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Stellungnahme von Mag. Peter Wassertheurer

Neues von ganz rechts - März 2000

Mag. Peter Wassertheurer übermittelte namens des Verbandes der volksdeutschen Landsmannschaften (VLÖ) dem DÖW dazu folgende Stellungnahme:

"Nach Absprache mit dem Bundesvorsitzenden des VLÖ, Dipl.-Ing. Rudolf Reimann, sind folgende Klarstellungen zu treffen, wobei wir Ihre Wortwahl zitieren:

1.) Neben in- und ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten jubelt auch das 'Vertriebenen'- Milieu über die freiheitliche Regierungsbeteiligung.
Kritikpunkte dazu im Detail:
a.) Da sich der VLÖ als überparteiliche Dachorganisation aller heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache begreift und stets danach gehandelt hat, muss sich der VLÖ namens seiner Mitglieder dagegen aussprechen, dass die altösterreichischen Heimatvertriebenen in einem Satz mit in- und ausländischen Neonazis und Rechtsextremisten genannt werden.
b.) Das von ihnen verwendete Verb 'jubelt' wird vom VLÖ abgelehnt, da es für eine wissenschaftliche Dokumentation ungeeignet ist und nach seinem semantischen Gehalt eine Euphorie benennt, die den unter Punkt a.) angeführten Tatsachen widerspricht.
c.) Der angebliche Jubel über die freiheitliche Regierungsbeteiligung widerspricht ebenso den unter Punkt a.) angeführten Tatsachen. Es werden Ihrerseits dazu auch keinerlei Belege oder stichhaltige Beweise im Text angeführt.
d.) Der Begriff 'Vertriebenen'-Milieu ist klar zu definieren, da er Vertriebene aus allen Epochen und Ländern meinen kann. Der VLÖ verwendet stets die Bezeichnung 'heimatvertriebene Altösterreicher deutscher Muttersprache'.
Unter Berücksichtigung der Punkte a-c.) möchte Ihnen der VLÖ folgende Žnderung vorschlagen: 'Neben zahlreichen anderen gesellschaftlichen Kreisen fand die freiheitliche Regierungsbeteiligung auch in Teilen der heimatvertriebenen Altösterreicher deutscher Muttersprache Zustimmung.'

2.) ... um die Beitrittskandidaten von einer 'Vermögensrestitution' zu überzeugen.
Kritikpunkte dazu im Detail:
Der VLÖ weist in aller Deutlichkeit darauf hin, dass eine Klärung der Vermögensfrage nur unter rechtsstaatlichen Aspekten geklärt werden kann.
Der VLÖ schlägt daher folgende Ergänzung vor: '... um die Beitrittskandidaten von der Rechtsmäßigkeit einer 'Vermögensrestitution' zu überzeugen.'

3.) Entgegen aller anderslautenden Beteuerungen, wonach eine Aufnahme Tschechiens, Sloweniens und der Slowakei nicht von einer 'Wiedergutmachung' abhängig gemacht werde, sehen 'Volksdeutsche' die Sterne für die Durchsetzung ihrer Ansprüche günstig stehen.
Kritikpunkte dazu im Detail:
a.) Die Art der Beschreibung des Sachverhaltes mit die Sterne ... günstig stehen ist in ihrer Pragmatik als umgangssprachlich zu bezeichnen und konterkariert demnach jeden Anspruch auf eine sachliche Wissenschaftlichkeit.
b.) Es stimmt nicht, dass der VLÖ eine Aufnahme Tschechiens, Sloweniens und der Slowakei von einer Wiedergutmachung abhängig macht. Der VLÖ fordert vielmehr noch vor einer EU- Aufnahme genannter Staaten die Aufhebung jener Benes-Dekrete und AVNOJ-Bestimmungen, die zur Vertreibung ethnischer Minderheiten in der ehemaligen Tschechoslowakei und im ehemaligen Jugoslawien geführt haben. Der VLÖ weist an dieser Stelle immer wieder auf die Resolutionen des EU-Parlaments sowie des österreichischen Nationalrates. Dem DÖW liegt hier eine Verwechslung vor, die es natürlich in Ihrem neuen Text unbedingt zu berücksichtigen gilt."

 

 

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