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Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Der deutsche Verfassungsschutz weist darauf hin, dass die NPD "die nationalsozialistische Herrschaft insgesamt als positives Gegenstück zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Deutschland dar[stellt]." (Bundesministerium des Inneren (Hg.): Verfassungsschutzbericht 1997. Bonn 1998, S. 109) Unter der Parteiführung von Voigt und nach den Verboten neonazistischer Gruppen und Parteien begann die NPD verstärkt Neonazis zu integrieren. Insbesondere die NPD-Unterorganisation Junge Nationaldemokraten (JN) hat sich "zu einer Nahtstelle zwischen der NPD, Neonazis und anderen rechtsextremistischen Gruppierungen entwickelt". (Ebenda, S. 113) Gegen die NPD lief ein mehrjähriges Verbotsverfahren, am 18. 3. 2003 fand das NPD-Verbot beim Karlsruher Verfassungsgericht allerdings nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. |
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