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F. Romig wegen übler Nachrede verurteilt Aufgrund dieses Beitrages wurde F. Romig vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes geklagt. Das Wiener Landesgericht für Strafsachen sprach Romig im Juli 1995 wegen übler Nachrede teilweise schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in der Höhe von öS 80.000,-. Nach beiderseitiger Berufung hob das Oberlandesgericht Wien im April 1996 das Urteil auf und wies die Strafsache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurück. Dieses sprach Romig neuerlich teilweise schuldig, setzte jedoch die Geldstrafe auf drei Jahre Bewährung aus. Einer weiteren Berufung seitens des Angeklagten gab das Oberlandesgericht Wien im Mai 1998 nur in einem Punkt statt, bestätigte jedoch im Übrigen das Urteil. Die Tatsache, dass das OLG einige Passagen in Romigs Aula-Artikel als "Werturteile" straffrei gestellt hat, wurde im rechtsextremen Milieu einschließlich der FPÖ (» Befremden über FPÖ-Formulierungen) als richterliche Bestätigung für die Richtigkeit der Anwürfe dargestellt. |
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