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Freibrief durch Bezirkshauptmannschaft?

Neues von ganz rechts - September 2016

Das DÖW hat – zusammen mit dem Landesverband Kärnten des KZ-Verbandes und des Vereins Memorial Kärnten/Koroška – am 18. 8. 2016 eine Sachverhaltsdarstellung nach dem Abzeichengesetz eingebracht. Die Sachverhaltsdarstellung bezieht sich auf ein Denkmal in Bleiburg/Pliberk (Bezirk Völkermarkt/Velikovec), das unter anderem ein Symbol zeigt, das von einer SS-Einheit verwendet wurde, nämlich das geschachtete Wappenschild.

 

Nach dem Verbotsgesetz sind alle Organisationen/Einheiten der NSDAP verboten, darunter fällt auch die (Waffen-)SS. Nach dem Abzeichengesetz ist das Zeigen von Symbolen verbotener Organisationen/Einheiten strafbar, die Symbole sind zu entfernen. Demgegenüber sieht der Bezirkshauptmann von Völkermarkt/Velikovec keinen Verstoß gegen das Abzeichengesetz, wie dies in einem Schreiben der BH vom 9. 9. 2016 ausgeführt wird. Argumentiert wird dieser Beschluss mit Erkenntnissen des örtlichen Landesamtes Verfassungsschutz (LV). In dieser vom Kärntner Landesamt für Verfassungsschutz erstellten historischen Expertise wird argumentiert, dass das inkriminierte Symbol schon früher, gar schon im 15. Jahrhundert, verwendet worden sei. Nach dieser Sichtweise wäre fast jedes NS-Symbol in Österreich legal, da die meisten von diesen – manchmal auch in leicht veränderter Form – schon davor existierten. Nach Dafürhalten des DÖW steht dies in klarem Widerspruch zur derzeit gültigen Rechtslage sowie zur Spruchpraxis österreichischer Gerichte.

 

Weiters wird von der BH und dem LV ausgeführt, die Verwendung des inkriminierten Symbols geschehe "ohne jeglichen Kontext". Tatsächlich ist auf dem Denkmal in deutscher Sprache der revisionistische Spruch "ZUM GEDENKEN AN DIE GEFALLENEN KROATEN, MAI 1945" unmittelbar neben dem Symbol angebracht, womit unserer Meinung nach ein eindeutiger "Kontext" zum Nationalsozialismus und zum Zweiten Weltkrieg hergestellt wäre. Es geht also nicht um ein harmloses Wappen aus dem 15. Jahrhundert, sondern um ein eindeutig zuordenbares Symbol einer nationalsozialistischen (verbotenen) Einheit. Auch der kroatische Kollaborationsfaschismus (Ustascha) hat sich dieses Symbol zueigen gemacht. In seinem Geiste pilgern alljährliche Tausende Rechtsextreme aus Kroatien und vielen anderen europäischen Staaten nach Bleiburg/Pliberk, wo unter anderem das Denkmal steht, dessen Kontext nun nicht gegeben sein soll.

 

 

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Downloads

DÖW am BH Völkermarkt/Velikovec, 23. 6. 2016 (mit Bildbeilagen)
(2,9 MB)

DÖW an Landespolizeidirektion Kärnten, 23. 6. 2016 (mit Bildbeilagen)
(5,8 MB)

DÖW an BH Südoststeiermark, 23. 6. 2016 (mit Bildbeilagen)
(5,5 MB)
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