DÖW-Neuerscheinung


Thomas Mang
"Gestapo-Leitstelle Wien -
Mein Name ist Huber"


Am 24. Oktober 2003 wurde im Jüdischen Museum Wien die Publikation "'Gestapo-Leitstelle Wien - Mein Name ist Huber'. Wer trug die lokale Verantwortung für den Mord an den Juden Wiens?", die als erster Band einer neuen Schriftenreihe des DÖW erschien, vorgestellt. Im Folgenden beschreibt der Autor Thomas Mang die lokalen Protagonisten der Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens - Karl Ebner, Baldur von Schirach und Franz Josef Huber. (Leicht gekürzte Fassung des Referats anlässlich der Buchvorstellung)

Mitteilungen 164
Dr. Karl Ebner, Jurist aus Südtirol, Oberregierungsrat und SS-Obersturmbannführer, war nicht direkt eine "Unperson" der NS-Herrschaft in Österreich. Seine Funktion als so genannter "Judenreferent" der Staatspolizeileitstelle Wien war zeitgeschichtlich einschlägig Interessierten bekannt, sein Name taucht in wichtigen Dokumenten auf. Und doch wurde er in der Forschung nie direkt als Mitverantwortlicher der Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens dargestellt.
Auch seine Verurteilung durch das Volksgericht 1948 - 20 Jahre schwerer Kerker - bezog sich nicht direkt auf seine Verantwortung als Leiter des "Judenreferats". In Anlehnung an die Judikatur des Internationalen Militärtribunals in Nürnberg wurde Ebner allein wegen seiner Funktion als Abteilungsleiter bzw. Stellvertreter des Gestapochefs verurteilt. Der Staatsanwalt hatte die Todesstrafe gefordert. Nur seine raffiniert betriebene Rückversicherungsstrategie rettete ihn vor dem Galgen: Etwa ab Anfang 1943 intervenierte er für einen ausgewählten Personenkreis, der auf nicht allzu kritische Weise mit der Gestapo in Berührung gekommen war - Angehörige des höheren Klerus und häufig CVer wie er selbst.

Ebners Chef, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Polizei Franz Josef Huber aus München, den Wolfgang Neugebauer als einen "der NS-Hauptverbrecher" auf dem Boden des ehemaligen Österreich bezeichnet, war hingegen sehr wohl eine Unperson des NS-Regimes. Im eben erschienenen "Personenlexikon zum Dritten Reich" taucht zwar Ebner auf, sein Chef Huber aber immer noch nicht. Huber war einer der schillerndsten und zugleich mächtigsten Figuren in der Nomenklatur des NS-Terrors. Und doch wurde er in seinem Spruchkammerverfahren, 1949 in Nürnberg, als Minderbelasteter eingestuft. Er erhielt ein Jahr auf Bewährung und eine Geldstrafe von 500 DM.
Im Gegensatz zu Ebner, der immerhin achteinhalb Jahre in britischen Internierungslagern und im Landesgericht Wien verbrachte, wurde Huber in seinen dreieinhalb Jahren Aufenthalt in US-Internierungslagern bevorzugt behandelt. Ein hoher CIC-Offizier sagte bei Hubers Spruchkammerverfahren aus, er hätte aus Wien nur "gute Auskünfte" über ihn bekommen. Huber sah nie ein Gefängnis von innen: Der US-Geheimdienst interessierte sich für sein Expertenwissen. Der Mann, der die größte Gestapoleitstelle des Deutschen Reiches fast sieben Jahre lang geleitet hatte, leitete bis zu seiner Pensionierung die Lagerbuchhaltung einer Münchner Büromaschinenfirma.
Huber war ein nationalsozialistischer Multifunktionär. Er vereinigte in seiner Person eine Ämterfülle, für die es im gesamten Deutschen Reich keine Parallele gab. Huber war in Personalunion Gestapochef und Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in den "Reichsgauen Wien, Niederdonau und Oberdonau". Als einziger in dieser Doppelfunktion leitete Huber Gestapo, Kripo, SD und Inspektorat und kontrollierte sich auf diese Weise fast sechs Jahre selbst.
Als Inspekteur war Huber offiziell Leiter der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" in Wien zur Zeit der Massendeportationen. Huber war politischer Referent der Gauleiter Schirach und Jury. Er war Schirachs Vertreter als Reichsverteidigungskommissar für den Wehrkreis XVII. Ab 1943 war Huber zusätzlich "Gesamtvertreter" des Höheren SS- und Polizeiführers "Donau". Damit kontrollierte sich Huber nun auch in seiner Funktion als Inspekteur selbst.
Nicht zuletzt war Huber einer der drei Inspekteure der Grenzpolizei des Deutschen Reiches. Als Grenzinspekteur der Wehrkreise XVII und XVIII war er für die Grenzüberwachung zur Slowakei, zu Ungarn, Jugoslawien, Italien und zur Schweiz zuständig.
Diese einzigartige Ämterkumulation und damit Machtfülle verdankte Huber seinem Protektor Reinhard Heydrich. Er hatte Huber zusammen mit dessen Freund und Lehrgangskollegen Heinrich Müller ("Gestapo-Müller") 1934 vom Münchner Polizeipräsidium zum Gestapa nach Berlin geholt. Müller hatte in München bis zur "Machtergreifung" im Referat "Linksopposition" gearbeitet, Huber war paradoxerweise mit der Verfolgung von Nationalsozialisten beschäftigt. Seine ideologische Zuverlässigkeit wurde deshalb immer wieder angezweifelt, auch wenn er seine späteren Ämter mit dem typischen Eifer des Konvertiten betrieb.
Aber der sonst in Ideologiefragen so rigorose Heydrich hielt unbeirrt zu Huber, der erst im Mai 1937 in die Partei eintrat. Dieses Vertrauensverhältnis hielt auch kleineren und größeren Belastungen stand. Sie waren auf Hubers eigenwilligen Führungsstil, seiner nach Heydrichs Maßstäben eher durchschnittlichen Arbeitsmoral und sein nicht gerade dem SS-Kodex entsprechendes Privatleben zurückzuführen.
Huber wurde schon lange vor dem "Anschluss" im Österreichreferat des Gestapa auf seine Aufgaben in Wien vorbereitet. Kurz vor seiner Abkommandierung nach Wien leitete Huber die Ermittlungen zur so genannten "Fritsch-Krise". Huber, ein hervorragender Kriminalist, gelang die sachliche Aufklärung des Falles und damit die Rehabilitierung des Generalobersten Fritsch (1). Als ihm im November 1939 dann, vor den Augen Himmlers, im Alleingang die schnelle, professionelle Aufklärung des Attentatversuchs auf Hitler im Münchner Bürgerbräukeller gelang, war Huber für die Nomenklatur des Reiches von diesem Zeitpunkt an persona grata.
In meiner Arbeit beschäftigte ich mich auch mit der Rolle Baldur von Schirachs als Gauleiter und Reichstatthalter von Wien.

Mit bisher unveröffentlichten Dokumenten aus dem ehemaligen Stasi-Archiv in Berlin konnte ich nicht nur das Ausmaß seiner Beteiligung an der Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens weiter verdeutlichen. Sie erschlossen auch ein bisher unbekanntes Kapitel: Schirachs zähen und letztlich erfolgreichen Kampf gegen seinen Intimfeind Heydrich, der ihn in Wien durch den Sicherheitsdienst bespitzeln ließ.
Die Rolle Dr. Ernst Kaltenbrunners als Höherer SS- und Polizeiführer "Donau" war hingegen überraschend passiv. Diese bereits von Peter Black in seiner Kaltenbrunner-Biographie vertretene Auffassung wurde durch neues Dokumentenmaterial nachdrücklich bestätigt. Seine fast fünf Jahre in Wien haben angesichts der Aktivitäten von Männern wie Schirach, Huber oder Ebner kaum Spuren hinterlassen. Für das Internationale Militärtribunal in Nürnberg begann die Biographie Kaltenbrunners als Hauptkriegsverbrecher dementsprechend am 30. Januar 1943, mit seinem Amtsantritt als Chef des RSHA. Seine Tätigkeit in Wien war dem Gericht kaum eine Erwähnung wert.
Die ursprüngliche Zielsetzung meiner Arbeit war eine biographische Darstellung der Rollen Hubers und Ebners im Kontext der Staatspolizeileitstelle Wien. Im Zuge der Archivrecherchen und durch den Glücksfall, dass mir die Tochter Ebners seinen Nachlass zur Verfügung stellte, bekam eine neue Fragestellung für mich mehr und mehr Gewicht. Nachdem die Machtposition Hubers sich immer deutlicher herausstellte und ebenso Ebners Rolle als graue Eminenz, führte dies zwangsläufig zur Frage nach ihrer lokalen Verantwortung für die Deportation und damit Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Wiens.
In diesem Zusammenhang ist eine grundsätzliche Bemerkung zur historiographischen Aufarbeitung des nationalsozialistischen Täterkreises angebracht:
Die Forschungsarbeit von zwei Generationen Historikerinnen und Historikern konzentrierte sich im Wesentlichen - und aus nahe liegenden Gründen - auf einen sehr engen Täterkreis: Hitler, Göring, Himmler, Goebbels - die so genannten "Funktionseliten" des Nationalsozialismus, noch im 19. Jahrhundert geboren. Der um 1905 geborene, hierarchisch nachgeordnete Täterkreis der "Funktionsträger" fand vergleichsweise weniger Beachtung - sicherlich mit Ausnahme Eichmanns, auf den ich noch eingehen werde.
Dieser Forschungsansatz hat in jüngster Zeit eine wesentliche Erweiterung erfahren. In aktuellen Studien tritt immer klarer die Bedeutung der Eigeninitiativen lokaler Funktionsträger zutage - bis in die kleinsten Parteiorganisationen und kommunalen Verbände. Sie zeigen die Komplexität und häufige Widersprüchlichkeit der Entscheidungsprozesse, ihre Beschleunigung und Radikalisierung durch situative Einflüsse vor Ort. Sie zeigen die Interaktion zwischen der Funktionselite und den Funktionsträgern auf örtlicher Ebene, die nicht selten nur informellen Charakter besaß.
Ian Kershaw verdeutlicht diese Systematik am Beispiel Hitlers: "Wer im darwinistischen Dschungel des Dritten Reiches befördert werden oder zu einer Machtposition gelangen wollte, musste den 'Führerwillen' erahnen ... 'Dem Führer entgegen zu arbeiten' bedeutete, dass Initiativen ergriffen, Druck gemacht ... wurde ... ohne dass der Diktator dazu notwendigerweise einen Befehl erteilen musste." (2)
Die Täter der Funktionselite waren weder einsame Urheber noch alleinige Exekutoren der nationalsozialistischen Kapitalverbrechen, noch konnten sie es sein. Die Machtzentren des Reiches waren keine Einbahnstraßen des Terrors. Häufig lösten lokale Impulse, von der Peripherie der Macht an ihr Zentrum gerichtet, Entscheidungen von großer Tragweite aus. Bis hin zu ihren Beiträgen zur Massenvernichtung.
Auch bei den Befehlen zur Deportation der über 48.000 Jüdinnen und Juden Wiens, die von Reichskanzlei und Reichssicherheitshauptamt ausgingen, sind die "örtlichen Initiativen" der nationalsozialistischen Funktionsträger nicht nur nachweisbar, sondern von entscheidender Bedeutung. Dass bereits Februar 1941 - vor Beginn des Deportationsprogramms im gesamten Deutschen Reich - die ersten Massentransporte von Wien in das "Generalgouvernement" abgefertigt wurden, war auf Drängen Baldur von Schirachs und der Wiener NSDAP geschehen. Schirachs, wie er es selbst nannte, "ganz kurzer Draht zum Führer", verschaffte ihm eine Machtposition, die selbst Himmler und Heydrich (widerwillig) akzeptieren mussten.
Es war aber nicht nur die jahrzehntelange Konzentration der Forschungsarbeit auf den engen Täterkreis der Funktionselite, die die Sicht auf andere Täter und Tätergruppen verstellte und diese in die Obskurität ihrer Nachkriegsschicksale entließ. Hinzu kam, dass die Aussagen der Täter in ihren Prozessen nach 1945 oft die einzig verfügbaren Quellen über zentrale Vorgänge der NS-Herrschaft waren. Ohne quellenkritische Vergleichsmöglichkeiten fanden sie Eingang in die Geschichtsschreibung. Sie wurden von einer Generation von Historikerinnen und Historikern an die andere weitergegeben.
Ich möchte an einem Beispiel zeigen, zu welchen Fehlschlüssen eine lineare Ableitung von Täteraussagen führen kann. Sie führt direkt zur zentralen Fragestellung meiner Arbeit, der Frage nach der lokalen Verantwortung für die Deportationen. Bisher erfolgte fast ausnahmslos die alleinige Schuldzuweisung an die "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" in Wien. Sie hätte ihre Weisungen direkt vom RSHA in Berlin erhalten, in einer hermetisch gegen jede Einflussnahme von außen abgeschotteten Befehlsstruktur. Die "Zentralstelle" wäre Eichmanns Dezernat im RSHA direkt unterstellt gewesen, Gestapo und Kripo hätten auf Weisung der "Zentralstelle" nur Hilfsdienste zu leisten gehabt. Wenn von lokaler Verantwortung gesprochen werden könne, kämen dafür nur Alois Brunner - der stellvertretende Leiter der "Zentralstelle" - und seine Mittäter in Frage. (3)
Diese These wurde unter anderem mit folgender Prozessaussage Ebners begründet: "Die Zentralstelle war, wie schon ihr Name sagt, eine Zentralbehörde ... In der Praxis war sie nichts anderes als eine Expositur der Berliner Zentrale, mit der sie unmittelbar und ohne Zwischenglied ihre Dienstgeschäfte abwickelte ... sie wurde unter der Annahme errichtet, dass die Staatspolizeileitstellen [sic!] in Österreich nicht in der Lage sind, die Judenfrage in Österreich zu lösen." (4)
An dieser Aussage ist buchstäblich kein Wort richtig. Aber es war wohl die einzige Verteidigungsstrategie, die der erfahrene Jurist Ebner für Erfolg versprechend hielt. Der von der Todesstrafe bedrohte ehemalige "Judenreferent" hatte erkannt, dass ihm nur die völlige Distanzierung von allen Vorgängen der Deportation helfen könne.
Es war der gleiche Ebner, der am 5. Juli 1943 an Dr. Hugo Jury, "Reichsstatthalter in Niederdonau", einen Brief gesandt hatte. Ebner schlug darin Jury in Ich-Form die Beförderung eines Mitarbeiters mit folgenden Worten vor: "In seinen Aufgabenkreis fiel die Freimachung der Wohnungen und Unterkünfte von 48.500 Juden, die ich aus meinem Dienstbereich (Wien–Niederdonau) nach den Ostgebieten evakuiert habe". (5) Ebner war gut informiert. Die Zahl 48.500 entspricht exakt dem heutigen Forschungsstand.
Ebner bediente sich im Übrigen bei seiner Verteidigung der so genannten "Glasenbacher Erklärung": Im US-Internierungslager Glasenbach bei Salzburg hatten die ehemaligen Gestapo-Juristen Trenker und Siegel 1946 einen umfangreichen Schriftsatz angefertigt. Darin findet sich die professionell ausgearbeitete Verteidigungsstrategie, auf die später unisono von allen Spitzenfunktionären der Gestapo in ihren Verhandlungen zurückgegriffen wurde. Trenker und Siegel bezeichneten die Gestapo als "öffentlich rechtlich anerkannte Polizeidienststelle" (6), deren Beamte aus der österreichischen Polizei und Gendarmerie zur Gestapo "übergeleitet" worden waren, "wie z. B. Bahn- oder Postbeamte ..." In einem ausführlichen Sonderkapitel wurde die Verantwortung für die Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens pauschal der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" zugeschoben, die direkt ihre Befehle aus Berlin erhalten hätte.

Aber es war nicht nur die einseitige Fixierung auf die Aussagen der Täter, die den Blick auf die lokale Verantwortung von Protagonisten wie Schirach, Huber oder Ebner verstellten. Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten ergeben sich im Bereich von drei weiteren komplexen Problemfeldern.
Das erste: Die "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" in Wien - zunächst als Beraubungs- und Vertreibungsinstitution, dann als Sammel- und Deportationsinstitution - war als neuartiger Funktionskörper ein organisatorischer Modellfall. Von Eichmann aufgebaut, stand sie mit Recht von Anfang an im Mittelpunkt der Erforschung des Schicksals der jüdischen Bevölkerung Wiens. Die Fixierung auf die "Zentralstelle" ist allerdings auch geeignet, den Blick auf lokale Befehlshierarchien und damit tatsächliche Verantwortlichkeiten zu verstellen.
Das zweite Problemfeld: Der erwiesenermaßen ausgetragene Konflikt zwischen der Staatspolizeileitstelle Wien und der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung". Er kann leicht zur Annahme verleiten, hier wäre ein Machtkampf um die lokale Hauptrolle bei der Planung, Organisation und Durchführung der Deportationen ausgetragen worden. In Wirklichkeit ging es darum, an welche Institution sich die Israelitische Kultusgemeinde Wien mit ihren Anträgen wenden sollte bzw. welche lokalen Weisungen die IKG von der Gestapo bzw. von der "Zentralstelle" entgegenzunehmen hätte.
Und schließlich das dritte Problemfeld: Adolf Eichmann betrachtete noch 1961 in seinem Prozess in Jerusalem die Wiener "Zentralstelle" als Höhepunkt seiner Laufbahn und leitete eine Art persönliches Urheberrecht auf diese Institution ab. Die weltweite Berichterstattung über den Prozess erzeugte den so genannten "Eichmann-Effekt" (Michael H. Kater) und führte im Medienbild zu einer weitgehenden Personalisierung und Monopolisierung des Genozids. So scheint es bis heute schwer vorstellbar, dass Eichmann nicht in der Lage gewesen sein sollte, sich von Berlin aus auch über ranghöhere Funktionsträger in Wien hinwegzusetzen.
Ich habe in meiner Arbeit den Versuch unternommen, diese Problemfelder - Täteraussagen, "Zentralstelle", Konflikt Gestapo–"Zentralstelle" und "Eichmann-Effekt" - analytisch zu erfassen. Als Voraussetzung für eine grundsätzliche Klärung der Frage nach der Verantwortung für die Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens. Darüber hinaus kann die Frage ohne Beschäftigung mit der Person und Funktion Hubers und seines Dauervertreters Ebner nicht ausreichend beantwortet werden.
Die Ergebnisse der Analyse und die Auswertung von bisher unveröffentlichtem Dokumentenmaterial lassen meiner Auffassung nach den Schluss zu, dass die These von der alleinigen, ungeteilten Verantwortung - einerseits der zentralen Befehlsinstanz des RSHA, andererseits der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" in Wien - nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Schirach war die treibende Kraft hinter der frühzeitigen und forcierten Deportation der jüdischen Bevölkerung. Er wollte nach seiner Ernennung zum Reichsstatthalter und Gauleiter von Wien im August 1940 seinem Idol Hitler so schnell wie möglich die "Erfolgsmeldung" des "Fest[es] des judenfreien Wien" übermitteln. Schirach stand dabei auch in seiner Funktion als oberster kommunaler Chef unter starkem Druck der Parteibasis, durch beschleunigte Deportation der Jüdinnen und Juden Wiens dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. (7) Er erhielt die Zusage Hitlers für die Deportationen und die Mitteilung über den Zeitpunkt nachweislich vor den hierfür direkt Verantwortlichen im RSHA. Es ist dem "Drängen" Schirachs zuzuschreiben, dass die ersten Massendeportationen nicht aus dem "Altreich", sondern bereits im Februar und März 1941 aus Wien abgefertigt wurden.
War Schirach die treibende Kraft, dann war es Huber, der in seinen Schlüsselfunktionen als Inspekteur und Gestapochef die lokale Verantwortung für sämtliche exekutiven Vorgänge im Zusammenhang mit den Deportationen trug. Huber führte die größte Staatspolizeileitstelle des Deutschen Reiches ohne direkte Kontrollinstanz. Er konnte in seinem Machtbereich das Terrorinstrument der Gestapo, frei von jeder hierarchischen Einschränkung, nach eigenem Ermessen einsetzen. Als Inspekteur war Huber zusätzlich Chef des Sicherheitsdienstes und damit Dienststellenleiter der "Zentralstelle".
Es gibt zwar Anhaltspunkte dafür, dass Huber seine Aufgaben als Inspekteur eher repräsentativ und als Leiter der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" eher formell aufgefasst haben dürfte: Dokumentierte Weisungen an die "Zentralstelle" erfolgten fast ausschließlich durch seinen Dauervertreter Ebner. Trotzdem kann kein Zweifel daran bestehen, dass jede relevante Weisung des RSHA an Schirach und Huber gerichtet war - und nicht etwa an Alois Brunner oder einen anderen subalternen Mitarbeiter der "Zentralstelle". Dass Eichmanns Bemühungen, über seinen persönlichen Einfluss bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien direkten Zugriff auf die "Zentralstelle" zu erlangen, letztlich erfolglos blieben, konnte in meiner Arbeit ebenfalls nachgewiesen werden.
Die Deportationsbefehle des RSHA gelangten zuerst in die Hände Hubers, der sie - als Dienststellenleiter der "Zentralstelle" - dann an Brunner weitergab oder damit Ebner beauftragte. Wie Schirach erhielt auch Huber die zentrale Entscheidung zur Deportation der jüdischen Bevölkerung Wiens vor dem im RSHA zuständigen Dezernat Eichmanns. Auch dabei kann das Einverständnis seines Protektors Heydrich und seines Freundes Müller vorausgesetzt werden.

Die Vorgänge vor den ersten Massendeportationen im Februar und März 1941 sind gut dokumentiert. Hier eine kurze Chronologie in Stichworten:

1. Februar 1941
Im Dienstzimmer Ebners und in Gegenwart Brunners informiert Ebner den Amtsdirektor der Israelitischen Kultusgemeinde Löwenherz über die bevorstehenden Deportationen aus Wien. Die 13-Punkte-Weisung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit von Ebner selbst formuliert.


12. Februar
Die Gauleitung Wien verschickt ein Rundschreiben an alle Kreisleiter mit dem Inhalt der 13-Punkte-Weisung.


13. Februar
Polizeipräsident Gotzmann erlässt ein Rundschreiben über die "Evakuierung der Juden aus Wien in das Generalgouvernement". Inhalt des Rundschreibens ist ein von Huber in Ich-Form abgefasster Brief. Huber verfügt, dass alle Juden mit ständigem Wohnsitz in Wien, die das Gaugebiet verlassen wollen, sich an die "Zentralstelle" zu wenden hätten.


Ebenfalls 13. Februar
Eichmann richtet im Auftrag Heydrichs ein Fernschreiben an alle Stapostellen, in der wörtlich die Verfügung Hubers zitiert wird. Es wird darin festgestellt, dass die Leitstelle Wien dazu bereits einen Erlass veröffentlicht hätte.
(Dazu eine Anmerkung: Eichmann bestätigte in seinen Verhören in Jerusalem, dass die Leitstelle Wien früher von Hitlers Befehl erfahren habe als das RSHA.)


Wer könnte nach diesem Quellenmaterial daran zweifeln, dass zentrale Weisungen des RSHA - auch in weniger schicksalshaften Zusammenhängen - Schirach und Huber vor einem Obersturmführer Brunner erhalten hätten? Wer könnte ernsthaft die Mitverantwortung dieser beiden lokalen Protagonisten des Genozids bestreiten?

Zum Abschluss: Die weiteren Schicksale von Schirach, Kaltenbrunner, Eichmann sind bekannt. Und Ebner und Huber?

Dr. Karl Ebner arbeitete bis zu seiner Pensionierung als Hausverwalter einer Bau- und Siedlungsgenossenschaft der CA, krass überqualifiziert, krass unterbezahlt, verbittert darüber, wie wenig sich die Nutznießer seiner Interventionen um ihn gekümmert hätten, vor allem "die vielen Geistlichen", die er gerettet hätte. Die Gerichte interessierten sich für sein Expertenwissen: Weit über 200-mal wurde er zu Zeugenaussagen aufgerufen. Seine Tochter erinnert sich an zwei immer wiederholte Stehsätze Ebners. Der eine hieß: "Das Schlimmste in Wien war das Vernadern" - womit er allerdings einen der wesentlichen Gründe für die Effektivität der Gestapo, die hohe Denunziationsbereitschaft, in Frage stellte. Der zweite stereotype Satz Ebners war: "Fragt nicht danach, es ist besser, wenn ihr nicht alles wisst." Bis zu seinem Tod 1983 verweigerte er seiner Frau und seiner Tochter den Zugang zu seiner Vergangenheit.

Franz Josef Hubers mildes Urteil in seinem Spruchkammerverfahren wurde kassiert, er wurde 1949 zu fünf Jahren Arbeitslager verurteilt, unter Anrechung der Internierungshaft. Kein Problem für Huber: Er erschien nicht zur Verhandlung, er tauchte unter, der CIC dürfte weiterhin seine Hand über ihn gehalten haben. Das Auslieferungsbegehren Österreichs, das erst 1949 eingelangt war, blieb wirkungslos. 1955 wurde der Spruch der Berufungskammer aufgehoben, Huber freigesprochen. In der Urteilsbegründung hieß es wörtlich: "Die Kammer kam zu der Überzeugung, dass diese glänzende Karriere nicht durch Zugehörigkeit zur Partei, sondern durch das fachliche Können des Betroffenen in erster Linie bedingt war."
Huber lebte daraufhin unbehelligt in München, an seiner letzten Wohnadresse meldete er sich nicht ab, alle Recherchen blieben erfolglos, sein Todesdatum ist unbekannt. Franz Josef Huber, Krimineller und Kriminalist, hatte seine letzten Spuren verwischt. Fast wäre es ihm wirklich geglückt, Unperson der Zeitgeschichte zu werden.


Anmerkungen

1) Oberbefehlshaber des Heeres.

2) Ian Kershaw, Hitler 1889-1936, Stuttgart 1998, S. 666 f.

3) Raul Hilberg, der Doyen der Holocaustforschung, betrachtete übrigens in seinem 1961 erschienenen Standardwerk "Die Vernichtung der europäischen Juden" Gestapo und "Zentralstelle" als einen Komplex, worauf auch seine Formulierung "der in Wien für Judenangelegenheiten verantwortliche Gestapomann, Obersturmführer Brunner" inweist. Nachdem bereits eine zweite Generation von Historikerinnen und Historikern aus gutem Grund das Werk Hilbergs als Anleitung und Fundgrube betrachtet, liegt es nahe, dass seine Ansicht auf diesem Wege perpetuiert und nicht wirklich hinterfragt wurde.

4) Karl Ebner, Stellungnahme zu Urteil, S. 145 (Kopie im Besitz des Verfassers).

5) Schreiben von Ebner an den Reichstatthalter in Niederdonau vom 5. Juli 1943, Aktenzahl Nr. 6075/40 IV b 4, Vg 4b Vr 1223/47 Blz. 16.

6) Dr. Werner Best verwendete in seiner Zeugenaussage vor dem IMT in Nürnberg eine ähnliche Formulierung: "Die Beamten der Gestapo sind vom Staat angestellte Beamte und in einem öffentlich-rechtlichen Beamtenverhältnis gewesen." Der Nürnberger Prozess, 25488.

7) Vgl.: Gerhard Botz, Wohnungspolitik und Judendeportation in Wien, Wien 1975.


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