Jüdische Opfer der NS-Euthanasie




Aktion "T4" 1940/41

Noch vor der in der zweiten Jahreshälfte 1941 erfolgten Entscheidung über die "Endlösung der Judenfrage" waren die Geisteskranken jüdischer Herkunft - wie auch der Großteil der geistig und körperlich behinderten Menschen im "Deutschen Reich" - Opfer der ersten großen systematischen Massenmordaktion des nationalsozialistischen Regimes geworden. Im Zuge der 1940/41 durchgeführten Aktion "T4" (benannt nach der Adresse der Euthanasiezentrale Berlin, Tiergartenstraße 4) wurden auch die jüdischen Anstaltspatienten mit Meldebogen erfasst, selektiert, in Tötungsanstalten deportiert und mit Kohlenmonoxydgas ermordet.

In Österreich, wo die Juden zu diesem Zeitpunkt schon weitgehend in Wien ghettoisiert waren, fungierte die Wagner von Jauregg-Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" als Sammelanstalt. Von dort wurden im Sommer 1940 die Patienten, zum Teil nach einem Zwischenaufenthalt in der Anstalt Niedernhart, in die Vernichtungsanstalt Hartheim gebracht. Im Monatsbericht der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom Juli 1940 ist verzeichnet, dass 400 Juden aus "Steinhof" abtransportiert wurden. Im Verlauf des Jahres 1940 gelangten einige Todesmeldungen und einige Urnen nach Wien. Anfragen über das Schicksal dieser Menschen wurden lakonisch mit den Worten "über ministerielle Anordnung in eine nicht genannte Anstalt übersetzt" beantwortet. Todesart und -ort wurden in den Sterbedokumenten bzw. in Auskünften an Angehörige oder Behörden systematisch verfälscht. Viele Totenscheine deportierter jüdischer Geisteskranker wurden von einem "Standesamt Cholm, Post Lublin" ausgestellt, tatsächlich wurden sie in der Berliner "T4"-Zentrale fabriziert, mit Kurier nach Lublin gebracht und dort zur Post gegeben.

Aktion "14 f 13"

Ab dem Frühjahr 1941 wurde die Euthanasie-Aktion unter der Bezeichnung "Sonderbehandlung 14 f 13" auf die Konzentrationslager ausgedehnt, wobei das Aktenzeichen "14 f" in der Lagerverwaltung für Tod stand, die nachfolgende Ziffer bezeichnete die Umstände des Todes. Auf Befehl Heinrich Himmlers wurden Gutachter der Aktion "T4" in die Konzentrationslager entsandt, um dort arbeitsunfähige Häftlinge auszuwählen, die anschließend in den Euthanasieanstalten (Hartheim, Bernburg, Sonnenstein) ermordet wurden. Diese Begutachtungskommissionen entschieden oft nach politischen und rassistischen, nicht "medizinischen" Kriterien. Vor allem jüdische KZ-Insassen wurden ohne Berücksichtigung ihres Gesundheitszustandes von dieser Aktion erfasst. So wurde z. B. die im KZ Ravensbrück inhaftierte Sozialwissenschafterin Dr. Käthe Leichter in der Mordanstalt Bernburg/Saale mit Giftgas ermordet.

Deportationen 1942

Nach dem Abbruch der Aktion "T4" durch Hitler am 24. August 1941 wurden die noch in den Anstalten befindlichen jüdischen PatientInnen in die Deportationstransporte des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) einbezogen. Der Abtransport der noch in der Anstalt "Am Steinhof" verbliebenen jüdischen Pfleglinge durch die Zentralstelle für jüdische Auswanderung in Wien erfolgte am 30. und 31. August 1942. Die Transporte im September und Oktober 1942 gingen nach Theresienstadt bzw. nach Maly Trostinec, wo nahezu alle Deportierten umkamen.

Kindereuthanasie 1940-1945

Im Zuge der nationalsozialistischen Kindereuthanasie 1940-1945 wurden "missgebildete" Kinder bis drei, später bis 17 Jahre in "Kinderfachabteilungen" ermordet, wobei auch "medizinische" Forschungen durchgeführt wurden. Für die im Rahmen der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" eingerichtete Klinik "Am Spiegelgrund" ist die Ermordung von mindestens vier jüdischen Kindern bzw. Jugendlichen (im Alter zwischen zwei und 15 Jahren) nachgewiesen.

Von der Euthanasie zum Holocaust

Die Bedeutung der Euthanasie für die Juden ging weit über die Ermordung der geistig und körperlich behinderten jüdischen Menschen hinaus. Die Euthanasie war in organisatorischer, personeller und technologischer Hinsicht für den Holocaust richtungweisend. Nach dem Abbruch der "T4"-Aktion am 24. August 1941 wurde das Personal der Tötungsanstalten zu der von Odilo Globocnik geleiteten "Aktion Reinhard", der Ermordung der Juden im "Generalgouvernement", abkommandiert. Die Tötungsmethoden, insbesondere die Anwendung von Giftgas, die Errichtung stationärer Gaskammern und die Deportationstransporte in einige wenige Vernichtungsstätten, wurden in modifizierter Weise übernommen. Mitarbeiter der Tötungsanstalt Hartheim erhielten wichtige Funktionen in den auf polnischem Gebiet liegenden Vernichtungslagern: So wurden der Hartheimer Büroleiter Hauptmann Christian Wirth Lagerkommandant von Belzec, sein Stellvertreter Franz Stangl Kommandant von Sobibor und Treblinka, Franz Reichleitner Kommandant von Sobibor und Gustav Wagner stellvertretender Kommandant von Sobibor. Schließlich ist in diesem Zusammenhang der aus Österreich stammende Dr. med. Irmfried Eberl zu nennen, der es vom Direktor der Euthanasieanstalten Brandenburg/Havel und Bernburg/Saale zum ersten Kommandanten des Vernichtungslagers Treblinka brachte.



Schloss Hartheim, Tür zur Gaskammer.




Die Sozialwissenschafterin Dr. Käthe Leichter (geb. 20. August 1895 in Wien) erwarb sich als Mitarbeiterin der Wiener Arbeiterkammer wissenschaftliche und politische Verdienste vor allem durch ihre Forschungen über die Lebensbedingungen von Heimarbeiterinnen und Hausgehilfinnen und ihr gewerkschaftliches Engagement. Als Aktivistin der Revolutionären Sozialisten wurde sie am 30. Mai 1938 von der Gestapo verhaftet und im Jänner 1940 in das KZ Ravensbrück überstellt. Im Zuge der Aktion "14 f 13" wurde Käthe Leichter im März 1942 in der Euthanasieanstalt Bernburg mit Giftgas ermordet.




Margarita Singer (geb. 25. September 1909), Tochter des Zoologen Prof. Hans L. Przibram, war Patientin der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" und wurde am 5. Oktober 1942 nach Maly Trostinec deportiert, wo sie ermordet wurde.


» Die ersten Deportationen nach Polen 1939 (Nisko-Aktion)