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Herwig Nachtmann: Prozess nach NS-Verbotsgesetz

Die Anklage warf dem damaligen Aula-Verantwortlichen Herwig Nachtmann vor, mit dem Abdruck eines Artikels gegen § 3 h Verbotsgesetz verstoßen zu haben. Bei dem inkriminierten Artikel (Naturgesetze gelten für Nazis und Antifaschisten, Aula 7-8/1994, S. 15) handelt es sich um eine apologetische Darstellung der holocaustleugnenden Schrift Walter Lüftls (Holocaust, Glaube und Fakten, 1992 erschienen als "Lüftl Report" im Journal of Historical Review). Lüftls Gaskammerleugnung wurde in der Aula als "Meilenstein auf dem Weg zur Wahrheit" bezeichnet.

 

Nachtmann wurde zunächst 1995 zu einer Geldstrafe von öS 240.000,- und einer zehnmonatigen bedingten Haftstrafe verurteilt. Der Oberste Gerichtshof wies im Mai 1996 eine Nichtigkeitsbeschwerde Nachtmanns ab, reduzierte jedoch das Strafausmaß auf öS 192.000,- und acht Monate bedingt. Daraufhin wurde eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg angekündigt.

 

 

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