Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle

Abschlußbericht des vom Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung finanzierten Forschungsprojekt des DÖW

Projektleiter: Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer
Projektdauer: 1. 4. 1993 - 31. 3. 1996

INHALT

1993 bis 1996 wurde, mit finanzieller Unterstützung des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ein Forschungsprojekt zum Thema "Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien (1945-1955) als Geschichtsquelle" durchgeführt. Das von Dr. Winfried R. Garscha und Mag. Claudia Kuretsidis-Haider betreute Projekt bezweckte einen ersten Einstieg in die bisher nicht erfolgte Erschließung der Akten der nach 1945 geschaffenen Sondergerichte zur Untersuchung und Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen, der sogenannten "Volksgerichte". Durch die EDV-unterstützte Mikroverfilmung ausgewählter Akten des Wiener Volksgerichts war es möglich, die Sicherung der teilweise vom Zerfall bedrohten Dokumente mit ihrer inhaltlichen Erschließung zu verbinden. Damit wurde erstmals versucht, die Möglichkeiten der EDV dafür zu nutzen, an die Stelle der üblichen Sicherung von Aktenbeständen auf Mikrofilm einen Konservierungs- und Erschließungsvorgang zu setzen, der in vielen Fällen zudem mit einer Ordnung verreihter Aktenstücke verbunden war. Zusätzlich zur Sicherung dieses wertvollen Quellenbestandes wurden Findhilfsmittel erarbeitet, um einen raschen Zugriff zu den für die historische Forschung relevanten Teilen der Prozeßdokumente zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden im Zuge der Auswertung einiger historisch besonders interessanter Nachkriegsprozesse gegen österreichische NS-Täter Grundzüge einer Quellenkritik für die Nutzung von Gerichtsakten entwickelt, die sowohl historische als auch juristische Methoden berücksichtigt. Diese quellenkritischen Überlegungen wurden auf dem Österreichischen Zeitgeschichtetag im Mai 1995 in Linz und auf dem internationalen wissenschaftlichen Symposium "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse" im Juni 1996 in Wien diskutiert und, im Dialog mit Rechts- und Geschichtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern des In- und Auslandes, weiterentwickelt. Forschungsergebnisse des Projekts wurden ferner auf wissenschaftlichen Veranstaltungen in Österreich, Deutschland, Frankreich und Kanada vorgestellt. Auf der Basis dieses Projekts hat das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Juli 1996 mit der Arbeit an einem neuen Forschungsprojekt begonnen, das eine Einordnung der österreichischen Nachkriegsgerichtsbarkeit in die gesamteuropäische Entwicklung bezweckt.

1. Der Zugang zu den Gerichtsakten (Aufbewahrungsorte, Benützungsbedingungen, Findhilfsmittel)

Die österreichischen "Volksgerichte" zur Untersuchung und Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen bestanden von 1945 bis 1955 bei den Landesgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte (Wien, Graz, Linz, Innsbruck). Ein Volksgericht setzte sich aus zwei Berufs- und drei Laienrichtern zusammen. Gegen 136.829 Personen wurden Volksgerichtsverfahren eingeleitet. Davon wurden 23.477 mit einem Urteil abgeschlossen.

Die archivalische Hinterlassenschaft der Volksgerichte wurde gerichtsintern, angesichts ihrer historischen Bedeutung, als "dauernd aufzubewahren" eingestuft, d. h., daß diese Akten von der Skartierung ausgenommen sind. Die Akten der Volksgerichte Linz und Innsbruck wurden zur Gänze den Landesarchiven zur Verwahrung übergeben, jene des Volksgerichts Wien sowie der ständigen Senate Leoben und Klagenfurt des Volksgerichts Graz befinden sich zur Gänze in den Aktenlagern der jeweiligen Gerichte. Die Akten des Volksgerichts in Graz selbst wurden bis einschließlich 1947 vom Landesarchiv übernommen; die Jahrgänge 1948 bis 1955 befinden sich noch im Aktenlager des Landesgerichts für Strafsachen. Verfügungsberechtigt ist, unabhängig vom Aufbewahrungsort, das jeweilige Gericht, und zwar bis einschließlich fünfzig Jahre nach Abschluß des Gerichtsverfahrens. In Wien und Linz existieren als Findhilfsmittel zusätzlich zu den Registerbänden Namenkarteien. Die Einsichtnahme in Gerichtsakten ist in der Strafprozeßordnung geregelt und für die wissenschaftliche Forschung möglich. Die Genehmigung der Verfilmung und Analyse größerer Aktenmengen ohne namentliche Auswertung der Prozeßdokumente erfolgt in Form eines Justizverwaltungsakts gemäß § 82a StPO; für die namentliche Auswertung einzelner Prozesse ist eine richterliche Entscheidung gemäß § 82 StPO erforderlich. Die Genehmigung zur Akteneinsicht für das nunmehr abgeschlossene Forschungsprojekt über die Wiener Volksgerichtsverfahren wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien nach § 82a erteilt, weshalb eine Publikation von Namenlisten nicht möglich ist.

Der einzige Zugang zum Gerichtsakt ist das Aktenzeichen, die sogenannte Geschäftszahl. Diese läßt sich im Landesgericht Wien durch eine (allerdings phonetisch aufgebaute) Namenkartei ermitteln. Auf den Karteikarten sind in der Regel sämtliche zu einer Person vom Gericht vergebenen Geschäftszahlen vermerkt. Außerdem enthalten die Karteikarten in vielen Fällen die Paragraphen des Strafgesetzes, des Kriegsverbrechergesetzes und des NS-Verbotsgesetzes, nach denen die Ermittlungen eingeleitet worden waren.

Die Eruierung von Namen und die Erstellung von Listen mit Geschäftszahlen von Gerichtsverfahren waren in der ursprünglichen Konzeption des Projekts nur als Vorarbeit für die Auswertung und Analyse der Akten gedacht. Es stellte sich im Laufe der Arbeit jedoch heraus, daß in diesen Listen der wesentlichste Gewinn für die historische Forschung aus dem Projekt besteht, weshalb sich dieser Arbeitsbereich zu einer zentralen Aufgabenstellung entwickelte. Die Erfahrungen bei der Eruierung der Aktenzahlen selbst solcher Prozesse, die ein gewisses publizistisches Echo hervorgerufen haben, beweisen, daß die Erschließung der Quellengattung "Volksgerichtsakten" für die zeitgeschichtliche Forschung mit den derzeit vorhandenen Findhilfsmitteln nicht in zufriedenstellender Weise erfolgen kann, sondern von Zufallsfunden abhängig ist.

Angesichts des Charakters der gerichtsinternen Findhilfsmittel (Namenskarteien und fortlaufende Register) verlangt diese Aufgabe nicht nur einen enormen Zeitaufwand, sondern erfordert auch die Heranziehung weiterer Quellengattungen (Fahndungslisten der Polizei, Auswertung von Presseberichten sowie von Prozeßakten selbst; letztere enthalten in vielen Fällen Hinweise auf Beschuldigte in anderen Prozessen, nicht selten mit Angabe der Geschäftszahl).

Da Verfahrensausscheidungen und -zusammenlegungen die Regel waren, ist die Erstellung eines Kataloges von Volksgerichtsverfahren, die für die zeitgeschichtliche Forschung von besonderer Relevanz sind, mit beträchtlichem Aufwand verbunden und ohne Durchsicht des (meist handschriftlichen) Antrags- und Verfügungsbogens des Gerichtsaktes nicht möglich. Nur so kann festgestellt werden, welche der oft mehreren Geschäftszahlen, die zu einer Person eruiert werden konnten, selbständige Verfahren bezeichnen. Geographisch sind die Akten überhaupt nicht zuzuordnen, da es bis heute keine Ortsnamenkartei gibt. Eine systematische Nutzung der Volksgerichtsakten als Geschichtsquelle würde daher einen Generalkatalog erfordern, der eine Abfrage nach geographischen Bezügen und Verbrechenstatbeständen ermöglicht.

Ein wichtiges Findhilfsmittel stellt die von Generalanwalt Dr. Karl Marschall zusammengestellte Dokumentation des Bundesministeriums für Justiz "Volkgsgerichtsbarkeit und Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich" (Wien 1977, 2. Aufl. 1987) dar, die 72 Personen (ohne Namensangabe) enthält, gegen die vor den vier österreichischen Volksgerichten verhandelt wurde. Die Verfahren gegen diese Personen wurden vom Autor nach bestimmten Schwerpunkten ("Endlösung", "Euthanasie", Tötungen und andere Exzesse bei Kriegsende usw.) gruppiert. Die Dokumentation vermittelt damit mehr an Informationen über die Verfahren als jede gerichtsinterne Kartei. Neben einer Zusammenfassung der Urteile (und Angaben über ihre Vollstreckung) enthält Marschalls Aufstellung auch die Geschäftszahlen der jeweiligen Urteile. Die Dokumentation informiert allerdings nicht über die zu den jeweiligen Tatkomplexen sowie zu den betreffenden Personen sonst noch vorhandenen Akten(zahlen).

Ein vollständiges, für die historische Forschung verwendbares Register erfordert daher eine zumindest grobe Durchsicht der Akten sämtlicher Volksgerichtsfälle und kann nicht allein auf Grundlage der Register und Karteien der Gerichte erfolgen. Eine solche - mit beträchtlichem personellen und zeitlichen Aufwand verbundene - Aktion wird nur im Zusammenwirken von Justiz und zeitgeschichtlicher Forschung, gemeinsam mit den Archiven, möglich sein. Im Rahmen des Projekts gelang die Bildung einer gesamtösterreichischen "Arbeitsgemeinschaft Justizakten", die Historikerinnen und Historiker, Archivare, Juristen und leitende Beamte der Justizverwaltung umfaßt und die die organisatorische Basis für die Initiierung eines derartigen Großprojekts darstellen könnte.

Als ein Ergebnis der bisherigen Bemühungen zur Verbesserung des Zugangs zu den Akten liegt eine erste Liste von mehr als 2.000 Namen auf der Grundlage von Zeitungsberichten und der Namenkartei des Landesgerichts Wien sowie der Auswertung der bereits verfilmten Akten im DÖW vor. Diese laufend ergänzte und korrigierte "Gesamtliste" bildete die Basis für weitere Listen, darunter für eine erste, 270 Seiten umfassende, Liste von Tatorten und der zu diesen Orten vorhandenen Gerichtsakten, großteils mit Angaben zum Gegenstand der gerichtlichen Ermittlungen sowie zu Datum und Inhalt des jeweiligen Urteils.

Die letztgenannte Liste kann im DÖW (unter Aufsicht) am PC eingesehen werden. Da sich diese Datei auch auf Informationen aus Gerichtsakten stützt, die nach § 82a StPO entlehnt wurden, ist ihre Weitergabe an Dritte aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Sowohl die im Zuge des Forschungsprojekts verfilmten Akten als auch die als internes Findhilfsmittel erstellten Listen dienen der Beratung von Kolleginnen und Kollegen bei der Aktenbestellung im Landesgericht. Das Verfügungsrecht über die Akten liegt beim Gericht, das auch allein für die Genehmigung zur namentlichen Auswertung nach § 82 StPO zuständig ist.

2. Methodische Probleme bei der Verwendung von Gerichtsakten als historische Quelle

Obwohl gerade in Österreich der Zusammenhang von Justiz und Zeitgeschichte schon seit 20 Jahren in wissenschaftlichen Konferenzen behandelt wurde, sind die durch die Verwendung von Gerichtsakten aufgeworfenen methodischen Probleme von der Geschichtswissenschaft bisher kaum reflektiert worden. Aber auch international ist eine Methodendiskussion über die juristische Zeitgeschichte erst in Ansätzen sichtbar. Gerichtsakten geben nur ein selektives Bild des historischen Geschehens wieder. Das gilt besonders für die Volksgerichtsverfahren, die in kürzester Zeit vor völlig überlasteten Gerichten durchgeführt werden mußten. Die Volksgerichte führten nur selten die verschiedenen Ermittlungen gegen Personen, die mit demselben Tatkomplex in Zusammenhang gebracht wurden, in ein großes Verfahren zusammen. Vielmehr wollte man durch ständige Verfahrensausscheidungen möglichst rasch möglichst viele Einzelfälle zu einem Abschluß bringen.

Nur wenige Gerichtsakten enthalten Informationen über den gesamten Tathergang oder über etwaige Hintergründe und Motive der handelnden Personen. Das ist nur dann der Fall, wenn das Gericht das Verfahren nicht nur zur Feststellung der individuellen Schuld des Angeklagten, sondern auch zur Klärung eines historischen Sachverhaltes geführt hat (etwa die Volksgerichtsprozesse gegen die Verantwortlichen für das Massaker am 6. April 1945 in der Strafanstalt Stein oder gegen den Staatssekretär und Außenminister in der Schuschnigg-Regierung, Guido Schmidt). Oft werden Gerichtsakten von der historischen Forschung deshalb nicht als historische Quelle in Betracht gezogen, weil der Prozeß mit einem Freispruch oder mit einer geringen Haftstrafe endete. Übersehen wird dabei, daß für den Quellenwert des Gerichtsakts der Ausgang des Prozesses von untergeordneter Bedeutung ist. Entscheidend für die historische Forschung ist die Tatsache der Ermittlungen selbst.

Im Zuge dieses Projekts haben sich bei der Analyse der Gerichtsakten u. a. folgende methodische Probleme ergeben: Dokumente aus Gerichtsakten werden in der historischen Literatur oft willkürlich zitiert, ohne daß Entstehungsbedingungen und Entstehungszusammenhang der verwendeten Quelle berücksichtigt werden. Eine Wertung, Auswertung und Zuordnung von Dokumenten ist ohne Kenntnis der Strafprozeßordnung und der Geschäftsordnung der Gerichte nur schwer möglich. Die "Schreibtradition" von Ermittlungsbehörden und Gerichten, die in den seltensten Fällen die Aussagen der einvernommenen Personen wörtlich protokollieren, blieb in der historischen Forschung bisher, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unbeachtet. Es ist auch notwendig, die vom Gericht vorgenommene Ordnung des Akts zu berücksichtigen, da nur so der Gang der Ermittlungen nachvollzogen werden kann.

Oft entsteht der Eindruck, daß bei der Arbeit mit Justizakten wie in einem Steinbruch vorgegangen wird, aus dem jener Teil des Akts herausgenommen wird, der für das jeweilige Forschungsthema interessant und wichtig erscheint. Bedenklich erscheint auch die Verwendung von auszugsweisen Kopien von Gerichtsakten, wie sie von verschiedenen Dokumentationsstellen des In- und Auslands verwahrt werden, als einzige Informationsquelle anstelle des Originalaktes. Deren Aussagen können beispielsweise durch andere, nicht kopierte Dokumente des Akts widerlegt werden. Andererseits wird oft nur das Urteil als Quelle herangezogen. Informationen in Zeugenaussagen, die für das urteilende Gericht bei der Feststellung der Schuld des Angeklagten irrelevant gewesen sein mögen, können jedoch für die Geschichtswissenschaft von unverzichtbarer Bedeutung sein. Um den unterschiedlichen Interessen der historischen Forschung gerecht zu werden, müssen daher alle Dokumente eines Gerichtsakts verfilmt bzw. erfaßt werden.

3. Internationale und interdisziplinäre Kooperationen

Im Laufe der Arbeit am Projekt ist es gelungen, die Volksgerichtsbarkeit in Österreich stärker als bisher zum Gegenstand zeitgeschichtlicher Diskussion zu machen und die Forschungen zur österreichischen Volksgerichtsbarkeit in den internationalen Diskurs über den Umgang der Nachkriegsgesellschaften mit Faschismus, Krieg und Kollaboration einzubringen. Es konnte eine Reihe von Kontakten geknüpft werden, die die Durchführung eines prominent besetzten internationalen Symposiums über "Entnazifizierung und Nachkriegsprozesse" in Wien (12. bis 15. Juni 1996) ermöglichten.

Auf dieser Tagung wurde eine erste Diskussion über die Einordnung der österreichischen Volksgerichtsbarkeit in die allgemeine europäische Nachkriegsentwicklung geführt. Ferner bot sich die Gelegenheit, die Ergebnisse der bisherigen Forschungen sowohl den Fachkolleginnen und -kollegen als auch einem breiteren Publikum bekanntzumachen. Es hat sich herausgestellt, daß die Themenstellung des Projekts, die bei Aufnahme der Arbeiten vor drei Jahren noch ein Spezialgebiet für einige wenige Gerichtsgutachter und mit einschlägigen Fällen befaßte Staatsanwälte war, zu einem internationalen Forschungsfeld zu werden beginnt. War die historische Forschung bisher fast auschließlich am Justizakt als Quelle für die Geschichte des Nationalsozialismus interessiert, rückt nunmehr zunehmend die Nachkriegsgerichtsbarkeit selbst ins Zentrum des Interesses - beispielsweise als Thema eines internationalen Forschungsprojekts am Wiener Institut für die Wissenschaften vom Menschen, das von den Professoren Tony R. Judt (New York University) und Istvan Deak (Columbia University) geleitet wird. Wachsendes Interesse an diesem Thema konnte auch in Österreich festgestellt werden, wo im Rahmen des Projekts einige Diplomarbeiten angeregt werden konnten sowie Studentinnen und Studenten, die an Diplomarbeiten bzw. Dissertationen zu verwandten Themen arbeiten, beraten wurden.

Die engsten internationalen Kontakte ergaben sich mit Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland und den USA. So konnten stabile Beziehungen zu den mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen befaßten Staatsanwälten, insbesondere bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, sowie zu Berliner Historikern, die sich mit Justizakten beschäftigen, hergestellt werden. Im September 1995 waren Vorträge an wissenschaftlichen Einrichtungen in den USA sowie Archivstudien in den National Archives (Washington) geplant, die im letzten Augenblick aus gesundheitlichen Gründen abgesagt werden mußten. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten dieser Archiv- und Vortragsreise konnten aber Kontakte zu einer Reihe von Universitätsinstituten und sonstigen wissenschaftlichen Einrichtungen hergestellt bzw. vertieft werden. Zu Beginn dieses Amerika-Aufenthaltes war auch die Teilnahme am 18. Internationalen Kongreß der Historischen Wissenschaften ("Welthistorikerkongress") in Montreal vorgesehen, bei dem das Internationale Komitee für die Geschichte des Zweiten Weltkrieges eine Konferenz zum Thema "1945: Consequences and Sequels of the Second World War" durchführte. In Vorbereitung dieser Konferenz erschien eine umfangreiche Sondernummer des Bulletin du Comite International d'histoire de la Deuxieme Guerre mondiale, in dem Dr. Garscha und Mag. Kuretsidis-Haider einen Beitrag über "Justice and Nazi-crimes in Austria 1945-1955 between self-purge and Allied control" veröffentlichten. Dieser ersten englischsprachigen Veröffentlichung zur österreichischen Volksgerichtsbarkeit kommt vor allem deshalb Bedeutung zu, weil auch in renommierten Handbüchern im englischsprachigen Raum die österreichische Nachkriegsjustiz, wenn überhaupt, nur unter Bezugnahme auf die wenig befriedigenden Ergebnisse der Gerichtsverfahren der sechziger Jahre erwähnt wird.

Neben den internationalen Kooperationen im Bereich der Zeitgeschichtsforschung wurde vor allem der Kontakt zu Juristen gesucht. Dieser Dialog zwischen Rechts- und Geschichtswissenschaft erwies sich als besonders wichtig für die Weiterentwicklung der methodischen Fragestellungen des Forschungsprojekts. Eine organisierte Form dieses Dialogs waren Gesprächsrunden zwischen Historikerinnen und Historikern einerseits und Juristen andererseits, in die auch leitende Beamte des Bundesministeriums für Justiz miteinbezogen wurden. Ein Ergebnis der Zusammenarbeit mit dem Justizministerium war die Publikation einer wissenschaftlichen Edition eines der historisch interessantesten Wiener Volksgerichtsurteile durch das Bundesministerium für Justiz und das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ("Stein, 6. April 1945"). Die Präsentation des Buches erfolgte im Rahmen einer Gedenkveranstaltung vor der Justizanstalt Stein anläßlich des 50. Jahrestages des Massakers vom 6. April 1945 durch den Bundesminister für Justiz, Dr. Nikolaus Michalek.

Im Zusammenhang mit dem Projekt wurden Vorträge und Seminare über Volksgerichtsbarkeit, Entnazifizierung und Widerstandsgedenken in der Nachkriegszeit, u. a. in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Wien, Niederösterreich und Burgenland durchgeführt. Bei diesen Veranstaltungen wurde am Beispiel von Prozessen mit lokalen Bezügen die Funktionsweise der Volksgerichte erläutert und die Nachkriegsgerichtsbarkeit in den Gesamtprozeß der Entnazifizierung eingeordnet. Dabei wurde versucht, die Bedeutung dieser Form der "Bewältigung" der NS-Verbrechen durch österreichische Gerichte als positiven Anknüpfungspunkt für die Weiterentwicklung einer demokratischen, antifaschistischen österreichischen Identität herauszuarbeiten. Denn die selbstkritische Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit kann nicht über eine ausschließliche Negativ-Propaganda ("die Österreicher als ein Volk von Tätern") vor sich gehen. Ein positives Erinnern an die Leistungen in der Täterverfolgung der ersten Nachkriegsjahre wird, wie die Erfahrungen vieler Diskussionen zeigen, zumindest von einem Teil der Zuhörerinnen und Zuhörer als antifaschistisches, demokratisches Identifikationsangebot verstanden. Denn die Voraussetzung für diese frühe Täterverfolgung war die Wiedererrichtung eines demokratischen Systems in Österreich und einer rechtsstaatlichen Justiz, die bereits im August 1945 - drei Monate vor dem Zusammentritt des Internationalen Kriegsverbrechertribunals in Nürnberg - die ersten Verurteilungen von NS-Tätern in Österreich ermöglichte.

(Juli 1996)



« zurück