Publikationen:
- Periodika:
- Die Kameradschaft
Herausgeber, Eigentümer und Verleger: Dir. Günther M. K. Glotz, 6023
Innsbruck, Postfach 803
Obwohl der Herausgeber der Zeitschrift Die Kameradschaft bestreitet, dass diese Publikation
das Sprachrohr der K IV bzw. der Dachorganisation Österreichischer Soldatenverband ist, wird
dieser Zusammenhang durch mehrere Indizien verdeutlicht. Neben den in jeder Nummer
vorkommenden Berichten über die Aktivitäten einzelner
K IV-Gruppen finden sich unter den
Autoren dieser Publikation zahlreiche K IV-Mitglieder. So ist z. B. Felix Benesch, Mitglied und
Mitbegründer der K IV-Wien, einer der häufigsten Leitartikelschreiber. In einem Flugblatt der
K IV zum 40-jährigen Bestehen der K IV-Landesgruppe Steiermark wird Die
Kameradschaft als "unser Sprachrohr" bezeichnet. Der Bundesobmann der K IV, Ing. Alois
Weinzettl, schreibt in einem Dankartikel für den ehemaligen Herausgeber der Kameradschaft,
Dr. Hellwagner, zur Funktion dieser Zeitschrift folgendes: "Mein Auftrag lautet, Dir Dank und
Anerkennung für alle Deine Mühen, Plagen, Ärger, Opfer - einfach für 'Die Kameradschaft' zu
sagen. 'Die Kameradschaft' konnte nur sein durch Deine Kameradschaft zu uns, zu Deiner
großen Lesergemeinde. So war der Titel dieser Zeitung gleich Ausdruck Deines Tuns und
Handelns. Ohne diese Uneigennützigkeit - die nur der Kameradschaft zu eigen ist - wäre dieses
Sprachrohr für die ehemaligen Soldaten wohl von Anbeginn nicht möglich gewesen." (Alois
Weinzettl, Die Kameradschaft, 12/1986)
In einem Schreiben des DÖW an die Sicherheitsdirektion für Oberösterreich wird ebenfalls auf
die enge Verbindung zwischen K IV und Die Kameradschaft eingegangen: Aus einem
in Nr. 3/1992 (in Faksimile) abgedruckten Erlagschein geht hervor, dass die Postadresse der K IV (Postfach 803, 6023 Innsbruck) identisch
ist mit der im Impressum der Zeitschrift Die Kameradschaft angegebenen Adresse von
Herausgeber, Eigentümer und Verleger.
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Die Nennung von AutorInnen in rechtsextremen Publikationen bedeutet nicht, dass alle Genannten als RechtsextremistInnen
qualifiziert werden. Gleiches gilt für die in dieser Rubrik angeführten Gruppen: Nicht jede Organisation oder Partei
mit Kontakten zum organisierten Rechtsextremismus ist selbst als rechtsextrem einzustufen.
Rechtsextremismus wird in keiner Weise mit Nationalsozialismus, Neonazismus oder Neofaschismus gleichgesetzt.
Zum Begriff des Rechtsextremismus
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