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Übernahme der Zeitungsredaktionen

Die Gleichschaltung der Presse

Zunächst übernahmen Nationalsozialisten nach dem erzwungenen Rücktritt Schuschniggs die österreichischen Zeitungsredaktionen und brachten sie sogleich auf NS-Linie. Kurz darauf wurden von der Reichspressestelle der NSDAP und von anderen Stellen kommissarische Verlags- und Hauptschriftleiter eingesetzt, die dann jüdische und politisch oppositionelle Journalisten kündigten sowie neues österreichisches und deutsches Personal einstellten. Das Schriftleitergesetz trat am 14. Juni 1938 in Österreich in Kraft. Die Mitgliedschaft im Reichsverband der deutschen Presse, einem Teil der Reichspressekammer, war zwingend. Politisch unzuverlässige oder "nichtarische" Personen wurden nicht aufgenommen und waren somit aus dem Journalismus verbannt.


 


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