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Familienplanung

Frauen und Nationalsozialismus

Kinderreichtum war nur für jene Paare erwünscht, die den rassistischen Kriterien des NS-Regimes entsprachen und politisch nicht auffielen. Nur ihnen wurde Kinderbeihilfe gewährt; nur solche Paare erhielten vom Staat so genannte Ehestandsdarlehen, die mit jedem in der Ehe geborenen Kind um ein Viertel getilgt wurden. Sexuelle Kontakte mit als rassisch "minderwertig" erachteten Personen waren unerwünscht; solche mit "fremdrassigen" Menschen, also slawischen Fremdarbeitern, Kriegsgefangenen oder Juden, wurden mit öffentlichen Demütigungen bis hin zu Gerichtsverfahren und Einweisung in ein KZ bestraft.


 


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