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10 Jahre Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes Fachtagung Die Justiz als Impulsgeber
für die NS-Forschung ("Am Beginn stand das Gerichtsverfahren")
Die Ahndung nationalsozialistischer Verbrechen war bis 1955 in Österreich eigenen Gerichten (den "Volksgerichten") übertragen. Prozesse wegen NS-Gewaltverbrechen fanden noch bis 1975 statt, vereinzelt werden bis in die Gegenwart Ermittlungen gegen mutmaßliche NS-Täter geführt. Auch nach dem Tod des letzten Angeklagten, Dr. Heinrich Gross, im Jahre 2005, ist - wie der Fall der ehemaligen Aufseherin des KZ und Vernichtungslagers Lublin-Majdanek 2007 zeigte - die Möglichkeit nicht auszuschließen, dass Tatverdächtige bekannt werden. Die Strafverfolgung bisher unbestrafter NS-Verbrechen zu gewährleisten, ist Ziel der vom Simon Wiesenthal Center Jerusalem (Dr. Efraim Zuroff) initiierten Operation: Last Chance, die in zahlreichen Ländern, darunter Österreich, öffentlich in Erscheinung getreten ist. Unabhängig vom Ausgang derartiger Verfahren ist die Strafverfolgung von Verbrechen, die zur Zeit ihrer Begehung staatlich angeordnet oder geduldet wurden, ein Indikator für den Umgang des demokratischen Rechtsstaats mit vergangenem Unrecht. Die Ermittlungen in derartigen Strafverfahren haben auch in jenen Fällen, in denen Tatverdächtige nicht vor Gericht gestellt werden konnten, der Geschichtswissenschaft wertvolle Quellen über die nationalsozialistische Diktatur gesichert, die auch von zivilgesellschaftlichen Initiativen zur Bewahrung des Andenkens an die Opfer der Gewaltherrschaft genutzt werden. Die Zentrale österreichische Forschungsstelle Nachkriegsjustiz wurde am 15. Dezember 1998 mit dem Ziel gegründet, mit der Erfassung und Erschließung der Akten der Staatsanwaltschaften und Gerichte die Auseinandersetzung der österreichischen Justiz mit den NS-Verbrechen zu dokumentieren, zur Sicherung dieses Teils des europäischen Rechtskulturerbes beizutragen und die historische Erfahrung in die Auseinandersetzung mit Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen der Gegenwart einzubringen. Das Symposium aus Anlass des zehnjährigen Bestehens der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz gliedert sich in zwei Teile: Die Auftaktveranstaltung Wozu heute noch justizielle Verfolgung von NS-Tätern? am Abend des Donnerstags, 27. November 2008, soll ein breiteres Publikum ansprechen, auf der ganztägigen Fachtagung am Freitag, 28. November 2008 (Die Justiz als Impulsgeber für die NS-Forschung - "Am Beginn stand das Gerichtsverfahren") werden WissenschaftlerInnen aus den Bereichen Zeitgeschichte, Politikwissenschaft und Strafrecht aus dem In- und Ausland die Rolle der Justiz als Impulsgeberin für die NS-Forschung diskutieren. Die meisten der Tatverdächtigen sind inzwischen über neunzig Jahre alt. Immer wieder wird daher in Frage gestellt, ob es heute - noch - Sinn macht, Gerichtsprozesse wegen nationalsozialistischer Verbrechen zu führen. Dies ist die leitende Fragestellung für die öffentliche Abendveranstaltung. An der Podiumsdiskussion werden u.a. Efraim Zuroff und ein Vertreter des Bundesministeriums für Justiz teilnehmen. Die Ergebnisse der Fachtagung sowie der Podiumsdiskussion am Vorabend werden in der Reihe Veröffentlichungen der Forschungsstelle Nachkriegsjustiz publiziert. |
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