Gaue "Voll-
juden"
"Glau-
bens-
juden"
"Mischl.
I.
Grades"
davon
"Gel-
tungs-
juden"
"Mischl.
II.
Grades"
davon
"Gel-
tungs-
juden"
Juden im
Sinne der
Nürn-
berger
Gesetze
(1)
Wien 91.530 79.919 14.858 1.373 5.955 79 92.982
Nieder-
donau
1.969 1.550 993 39 596 5 2.013
Ober-
donau
226 85 348 2 229 - 228
Steier-
mark
597 325 357 7 307 5 609
Kärn-
ten
52 16 100 1 128 1 54
Salz-
burg
47 17 117 - 67 - 47
Tirol 85 17 148 - 84 - 85
Vorarl-
berg
24 14 17 - 25 - 24
Bundes-
länder
ohne
Wien
3.000 2.024 2.080 49 1.436 11 3.060
Gesamt-
österr.
94.530 81.943 16.938 1.422 7.391 90 96.042



1) Inklusive der "Mischlinge ersten und zweiten Grades", die der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörten. "Mischlinge ersten Grades" wurden bis 1941, "Mischlinge zweiten Grades" vielfach bis Kriegsende in die Wehrmacht eingezogen. Ab 1944 wurden vielfach "Mischlinge ersten Grades" und "arische" Ehepartner einer bestehenden "deutsch-jüdischen Mischehe" zur Dienstleistung in die Organisation Todt eingezogen.
"Volljude" ist eine Person mit vier jüdischen Großelternteilen, die konfessionslos ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehören kann.
"Glaubensjude" ist eine Person mit vier jüdischen Großelternteilen, die der israelitischen Religionsgemeinschaft angehört.
"Mischling ersten Grades" ist eine Person mit zwei jüdischen Großelternteilen, die am 15. 9. 1935 nicht der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte.
"Mischling zweiten Grades" ist eine Person mit einem jüdischen Großelternteil, die am 15. 9. 1935 nicht der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte.
"Geltungsjude" ist ein "Mischling ersten (oder zweiten) Grades", der am 15. 9. 1935 oder später der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte.

Results of the
national census
of May 17, 1939.
Jews in Austria



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