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Faustmann, Franz

Österreichische Stalin-Opfer (bis 1945)

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Name russisch: Фаустманн Франц Симонович

Geboren: 25.02.1909, Sital am Semmering (NÖ)

Beruf: Bergmann

Letzter Wohnort in Österreich: Judendorf (Steiermark)

Ankunft in Russland/Sowjetunion: 09.11.1932

Wohnorte in der Sowjetunion: Prokop'evsk (Kemerovskaja obl.)

Verhaftet: 1937, Prokop'evsk

Anklage: Spionage, antisowjetische Agitation, Verleumdung der kommunistischen Partei

Urteil: 25.10.1938, Militärkollegium des Obersten Gerichts, 20 Jahre Lagerhaft; 08.09.1941, Tod durch Erschießen

Gestorben: 11.09.1941, Orel

Rehabilitiert: 26.07.1990, Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR

Emigrationsmotiv: wirtschaftliche Emigration

Schicksal: erschossen

 

Franz Faustmann wurde 1909 in Spital am Semmering geboren. Aus einer Bauernfamilie stammend, arbeitete er bis 1927 in der Landwirtschaft, dann von 1927 bis 1929 in einer Schlosserwerkstatt und bis zu seiner Ausreise 1932 als Bergmann. Er trat 1931 der KPÖ bei und war Redner der Partei im Leobener Raum, was zu seiner Entlassung führte. Gegen Ende 1932 emigrierte er in die Sowjetunion, wo er als Bergmann in Prokop'evsk (Westsibirien) arbeitete. Bei einer Sitzung der Komsomolgruppe an seinem Arbeitsplatz in Prokop'evsk untersuchte man Faustmanns Vergangenheit. Er gab zu, 1927/28 Mitglied einer "faschistischen Organisation" (gemeint war wahrscheinlich die Heimwehr) gewesen zu sein. Ein anderer Makel war Faustmanns bäuerliche Herkunft. Da er jedoch sowohl politisch als auch beruflich "ein vorbildlicher Arbeiter" war, empfahl die Versammlung, ihm den Kandidatenstatus im Komsomol zuzubilligen.

 

Im Juni 1937 wurde Faustmann verhaftet. Die Anklageschrift legte ihm Spionage, Sabotage und antisowjetische Agitation zur Last. Sie wurde an das Politbüro weitergeleitet und Stalin, Molotov und Ždanov empfahlen am 12. September 1938, Faustmann durch das Militärkollegium des Obersten Gerichts zu einer Lagerstrafe zu verurteilen. Am 25. Oktober 1938 wurde Faustmann zu zwanzig Jahren Lagerhaft verurteilt.

 

Vermutlich als Transitgefangener befand sich Faustmann im Gefängnis von Orel, als die deutsche Wehrmacht die UdSSR angriff. Auf Vorschlag von Berija (8. September 1941) wurden 170 Häftlinge des Gefängnisses in Orel hingerichtet, darunter auch Faustmann am 11. September 1941. Die Toten wurden in einem Wald in der Nähe der Stadt verscharrt. Das erste Urteil wurde am 13.08.1990 gemäß dem Präsidentenerlass vom 13.08.1990, das zweite am 26.07.1990 durch das Plenum des Obersten Gerichts der UdSSR für nichtig erklärt und Faustmann posthum rehabilitiert.

 

 

Quelle: Parteiarchiv der KPÖ, RGASPI, ÖStA, DÖW

 

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