1) Inklusive der "Mischlinge ersten und zweiten Grades", die der israelitischen
Religionsgemeinschaft angehörten. "Mischlinge ersten Grades" wurden bis 1941, "Mischlinge
zweiten Grades" vielfach bis Kriegsende in die Wehrmacht eingezogen. Ab 1944 wurden
vielfach "Mischlinge ersten Grades" und "arische" Ehepartner einer bestehenden
"deutsch-jüdischen Mischehe" zur Dienstleistung in die Organisation Todt eingezogen.
"Volljude" ist eine Person mit vier jüdischen Großelternteilen, die konfessionslos ist oder einer anderen Religionsgemeinschaft angehören kann. "Glaubensjude" ist eine Person mit vier jüdischen Großelternteilen, die der israelitischen Religionsgemeinschaft angehört. "Mischling ersten Grades" ist eine Person mit zwei jüdischen Großelternteilen, die am 15. 9. 1935 nicht der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte. "Mischling zweiten Grades" ist eine Person mit einem jüdischen Großelternteil, die am 15. 9. 1935 nicht der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte. "Geltungsjude" ist ein "Mischling ersten (oder zweiten) Grades", der am 15. 9. 1935 oder später der israelitischen Religionsgemeinschaft angehörte. |
Results of the national census of May 17, 1939. Jews in Austria |
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