Barry McLoughlin

Österreichische Opfer des Stalinismus - Studie zur sowjetischen Besatzungspolitik
Mitteilungen 197

Barry McLoughlin, Universitätsdozent am Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien, hat das DÖW-Projekt Biographisches Handbuch der österreichischen Opfer des Stalinismus (bis 1945) betreut, das derzeit für eine Veröffentlichung vorbereitet wird. Er rezensiert Karner, Stefan, Barbara Stelzl-Marx (Hrsg.): Stalins letzte Opfer. Verschleppte und erschossene Österreicher in Moskau 1950-1955. Wien-München: Böhlau 2009. 676 S.


Die umfangreiche Publikation des Ludwig-Boltzmann-Institutes für Kriegsfolgenforschung (Graz) liefert eine detaillierte Studie über die Verurteilung von österreichischen Opfern der stalinistischen Justiz im Osten Österreichs während des Kalten Krieges: In der Besatzungszeit 1945-1955 wurden ca. 2.200 Österreicher von sowjetischen Straforganen verhaftet und in die UdSSR verschleppt, wo ein Großteil zu sehr hohen Lagerstrafen (bis zu 25 Jahren) verurteilt wurde. Bekannt ist der Fall von Margarethe Ottilinger, die, wie andere überlebende zivile Häftlinge der Sowjets, mit den letzten Heimkehrertransporten 1955 repatriiert wurde. Zwischen 100 und 200 Opfer wurden in den Jahren 1945-1953 erschossen, die Mehrheit davon in den letzten drei Jahren von Stalins Herrschaft, denn die Todesstrafe hatte man 1947-1950 in der UdSSR ausgesetzt. Die Studie besteht aus drei Teilen:

  • wissenschaftliche Beiträge von AutorInnen aus Österreich und der Russischen Föderation, gefolgt von Berichten aus der Perspektive der Opferangehörigen,
  • 104 Kurzbiographien der Erschossenen (1950-1953),
  • ein dokumentarischer Anhang (eine statistische Analyse der Straffälle sowie Auszüge aus dem sowjetischen Strafkodex).

Eine Auflistung von Primär- und Sekundärquellen sowie Orts- und Namensregister schließen den Band ab.

Die erschütternde Lektüre ist eine akribische Untersuchung einzelner Schicksale in einem gewissen historischen Kontext: Nachkriegsösterreich, wo sich Not leidende Menschen auf ein gefährliches Spiel mit den Spionagediensten der Westalliierten einließen und großteils "Material" an ihre Auftraggeber lieferten, das nicht selten ohnehin öffentlich zugänglich war und meistens von geringem bis mittelmäßigem Wert gewesen sein dürfte. Sieht man von den vier wegen Gräueltaten im Zweiten Weltkrieg zum Tode verurteilten Österreichern und zwei Rotarmisten ab, handelte es sich bei den restlichen Exekutierten überwiegend um "kleine Fische im Agentenkrieg", die aufgrund von Arbeitslosigkeit und niedrigen Löhnen dem finanziellen Angebot der mit wenig Skrupeln agierenden Abwehroffiziere der USA, Großbritanniens und Frankreichs nicht widerstehen konnten. Andererseits stand die Bestrafung (Tod durch Erschießen) durch die sowjetische Besatzungsmacht in keinem Verhältnis zu den begangenen und durchwegs zugegebenen Delikten. Die Opfer wurden verhaftet, verhört und verurteilt durch ein- und dieselbe Instanz, die Konterabwehrabteilung der Truppen des Innenministeriums (SMERSCH), die bei den sowjetischen Truppenkorps in Österreich angesiedelt waren. Die Angeklagten erhielten keinen Rechtsbeistand, waren während der Untersuchungshaft in Einzelzellen festgehalten und von der Außenwelt völlig isoliert.

Die erste Festnahme der hier behandelten Opfer erfolgte 1945, die letzte im September 1952; in den dazwischen liegenden Jahren 1950 und 1951 waren die Verhaftungszahlen mit 37 bzw. 42 am höchsten. Die letzten zwei an Österreichern vollzogenen Todesurteile wurden im Februar 1953, einen Monat vor Stalins Tod, exekutiert. Mehrfachanklagen kamen vor, aber meistens lautete die alleinige Begründung für die Todesstrafe "Spionage" (Punkt 6 des § 58 des sowjetischen Strafbuchs): angeblich hatten 62 für die Amerikaner, 16 für Großbritannien und 13 für Frankreich spioniert.

Die verschärfte Strafpraxis der sowjetischen Besatzungsmacht hing naturgemäß von der politischen Großwetterlage ab: unmittelbar nach dem Krieg befassten sich alle alliierten Abwehrdienste mit dem Aufspüren von Kriegsverbrechern und anderen Maßnahmen der Entnazifizierung, dann mit der Überwachung von Flüchtlingen (displaced persons), um der Infiltration der Flüchtlingslager durch Agenten der Gegenseite vorzubeugen. Schließlich begann nach dem kommunistischen Putsch in der Tschechoslowakei (Februar 1948) ein "heißer Krieg" der Geheimdienste in Österreich, der sich insbesondere nach dem Ausbruch des Korea-Krieges (Juni 1950) weiter zuspitzte. Die Kundschafter der Westalliierten, in erster Linie die "Counter Intelligence Corps" (CIC) der Amerikaner und die Field Security Section der Engländer, interessierten sich insbesondere für folgende Themen:

  • Standorte und Stärke von sowjetischen Militäreinheiten,
  • sowjetisch geführte Betriebe, vor allem in der strategisch wichtigen Sowjetischen Mineralölverwaltung (SMV),
  • Vorgänge in der KPÖ und Mitglieder derselben,
  • Berichte von heimgekehrten Kriegsgefangenen über sowjetische Lager.

Die mutmaßlichen Spione wurden zuerst nach Baden bei Wien transportiert und in einem "Inneren Gefängnis" (Schimmergasse 17) oder in den Kellern benachbarter Häuser eingesperrt. Durch intensive Verhöre erreichten die gut informierten SMERSCH-Offiziere bald ein Geständnis. Kurz darauf erfolgte das Todesurteil durch das Militärtribunal. Vom Urteil in Kenntnis gesetzt, durften die Verurteilten ein Gnadengesuch an das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR richten. Der Ablehnungsbescheid - lediglich neun Fälle von Umwandlung in eine lange Lagerstrafe sind bekannt - traf etwa zwei bis drei Monate später in Baden ein, kurz darauf eine Anordnung vom Militärkollegium des Obersten Gerichts, dass das Urteil zu vollstrecken sei. Unmittelbar danach begann die Todesreise nach Moskau und endete hinter den Mauern des Butyrka-Gefängnisses, wo die Verurteilten einige Tage nach ihrer Ankunft hingerichtet wurden. Sofort nach der Hinrichtung wurden die Leichen im Krematorium des Donskoj-Friedhofes verbrannt und die Asche in einer nahe gelegenen Grube verscharrt. Dank der Initiative von Stefan Karner und Barbara Stelzl-Marx, ihrer russischen KollegInnen, der österreichischen Diplomatie und der Opferfamilien wurde dort im September 2008 ein Gedenkstein für die erschossenen Österreicher enthüllt - in Österreich besteht bis heute kein ähnliches Mahnmal, auch nicht für die zahlenmäßig größere Gruppe der Opfer des stalinistischen Terrors aus der Zwischenkriegszeit. Nach Stalins Ableben erhielten die Familien, wenn überhaupt, getürkte Todesscheine mit erfundenen Todesursachen, so dass die Hinterbliebenen erst in den letzten Jahren und nicht zuletzt dank den Forschungen der Herausgeber die traurige Gewissheit über den Verlauf des jeweiligen Straffalles erhielten.

Auch wenn alle Angeschuldigten sich geständig zeigten, wurden die ihnen angelasteten "Verbrechen" maßlos aufgebauscht. Der Kupferschmied Leo Thalhammer aus Wiener Neustadt zum Beispiel, der, obwohl "nur" Facharbeiter in den Rax-Werken (USIA-Betrieb), angeblich den Amerikanern Details der Produktionspläne und des Produktionsausstoßes übergeben haben sollte, aber auch "russische" Flugzeugteile, die in Wahrheit von Abbrucharbeiten in den alten Flugzeugwerken der deutschen Kriegsindustrie stammten. Ähnliche Beispiele von "low-level intelligence-gathering" finden sich in fast jeder Biographie des Bandes, wobei der Einbruch in das Bezirksbüro Favoriten der KPÖ und der gleichfalls im Auftrag der CIC durchgeführte Diebstahl der Mitgliederkartothek (Februar 1950, drei Todesurteile) wohl die spektakulärste "aktive Maßnahme" der antisowjetischen Agenten darstellte. Offen bleibt das Ausmaß der Involvierung der KPÖ (zwölf Opfer waren Mitglieder derselben) in die Aufspürung der Agentennetzwerke, sei es durch kommunistisch gesinnte Exekutivbeamte ("Menschenraub"), einzelne Parteimitglieder (Denunziation) oder durch einen parteieigenen "Abwehrdienst".

Insgesamt ist das vorliegende Werk ein wertvoller Beitrag zur Geschichte Österreichs seit 1945, insbesondere zur Aufarbeitung der Kapitel Nachkriegsjustiz und sowjetische Besatzungspolitik.


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