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Verurteilungen wegen NS-Wiederbetätigung

Neues von ganz rechts - Juli 2012

Zwei 23-jährige Wiener Neonazis wurden Anfang Juni wegen schwerer Körperverletzung und nach dem Verbotsgesetz zu einer vier- bzw. sechsjährigen Haftstrafe (noch nicht rechtskräftig) verurteilt. Laut der Tageszeitung Die Presse (6. 6. 2012) hatten sie mehrere Ausländer attackiert und teilweise schwer verletzt. Einer der Angeklagten hatte u. a. zusammen mit drei anderen Männern (gegen diese wird gesondert ermittelt) zwei philippinische Männer angegriffen, wobei eines der Opfer Knochenbrüche und eine Hirnblutung erlitt. Der sich selbst den White Power-Skinheads zurechnende Angeklagte rechtfertigte diesen Angriff mit dem Argument, dass die Philippinos ihn und seine Freunde "angeschaut" hätten, als sie in einer Trafik Zigaretten kaufen wollten: "Es war ein provokantes Belächeln. Im Gerangel bin ich jemandem auf den Kopf gestiegen." Sowohl die Opfer als auch andere Augenzeugen widersprachen dieser Darstellung entschieden. Gemeinsam mit dem zweiten Angeklagten war der Neonazi-Skinhead schon im August 2009 in der Wiener Innenstadt mit "Sieg Heil!"- und "Heil Hitler!"-Rufen aufgefallen. Der Mitangeklagte wiederum hat 2011 in der U-Bahn einen Serben bzw. einen Tunesier mit Faustschlägen attackiert. Zu einer privaten Party habe er laut Anklage Hakenkreuz-Armbinden und eine SS-Fahne mitgebracht und sich damit fotografieren lassen.

Anfang Juli wurde ein weiterer Wiener Neonazi zu einer 18-monatigen Haftstrafe (nicht rechtskräftig) verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte 34-Jährige hatte u. a. im Juni 2010 bei einer antimuslimischen Kundgebung in Wien-Floridsdorf während einer Rede des FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache den "Hitlergruß" gezeigt. (Österreich, 5. 7. 2012)

 

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