Abschlußbericht des vom Fonds zur Förderung der
wissenschaftlichen Forschung finanzierten Forschungsprojekt des
DÖW
Projektleiter: Hon.-Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer
Projektdauer: 1. 4. 1993 - 31. 3. 1996
INHALT
1993 bis 1996 wurde, mit finanzieller Unterstützung des Fonds
zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, vom
Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes ein
Forschungsprojekt zum Thema "Die Verfahren vor dem Volksgericht Wien
(1945-1955) als Geschichtsquelle" durchgeführt. Das von Dr.
Winfried R. Garscha und Mag. Claudia Kuretsidis-Haider betreute
Projekt bezweckte einen ersten Einstieg in die bisher nicht erfolgte
Erschließung der Akten der nach 1945 geschaffenen
Sondergerichte zur Untersuchung und Ahndung nationalsozialistischer
Verbrechen, der sogenannten "Volksgerichte". Durch die
EDV-unterstützte Mikroverfilmung ausgewählter Akten des
Wiener Volksgerichts war es möglich, die Sicherung der teilweise
vom Zerfall bedrohten Dokumente mit ihrer inhaltlichen
Erschließung zu verbinden. Damit wurde erstmals versucht, die
Möglichkeiten der EDV dafür zu nutzen, an die Stelle der
üblichen Sicherung von Aktenbeständen auf Mikrofilm einen
Konservierungs- und Erschließungsvorgang zu setzen, der in
vielen Fällen zudem mit einer Ordnung verreihter
Aktenstücke verbunden war. Zusätzlich zur Sicherung dieses
wertvollen Quellenbestandes wurden Findhilfsmittel erarbeitet, um
einen raschen Zugriff zu den für die historische Forschung
relevanten Teilen der Prozeßdokumente zu ermöglichen.
Darüber hinaus wurden im Zuge der Auswertung einiger historisch
besonders interessanter Nachkriegsprozesse gegen österreichische
NS-Täter Grundzüge einer Quellenkritik für die Nutzung
von Gerichtsakten entwickelt, die sowohl historische als auch
juristische Methoden berücksichtigt. Diese quellenkritischen
Überlegungen wurden auf dem Österreichischen
Zeitgeschichtetag im Mai 1995 in Linz und auf dem internationalen
wissenschaftlichen Symposium "Entnazifizierung und
Nachkriegsprozesse" im Juni 1996 in Wien diskutiert und, im Dialog
mit Rechts- und Geschichtswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern
des In- und Auslandes, weiterentwickelt. Forschungsergebnisse des
Projekts wurden ferner auf wissenschaftlichen Veranstaltungen in
Österreich, Deutschland, Frankreich und Kanada vorgestellt. Auf
der Basis dieses Projekts hat das Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstandes im Juli 1996 mit der Arbeit an
einem neuen Forschungsprojekt begonnen, das eine Einordnung der
österreichischen Nachkriegsgerichtsbarkeit in die
gesamteuropäische Entwicklung bezweckt.
1. Der Zugang zu den Gerichtsakten
(Aufbewahrungsorte, Benützungsbedingungen, Findhilfsmittel)
Die österreichischen "Volksgerichte" zur Untersuchung und
Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen bestanden von 1945 bis
1955 bei den Landesgerichten am Sitz der Oberlandesgerichte (Wien,
Graz, Linz, Innsbruck). Ein Volksgericht setzte sich aus zwei Berufs-
und drei Laienrichtern zusammen. Gegen 136.829 Personen wurden
Volksgerichtsverfahren eingeleitet. Davon wurden 23.477 mit einem
Urteil abgeschlossen.
Die archivalische Hinterlassenschaft der Volksgerichte wurde
gerichtsintern, angesichts ihrer historischen Bedeutung, als "dauernd
aufzubewahren" eingestuft, d. h., daß diese Akten von der
Skartierung ausgenommen sind. Die Akten der Volksgerichte Linz und
Innsbruck wurden zur Gänze den Landesarchiven zur Verwahrung
übergeben, jene des Volksgerichts Wien sowie der ständigen
Senate Leoben und Klagenfurt des Volksgerichts Graz befinden sich zur
Gänze in den Aktenlagern der jeweiligen Gerichte. Die Akten des
Volksgerichts in Graz selbst wurden bis einschließlich 1947 vom
Landesarchiv übernommen; die Jahrgänge 1948 bis 1955
befinden sich noch im Aktenlager des Landesgerichts für
Strafsachen. Verfügungsberechtigt ist, unabhängig vom
Aufbewahrungsort, das jeweilige Gericht, und zwar bis
einschließlich fünfzig Jahre nach Abschluß des
Gerichtsverfahrens. In Wien und Linz existieren als Findhilfsmittel
zusätzlich zu den Registerbänden Namenkarteien. Die
Einsichtnahme in Gerichtsakten ist in der Strafprozeßordnung
geregelt und für die wissenschaftliche Forschung möglich.
Die Genehmigung der Verfilmung und Analyse größerer
Aktenmengen ohne namentliche Auswertung der Prozeßdokumente
erfolgt in Form eines Justizverwaltungsakts gemäß §
82a StPO; für die namentliche Auswertung einzelner Prozesse ist
eine richterliche Entscheidung gemäß § 82 StPO
erforderlich. Die Genehmigung zur Akteneinsicht für das nunmehr
abgeschlossene Forschungsprojekt über die Wiener
Volksgerichtsverfahren wurde vom Landesgericht für Strafsachen
Wien nach § 82a erteilt, weshalb eine Publikation von
Namenlisten nicht möglich ist.
Der einzige Zugang zum Gerichtsakt ist das Aktenzeichen, die
sogenannte Geschäftszahl. Diese läßt sich im
Landesgericht Wien durch eine (allerdings phonetisch aufgebaute)
Namenkartei ermitteln. Auf den Karteikarten sind in der Regel
sämtliche zu einer Person vom Gericht vergebenen
Geschäftszahlen vermerkt. Außerdem enthalten die
Karteikarten in vielen Fällen die Paragraphen des Strafgesetzes,
des Kriegsverbrechergesetzes und des NS-Verbotsgesetzes, nach denen
die Ermittlungen eingeleitet worden waren.
Die Eruierung von Namen und die Erstellung von Listen mit
Geschäftszahlen von Gerichtsverfahren waren in der
ursprünglichen Konzeption des Projekts nur als Vorarbeit
für die Auswertung und Analyse der Akten gedacht. Es stellte
sich im Laufe der Arbeit jedoch heraus, daß in diesen Listen
der wesentlichste Gewinn für die historische Forschung aus dem
Projekt besteht, weshalb sich dieser Arbeitsbereich zu einer
zentralen Aufgabenstellung entwickelte. Die Erfahrungen bei der
Eruierung der Aktenzahlen selbst solcher Prozesse, die ein gewisses
publizistisches Echo hervorgerufen haben, beweisen, daß die
Erschließung der Quellengattung "Volksgerichtsakten" für
die zeitgeschichtliche Forschung mit den derzeit vorhandenen
Findhilfsmitteln nicht in zufriedenstellender Weise erfolgen kann,
sondern von Zufallsfunden abhängig ist.
Angesichts des Charakters der gerichtsinternen Findhilfsmittel
(Namenskarteien und fortlaufende Register) verlangt diese Aufgabe
nicht nur einen enormen Zeitaufwand, sondern erfordert auch die
Heranziehung weiterer Quellengattungen (Fahndungslisten der Polizei,
Auswertung von Presseberichten sowie von Prozeßakten selbst;
letztere enthalten in vielen Fällen Hinweise auf Beschuldigte in
anderen Prozessen, nicht selten mit Angabe der
Geschäftszahl).
Da Verfahrensausscheidungen und -zusammenlegungen die Regel waren,
ist die Erstellung eines Kataloges von Volksgerichtsverfahren, die
für die zeitgeschichtliche Forschung von besonderer Relevanz
sind, mit beträchtlichem Aufwand verbunden und ohne Durchsicht
des (meist handschriftlichen) Antrags- und Verfügungsbogens des
Gerichtsaktes nicht möglich. Nur so kann festgestellt werden,
welche der oft mehreren Geschäftszahlen, die zu einer Person
eruiert werden konnten, selbständige Verfahren bezeichnen.
Geographisch sind die Akten überhaupt nicht zuzuordnen, da es
bis heute keine Ortsnamenkartei gibt. Eine systematische Nutzung der
Volksgerichtsakten als Geschichtsquelle würde daher einen
Generalkatalog erfordern, der eine Abfrage nach geographischen
Bezügen und Verbrechenstatbeständen ermöglicht.
Ein wichtiges Findhilfsmittel stellt die von Generalanwalt Dr. Karl
Marschall zusammengestellte Dokumentation des Bundesministeriums
für Justiz "Volkgsgerichtsbarkeit und Verfolgung von
nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Österreich" (Wien
1977, 2. Aufl. 1987) dar, die 72 Personen (ohne Namensangabe)
enthält, gegen die vor den vier österreichischen
Volksgerichten verhandelt wurde. Die Verfahren gegen diese Personen
wurden vom Autor nach bestimmten Schwerpunkten ("Endlösung",
"Euthanasie", Tötungen und andere Exzesse bei Kriegsende usw.)
gruppiert. Die Dokumentation vermittelt damit mehr an Informationen
über die Verfahren als jede gerichtsinterne Kartei. Neben einer
Zusammenfassung der Urteile (und Angaben über ihre
Vollstreckung) enthält Marschalls Aufstellung auch die
Geschäftszahlen der jeweiligen Urteile. Die Dokumentation
informiert allerdings nicht über die zu den jeweiligen
Tatkomplexen sowie zu den betreffenden Personen sonst noch
vorhandenen Akten(zahlen).
Ein vollständiges, für die historische Forschung
verwendbares Register erfordert daher eine zumindest grobe Durchsicht
der Akten sämtlicher Volksgerichtsfälle und kann nicht
allein auf Grundlage der Register und Karteien der Gerichte erfolgen.
Eine solche - mit beträchtlichem personellen und zeitlichen
Aufwand verbundene - Aktion wird nur im Zusammenwirken von Justiz und
zeitgeschichtlicher Forschung, gemeinsam mit den Archiven,
möglich sein. Im Rahmen des Projekts gelang die Bildung einer
gesamtösterreichischen "Arbeitsgemeinschaft Justizakten", die
Historikerinnen und Historiker, Archivare, Juristen und leitende
Beamte der Justizverwaltung umfaßt und die die organisatorische
Basis für die Initiierung eines derartigen Großprojekts
darstellen könnte.
Als ein Ergebnis der bisherigen Bemühungen zur Verbesserung des
Zugangs zu den Akten liegt eine erste Liste von mehr als 2.000 Namen
auf der Grundlage von Zeitungsberichten und der Namenkartei des
Landesgerichts Wien sowie der Auswertung der bereits verfilmten Akten
im DÖW vor. Diese laufend ergänzte und korrigierte
"Gesamtliste" bildete die Basis für weitere Listen, darunter
für eine erste, 270 Seiten umfassende, Liste von Tatorten und
der zu diesen Orten vorhandenen Gerichtsakten, großteils mit
Angaben zum Gegenstand der gerichtlichen Ermittlungen sowie zu Datum
und Inhalt des jeweiligen Urteils.
Die letztgenannte Liste kann im DÖW (unter Aufsicht) am PC
eingesehen werden. Da sich diese Datei auch auf Informationen aus
Gerichtsakten stützt, die nach § 82a StPO entlehnt wurden,
ist ihre Weitergabe an Dritte aus rechtlichen Gründen nicht
möglich. Sowohl die im Zuge des Forschungsprojekts verfilmten
Akten als auch die als internes Findhilfsmittel erstellten Listen
dienen der Beratung von Kolleginnen und Kollegen bei der
Aktenbestellung im Landesgericht. Das Verfügungsrecht über
die Akten liegt beim Gericht, das auch allein für die
Genehmigung zur namentlichen Auswertung nach § 82 StPO
zuständig ist.
2. Methodische Probleme bei der Verwendung
von Gerichtsakten als historische Quelle
Obwohl gerade in Österreich der Zusammenhang von Justiz und
Zeitgeschichte schon seit 20 Jahren in wissenschaftlichen Konferenzen
behandelt wurde, sind die durch die Verwendung von Gerichtsakten
aufgeworfenen methodischen Probleme von der Geschichtswissenschaft
bisher kaum reflektiert worden. Aber auch international ist eine
Methodendiskussion über die juristische Zeitgeschichte erst in
Ansätzen sichtbar. Gerichtsakten geben nur ein selektives Bild
des historischen Geschehens wieder. Das gilt besonders für die
Volksgerichtsverfahren, die in kürzester Zeit vor völlig
überlasteten Gerichten durchgeführt werden mußten.
Die Volksgerichte führten nur selten die verschiedenen
Ermittlungen gegen Personen, die mit demselben Tatkomplex in
Zusammenhang gebracht wurden, in ein großes Verfahren zusammen.
Vielmehr wollte man durch ständige Verfahrensausscheidungen
möglichst rasch möglichst viele Einzelfälle zu einem
Abschluß bringen.
Nur wenige Gerichtsakten enthalten Informationen über den
gesamten Tathergang oder über etwaige Hintergründe und
Motive der handelnden Personen. Das ist nur dann der Fall, wenn das
Gericht das Verfahren nicht nur zur Feststellung der individuellen
Schuld des Angeklagten, sondern auch zur Klärung eines
historischen Sachverhaltes geführt hat (etwa die
Volksgerichtsprozesse gegen die Verantwortlichen für das
Massaker am 6. April 1945 in der Strafanstalt Stein oder gegen den
Staatssekretär und Außenminister in der
Schuschnigg-Regierung, Guido Schmidt). Oft werden Gerichtsakten von
der historischen Forschung deshalb nicht als historische Quelle in
Betracht gezogen, weil der Prozeß mit einem Freispruch oder mit
einer geringen Haftstrafe endete. Übersehen wird dabei,
daß für den Quellenwert des Gerichtsakts der Ausgang des
Prozesses von untergeordneter Bedeutung ist. Entscheidend für
die historische Forschung ist die Tatsache der Ermittlungen
selbst.
Im Zuge dieses Projekts haben sich bei der Analyse der Gerichtsakten
u. a. folgende methodische Probleme ergeben: Dokumente aus
Gerichtsakten werden in der historischen Literatur oft
willkürlich zitiert, ohne daß Entstehungsbedingungen und
Entstehungszusammenhang der verwendeten Quelle berücksichtigt
werden. Eine Wertung, Auswertung und Zuordnung von Dokumenten ist
ohne Kenntnis der Strafprozeßordnung und der
Geschäftsordnung der Gerichte nur schwer möglich. Die
"Schreibtradition" von Ermittlungsbehörden und Gerichten, die in
den seltensten Fällen die Aussagen der einvernommenen Personen
wörtlich protokollieren, blieb in der historischen Forschung
bisher, von wenigen Ausnahmen abgesehen, unbeachtet. Es ist auch
notwendig, die vom Gericht vorgenommene Ordnung des Akts zu
berücksichtigen, da nur so der Gang der Ermittlungen
nachvollzogen werden kann.
Oft entsteht der Eindruck, daß bei der Arbeit mit Justizakten
wie in einem Steinbruch vorgegangen wird, aus dem jener Teil des Akts
herausgenommen wird, der für das jeweilige Forschungsthema
interessant und wichtig erscheint. Bedenklich erscheint auch die
Verwendung von auszugsweisen Kopien von Gerichtsakten, wie sie von
verschiedenen Dokumentationsstellen des In- und Auslands verwahrt
werden, als einzige Informationsquelle anstelle des Originalaktes.
Deren Aussagen können beispielsweise durch andere, nicht
kopierte Dokumente des Akts widerlegt werden. Andererseits wird oft
nur das Urteil als Quelle herangezogen. Informationen in
Zeugenaussagen, die für das urteilende Gericht bei der
Feststellung der Schuld des Angeklagten irrelevant gewesen sein
mögen, können jedoch für die Geschichtswissenschaft
von unverzichtbarer Bedeutung sein. Um den unterschiedlichen
Interessen der historischen Forschung gerecht zu werden, müssen
daher alle Dokumente eines Gerichtsakts verfilmt bzw. erfaßt
werden.
3. Internationale und
interdisziplinäre Kooperationen
Im Laufe der Arbeit am Projekt ist es gelungen, die
Volksgerichtsbarkeit in Österreich stärker als bisher zum
Gegenstand zeitgeschichtlicher Diskussion zu machen und die
Forschungen zur österreichischen Volksgerichtsbarkeit in den
internationalen Diskurs über den Umgang der
Nachkriegsgesellschaften mit Faschismus, Krieg und Kollaboration
einzubringen. Es konnte eine Reihe von Kontakten geknüpft
werden, die die Durchführung eines prominent besetzten
internationalen Symposiums über "Entnazifizierung und
Nachkriegsprozesse" in Wien (12. bis 15. Juni 1996)
ermöglichten.
Auf dieser Tagung wurde eine erste Diskussion über die
Einordnung der österreichischen Volksgerichtsbarkeit in die
allgemeine europäische Nachkriegsentwicklung geführt.
Ferner bot sich die Gelegenheit, die Ergebnisse der bisherigen
Forschungen sowohl den Fachkolleginnen und -kollegen als auch einem
breiteren Publikum bekanntzumachen. Es hat sich herausgestellt,
daß die Themenstellung des Projekts, die bei Aufnahme der
Arbeiten vor drei Jahren noch ein Spezialgebiet für einige
wenige Gerichtsgutachter und mit einschlägigen Fällen
befaßte Staatsanwälte war, zu einem internationalen
Forschungsfeld zu werden beginnt. War die historische Forschung
bisher fast auschließlich am Justizakt als Quelle für die
Geschichte des Nationalsozialismus interessiert, rückt nunmehr
zunehmend die Nachkriegsgerichtsbarkeit selbst ins Zentrum des
Interesses - beispielsweise als Thema eines internationalen
Forschungsprojekts am Wiener Institut für die Wissenschaften vom
Menschen, das von den Professoren Tony R. Judt (New York University)
und Istvan Deak (Columbia University) geleitet wird. Wachsendes
Interesse an diesem Thema konnte auch in Österreich festgestellt
werden, wo im Rahmen des Projekts einige Diplomarbeiten angeregt
werden konnten sowie Studentinnen und Studenten, die an
Diplomarbeiten bzw. Dissertationen zu verwandten Themen arbeiten,
beraten wurden.
Die engsten internationalen Kontakte ergaben sich mit Kolleginnen und
Kollegen aus Deutschland und den USA. So konnten stabile Beziehungen
zu den mit nationalsozialistischen Gewaltverbrechen befaßten
Staatsanwälten, insbesondere bei der Zentralen Stelle der
Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg, sowie zu Berliner
Historikern, die sich mit Justizakten beschäftigen, hergestellt
werden. Im September 1995 waren Vorträge an wissenschaftlichen
Einrichtungen in den USA sowie Archivstudien in den National Archives
(Washington) geplant, die im letzten Augenblick aus gesundheitlichen
Gründen abgesagt werden mußten. Im Zuge der
Vorbereitungsarbeiten dieser Archiv- und Vortragsreise konnten aber
Kontakte zu einer Reihe von Universitätsinstituten und sonstigen
wissenschaftlichen Einrichtungen hergestellt bzw. vertieft werden. Zu
Beginn dieses Amerika-Aufenthaltes war auch die Teilnahme am 18.
Internationalen Kongreß der Historischen Wissenschaften
("Welthistorikerkongress") in Montreal vorgesehen, bei dem das
Internationale Komitee für die Geschichte des Zweiten
Weltkrieges eine Konferenz zum Thema "1945: Consequences and Sequels
of the Second World War" durchführte. In Vorbereitung dieser
Konferenz erschien eine umfangreiche Sondernummer des Bulletin du
Comite International d'histoire de la Deuxieme Guerre mondiale, in
dem Dr. Garscha und Mag. Kuretsidis-Haider einen Beitrag über
"Justice and Nazi-crimes in Austria 1945-1955 between self-purge and
Allied control" veröffentlichten. Dieser ersten
englischsprachigen Veröffentlichung zur österreichischen
Volksgerichtsbarkeit kommt vor allem deshalb Bedeutung zu, weil auch
in renommierten Handbüchern im englischsprachigen Raum die
österreichische Nachkriegsjustiz, wenn überhaupt, nur unter
Bezugnahme auf die wenig befriedigenden Ergebnisse der
Gerichtsverfahren der sechziger Jahre erwähnt wird.
Neben den internationalen Kooperationen im Bereich der
Zeitgeschichtsforschung wurde vor allem der Kontakt zu Juristen
gesucht. Dieser Dialog zwischen Rechts- und Geschichtswissenschaft
erwies sich als besonders wichtig für die Weiterentwicklung der
methodischen Fragestellungen des Forschungsprojekts. Eine
organisierte Form dieses Dialogs waren Gesprächsrunden zwischen
Historikerinnen und Historikern einerseits und Juristen andererseits,
in die auch leitende Beamte des Bundesministeriums für Justiz
miteinbezogen wurden. Ein Ergebnis der Zusammenarbeit mit dem
Justizministerium war die Publikation einer wissenschaftlichen
Edition eines der historisch interessantesten Wiener
Volksgerichtsurteile durch das Bundesministerium für Justiz und
das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes
("Stein, 6. April 1945"). Die Präsentation des Buches erfolgte
im Rahmen einer Gedenkveranstaltung vor der Justizanstalt Stein
anläßlich des 50. Jahrestages des Massakers vom 6. April
1945 durch den Bundesminister für Justiz, Dr. Nikolaus
Michalek.
Im Zusammenhang mit dem Projekt wurden Vorträge und Seminare
über Volksgerichtsbarkeit, Entnazifizierung und
Widerstandsgedenken in der Nachkriegszeit, u. a. in Zusammenarbeit
mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Wien,
Niederösterreich und Burgenland durchgeführt. Bei diesen
Veranstaltungen wurde am Beispiel von Prozessen mit lokalen
Bezügen die Funktionsweise der Volksgerichte erläutert und
die Nachkriegsgerichtsbarkeit in den Gesamtprozeß der
Entnazifizierung eingeordnet. Dabei wurde versucht, die Bedeutung
dieser Form der "Bewältigung" der NS-Verbrechen durch
österreichische Gerichte als positiven Anknüpfungspunkt
für die Weiterentwicklung einer demokratischen,
antifaschistischen österreichischen Identität
herauszuarbeiten. Denn die selbstkritische Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit kann nicht über eine ausschließliche
Negativ-Propaganda ("die Österreicher als ein Volk von
Tätern") vor sich gehen. Ein positives Erinnern an die
Leistungen in der Täterverfolgung der ersten Nachkriegsjahre
wird, wie die Erfahrungen vieler Diskussionen zeigen, zumindest von
einem Teil der Zuhörerinnen und Zuhörer als
antifaschistisches, demokratisches Identifikationsangebot verstanden.
Denn die Voraussetzung für diese frühe Täterverfolgung
war die Wiedererrichtung eines demokratischen Systems in
Österreich und einer rechtsstaatlichen Justiz, die bereits im
August 1945 - drei Monate vor dem Zusammentritt des Internationalen
Kriegsverbrechertribunals in Nürnberg - die ersten
Verurteilungen von NS-Tätern in Österreich
ermöglichte.
(Juli 1996)

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