Neuerscheinung


Herwig Czech


Erfassung, Selektion und "Ausmerze"
Das Wiener Gesundheitsamt und die Umsetzung der nationalsozialistischen "Erbgesundheitspolitik" 1938 bis 1945

In keinem Staat der Geschichte spielte die Medizin eine ähnlich inhumane Rolle wie im "Dritten Reich". Das ideologische Ziel einer "erbgesunden", "rassisch reinen" und leistungsfähigen "Volksgemeinschaft" beinhaltete die Diskriminierung, Aussonderung und oft Vernichtung von als "minderwertig" definierten Menschen. Im Rahmen der "Erb- und Rassenpflege" durchkämmte das Gesundheitsamt die Bevölkerung nach sozial Unangepassten, geistig Behinderten und psychisch Kranken. Allein in Wien wurden mehr als 700.000 Personen im Hinblick auf eventuelle rassenhygienische Maßnahmen erfasst, wobei das Spektrum von der systematischen Diskriminierung bei der Vergabe von Sozialleistungen über staatlich erzwungene Sterilisierung, Internierung in Jugendfürsorgeanstalten und Zwangsarbeitslagern bis hin zur Ermordung im Rahmen der "Euthanasie" reichte. Nun liegt erstmals eine systematische Untersuchung der menschenverachtenden Praxis der medizinischen Rassenhygiene in Wien vor.
Der Autor Herwig Czech ist Mitarbeiter des DÖW und betreut zwei Ende 2003 angelaufene Projekte zur Geschichte der Wiener Gesundheits- und Sozialverwaltung in den Jahren 1938 bis 1945 bzw. zur Geschichte des Wiener öffentlichen Gesundheitsdienstes zwischen 1930 und 1960. Im Folgenden beschreibt Herwig Czech die Grundzüge seiner im Jänner 2004 präsentierten Publikation.


Mitteilungen 165


Cover

Herwig Czech
Erfassung, Selektion und "Ausmerze"

Deuticke 2003
Die Rolle des Gesundheitswesens im Nationalsozialismus ging weit über eine allgemeine Politisierung, wie sie in totalitären Regimes für sämtliche Bereiche kennzeichnend ist, hinaus. Die Medizin hatte die Aufgabe übernommen, mit der Idee eines "gesunden Volkskörpers" eines der zentralen Elemente der nationalsozialistischen Ideologie zu verwirklichen. Neben der territorialen Expansion und der Vernichtung der Juden stand die Beseitigung der ökonomisch, sozial und medizinisch definierten "Minderwertigen". So wie der völkische Antisemitismus wurde auch der "eugenische Rassismus" (Gisela Bock) von der propagandistischen Vernichtungsmetapher zum realen Mord radikalisiert. Es war der Medizin als Wissenschaft und als institutioneller Praxis vorbehalten, die entscheidenden Begriffe, Techniken und Prozeduren für den ersten bürokratisch-industriellen Massenmord der Geschichte (in der so genannten "Aktion T4") zu entwickeln. Nimmt man das Gesundheitswesen in den Blick, so wird schnell deutlich, dass die Krankenmorde nicht isoliert zu betrachten sind. Sie stellen vielmehr den radikalsten Ausdruck eines grundsätzlichen Paradigmenwechsels in der Gesundheits- und Sozialpolitik dar, die die Interessen einer fiktiven "Volksgemeinschaft" (die sich nur negativ im Akt des Ausschlusses/der Selektion konkretisierte) prinzipiell über die Rechte des Individuums stellte.

Die Gesundheitsämter erfuhren im Nationalsozialismus eine grundlegende Veränderung, da sie mit der so genannten "Erb- und Rassenpflege" die Durchführung eines der zentralen Projekte des Regimes übertragen bekamen. Dieses beschränkte sich nicht auf isolierte Maßnahmen, sondern durchdrang mit dem Prinzip der systematischen Ungleichbehandlung der Menschen in Abhängigkeit von ihrem "Erbwert" potenziell alle Bereiche der Gesundheits- und Sozialpolitik.

Wien nimmt in dieser Hinsicht eine besondere Stellung ein. Unter der Bevölkerung der zweitgrößten Stadt des Reiches vermutete man einen besonders hohen Anteil an "Minderwertigen". Neben der in Wien besonders radikalen Verfolgung der Juden schlug sich das in einer systematischen Kampagne der Gemeindeverwaltung gegen Behinderte, psychisch Kranke und so genannte "asoziale" Jugendliche und Erwachsene nieder.

Mit der Einführung des "Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" in der "Ostmark" wurde die nationalsozialistische Reform des öffentlichen Gesundheitswesens auch hier durchgesetzt. Das Gesetz sah die Bildung eines dichten Netzes von Gesundheitsämtern vor, die mit einer Fülle neuer Aufgaben betraut wurden. Die wichtigsten davon betrafen die so genannte "Erb- und Rassenpflege", in deren Rahmen die verschiedensten eugenischen und "rassenhygienischen" Maßnahmen institutionalisiert wurden. Die Gesundheitsämter wurden in der Folge zu einem der wichtigsten Instrumente der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik.

Im Gegensatz zur universitären "Rassenhygiene" und zur parteiamtlichen Gesundheitspolitik verfügte die öffentliche (staatliche und kommunale) Gesundheitsverwaltung über die strukturellen Voraussetzungen, die "Erb- und Rassenpflege" auf breiter Ebene in die Praxis umzusetzen. Als wesentlicher Faktor ist hier die Tatsache zu nennen, dass die Gesundheitsämter verbrecherische Maßnahmen mit der doppelten Autorität öffentlicher Gewalt und wissenschaftlicher Legitimation durchsetzen konnten. Hinzu kommt noch das Gewicht institutioneller und personeller Kontinuitäten - die NS-Funktionäre brachten 1938 mit der Wiener Gemeindeverwaltung u. a. auch ein mächtiges Potenzial bürokratischer Erfahrung in medizinischer und fürsorgerischer Intervention unter ihre Kontrolle, das relativ widerstandslos für das eugenische Projekt des NS-Staates zu mobilisieren war.

Den Kernbereich der institutionalisierten "Rassenhygiene" in Wien bildete die Abteilung "Erb- und Rassenpflege" des Hauptgesundheitsamtes, deren Geschäftsverteilung sich wie ein Inventar der eugenischen Maßnahmen des NS-Staates liest. Die Abteilung war für die Durchsetzung des "rassenhygienischen" Paradigmas in der gesamten Gesundheits- und Sozialverwaltung zuständig. Die wichtigste Voraussetzung dafür war die so genannte "erbbiologische Bestandsaufnahme", die das Ziel einer vollständigen Erfassung aller gesundheitlich und sozial belastenden Informationen über die Bevölkerung verfolgte. Wien verfügte mit bis zu 767.000 erfassten Personen über eine der größten "Erbkarteien" des "Dritten Reiches". Diese stand in engem Zusammenhang mit den wichtigsten eugenischen Maßnahmen des NS-Staates in Wien. Das gilt sowohl für den Bereich der "positiven Eugenik" (Kinderbeihilfen, Ehestandsdarlehen u. Ä.) als auch für die "ausmerzenden" Maßnahmen der "negativen Eugenik": Eheverbote, Internierung so genannter "Asozialer", Zwangssterilisierungen bis hin zur Vernichtung von "lebensunwertem Leben" im Rahmen der "Kindereuthanasie".

Auch in der Jugendfürsorge hielt das "rassenhygienische" Paradigma Einzug. Kinder und Jugendliche wurden nach ihrer Leistungs- und "Bildungs"fähigkeit ("Lebensbewährung") bzw. ihrem "Erbwert" eingeteilt und unterschiedlich behandelt. Aufgrund von Verstößen gegen die paramilitärischen Normen der NS-Gesellschaft oder Bagatelldelikten wurden Jugendliche als "asozial" bzw. "erbbiologisch minderwertig" definiert und in Jugendfürsorgeanstalten bzw. eigenen Jugend-Konzentrationslagern einer grausamen Disziplin und systematischen Misshandlungen unterworfen.

Die "Wiener städtische Jugendfürsorgeanstalt 'Am Spiegelgrund'" markiert einen Übergang von der erbbiologischen Diskriminierung zur Ermordung "lebensunwerten Lebens". Sie wurde auf dem Gelände der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" eingerichtet, nachdem mehr als 3.200 PatientInnen in die "T4"-Vernichtungsanstalt Hartheim (OÖ) deportiert und vergast worden waren. Die Selektion und Ermordung von behinderten Kindern wurde in der Folge zu einem fixen Bestandteil der kommunalen Kinder- und Jugendfürsorge. Knapp 800 junge Menschen wurden in den Jahren 1940 bis 1945 im Rahmen dieses medizinischen Selektions- und Vernichtungssystems zu Tode gebracht. Ihre Gehirne wurden bekanntlich bis vor zwei Jahren für wissenschaftliche Zwecke aufbewahrt. In diesem Zusammenhang soll nicht vergessen werden, auf die Opfer der so genannten "wilden Euthanasie" hinzuweisen, obwohl diese Aktion in weniger direktem Bezug zur "Erb- und Rassenpflege" zu sehen ist. Nach einer Schätzung von Peter Schwarz kamen rund 3.500 Steinhofer PatientInnen zwischen dem Stopp der "Aktion T4" im August 1941 und Kriegsende als Folge einer Politik der systematischen Vernachlässigung, Unterernährung und der willentlichen Förderung von Infektionskrankheiten um.

Auch im Rahmen der rassistischen Politik gegen Juden, Roma und Sinti kam der Gesundheitsverwaltung eine nicht unwesentliche Rolle zu. Jüdische PsychiatriepatientInnen wurden verstärkt in die Mordaktion "T4" einbezogen. Der Ausschluss jüdischer FürsorgeempfängerInnen und PatientInnen aus der Betreuung durch kommunale Einrichtungen war integraler Bestandteil eines allgemeinen Prozesses der Segregation und Ghettoisierung, der die Voraussetzung für die späteren Deportationen in die Vernichtungslager bildete. Die Gesundheits- und Wohlfahrtsbehörden beteiligten sich auch an der Erfassung und Deportation der "Zigeuner" in Wien, für deren Internierung die Stadt Wien die Errichtung eines eigenen Lagers plante. Die anthropologische Abteilung des Hauptgesundheitsamtes gab Gutachten über die rassistische Einordnung von Juden, Roma und Sinti ab und verschaffte so den Verfolgungsmaßnahmen eine scheinwissenschaftliche Legitimation.

Ein weiterer für Wien bislang völlig unbeachteter Aspekt ist die Politik gegen schwangere Fremdarbeiterinnen und ihre Kinder. Die Stadtverwaltung errichtete eine eigene Baracke für Abtreibungen an ausländischen Arbeiterinnen und beteiligte sich an der selektiven Vernichtungs- bzw. Germanisierungspolitik gegen deren Kinder. Wurde der erwartete Nachwuchs schwangerer Arbeiterinnen als bevölkerungspolitisch unerwünscht eingestuft (was beispielsweise bei "Ostarbeiterinnen" regelmäßig der Fall war), so nötigten Arbeitseinsatzverwaltung, Polizei und Mediziner die Frauen zu einer Abtreibung. Kamen dennoch Kinder auf die Welt, so wurden sie in eigenen Heimen untergebracht, wo die meisten an Unterernährung und Vernachlässigung umkamen.

Die Untersuchung der eugenisch-rassistischen Praxis des Nationalsozialismus zeigt, wie sehr die Konstituierung der "Volksgemeinschaft" von der Definition und Vernichtung immer neuer imaginärer Feinde des Kollektivs abhängig war. Während die Juden als "Rassenfeinde" par excellence von Anfang an den imaginären Gegenpol zur deutschen "Blutgemeinschaft" bildeten, entfesselte der eugenische Rassismus eine Dynamik, die immer neue Gruppen von Menschen als "minderwertig" ausstieß und als "lebensunwert" der Vernichtung preisgab. Anhand der Entwicklungen im Wiener kommunalen Gesundheitswesen zwischen 1938 und 1945 lässt sich das destruktive Potenzial einer politisch radikalisierten, keinen rechtsstaatlichen Einschränkungen unterworfenen Medizin exemplarisch untersuchen.


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