Protokoll des Symposiums, wiewohl in
einigen Beiträgen der Vortragsstil beibehalten wurde. Die
Beiträge wurden von den AutorInnen teilweise ergänzt,
teilweise eigens für dieses Buch geschrieben. Einige Vortragende
konnten leider nicht für einen Beitrag für den Sammelband
gewonnen werden.
Die Gerichtsbarkeit der alliierten Besatzungsmächte in
Österreich sowie die Verfahren wegen Verbrechen an ungarischen
Juden bei Kriegsende zählten noch vor wenigen Jahren zu den
weißen Flecken der österreichischen
Zeitgeschichtsschreibung. Wichtige Impulse zur Erforschung dieses
Aspekts der Geschichte der ersten Jahre der Zweiten Republik gingen
von den Arbeiten von Siegfried Beer (über die britische Zone),
Klaus Eisterer (über die französische Zone), Stefan Karner
(über die sowjetische Zone) und Kurt Tweraser (über die
amerikanische Zone) sowie Eleonore Lappin aus. Die Beiträge im
Kapitel "Nachkriegsjustiz in Österreich" werten bisher teilweise
unerschlossene Quellen aus. Unabhängig von der durch Stefan
Karner ausführlich dargelegten Problematik der stalinistischen
Rechtssprechung sowie der Problematik, daß nicht wenige der
wegen z. T. entsetzlichen Kriegsverbrechen verurteilten Deutschen und
Österreicher heute mitunter als "Opfer des Stalinismus"
hingestellt werden, illustrieren die von ihm präsentierten
Dokumente vor allem die Bedeutung der sowjetischen Verfahrensakten
für eine Geschichte der deutschen Besatzungspolitik in
Osteuropa. Hinsichtlich der französischen
Besatzungsgerichtsbarkeit sind auf Grund der Restriktionen der
Archivgesetzgebung in Frankreich die Forschungen nicht wesentlich
über die 1991 von Klaus Eisterer (7) vorgelegten Ergebnisse
hinausgelangt, weshalb die französische Zone im vorliegenden
Band nicht berücksichtigt wurde. (8)
Im Kapitel "Nachkriegsjustiz in anderen europäischen
Ländern" war keine geographische Vollständigkeit
angestrebt, sondern die Präsentation unterschiedlicher Muster
des justitiellen Umgangs mit NS- und Kollaborationsverbrechen.
Kontroverse Diskussionen wurden vor allem über die NS-Prozesse
in der BRD und in der DDR geführt, wobei die unterschiedliche
Sichtweisen nicht nur politische Differenzen, sondern auch
unterschiedliche Herangehungsweisen widerspiegeln.
Der Nutzung von Gerichtsakten als historiographische Quelle stehen
Schwierigkeiten entgegen wie unzureichende Findhilfsmittel und
mangelnde Informationen über die rechtlichen Voraussetzungen der
Einsichtnahme. Im Kapitel "Der Gerichtsakt als Geschichtsquelle"
werden diese Fragen an einigen österreichischen und deutschen
Beispielen aufgegriffen. Neben der Tätigkeit der Gerichte und
Staatsanwaltschaften hat auch die Arbeit der mit Erhebungen für
die Gerichte betrauten Sicherheitsorgane wichtige Quellen zur
Nachkriegsgerichtsbarkeit hinterlassen. Die schwierige Archiv- und
Forschungssituation auf diesem Gebiet ist Gegenstand eines
Kurzberichts über ein entsprechendes Projekt des
österreichischen Innenministeriums.
Die Anwendbarkeit der Erfahrungen aus der Nachkriegsgerichtsbarkeit
auf die Verfolgung von Massenverbrechen in der Gegenwart ist
Gegenstand des Kapitels "Die Ahndung von 'Verbrechen gegen die
Menschlichkeit' - von Nürnberg bis Jugoslawien.
Gerichtsverfahren als Form der Auseinandersetzung mit
Humanitätsverbrechen". Die Autoren der Beiträge setzen sich
zwar auch mit moralischen Aspekten auseinander, beleuchten aber in
erster Linie die juristische Komponente im Umgang mit diesen
Verbrechen. Behandelt werden nicht nur Probleme des materiellen
Rechts (d. h. der als Verbrechen definierten Tatbestände),
sondern auch formalrechtliche (d. h. prozessuale bzw.
verfahrensrechtliche) Probleme im Zusammenhang mit dem
ad-hoc-Tribunal von Den Haag.
Das letzte Kapitel, "Justiz und Gesellschaft in der europäischen
Nachkriegsgeschichte", hat das soziale und politische Umfeld der
Prozesse in Europa nach 1945 zum Inhalt. Während die Kapitel
über Nachkriegsjustiz in Österreich und anderen
europäischen Ländern die justitielle Säuberung selbst
untersuchen, stehen in diesem Kapitel die Auswirkungen der
Nachkriegsprozesse auf die Gesellschaft im Mittelpunkt der
Beiträge. Aufgenommen wurden sowohl Überblicksdarstellungen
als auch Länderstudien. Da Henry Rousso an der Tagung nicht
teilnehmen konnte, hat Hervé Joly dessen Thesen zum Umgang der
französischen Gesellschaft mit dem Syndrom von Vichy
dargelegt.
In zwei abschließenden Beiträgen sollen die
Möglichkeiten einer interdisziplinären Herangehensweise
über die Verbindung von Rechts- und Geschichtswissenschaft
hinaus ausgelotet werden. Mit einem ungewöhnlichen
"ökonomischen" Zugang zur Frage des Umgangs mit der
NS-Vergangenheit versucht Dieter Stiefel Entnazifizierung mit
"marktkonformem Verhalten" in Beziehung zu setzen. Ali Al-Roubaie
untersucht Eigenheiten und Verlauf der Nachkriegsgerichtsbarkeit
unter Anwendung von historisch-psychologischen
Erklärungsmodellen.
Anmerkungen
1) Erklärung von Bundeskanzler Franz
Vranitzky vor dem österreichischen Nationalrat, 8. Juli 1991,
abgedruckt u. a. in: Gerhard Botz/Gerald Sprengnagel (Hrsg.),
Kontroversen um Österreichs Zeitgeschichte. Verdrängte
Vergangenheit, Österreich-Identität, Waldheim und die
Historike (= Studien zur Historischen Sozialwissenschaft, Bd. 13),
Frankfurt/Main-New York 1994, S. 574-576.
2) Vgl. Gerd Hankel/Gerhard Stuby (Hrsg.),
Strafgerichte gegen Menschheitsverbrechen. Zum Völkerstrafrecht
50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, Hamburg
1995.
3) Der erste derartige europäische Vergleich
erfolgte durch: Klaus-Dietmar Henke/Hans Woller (Hrsg.), Politische
Säuberungen in Europa. Die Abrechnung mit Faschismus und
Kollaboration nach dem Zweiten Weltkrieg, München
1991.
4) M. Cherif Bassiouni, Das Vermächtnis von
Nürnberg: Eine historische Bewertung fünfzig Jahre danach,
in: Hankel/Stuby, a. a. O., S. 15-38. Vgl. auch die Artikel
"Austria", "Laws punishing Nazis and Nazi collaborators" und "Trials
of War Criminals" in: Israel Gutman (Hrsg.), Encyclopedia of the
Holocaust, New York-London 1990, S. 127-132, 856 f. und
1488-1518.
5) Rolf Steininger (Hrsg., unter Mitarbeit von
Ingrid Böhler), Der Umgang mit dem Holocaust. Europa-USA-Israel
(= Schriften des Instituts für Zeitgeschichte der
Universität Innsbruck und des Jüdischen Museums Hohenems,
Bd. 1), Wien-Köln-Weimar 1994.
6) Die beiden Projekte wurden dargestellt in:
Winfried R. Garscha/Claudia Kuretsidis-Haider, Die Verfahren vor dem
Volksgericht Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle.
Projektbeschreibung, Wien 1993, und dies., Die Nachkriegsjustiz als
nicht-bürokratische Form der Entnazifizierung:
Österreichische Justizakten im Vergleich. Überlegungen zum
strafprozessualen Entstehungzusammenhang und zu den
Verwertungsmöglichkeiten für die historische Forschung,
Wien 1995.
7) Klaus Eisterer, Französische
Besatzungspolitik. Tirol und Vorarlberg 1945/46 (=Innsbrucker
Forschungen zur Zeitgeschichte, Bd. 9), Innsbruck 1991.
8) Auch Katharina Stourzh, deren Diplomarbeit,
"Aspekte des französischen Justizwesens in Tirol und Vorarlberg
1947-1950 unter besonderer Berücksichtigung der
Kriegsverbrecherfrage" vor der Fertigstellung steht, durfte bisher
keine Verfahrensakten einsehen.

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