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Johann Reiter (1898 - 1940)

Feuerwechsel

 

Opfer der NS-Militärjustiz

 

 

Bereits während des Ersten Weltkrieges war der am 28. Oktober 1898 in St. Georgen im Attergau geborene Maurer als Kaiserschütze an der Front und seine Vorgesetzten zeichneten ihn mit der Silbernen Tapferkeitsmedaille 1. Klasse aus. Nach 1918 engagierte sich Reiter als Sozialdemokrat und erhielt einen Posten als Angestellter der Stadtgemeinde Salzburg. Als sich die Regierung Dollfuß verbündet mit Exekutive und paramilitärischen Verbänden anschickte, in den Februartagen 1934 die legale Basis der Sozialdemokraten und der Freien Gewerkschaften zu zerstören, trat Johann Reiter in den Streik. Am 1. März 1934 nahm ihn die Bundespolizeidirektion Salzburg fest und man verurteilte Reiter zu drei Monaten Arrest.

 

Im September 1939 neuerlich zur Kriegsdienstleistung in die Deutsche Wehrmacht einberufen, verweigerte er als überzeugter Gegner des Faschismus seine Abstellung an die Front. In einer Auseinandersetzung darüber mit einem Vorgesetzten erschoss er bei einem Feuerwechsel diesen Unteroffizier. Zunächst verurteilte ein Gericht Reiter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Da das Urteil keine Bestätigung vom Gerichtsherrn fand, erfolgte vor dem Kriegsgericht der Division Nr. 177 in Wien eine zweite Verhandlung, bei der er zum Tode verurteilt wurde.

 

Ein Exekutionskomando erschoss Johann Reiter am 25. Juli 1940 um 6.00 Uhr auf dem Militärschießplatz Kagran. Sein Rechtsanwalt Dr. Robert Fleischhacker schrieb noch am 1. August 1940 an seine Frau Maria in der Scherzhauserfeldsiedlung Block A 2: "Ihr Gatte hat mich gebeten, Ihnen seine Grüße zu übermitteln, auch lässt er Sie bitten, seine Briefschaften und Lichtbilder vom Gericht der 177. Division, Wien I Stubenring 1 anzufordern. Er lässt Ihnen noch sagen, dass die Möbel Ihnen und Ihrem Kind gehören."

 

 

Aus: Herbert Exenberger / Heinz Riedel, Militärschießplatz Kagran (Schriftenreihe des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zur Geschichte der NS-Gewaltverbrechen - 6), S. 24.

 

 

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