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Stellungnahme von Wolfgang Neugebauer

zu den parlamentarischen Anfragen der FPÖ-Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen, 17. 7. 1998


In den parlamentarischen Anfragen der FPÖ wird ein Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Wien vom 4. Mai 1998 in manipulierter und völlig verzerrter Weise wiedergegeben: 

1. Die Hauptaussage "Der 18. Berufungssenat des OLG Wien hat in seinem Urteil vom 4. Mai 1998 (hinsichtlich nachfolgender Punkte
1.-11.) zu Recht erkannt" ist falsch. Diese als Urteilssprüche hingestellten Zitate sind in Wirklichkeit Passagen aus der rechtsextremen Zeitschrift "Aula" aus dem Jahre 1992, die von DÖW-Leiter Wolfgang Neugebauer eingeklagt worden sind. 

2. In dieser Berufungsentscheidung wurde der Aula-Autor Dr. Friedrich Romig nach Paragraph 111 StGB ("üble Nachrede") rechtskräftig zu
S 60.000,- Geldstrafe (bedingt) verurteilt, was in den parlamentarischen Anfragen verschwiegen wird. 

3. In einigen Punkten erfolgte ein Freispruch Romigs, weil das Gericht die inkriminierten Passagen als "zulässige Werturteile" bzw. eine "straflose Wertung" im Rahmen der Meinungsfreiheit qualifizierte. So hat das OLG Wien nicht festgestellt, daß das DÖW "eine kommunistische Tarnorganisation" sei, sondern daß es sich dabei um ein straffrei bleibendes Werturteil handle. 

4. In keinem einzigen Punkt erfolgte der Freispruch aufgrund eines erbrachten Wahrheitsbeweises, sondern mangels Tatbestand nach Paragraph 111 StGB. 

Zu kritisieren ist in diesem Zusammenhang nicht das Urteil des Gerichts, das der in Richtung größere Meinungsfreiheit gewandelten österreichischen Rechtssprechung entspricht, als vielmehr die von FPÖ-Abgeordneten vorgenommene, auf Diffamierung und Schädigung des DÖW abzielende Manipulation.

Hon. Prof. Dr. Wolfgang Neugebauer
Wissenschaftl. Leiter
23. Juli 1998

 

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